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neuer gebrauchter Corsa E - Frage RDKS

Opel Corsa E
Themenstarteram 20. Januar 2017 um 17:42

Hallo zusammen,

wir haben einen gebrauchten Corsa E gekauft - 8fach bereift.

Die Sommerräder haben jeweils nen Sensor, die Winterräder laut Autohaus nicht...

Darf er die uns so überhaupt verkaufen?

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, wenn das Fahrzeug schon 8fach bereift ist, dass die Sensoren auch enthalten sind. Probefahrt war letzte Woche auf Sommerreifen.

Gruß

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17 Antworten
am 20. Januar 2017 um 17:53

hmm schwierig zu sagen. eigentlich darf er das nicht so ihne weiteres, denk ich zumindest mal. die sind ja pflicht. da kannst du bei einem unfall (falls der aufgrund eines reifenplatzers oder so zustande kommt) ohne (oder nicht angelernten) sensoren mächtig probleme kriegen.

Themenstarteram 20. Januar 2017 um 17:57

Mal sehen, ich werde morgen mal in ein anderes Autohaus gehen und die Frage mal dort stellen...

am 20. Januar 2017 um 19:00

Zitat:

@Zé Bastien schrieb am 20. Januar 2017 um 18:42:59 Uhr:

Hallo zusammen,

wir haben einen gebrauchten Corsa E gekauft - 8fach bereift.

Die Sommerräder haben jeweils nen Sensor, die Winterräder laut Autohaus nicht...

Darf er die uns so überhaupt verkaufen?

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, wenn das Fahrzeug schon 8fach bereift ist, dass die Sensoren auch enthalten sind. Probefahrt war letzte Woche auf Sommerreifen.

Gruß

...den Link aufrufen und lesen...

Themenstarteram 20. Januar 2017 um 19:13

So weit so gut - das Fahrzeug hat das ja - sagt er...

Was mich gerade etwas schockiert ist, die Sache, das es letzte Woche eine Probefahrt mit "Sommerreifen" gab, Auch der Händler sollte seine Fahrzeuge die er für Probefahrten anbietet Anfang/Mitte Januar auf Winterreifen haben.

Davon ab, sollten auch im 2ten Satz Räder die Sensoren vorhanden sein... Da würde ich dem Händler solange auf die Füße springen, bis er dort welche einbaut. Ist ja Pflicht, die Sensoren zu haben.

Kommt halt auf den Kaufvertrag an. Letztendlich verkauft er dir nur einen lumpigen Satz Reifen, worauf du die montierst kann dem ja egal sein. Wenn er die aber explizit für diesen Wagen verkauft, wäre es wohl ein Mangel. Guck dir die Reifen aber genau an. Meinem Arbeitskollegen haben sie Reifen mit DOT 04 eingepackt bei einem Auto Baujahr 2015.

Der Autohändler darf das!

Da die Winterreifen nicht montiert sind darf er das auf jeden Fall. Du darfst die nur nicht aufstecken. :-)

Zitat:

Ab 1. November 2014 müssen alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge (Pkw, Geländewagen und Wohnmobile mit Erstzulassung) über ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) verfügen.

Das Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ist Bestandteil der Prüfliste bei der Hauptuntersuchung für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab dem 1. November 2014. Ein nicht funktionsfähiges RDKS (Reifendruckkontrollsystem) wird als geringer Mangel nach §29 StVZO eingestuft und muss vom Fahrzeughalter unverzüglich beseitigt werden.

Bei Fahrzeugen, die verpflichtend über ein direktes Reifendruckkontrollsystem verfügen, müssen alle Räder mit einem Reifendrucksensor ausgestattet sein. Wenn ein Reifenwechsel vorgenommen wird, müssen hierbei immer alle Sensoren auf Funktionsfähigkeit überprüft und das Servicekit getauscht werden. Der Sensor an sich kann, wenn er noch funktionsfähig ist, 5 bis 7 Jahre oder bis zu einer Laufleistung von 100.000-150.000 km verwendet werden.

Wenn ein neuer Reifen montiert werden soll, muss in diesen ein mit dem Fahrzeug kompatibler Reifendruckkontrollsensor verbaut werden und dieser an dem Fahrzeug angelernt werden. Lassen Sie den Reifenwechsel bei einem direkten Reifendruckkontrollsystem in jedem Fall von einer Fachwerkstatt mit entsprechendem Service durchführen, so stellen Sie die einwandfreie Funktionsfähigkeit des Reifendruckkontrollsystems sicher.

Die komplexe Technologie der Reifendruckkontroll-Sensoren führt dazu, dass Fahrzeughalter bei dem Aufleuchten des Warnsignals, also einem defekten Reifen oder Sensor, den Wechsel nicht mehr selbst durchführen können, sondern eine Werkstatt mit entsprechendem Know-How aufsuchen müssen.

Zudem muss bei der Anschaffung neuer Bereifung und der Zusammenstellung von Kompletträdern die jeweilige Sensorart mit berücksichtigt und gegebenenfalls mit verbaut werden. Beim Servicecheck sowie der TÜV Hauptuntersuchung wird ein nicht funktionsfähiges RDKS (Reifendruckkontrollsystem) als geringer Mangel nach §29 StVZO eingestuft und muss vom Fahrzeughalter unverzüglich beseitigt werden.

Zitat: Reifendiscount.de

Themenstarteram 21. Januar 2017 um 5:36

@draine @Keru

Danke.

EZ war Ende2015.

Der Reifensatz wird explizit für das Fahrzeug verkauft, auf den Angebotsbildern waren die Winterräder aufgezogen und für die Abholung zieht er diese wieder auf...

Ich werde die später nochmal ansprechen. Ggf. muss ich dann Rechtsbeistand hinzuziehen...

 

Erstmal Danke. Ich melde mich wenn ich weiß wie es ausgegangen ist...

GM-Flasch, was der Artikel nicht explizit sagt das es um das Erstzulassungsdatum 01.11.2014, geht, was in dem Fall vom TE auch zutrifft.

Es ist theoretisch denkbar das 2 Autos am gleichen Tag gebaut werden. Nun meldet ein Halter das Auto am 30.10. der andere am 01.11. an. Lt. Gesetztgeber darf nun der erste theoretisch ohne, der andere muß mit Reifendrucküberwachung fahren.

Leidglich wenn ein System generell in der Sierienzulassung enthalten ist und auch vom Hersteller als "verpflichtender Bestandteil" aufführt, müssen auch Autos mit Zulassung vor dem 01.11.2014 ein solches System haben.

Wenn das so ist, dann würde ich einfach einmal beim TÜV anfragen wenn die Winterreifen montiert sind. Ist mA nach erst mal besser wie ein RA. Wenn du danach 100% sicher bist, dass die Winterreifen die Sensoren ebenfalls benötigen, würde ich dies schriftlich per Einschreiben Rückschein das Autohaus mittels Termin auffordern, dir einen Termin zum kostenlosen Nachrüsten der Sensoren mitzuteilen. Bleibt das erfolglos würde ich auch einen RA konsultieren.

Ich denke es ist wirklich sehr wichtig, wie die Winterreifen im Kaufvertrag angegeben sind, wie die Formulierung lautet.

Ich drücke dir die Daumen, dass alles ohne großen Ärger zu deiner Zufriedenheit erledigt wird.

Themenstarteram 22. Januar 2017 um 7:03

Hab gestern nochmal angefragt. Die Aussage des Werkstattmeisters "...natürlich sind die dabei..." mal sehen was kommt.

 

TÜV ist aber ne gute Idee.

Zulassung war in 2015. Damit muss das Fahrzeug irgendeine Form von Reifendruckkontrolle haben. Wenn es ab Werk mit aktivem RDKS (Drucksensoren) ausgestattet war, wirst Du in jeder Felge Sensoren haben müssen.

Lese die BA und Du wirst das dort finden.

@Astradruide

So wie ich es verstanden habe geht es darum, dass die Reifen ab Werk mit Sensoren ausgestattet sind, aber nicht die Winterreifen. Das KFZ hat die Kontrolleinrichtig auf jeden Fall. Nur Bereifung ohne Sensoren nutzen das System nicht.

Aber warten wir mal ab und hoffen das alles GUT wird.

ich denke mal auch das das eigentlich nicht sein darf ... das Reifendruck-Kontrollsystem ist ja für alle Neuwagen ab November 2014 Pflicht ... hängt also davon ab wann dieser Corsa zugelassen wurde ... da es den ja auch erst ab November 2014 gibt wird es wohl auch für diesen Wagen gelten.

Und merkwürdig finde ich ja auch das im angebotsbild laut deiner Aussage die Winterräder montiert waren und er zur Probfahrt im Januar! mit sommerräder da steht?

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