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Neuer Wohnwagen nach Unfall

Themenstarteram 21. August 2008 um 12:20

Hallo zusammen,

hier eine kurze Zusammenfassung, womit ich nicht ganz klar komme: Vor kurzem hatten wir einen Unfall in der Schweiz. In den Wohnwagen ist ein PKW gefahren. Der WoWa wurde dann vom ADAC nach Deutschland zum Vertragshändler überführt. Gestern waren wir beim Händler und er fragte nach ein paar Minuten, ob wir uns denn schon einen neuen ausgesucht hätten. Wir haben einen Fendt 540 TG 2006. Der Schaden soll nach Auskunft unseres Händlers ca. 7.000 € sein. Er will, das wir eine Abtretungserklärung unterschreiben und will uns auch nicht beim Gutachten dabei haben. Das ganze lasse ich nämlich über meine Vollkasko abwicklen. Die sollen sich mit der schweizer Vers. rumschlagen. Eine Höherstufung gibt es ja zum Glück nicht. Was ich nicht so ganz verstehe ist, was da gemaggelt wird, dass er uns einen neuen Wagen (von seinem Fuhrpark mit Hagelschaden) anbieten kann. Von der Vers. hat er doch sicher für den Hagelschaden schon mal Geld gesehen, oder? Und wenn das Gutachten höher als die Reparaturkosten ausfällt, verdient er doch auch dran. Ich verstehe die genauen Zusammenhänge nicht so ganz.

Kennt sich damit jemand aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Sollte man das angebot annehmen? Er hat z.B. einen Puccini 540 E_230 für 25.800 (Listenpreis - stimmt) auf dem Hof stehen. Hagelschaden. Will von uns dann noch 5.000 € haben. Kann das sein?

Ich bitte ganz dringend um Hilfe. Vielen vielen Dank.

Viele Grüße

die Italienurlauber

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14 Antworten

hallo

die tatsächliche ersatzleistung erfährst du (später) eh jederzeit von deiner versicherung

ich wuerde so einen schaden niemals über die vollkasko abwickeln

hab ich einmal gemacht

und wurde prompt gekündigt deshalb (das ist heute nicht unüblich bei schadensfällen)

obwohl ich nicht schuld war

die versicherung hätte sich die kohle von der gegnerischen versicherung holen können

hat sie aber nicht gemacht

es gibt hier ion AT ein "teilungsabkommen", es zahlt - intern - immer die eigene versicherung bis zu einer gewissen höhe

hat dann fast 5 jahre gedauert bis ich wieder mal eine kasko abschliessen konnte (wir ahben hier auch eine sg schwarze liste auf die ich dadurch gerutscht bin..)

weiss nicht ob das bei euch auch so ist

aber ich würde das über die haftpflicht machen

wenn ich echt nicht schuld wäre zumindestens

lg

g

Themenstarteram 22. August 2008 um 8:51

Hallo dudo,

besten Dank für deine Antwort. Leider habe ich das mit der Versicherung schon in die Wege geleitet. Ein Rückzieher ist nicht mehr möglich. Hoffe aber natürlich, dass mir eine Kündigung der Versicherung erspart bleibt.

Was mich aber noch interessieren würde ist, ob das von den Händlern einen übliche Vorgehensweise ist, den alten Unfallwagen gegen einen neuen zu tauschen. Das der Händler kein Wohltäter mir gegenüber ist, ist schon klar. Aber wo ist möglicherweise der Haken an der Sache.

Hat jemand schon mal seinen gegen einen neuen eingetauscht?

Gruß und Danke

die Italienurlauber

Seltsame Geschäftsmethoden .....

Also der Händler hat bei der vorliegenden Schilderung gar nichts zu sagen. Er stellt momentan nur einen Parkplatz zur Verfügung, den er natürlich auch abrechnen darf. Gesprächspartner ist die eigene Versicherung oder eben die des Unfallgegners. Der Händler bestellt auch keinen Sachverständigen und bestimmt auch nicht, wer dabei zuschauen darf oder nicht. Natürlich ist man in seiner Werkstatt Gast, kommt man mit ihm nicht zurecht, muß man das nicht bleiben!

Erst wenn der Schaden festgestellt wurde, klar ist, ob repariert werden kann oder wie auch immer abgerechnet wird, überlegt man sich selbst die nächsten Schritte. Der Händler könnte den beschädigten Wohnwagen übernehmen und man kauft bei ihm einen anderen Wohnwagen. Oder man sucht selbst einen Käufer und kauft wo ganz anders ....

Auch mein Tipp wäre, den Schaden über die ausländische Versicherung abzuwickeln. Infos bekommt man auch beim Zentralruf der Autoversicherer.

pfisti

am 22. August 2008 um 9:22

Zitat:

Original geschrieben von italia01

Ein Rückzieher ist nicht mehr möglich.

Wie denn das? Ist der Fall denn schon abgewickelt? Gutachter schon geschickt? Dann waren die aber sehr fix.

Ansonsten kann ich mich nur anschließen: Niemals würde ich MEINE Angelegenheit so anderen in die Hand legen bzw. mir von einem Händler so das Vorgehen diktieren und mich - darauf wird es wohl hinauslaufen - über den Tisch ziehen lassen.

Gruß Situ

so wie sich das anhört, würde ich die Sache einem Anwalt (oder ADAC fragen) übergeben.

Die Schweizer Versicherungen haben in D Partner, die die regulierung des Schadens übernehmen. Der Anwalt klärt das für Dich ab. Wieso soll Deine VK zahlen, wenn Du gar nicht Schuld bist? Völliger Unsinn.

Ich hatte vor Jahren mal einen Unfall mit einem Schweizer in D. Ich hatte 3 tage nach dem Gutachten bereits eine Abschlagszahlung. Die Abwicklung war schnell, korrekt und ohne irgendwelche Probleme. Geregelt hat alles ein Anwalt.

Die gegnerische Versicherung will eventuell einen eigenen Gutachter bestellen. Rede doch erst mal (selbst oder über den Anwalt) mit denen.

Dann siehe pfisti.

PS

Lass Dir doch Zeit. Mit kommt es so vor, dass der Händler ganz schnell ein Geschäft machen will.

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

PS

Lass Dir doch Zeit. Mit kommt es so vor, dass der Händler ganz schnell ein Geschäft machen will.

das sieht wirklich so aus....er will sicher den schaden sehr günstig reparieren und den WoWa dann wieder mit grossen Gewinn verkaufen....genauso wie den Puccini 540 E, der dann "günstig" angeboten wird und bei dem er auch satten Gewinn macht......

am besten bestellst du einen Gutachter, der den Schaden bewertet, dann bist du immer auch der richtigen Seite und der Händler kann dich auch nicht über den Tisch ziehen....

Thema Versicherung: da du den Schaden nicht verursacht hast, die Versicherung aber in Vorleistung geht, kann diese dir auf KEINEN fall kündigen, auch nicht wenn der Unfall im Ausland war.....sowas steht niemals in einer Versicherungspolice

Zitat:

Thema Versicherung: da du den Schaden nicht verursacht hast, die Versicherung aber in Vorleistung geht, kann diese dir auf KEINEN fall kündigen, auch nicht wenn der Unfall im Ausland war.....sowas steht niemals in einer Versicherungspolice

Nochmal. Ansprechpartner ist die Versicherung des Unfallverursachers. Nicht Deine VK.

Mit dieser musst Du den Schaden abklären bzw. melden.

Ich würde erst handeln, wenn diese Versicherung bezahlt hat. Alles andere kann nur Ärger bringen.

Zitat:

Original geschrieben von AstraCaravaner

...

Thema Versicherung: da du den Schaden nicht verursacht hast, die Versicherung aber in Vorleistung geht, kann diese dir auf KEINEN fall kündigen, auch nicht wenn der Unfall im Ausland war.....sowas steht niemals in einer Versicherungspolice

hallo

das ist falsch

in JEDER versicherungspolizze steht die gesellschaft anlässlich jedes schadensfalles ein sonderkündigungsrecht hat.

einfach mal nachlesen

lg

g

 

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159

 

hallo

das ist falsch

in JEDER versicherungspolizze steht die gesellschaft anlässlich jedes schadensfalles ein sonderkündigungsrecht hat.

einfach mal nachlesen

lg

g

also in meinen unterlagen steht von einem "sonderkündigungsrecht" nichts zu lesen.........

wenn man sich selbst nichts zu schulden kommen lässt, hat KEINE versicherung ein recht zu kündigen........ansonsten würde mich die versicherung aber kennenlernen....

aber das ist nicht das Thema hier....:rolleyes:

 

am 24. August 2008 um 16:09

Zitat:

wenn man sich selbst nichts zu schulden kommen lässt, hat KEINE versicherung ein recht zu kündigen........ansonsten würde mich die versicherung aber kennenlernen....

Ich denke eher , dass sie sich da nicht so sehr fürchten, auch wenn jemand die Ärmel hochkrempelt, sondern sich einfach auf die AKB, welche dem Vertrag zu Grunde liegen, berufen. In allen meinen Versicherung steht etwas über die Kündigungsrechte nach einem Schadensereignis, z.B.

"Kündigung im Versicherungsfall": Hat nach dem Eintritt des Versicherungsfalls der Versicherer die Verpflichtung zur Leistung der Entschädigung anerkannt oder verweigert ..., so ist jede Vertragspartei berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen. (AKB Kraftfahrvericherungen).

Wird ein Schaden über die VK entschädigt, ist ein Versicherungsfall eingetreten. Das Geld, was diese sich ggf. von eigentlich Haftenden wiederholt, verbessert die Bilanz der Versicherung (nicht die des Geschädigten).

Gruß situ

Themenstarteram 25. August 2008 um 13:31

Hallo Leute,

vielen Dank für die ganzen Informationen. Ihr habt mir sehr geholfen. Allerdings habe ich bis jetzt noch auf einen Anwalt verzichtet. Habe nur über meine Rechtschutz eine Rechtsauskunft eingeholt. Der Händler hat im Übrigen wieder etwas zurückgerudert. Alle sind ausgesprochen nett und hilfsbereit. Liegts am dicken Geschäft, dass er mit uns machen will? Wer weiß.

Ich werde aber auf jeden Fall posten, was daraus geworden ist.

Gruß

die Italienurlauber

Zitat:

Original geschrieben von situ

...

Wird ein Schaden über die VK entschädigt, ist ein Versicherungsfall eingetreten. Das Geld, was diese sich ggf. von eigentlich Haftenden wiederholt, verbessert die Bilanz der Versicherung (nicht die des Geschädigten).

...

hallo

in österreich graue theorie

hier gilt bis ca 10.000,- (?) das interne teilungsabkommen der versicherungen

und was die kasko mal ausgelegt hat holt sie sich daher NICHT von der gegnerischen haftpflicht zurück

was nach aussen hin für den versicherungsnehmer aber nicht erkenntlich ist

lg

g

 

 

Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 10:04

Hallo,

wollte das ganze doch noch zum Abschluss bringen und schreiben, was aus dem Unfall geworden ist.

Es hat sich alles zu unserer Zufriedenheit erledigt. Das war die Kurzaussage. Jetzt kommt die längere.

Unser Vertragshändler hat unseren kaputten Fendt Model 2006 (Schaden lt. Gutachter knapp 7.000 €) gegen einen neuen 2008er Tabbert DaVinci 525 mit leichtem Hagelschaden eingetauscht. Tabbert - aha - da war doch was. Nein, wir hätten auch einen Eifelland, Wilk, LMC oder Fendt haben können.

Wir hatten unsere Vollkasko-Versicherung in Anspruch genommen, obwohl wir keine Schuld am Unfall hatten. Alle, speziell der Händler, hatten uns dazu geraten. Unsere Versicherung hat sich letztendlich das Geld von der schweizer Gesellschaft wiedergeholt. Wir haben gegenüber der schweizer Vers. einmal Fahrtkosten in die Schweiz geltend gemacht und 2 Fahren zum Vertragshändler. Die schweizer Fahrt war notwendig, um die wichtigsten Sachen aus dem WoWa zu holen. Die Versicherung hat alles akzeptiert. Einen Anwalt brauchten wir nicht eingeschalten. Und unser neue WoWa ist auch wieder da Vollkasko versichert, wo der alte auch versichert war.

Es ist also, trotz aller Befürchtungen und Prophezeiungen, alles glatt gelaufen.

Gruß

die Italienurlauber....

die nächstes Jahr auch wieder durch die Schweiz fahren werden.....

Hallo,

 

meine Gratulation zur Abwicklung. Ich bin froh, dass alles so toll gelaufen ist.

Viel Spaß mit dem Neuen.

 

Gruß

Klaus

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