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Neuer Kuga - Falscher Motor

Ford
Themenstarteram 10. November 2010 um 21:55

Hallo Kugagemeinde,

war heute beim FFH um meinen neuen Kuga anzuschauen. Soweit war alles okay, dann der grosse Schock.

Habe mir einen Kuga mit 163PS bestellt mit Zubehör.

Geliefert wurde mir ein Kuga mit 140PS.

Händleraussage: Fehler können mal passieren, wir sind auch nur Menschen.

War und bin noch riesig enttäuscht und werde mich mit meinen Anwalt darüber unterhalten.

Wer kann mir in dieser Situation einen Rat (Tip) geben.

Kann ich vom Händler Schadenersatz verlangen?

Wer war schon einmal in so einer Lage.

Hilfe und Tipps werden gerne angenommen.

White-Kuga

Beste Antwort im Thema

Hi,

Die Karre einfach beim Händler stehen lassen und sofort Deine Rechtsschutzversicherung informieren!!

Wenn im Kaufvertrag der 163PS Motor aufgeführt worden ist und Du erhälst den falschen Motor ist das eine Abweichung vom Vertrag und somit hast Du das Recht dagegen anzugehen. Musstest Du bei der Übergabe was unterschreiben??

Gruß

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Hi,

Die Karre einfach beim Händler stehen lassen und sofort Deine Rechtsschutzversicherung informieren!!

Wenn im Kaufvertrag der 163PS Motor aufgeführt worden ist und Du erhälst den falschen Motor ist das eine Abweichung vom Vertrag und somit hast Du das Recht dagegen anzugehen. Musstest Du bei der Übergabe was unterschreiben??

Gruß

a) sehr simpel, wenn das Fahrzeug nicht der bestellten Ausstattung entspricht, muß man es nicht natürlich nicht annehmen.

b) Zum Schadenersatz bliebe erstmal zu klären, welcher Schaden entsteht (Wartezeit, wenn Du jetzt neu bestellst, etc.), dann wer den Fehler überhaupt zu verantworten hat. Hat der Händler falsch bestellt, oder der Hersteller falsch geliefert. Hast Du eine Auftragsbestätigung - was steht da drin?

Zitat:

Original geschrieben von White-Kuga2010

Hallo Kugagemeinde,

war heute beim FFH um meinen neuen Kuga anzuschauen. Soweit war alles okay, dann der grosse Schock.

Habe mir einen Kuga mit 163PS bestellt mit Zubehör.

Geliefert wurde mir ein Kuga mit 140PS.

Händleraussage: Fehler können mal passieren, wir sind auch nur Menschen.

War und bin noch riesig enttäuscht und werde mich mit meinen Anwalt darüber unterhalten.

Wer kann mir in dieser Situation einen Rat (Tip) geben.

Kann ich vom Händler Schadenersatz verlangen?

Wer war schon einmal in so einer Lage.

Hilfe und Tipps werden gerne angenommen.

White-Kuga

Grüß Dich,

ganz klar Fehler können passieren, aber es war ja nicht dein Fehler und Vertrag ist Vertrag.

Rein Rechtlich muß er Dir einen neuen Bestellen und ich glaube sogar für die Zeit des wartens auch ein Ersatz Fahrzeug stellen. So war es bei mir jedenfalls. Hatte ein Mercedes Jahreswagen bestellt und mit der falschen Motoresierung geliefert bekommen. Notfalls wird dich ein Anwalt beraten.

Aber trotzdem Ärgerlich :(

Gruß matthes

Themenstarteram 11. November 2010 um 10:18

Zitat:

Original geschrieben von kugamax

Hi,

Die Karre einfach beim Händler stehen lassen und sofort Deine Rechtsschutzversicherung informieren!!

Wenn im Kaufvertrag der 163PS Motor aufgeführt worden ist und Du erhälst den falschen Motor ist das eine Abweichung vom Vertrag und somit hast Du das Recht dagegen anzugehen. Musstest Du bei der Übergabe was unterschreiben??

Gruß

Hi, habe nichts unterschrieben. Erst Rücksprache mit Anwalt und Händler und dann sehen wir weiter. Soll diese Woche noch über die Bühne gehen.

Themenstarteram 11. November 2010 um 10:19

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger

a) sehr simpel, wenn das Fahrzeug nicht der bestellten Ausstattung entspricht, muß man es nicht natürlich nicht annehmen.

b) Zum Schadenersatz bliebe erstmal zu klären, welcher Schaden entsteht (Wartezeit, wenn Du jetzt neu bestellst, etc.), dann wer den Fehler überhaupt zu verantworten hat. Hat der Händler falsch bestellt, oder der Hersteller falsch geliefert. Hast Du eine Auftragsbestätigung - was steht da drin?

Hi, der Händler hat falsch bestellt. Hat er auch unter Zeugen so zugegeben. Diese Woche soll noch eine Klärung erfolgen.

Oder versuch doch über den Preis was zu machen, wenn Du dich mit dem Motor im Grunde anfreunden könntest?

Der Preis hilft eventuell über den Ärger hinweg und wenn sonst alles stimmt.

Ansonsten klar, gar nicht lange Fackeln und zum Anwalt und schluß.

Gruß

Charly

Zitat:

Original geschrieben von White-Kuga2010

 

Hi, der Händler hat falsch bestellt. Hat er auch unter Zeugen so zugegeben. Diese Woche soll noch eine Klärung erfolgen.

In dem Falle ist es Aufgabe des Händlers, wie er jetzt seinen Teil des Vertrags erfüllt, ohne daß das für Dich mit irgendeinem Nachteil verbunden ist. Fehler können natürlich passieren, aber am Ende hast Du einen Vertrag, den Ihr beide unterschrieben habt. Du kannst ihm Dein Entgegenkommen signalisieren, wenn er Dir Deinen Kuga neu bestellt, und bis zur Lieferung einen vergleichbaren Ersatzwagen aus seinem Vorführbestand bereitstellt - bis auf Kraftstoff zu 100% auf seine Kosten. Fährst Du halt mal ein halbes Jahr Mondeo oder sowas, den Kompromiß würde ich ihm vorschlagen. Er kann auch versuchen, einen vergleichbaren Kuga bei einem anderen Händler zu bekommen, wobei sich gerade die 163PS da jetzt nicht gerade die Füße platt stehen - aber Versuch ist es auf alle Fälle wert. Natürlich auf seine Kosten.

Zitat:

Original geschrieben von White-Kuga2010

Hallo Kugagemeinde,

war heute beim FFH um meinen neuen Kuga anzuschauen. Soweit war alles okay, dann der grosse Schock.

Habe mir einen Kuga mit 163PS bestellt mit Zubehör.

Geliefert wurde mir ein Kuga mit 140PS.

Händleraussage: Fehler können mal passieren, wir sind auch nur Menschen.

War und bin noch riesig enttäuscht und werde mich mit meinen Anwalt darüber unterhalten.

Wer kann mir in dieser Situation einen Rat (Tip) geben.

Kann ich vom Händler Schadenersatz verlangen?

Wer war schon einmal in so einer Lage.

Hilfe und Tipps werden gerne angenommen.

White-Kuga

Hi,

was hat der Händler - außer dass Fehler passieren können - noch gesagt?

Gruß

Herbert

hi white,

du hast alles richtig gemacht. lass den wagen ja da stehen wenn du den 163 ps willst. das muss der händler dann mit dem hersteller auskaspern wer da was verbockt hat. was in deinem kaufvertrag (bestellung) steht ist das maß der dinge. unterschreiben sollte man garnichts, erst recht nicht bei einem leasingwagen (ich weiß ja nicht ob das bei dir der fall ist). das wäre sonst fatal.

zum thema schadenersatz: bist du gewerbetreibender, oder ist der wagen privat? als gewerbetreibender kannst du dennen noch mehr sachen in rechnung stellen als das als privatmann möglich ist.

die frage ist auch hast du noch einen wagen, oder ist das der einzige. wenn es der einzige ist und du drauf angewiesen bist dann solltest du mit dem händler reden was er dir anbietet. du hast dich ja schließlich auf die zusage des liefertermins verlassen. ein guter händler wird dich mobil halten, wenn auch vielleicht nicht mit einem kuga.

ich hatte solche fälle als fuhrparkleiter auch (falsche farbe, flasches navi, kostenlose extras vergessen usw.). zu 90% lag das aber an den leasinggesellschaften, die mit den schwackedaten nicht parat kamen und dann das kreutzchen falsch gesetzt hatten... normalerweise versuchen die händler das kulant zu regeln, aber ich hatte das auch, daß sich welche stur stellen. dann zum anwalt und der drops ist gelutscht. hauptsache zu hast den schriftlichen vertrag/bestellung. dann bist du 100% sicher.

viele grüße

mikka

Sehr ärgerlich das Ganze.

 

Aber warum immer gleich zum Anwalt??? 

Der FFh hat doch signalisiert, dass er SEINEN Fehler ausbügeln will.  Ich würde probieren, die Situation für mich zu nutzen um etwas am Preis machen zu können oder Kostenloser Leihwagen oder oder oder.

 

Wenn Du gleich mit dem Anwalt drohst, sind die Fronten von vorne herein verhärtet und der FFH wird und kann sich sturer stellen als Dir lieb ist!

 

Das Leben ist Verhandlungssache.

 

Gruß

PeGo11

Du hast richtig gehandelt und ich wünsche Dir viel Glück noch bei der Abwicklung.

Das wird schon...

Ein Kuga Bestellen ohne Unterschrift?

Sollte der Fahrzeug weniger Leistung haben,einfach nicht an nehmen sowie nicht zahlen bevor du es weiß welche PS Lieferung auf dem Papier steht!

??

man unterschreibt zuerst den Kaufvertrag und bei Lieferung quittiert man den Erhalt des Fahrzeuges. White hat richtig gehandelt indem er die Übergabe das Fahrzeuges nicht unterschrieben hat, da es nicht das entspricht was er bestellt hatte.:rolleyes:

Rechtlich gesehen ist das so:

Falls ihr natürlich einen Vertrag unterzeichnet habt, dann hat er seine Leistungspflicht nicht erfüllt. Somit ist der Vertrag nichtig; Du darfst und kannst vom Vertrag zurücktreten.

Jedoch stehen dir eben wie hie schon beschrieben mehrere möglichkeiten offen:

Neuen Wagen bestellen, und auf seine Kosten einen Ersatzwagen fahren..das sind dann so die "wiedergutmachungen" die man von einer garage erwarten kann.. das liegt dann in der persönlichkeit des verhandelns..

ich würde da nicht gerade mit dem anwalt einschlagen, sondern erst mal schauen wie sich das entwickelt und welche möglichkeiten mir der FFH vorschlägt..und wenn danach probleme entsehen, erst dann den anwald zur beihilfe bitten..

macht auch einen besseren eindruck :-)

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