ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Neuer Fahrbahnbelag --> Geschwindigkeitsreduzierung?

Neuer Fahrbahnbelag --> Geschwindigkeitsreduzierung?

Themenstarteram 15. September 2007 um 15:41

Neuer Fahrbahnbelag-->Geschwindigkeitsreduzierung?

 

Hallo,

 

ich habe die Suche bemüht aber dazu nichts gefunden.

Bei uns in der Gegend werden in letzter Zeit des öfteren die Straßen renoviert bzw. es kommt ein neuer Fahrbahnbelag drauf. Kann mir mal jemand verraten wieso da dann immer Schilder "neuer Belag" stehen und diese mit einer Geschwindigkeitsreduzierung kombiniert werden?

Anstatt 100 ist nun für mehrere Kilometer 50 oder max 70 angesagt. Wieso das denn? Muss sich der neue Belag erst an die Belastung gewöhnen, hat der eine spezielle Schicht drauf die ihn rutschig macht?

 

Irgendwie kann ich das bisher nicht nachvollziehen, aber vielleicht hat ja einer von euch eine erklärung dafür?!

 

Danke

Beste Antwort im Thema

Bei uns wurde eine vierspurige Bundesstraße mehrere Wochen lang auf 60 km/h reduziert, weil man den Belag erneuert hat.

Ich habe dann mal schriftlich nachgefragt, ob man da was vergessen hätte, wieder aufzuheben. Zwei Tage später war die Beschränkung weg. Ich schreibe das mal mir als Erfolg auf die Fahne, weil ich nicht an Zufälle glaube :D

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten

Neuer Fahrbahnbelag-->Geschwindigkeitsreduzierung?

 

Oft wird auf neuen Belägen Rollsplit o.ä. drauf gemacht, um ihn rauer zu machen.

Dadurch hat der Asphalt nicht sofort seine optimalen Eigenschaften. Bis er diese erreicht, wird das Tempo etwas gedrosselt. Macht ja auch Sinn.

Neuer Fahrbahnbelag-->Geschwindigkeitsreduzierung?

 

Asphalt ist eine Bitummischung. Durch das Walzen weden Öle an die Oberfläche getrieben die dann wie ein Film auf der Fahrbahn liegen und das ist wie eine riesige Ölspur. Aber keine Sorge, nach spätestens 4 Wochen wird die Begrenzung wieder abgebaut.

Grüße

Neuer Fahrbahnbelag-->Geschwindigkeitsreduzierung?

 

Rollsplit kann natürlich ein Grund sein - den würde man aber auch sehen.

Das mit der Rutschgefahr gilt dann, wenn kein Rollsplit aufgetragen wird. Warum einmal 50, ein anderes mal 70 und wieder ein andermal gar keine Beschränkung gilt, wird wohl an der Streckenführung liegen.

Weiterhin ist der Seitenstreifen ein Grund für die Geschwindigkeitsbeschränkung.

Der sackt wohl noch etwas ab und musss sich verfestigen. Fahren die Fahrzeuge langsamer werden sie auch nicht so oft auf den Seitenstreifen kommen ...

Themenstarteram 16. September 2007 um 21:12

Neuer Fahrbahnbelag-->Geschwindigkeitsreduzierung?

 

Ok, vielen Dank für die Info. In dem Fall ist die Geschwindigkeitsbegrenzung wohl auch gerechtfertigt aber es fällt immer schwer Regeln einzuhalten wenn man die Gründe nicht kennt (kannte). Also, Fuß vom Gas:)

 

Gruß

 

am 17. September 2007 um 4:22

Neuer Fahrbahnbelag-->Geschwindigkeitsreduzierung?

 

Zitat:

Original geschrieben von deadpoet85

In dem Fall ist die Geschwindigkeitsbegrenzung wohl auch gerechtfertigt aber es fällt immer schwer Regeln einzuhalten wenn man die Gründe nicht kennt (kannte).

Immerhin stand dort überhaupt ein Zusatzschild "neuer Belag". Da gibt es wesentlich willkürlich erscheinendere Limits - die dementsprechend weniger beachtet werden.

Zitat:

es fällt immer schwer Regeln einzuhalten wenn man die Gründe nicht kennt

Kann ich irgendwie nachvollziehen, aber ich finde es bemerkenswert wenn sich jemand die Mühe macht nach den Gründen zu forschen. Die meisten Regeln entstehen ja nicht aus Langer weile sondern weil es irgendwo einen Grund dafür gab. Ob der noch aktuell ist bleibt zu prüfen.

In diesem Sinne

Grüße vom Tonmann

Zitat:

Original geschrieben von Tonmann

Aber keine Sorge, nach spätestens 4 Wochen wird die Begrenzung wieder abgebaut.

Schön wär's - bei uns stehen die 60er-Schilder schon die 7. Woche und keiner hält sich mehr dran.

Die Angst vorm Laser ist immer dabei ...

Und da kommen wir wieder zum Thema „falsche Autoritäten....“ ;)

War hier nicht einer neulich der die Behörde angeschrieben hat und dann verschwanden die 30er Schilder ? :D

Wären noch da wenn sie vorher eine Daseinberechtigung hätten ;)

Immerhin einsichtig, man muss das ja schon fast feiern.

Ich kenne z.B. auf der A3 gelbe Fahrbahnmarkierungen die so ungünstig auf der Fahrbahn liegen, dass sie noch nach 2 Jahren wie neu aussehen. Keiner weiss wie er dort fahren soll. Gelb gilt dann eigentlich und wird so angefahren, aber dann stellen sie alle fest dass es objektiv zu eng wird und fahren verunsichert irgendwo dazwischen. Wegkratzen geht natürlich nicht, kostet nur Geld, unser (potentieller) Unfall kostet sie dagegen nichts.

Aber es muss erst was passieren und einer auf die Idee kommen und klagen, ohne Justiz und Gesetze kann man nichts erreichen. Schade, es heisst doch Homo sapiens sapiens und nicht Homo baceolus...

 

am 1. Oktober 2007 um 18:35

Rollsplit wird übrigens nicht extra aufgetragen. Wenn der Asphalt aufgetragen wurde, wird noch einmal Split (warum weiß ich nicht mehr) aufgetragen und eingewalzt. Rollsplitt ist dann der Splitt, der sich nicht mehr hat eiunwalzen lassen. Es liegt also IMMER Rollsplit auf neuen Asphalt-Fahrbahnen.

Ich kram das Thema nochmal raus.

Hier in der Gegend wurde eine Straße auch neu gemacht und danach eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50, in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen "Neuer Fahrbahnbelag" aufgestellt.

Soweit so gut. Allerdings ist es eine wirklich vielbefahrene Straße und ist mittlerweile auch seit bestimmt 8-10 Wochen wieder in Betrieb. Schon alleine vom optischen Aspekt möchte ich nicht mehr von neuem Fahrbahnbelag sprechen.

Jeder der schonmal 50 auf einer Landstraße gefahren ist weiß, das macht man maximal 800 Meter lang, danach geht es wie gewohnt weiter. Das hat die Gemeinde mittlerweile auch rausbekommen und veranstaltet dort seit einigen Tagen ein fröhliches Blitzfestival. Dort wird inzwischen täglichen an allen möglichen und unmöglichen Stellen geblitzt und gelasert.

Vor ein paar Tagen hat es mich auch erwischt und ich bin jetzt ehrlich gesagt etwas sauer. Dies soll jetzt allerdings kein Jammerthread im Sinne von "wurde geblitzt, was tun um mich rauszuwinden" werden. Mein Punktekonto verkraftet die Aktion locker und die paar Euros machen mich auch nicht arm, diese Abzockerei finde ich allerdings schon ziemlich dreist!

Folgende Überlegung:

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen gilt lediglich so lange wie die Gefahr besteht. Was bei mir nun die Frage aufwirft, wie lange ist ein neuer Fahrbahnbelag wirklich neu?

Übertrieben gesagt: Darf die Gemeinde die Beschilderung die nächsten 5 Jahre stehen lassen und weiter abkassieren?

am 23. September 2009 um 14:38

Zitat:

Original geschrieben von S-line-Rulez

 

Folgende Überlegung:

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen gilt lediglich so lange wie die Gefahr besteht. Was bei mir nun die Frage aufwirft, wie lange ist ein neuer Fahrbahnbelag wirklich neu?

Übertrieben gesagt: Darf die Gemeinde die Beschilderung die nächsten 5 Jahre stehen lassen und weiter abkassieren?

Die Aufhebung ist räumlich nicht zeitlich:

STVO Paragraph 41, (2) 7.

"...Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. ..."

Es ist keine zeitliche Begrenzung a la "Der Belag ist jetzt meiner Ansicht nach alt".

Nach mehreren Monaten kann man aber mal nachfragen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung noch gerechtfertigt ist. da hat ggf. einfach jemand gepennt. Das hilft dir aber jetzt nicht mehr. Die Tatsache, dass sie dort blitzen zeigt allerdings auch, dass ggf. doch jemand denkt, die Strecke sei immer noch "gefährlich".

Amen

Bei uns wurde eine vierspurige Bundesstraße mehrere Wochen lang auf 60 km/h reduziert, weil man den Belag erneuert hat.

Ich habe dann mal schriftlich nachgefragt, ob man da was vergessen hätte, wieder aufzuheben. Zwei Tage später war die Beschränkung weg. Ich schreibe das mal mir als Erfolg auf die Fahne, weil ich nicht an Zufälle glaube :D

Zitat:

Original geschrieben von S-line-Rulez

Jeder der schonmal 50 auf einer Landstraße gefahren ist weiß, das macht man maximal 800 Meter lang, danach geht es wie gewohnt weiter.

OT: Kenne ich auch. Gibt aber eine gute Abhilfe: Tempomat. Nie wieder ohne, seit dem ich den hab nicht mehr geblitzt worden. 50 auf gut ausgebauten Straßen hält man irgendwie nicht länger ein, wenn man nicht ständig auf den Tacho guckt wird man instinktiv schneller.

Und wenn dann an solchen Stellen geblitzt wird - klar, dient nur der Sicherheit :rolleyes:

Man kann natürlich einfach mal Widerspruch gegen das Tempolimit einreichen (besser natürlich wenn man nicht geblitzt wurde), die Verantwortlichen müssen den bearbeiten und einen triftigen Grund für das Limit nennen. Oder eben die Schilder abbauen.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von S-line-Rulez

 

Folgende Überlegung:

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen gilt lediglich so lange wie die Gefahr besteht. Was bei mir nun die Frage aufwirft, wie lange ist ein neuer Fahrbahnbelag wirklich neu?

Übertrieben gesagt: Darf die Gemeinde die Beschilderung die nächsten 5 Jahre stehen lassen und weiter abkassieren?

Die Aufhebung ist räumlich nicht zeitlich:

STVO Paragraph 41, (2) 7.

"...Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. ..."

Es ist keine zeitliche Begrenzung a la "Der Belag ist jetzt meiner Ansicht nach alt".

Nach mehreren Monaten kann man aber mal nachfragen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung noch gerechtfertigt ist. da hat ggf. einfach jemand gepennt. Das hilft dir aber jetzt nicht mehr. Die Tatsache, dass sie dort blitzen zeigt allerdings auch, dass ggf. doch jemand denkt, die Strecke sei immer noch "gefährlich".

Amen

Hmmm, ... ich bezweifle garnicht diesen §, allerdings würde dieser im Zweifelsfalle der Willkür Tür und Tor öffnen.

Bei einer offensichtlich temporären V-Begrenzung aus beschriebenem Grunde dürfte dies doch nicht dass Mittel sein objektiv grundlos Fotos zu schießen.

Ich würde das schon einmal mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Neuer Fahrbahnbelag --> Geschwindigkeitsreduzierung?