Neuer C 180 K Avantgarde
Hallo liebe Benzler,
wer sich noch erinnert: Hatte über einen C 180 Avantgarde aus 2001 nachgedacht, aber wegen Lahmheit und Montagsherkunft des Autos die Finger davon gelassen.
Nun war ich am Samstag beim Händler, eigentlich um mir das Facelift-Modell anzusehen und Vorfreude für den Kauf eines Gebrauchten nächstes oder übernächstes Jahr zu haben.
Der Händler machte mir ein Angebot für einen C 180 K Avantgarde, Vorführwagen, 0 km (steht seit April im Schauraum), Automatik, schwarz-metallic. Allerdings mit Tageszulassung. Da gibts offenbar einigen Rabatt, und die Zinsen sind mit 1,9% auch okay. Denke nun ernsthaft über einen Neuwagenkauf (Ballonfinanziert) nach.
Was meint Ihr? Ist ein Facelift-Modell aus 2005 zuverlässiger bzw. qualitativ hochwertiger als die Vor-MoPf-Modelle? Und stellen die Autohäuser eher schlechtere Autos in die Schauräume (glaube ich nicht...)?
Was kostet eine Durchsicht bei MB? Wie kulant sind die Händler bei solchen Neuwagen, wenn mal was kaputt sein sollte?
Fragen über Fragen...
Ralf aus P
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31 Antworten
Zitat:
Ist ein Facelift-Modell aus 2005 zuverlässiger bzw. qualitativ hochwertiger als die Vor-MoPf-Modelle?
auf jeden fall... setz dich nur mal in ein prä mopf und in ein mopf.... du wirst sofort merken, dass der mopf hochwertiger ist...
und zuverlässiger sind sie auch...
Zitat:
Wie kulant sind die Händler bei solchen Neuwagen, wenn mal was kaputt sein sollte?
wieso kulant... du hast 2 jahre gewährleistung... das fahrzeug ist trotz tageszulassung weiterhin ein neuwagen und fabrikneu... so hat das BGH entschieden...
unter neuwagen versteht man immer:
wenn das auto unbenutzt ist,
wenn das auto noch aus der aktuellen serie ist
wenn es keine durch die längere standzeit bedingten mängel aufweist
und wenn zwischen herstellung und verkauf nicht mehr als 12 monate liegen....
von daher ist ein pkw nach einer tages- bzw. kurzzeitzulassung weiterhin fabrikneu bzw. ein neuwagen...
somit hast du auch die rechte, die man bei neuen sachen hat...
achte einfach darauf, dass das auto keine kratzer hat etc... denn wenn es seit april steht, haben sich ja schon einige leute reingesetzt... gerade bei schwarz sind kratzer leichter zu sehen als bei silber
Hallo,
habe vor ein paar Monaten ein ähnliches Angebot von der Niederlassung Mannheim bekommen, habe einmal darüber geschlafen und dann zugegriffen. Meiner hatte "620 km" und gehörte einem "Dr. Sowiso" der leider wegen seines Alters den Wagen nicht mehr fahren konnte. Was soll ich sagen, ein Traumwagen. Auch die Avantgarde Ausführung. Noch einige zusätzliche Extras, die man zwar nicht braucht, aber das Autofahren echt bereichern. Auch die 143PS sind für meine Zwecke voll ausreichend. Der Wagen geht echt gut.
Kleiner Tipp von mir, mach mit einem neuen C180K eine Probefahrt, schlafe eine oder zwei Nächte darüber und entscheide Dich dann.
Ich würde es jederzeit wieder so machen.
Gruß
Supi
Hallo Bugatti1712 und Supi
vielen Dank für Eure Hinweise. Dann werd ich mal eine Probefahrt arrangieren. Bin schon echt gespannt. Die Innenausstattung des MoPf-Benz ist wirklich um Klassen schöner/funktionaler als die die Vor-MoPf. Und wenn die Garantie auch bei dem Wagen gelten sollte, um so besser. Gilt sie dann nicht ab Herstelldatum? Oder doch erst ab Verkauf/EZ? Wäre nicht unwichtig...
Und noch ne Frage: Was muss ich beim Einfahren beachten? Ich habe bisher noch keinen Neuwagen gekauft...
Gruß
Ralf aus P
Hallo Ralf,
die Gewährleistung gilt für 2 Jahre ab Kaufdatum und hat mit der Herstellergarantie nichts zu tun. Zum Thema Einfahren: Die ersten 1500 unter 3000 U/min ist sicherlich ein guter Rat. Viel kannst Du nicht falsch machen.
Viel Spaß
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
das fahrzeug ist trotz tageszulassung weiterhin ein neuwagen und fabrikneu... so hat das BGH entschieden...
Wer dies nachlesen möchte:
BGH-Urteil vom 12. Januar 2005 - VIII ZR 109/04:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo107367.htm
@ Ralf:
Allerdings sind jetzt Herstellergarantie, die Frist für eine Neuwertentschädigung im Rahmen einer Vollkaskoversicherung und auch die HU/AU-Frist bei dir um 6 Monate verkürzt, da die EZ im April 05 war oder wird der Wagen jetzt erst kurz vor dem Kauf für einen Tag auf den Händler zugelassen?
... und jetzt tut nicht so, als wäre der Mopf ein ganz neues Auto und der Vormopf nur eine alte Kiste.
Zitat:
Original geschrieben von ralf_aus_p
Hallo Bugatti1712 und Supi
vielen Dank für Eure Hinweise. Dann werd ich mal eine Probefahrt arrangieren. Bin schon echt gespannt. Die Innenausstattung des MoPf-Benz ist wirklich um Klassen schöner/funktionaler als die die Vor-MoPf. Und wenn die Garantie auch bei dem Wagen gelten sollte, um so besser. Gilt sie dann nicht ab Herstelldatum? Oder doch erst ab Verkauf/EZ? Wäre nicht unwichtig...
Und noch ne Frage: Was muss ich beim Einfahren beachten? Ich habe bisher noch keinen Neuwagen gekauft...
Gruß
Ralf aus P
genauso ist es mir auch ergangen , wollte nie einen Neuwagen und nun hab ich ein C180 TK Sport Edition bei dem Preis den mir der Händler gemacht hat konnte ich nicht wiederstehen !
Und hab es bis jetzt nicht bereut !
mal ne frage so zwischendurch:
warum kauft ihr euch nur die 180 und 200er und nicht mal nen 230? sind die so viel teurer in deutschland?
Hallo tom56,
weil die 180er und 200er Top Motoren sind (sind eigentlich beide der gleiche Motor).
Für mich persönlich hat der 180er eine vollkommen ausreichende Leistung und ich habe für meinen Wagen ein sehr gutes Angebot bekommen. Der 200er währe allerdings auch in Frage gekommen, nur waren die Angebote nicht ganz so Atraktiv. Der 230er währe für mich wegen des höheren Preises nicht in Frage gekommen. Die mehrleistung des 230er brauche ich nicht.
Gruß
Supi
Zitat:
du hast 2 jahre gewährleistung
Seit einigen Wochen ist die 2 jährige Gewährleistung in eine 2 jährige Garantie umgewandelt worden.
Ob das jedoch für ein Fz. gilt, dass schon 4 Monate im Schauraum Stand, kann ich Dir nicht sagen. Der Zins von 1,9% ist auf jedenfall günstig. Bekommst Du den Zins von der DC-Bank?
die herstellergarantie hat dann schon ab april begonnen... die gewährleistung, die sich ja gegen den händler richtet und nicht gegen den hersteller, beginnt ab übergabe des fahrzeugs an den käufer...
dennoch ist die herstellergarantie hier von vorteil, da der käufer nach den ersten 6 monaten nicht in der beweispflicht ist... mit der garantie verspricht ja der hersteller, dass das fahrzeug die gesamte garantiezeit mangelfrei bleibt... die gewährleistung deckt ja nur anfängliche mängel... also mängel die bereits bei gefahrübergang vorlagen, so dass der käufer außer in den ersten 6 monaten ab gefahrübergang, beweisen müsste, dass der mangel bereits von anfang an vorlag...
aber gerade in der autobranche habe ich die erfahrungen gemacht, dass problemlos auch nach diesen 6 monaten repariert wird... da spricht man aber schon mehr oder weniger von kulanz, denn rein rechtslich gesehen könnte der händler auf die beweisführung bestehen...
und genau das fällt ja bei der herstellergarantie weg
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
die herstellergarantie hat dann schon ab april begonnen... die gewährleistung, die sich ja gegen den händler richtet und nicht gegen den hersteller, beginnt ab übergabe des fahrzeugs an den käufer...
dennoch ist die herstellergarantie hier von vorteil, da der käufer nach den ersten 6 monaten nicht in der beweispflicht ist... mit der garantie verspricht ja der hersteller, dass das fahrzeug die gesamte garantiezeit mangelfrei bleibt... die gewährleistung deckt ja nur anfängliche mängel... also mängel die bereits bei gefahrübergang vorlagen, so dass der käufer außer in den ersten 6 monaten ab gefahrübergang, beweisen müsste, dass der mangel bereits von anfang an vorlag...
aber gerade in der autobranche habe ich die erfahrungen gemacht, dass problemlos auch nach diesen 6 monaten repariert wird... da spricht man aber schon mehr oder weniger von kulanz, denn rein rechtslich gesehen könnte der händler auf die beweisführung bestehen...
und genau das fällt ja bei der herstellergarantie weg
gut, daß hier auch leute mit verstand und tatsächlicher sachkenntnis als mitschreiber am werke sind - das gefährliche halbwissen anderer beiträge verursacht imho nur allgemeine verwirrung. danke bugatti!!
Kleiner Zusatz: Die Herstellergarantie gibt es bei MB erst wieder seit 1. September 2005. Falls der Wagen schon früher zugelassen war, fällt er nicht darunter - außer du handelst es dir aus.
Zitat:
Original geschrieben von paquito
Kleiner Zusatz: Die Herstellergarantie gibt es bei MB erst wieder seit 1. September 2005. Falls der Wagen schon früher zugelassen war, fällt er nicht darunter - außer du handelst es dir aus.
Wäre mir neu. Da hätte ich doch gerne eine Quelle.
Hier mal der Newstext von jesmb.de
Zitat:
Die DaimlerChrysler AG führt rückwirkend zum 1. September 2005 für alle neuen Pkw und Transporter der Marke Mercedes-Benz europaweit eine zweijährige Neufahrzeug-Garantie ein. Die Garantie wird über die jeweilige Landesorganisation gewährt und gilt ab dem Tag der Auslieferung des Fahrzeugs oder ab der ersten Zulassung (es gilt das frühere Datum). Der Geltungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Neuregelung gilt ohne Kilometerbegrenzung auf Basis der Garantiebedingungen des Unternehmens und sichert die Kunden der Marke Mercedes-Benz damit künftig noch stärker ab. Die zugesicherten Leistungen gelten sowohl für privat als auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge von Mercedes-Benz. Die nun eingeführte zweijährige Garantie ergänzt die bereits bestehenden Mercedes-Benz Garantien „MobiloLife“ für Pkw sowie „MobilityGo“ für Mercedes-Benz Transporter.