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Neuer Besitzer meiner S Klasse meldete sich
Servus,
wie ihr wisst fuhr ich ja auch schon eine S-Klasse. So nun muss meine alte S-Klasse wohl verkauft sein und der neue Besitzer meldete sich am Wochenende. Bei der S-Klasse seien wohl 3 ABC-Stützbeine total runtergefahren und das Command würde auch nicht mehr tun. Als erstes hab ich mich gefragt, was hab ich damit zu tun? Er wollte sich erkundigen ob das schon vor dem Verkauf war? Was ich natürlich beneinte. Er bräuchte das, weil entweder die Haftpflicht oder Garantie herhalten sollte. Kenne mich mit den Gesetzen jetzt nicht so aus. Aber meine Frage immer noch, was hab ich damit zu tun? Wo liegt der Preisliche Rahmen um das zu beheben? Warum wollte er wohl wissen ob das Haftpflicht oder über Garantie laufen würde?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
liebe grüße
rolf
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bamberger_1
Zitat:
Vielen Dank für eure Antworten! Hatt mir echt geholfen Hattet ihr denn schon mal son Fall. Selber gebrauchte S-Klasse gekauft und "richtig" Geld reingesteckt?
Ist mir so ähnlich passiert, allerdings ist die NL für die Kosten aufgekommen, da der Wagen erst 5 Jahre alt war und die komplette Entrostungskur (über 3 Jahre verteilt) bekommen musste. Das lag daran, dass MB die Wagen hereinnimmt und NICHTS dran macht, in der Hoffnung der Kunde merkt nichts oder erst zu spät, dann ==> Pech gehabt!
In deinem Fall ist es sicher so gelaufen, dass der Wagen an einen gewerblichen Händler OHNE Garantie verkauft wurde (das ist NUR Geschäften unter Kaufleuten möglich) . Das wird so gemacht, da für MB das Risiko zu hoch eingeschätzt wird solche Wagen >8 Jahre an Privat mit Garantie zu verkaufen. (Ausnahmen möglich).Dann kauft ein Händler die Wagen und meistens gehen die Auots in den Export. Wenn dieser Händler an privat verkauft, dann ist er in der Pflicht die Garantie zu gewähren. Er könnte sein Risiko mit einer Versicherung eingrenzen, muss aber nicht. Der Dumme ist der private Käufer. Deshalb sage ich immer im Forum, einen W220 für <€10.000 irgendwo zu kaufen ist ein Glücksspiele mit sehr schlechten Chancen.
Die Schriftfarbe ist sehr schwer zu lesen.
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16 Antworten
Vermutlich meinte er Sachmängelhaftung oder Garantie.
Du hast wohl an einen Händler verkauft.
Der Käufer möchte natürlich ein mängelfreies Auto.
Er wollte wohl wissen, ob der Händler ihm Mängel verschwiegen hat.
Hättest Du die Mängel bestätigt, hätte er ja schon einen Beweis gegen den Händler.
Aber in den ersten 6 Monaten muß der Händler ja beweisen, daß die Mängel noch nicht vorlagen.
Der Händler will wahrscheinlich die Reparaturkosten nicht bezahlen.
Die Kosten dürften ja erheblich sein.
lg Rüdiger:-)
Nun, die Garantie zieht eigentlich immer... Dafür ist es ja eine Garantie - also ein separater Vertrag über die Gewährleistung hinaus...
Bei der Gewährleistungspflicht des Händlers sieht das anders aus. Wenn der Kunde dem Verkäufer nachweisen kann, dass ein Mängel schon vor dem Kauf vorlag, muss dieser entweder den Mängel beseitigen oder das Fahrzeug zurücknehmen...
Jetzt wird der Kunde keine Garantie, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung haben (da vertun sich viele mit) und hat Dich nun gefragt, ob der Mängel schon bei Dir vorlag. Hättest Du mit "ja" geantwortet, müsste der Händler seiner Gewährleistungspflicht nachkommen, da der Käufer ohne Zweifel hätte beweisen können, dass der Mängel schon vor Kauf vorlag... Da Du aber mit "nein" geantwortet hast, wird es für den Käufer schwieriger...
Zu Deiner Frage, was Du damit zu tun hast... Eigentlich nichts... Es ist quasi nur nett, wenn man dem Käufer bei sowas hilft
Ich meinte die Sachmängelhaftung, sorry war in Gedanken wo anders. Ja nur war der Anrufer also wirklich sehr unfreundlich und wollte mich dafür verantworlich machen.
So wie ich den Verkäufer einschätze hat dieser wohl seinen letzten Cent in den Kauf des Autos gesteckt und ist nicht grade liquide. Da wird für ihn der Traum vom billigen S-Klasse fahren vorerst platzen. Seine Argumentation und Ausdrucksweise lies darauf schliesen.
Zumal dieser, das Fahrzeug nach seinen Angaben her, überführen lassen hat. Wie läuft das dann eigentlich? Also die MB-Niederlassung hat nur 2 Standorte in unsere Region. Wie läuft dass dann mit der Sachmängelhaftung oder Garantie. Die kann man doch nach meinem Kenntnisstand nur auch in den betreffenden Niederlassung von dem jeweiligen Autohaus reparieren lassen. Oder lieg ich da falsch? Aus reinem Interesse.
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
LG
Rolf
Ansprechpartner ist in erster Linie der Verkäufer, bzw. das Autohaus wo er das Auto gekauft hat.
Du hast damit überhaupt nichts zu tun.
Oder hast du das Auto direkt an ihn verkauft?
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
...
Oder hast du das Auto direkt an ihn verkauft?
Nein,
also das Fahrzeug wurde bei meiner Niederlassung in Zahlung gegeben. Irgendwie schade, das meine gepflegte S-Klasse nun in solch einer Hand kommt. Andereseits bin ich froh das ich diesen verkauft hab, ansonsten hätte ich jetzt diesen riesigen Schaden.
LG
Zitat:
Original geschrieben von VerkaufeW210Felgen
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
...
Oder hast du das Auto direkt an ihn verkauft?
Nein,
also das Fahrzeug wurde bei meiner Niederlassung in Zahlung gegeben. Irgendwie schade, das meine gepflegte S-Klasse nun in solch einer Hand kommt. Andereseits bin ich froh das ich diesen verkauft hab, ansonsten hätte ich jetzt diesen riesigen Schaden.
LG
Na dann ist ja alles klar.
Wenn er noch mal anrufen sollte, dann verweise ihn an die Niederlassung wo er das Auto gekauft hat.
Ich spiele mal Sherlock Holmes:
Ich gehe mal dvon aus, daß Mercedes mal wieder den üblichen Trick angewendet hat.
So alte Fahrzeuge (Deiner 2001, also Vormopf) verkaufen die ungern mit Gewährleistung/Garantie weiter. Das sind dann die Angebote mit dem Vermerk "nur an Händler".
Wahrscheinlich wurde der Wagen deshalb an einen Kiesplatzhändler weiterverkauft.
Der Anrufer war entweder der Kiesplatzhändler selber, der mit den Fehlern an Deinem Wagen auf den Kosten sitzenbleibt, oder ein Käufer von diesem Händler.
Die Kiesplatzhändler wenden ja auch diverse Varianten an, um sich die Kosten für die Gewährleistung und Garantie zu sparen, z. B. über den Verkauf des Onkels des Bruders, etc.
Auf jeden Fall wird noch ein "Dummer" gesucht, der die Reparaturkosten übernimmt.
Wenn du an eine Niederlassung verkauft hast, bist Du es jedenfalls nicht.
lg Rüdiger:-)
In der Regel ist es bei MB- Niederlassungen so, das in Zahlung genommene Autos, die ein gewisses Alter haben, 6 bis 8 Jahre, meistens in den Export gehen und nicht mehr angeboten werden. Machen sie es doch, dann generell ohne Gebrauchtwagenversicherung. Das Risiko teurer Reparaturen will man dadurch vermeiden.
Logisch, oder?
moinmoin,
hatte meinen w210 e240 vormopf bj 1998 im märz 2006 in berlin in der ndl salzuferstrasse in zahlung gegeben. wollte vom verkäufer des s430 wissen, was mit dem alten w210 passiere. er war ganz offen und sagte, das würde mb nicht mehr selber abgeben an kunden - und wohl auch nicht an deutsche händler. zumindest in berlin kenne er es so, dass 3 - 4 mal im jahr händler-auktionen von der ndl veranstaltet werden, die fast nur von polnischen und russischen händlern besucht würden. da würden solche fahrzeuge wieder in den handel gebracht.
so long.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Machen sie es doch, dann generell ohne Gebrauchtwagenversicherung. Das Risiko teurer Reparaturen will man dadurch vermeiden.
Logisch, oder?
Nicht ganz, Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden, beim Verkauf an privat.
MfG
Das ist doch ganz einfach:
Die Niederlassung hat ihn verkauft....du hast damit
ÜBERHAUPT GAR NICHTS zu tun.
Und wenn er auseinander fällt.
Defekt sind die Ventilblöcke vorne und hinten.
Kostet 2850,- (also nur die Rep. der ABC)
Siehe dazu diesen Beitrag:
http://www.motor-talk.de/.../abc-fahrwerk-probleme-t2206967.html?...
also so einfach ist das auch nicht. Wenn du jetzt gesagt hättest, ja, die Mängel hatte er bei mir schon, und du ihn an die Niederlassung aber als angeblich mängelfrei drangegeben hast, tja dann hättest du ja der NL gegenüber wissentlich einen Mangel verschwiegen.
Ich würde daher einfach bei der Wahrheit bleiben...
Zitat:
Original geschrieben von johannes260875
also so einfach ist das auch nicht. Wenn du jetzt gesagt hättest, ja, die Mängel hatte er bei mir schon, und du ihn an die Niederlassung aber als angeblich mängelfrei drangegeben hast, tja dann hättest du ja der NL gegenüber wissentlich einen Mangel verschwiegen.
Ich würde daher einfach bei der Wahrheit bleiben...
...was ich ja auch getan hab
Vielen Dank für eure Antworten! Hatt mir echt geholfen Hattet ihr denn schon mal son Fall. Selber gebrauchte S-Klasse gekauft und "richtig" Geld reingesteckt?
LG
Zitat:
Vielen Dank für eure Antworten! Hatt mir echt geholfen Hattet ihr denn schon mal son Fall. Selber gebrauchte S-Klasse gekauft und "richtig" Geld reingesteckt?
Ist mir so ähnlich passiert, allerdings ist die NL für die Kosten aufgekommen, da der Wagen erst 5 Jahre alt war und die komplette Entrostungskur (über 3 Jahre verteilt) bekommen musste. Das lag daran, dass MB die Wagen hereinnimmt und NICHTS dran macht, in der Hoffnung der Kunde merkt nichts oder erst zu spät, dann ==> Pech gehabt!
In deinem Fall ist es sicher so gelaufen, dass der Wagen an einen gewerblichen Händler OHNE Garantie verkauft wurde (das ist NUR Geschäften unter Kaufleuten möglich) . Das wird so gemacht, da für MB das Risiko zu hoch eingeschätzt wird solche Wagen >8 Jahre an Privat mit Garantie zu verkaufen. (Ausnahmen möglich).Dann kauft ein Händler die Wagen und meistens gehen die Auots in den Export. Wenn dieser Händler an privat verkauft, dann ist er in der Pflicht die Garantie zu gewähren. Er könnte sein Risiko mit einer Versicherung eingrenzen, muss aber nicht. Der Dumme ist der private Käufer. Deshalb sage ich immer im Forum, einen W220 für <€10.000 irgendwo zu kaufen ist ein Glücksspiele mit sehr schlechten Chancen.