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Neues Auto kaufen - Alten bei Bedarf weiterhin fahren?

Themenstarteram 30. Juni 2016 um 18:34

Guten Abend,

kurzfristig muss oder möchte ich mir ein neues Auto zulegen. Nun habe ich ein KFZ gefunden, dass mir super gefällt und ich gerne kaufen möchte. Nur gibt es einige Probleme.

1. Der Wagen steht knapp 500km von mir entfernt. Ich kenne bisher nur das Kurzzeitkennzeichen welches ich für einen Tag nutzen könnte für die Überführung nach Hause. Ein Tag kostet wohl um die 30€ aber dazu kommen wohl noch die Kosten für das Kennzeichenbleche die bei nochmal 30 bis 50€ liegen.

2. Mein alter Wagen muss noch einige Male bewegt werden bis ich ihn verkaufen kann. Das Auto befindet sich in einem nicht wirklich verkaufsfähigen Zustand. Ich möchte ihn kurz vor dem Verkauf zu einer Fahrzeugaufbereitung bringen, 1-2 mal muss ich in die Werkstatt und TÜV wird im August fällig (wenn ich denn nochmal durchkomme ohne zu hohe Kosten). Dazu muss ich für ein Wochenende zu meinen Eltern die Winterreifen abholen, die auch verkauft werden sollen.

Mir stellt sich jetzt die Frage, wie lässt sich das Problem am günstigsten und einfachsten lösen? Am liebsten wäre es mir, wenn ich den neuen Wagen fahren kann sobald ich ihn gekauft habe und meinen Alten nur bei Bedarf, in den nächsten 2 Monaten. Vielleicht, in dem ich mein vorhandenes Kennzeichen immer wechseln kann zwischen den beiden Fahrzeugen?

Habt ihr eine Idee?

Übrigens besitze ich noch mein altes Kennzeichen (Vorversicherung und anderer Landkreis sowie Bundesland). Eventuell lässt sich dieses nochmal verwenden?

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15 Antworten

Einfach mit deinem Versicherer klären.

Wenns ein guter ist, sind 2 Monate Überschneidung kein Problem.

Erster Weg zur Versicherung und Ausgangsposition klären! Warum sollten die nicht zwei vorübergehend parallel laufen lassen können? Andere können es doch auch!

KZKZ gilt für mehrere Tage und kann online günstig bestellt werden.

Neuen anmelden (mit dem Schadensfreiheitsrabatt des Alten) und mit der Versicherung reden ob der 2 Monate parallel weiterlaufen kann (mit den bisherigen Prozenten). Ging bei mir so, wenn nicht, kostet der halt 2 Monate mehr Prozente --> auch egal.

Gruß Metalhead

Beide Autos wechselseitig fahren? Dann müssen auch beide Autos zugelassen sein. Entweder richtig oder mit Wechselkennzeichen. Letzteres lohnt in deinem Fall aber nicht.

Vielleicht jetzt schon zum TÜV fahren? Schon siehst du, ob und welche Kosten auf dich zukommen.

Themenstarteram 30. Juni 2016 um 19:11

Entschuldigt dass ich so blöd frage aber was bedeutet in diesem Fall parallel laufen lassen? Beide Fahrzeuge dauerhaft laufen lassen zum jetzigen Versicherungssatz oder den Neuen/Alten separat zum jetzigen Prozentsatz für die 2 Monate bezahlen?

Die Prozente sind ein kleines Problem hinsichtlich der Kosten. Ich befinde mich momentan in der SF2 und zahle für meinen Alten etwa 55€ monatlich. Aber das wäre schon mal eine Alternative.

Auf die Schnelle bekomme ich leider keinen Termin. Den neuen Wagen muss oder möchte ich bis spätestens Mittwoch abholen da ich etwas Sorgen habe, dass er ansonsten weg ist. Eine Reservierung ist leider nicht möglich laut Autohaus.

Beide Fahrzeuge gleichzeitig angemeldet und bei der gleichen Versicherung. Dabei darauf hinweisen, dass das alte Auto verkauft werden soll. Viele Versicherungen berechnen dann die Prämie vom alten und vom neuen Auto nach der SFR des alten. Bei deiner SFR 2 ist der Unterschied aber nicht so groß. Die Versicherung rechnet hinterher taggenau ab, ebenso die Kfz.Steuer.

Ist für dich das einfachste und nicht sonderlich teuer.

Manche Autohändler sind halt sehr unflexibel.

Themenstarteram 30. Juni 2016 um 20:10

Würde also bedeuten ich zahle für die 2 Monate, die ich anstrebe, etwa 110 Euro für meinen Alten und nochmal 110 Euro für meinen Neuen, wenn meine Versicherung denn mitspielt?

Das hört sich akzeptabel an, wobei mein Alter wenn überhaupt nur 1000€ Gewinn einbringt, so dass nach allen Abzügen (Versicherung, Sprit für Abholung der Felgen, TÜV und eventuelle Kleinreparaturen) vielleicht 600€ übrig bleiben.

Für den Neuen zahlts du das was auch immer der Kostet.

Für den Alten 110,- wäre korrekt.

Gruß Metalhead

Die Zeit, die beide KFZ nebeneinander her laufen können, ist bei den einzelnen Versicherer unterschiedlich.

Zum 500km entfernten Händler.

Ich habe letztes Jahr über 600km entfernt gekauft.

Das lief so ab, dass ich per Telefon einen Probefahrttermin gemacht habe. Nach der Probefahrt kam dann die Preisverhandlung und die Unterschrift unter dem Kaufvertrag. Dann bin ich wieder nach Haus, habe den Kaufpreis an den Händler überwiesen und dann habe ich die Papiere für die Zulassung per Einschreiben erhalten.

Dann habe ich bei der örtlichen Zulassungsstelle das KFZ zugelassen, ein Bekannter hat mich dann zum Händler gebracht, zu dem Termin, den ich für die Übergabe abgesprochen hatte.

Schilder dran und dann ging es heimwärts.

Themenstarteram 1. Juli 2016 um 10:56

Ok danke, dahingehend mache ich mich mal schlau. :)

Sollte das nicht klappen, habe ich mir überlegt, den neuen Wagen mittels Kurzzeitkennzeichen nach Hause zu fahren und solange meinen Alten zu fahren, bis ich diesen los bin. Ist zwar unbefriedigend aber das ist mir lieber als wer weiß wie viel für die Parallelhaltung bezahlen zu müssen.

@Corsadiesel: puh das ist aber umständlich und teuer hinsichtlich der Reisekosten. Ist das der reguläre Weg? Ich habe mir eher vorgestellt, dass ich mit Kennzeichen anreise, eine Probefahrt mache, den Wagen kaufe (Geld würde ich bei der nächsten Volksbank rechtzeitig ordern und abholen) und nach Vertragsunterzeichnung nach Hause fahren.

Zitat:

@Riptide69 schrieb am 1. Juli 2016 um 12:56:09 Uhr:

 

@Corsadiesel: puh das ist aber umständlich und teuer hinsichtlich der Reisekosten. Ist das der reguläre Weg? Ich habe mir eher vorgestellt, dass ich mit Kennzeichen anreise, eine Probefahrt mache, den Wagen kaufe (Geld würde ich bei der nächsten Volksbank rechtzeitig ordern und abholen) und nach Vertragsunterzeichnung nach Hause fahren.

Für die Beschaffung der dafür notwendigen Kurzzeit-Kennzeichen musst du aber entweder die Papiere des Neuen haben (manchen Zul.Stellen reichen auch Kopien) und an deinem Heimatort Kurzzeit-Kennzeichen holen - oder du holst die KzKz mit Original-Papieren am Sitz des Händlers. In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass das Fahrzeug noch TÜV hat. Die erste Variante birgt das Risiko, dass dir das Fahrzeug doch nicht zusagt und du dann ein paar Euro vergebens ausgegeben hättest. Die zweite Variante ist da unverfänglicher, setzt aber voraus, dass am Tag der Probefahrt und des Kaufes auch die örtliche Zul.Stelle geöffnet hat. Sonst keine KzKz und keine Heimfahrt auf eigener Achse ;-)

Grüße

SpyderRyder

Zitat:

@Riptide69 schrieb am 1. Juli 2016 um 12:56:09 Uhr:

Ok danke, dahingehend mache ich mich mal schlau. :)

Sollte das nicht klappen, habe ich mir überlegt, den neuen Wagen mittels Kurzzeitkennzeichen nach Hause zu fahren und solange meinen Alten zu fahren, bis ich diesen los bin. Ist zwar unbefriedigend aber das ist mir lieber als wer weiß wie viel für die Parallelhaltung bezahlen zu müssen.

@Corsadiesel: puh das ist aber umständlich und teuer hinsichtlich der Reisekosten. Ist das der reguläre Weg? Ich habe mir eher vorgestellt, dass ich mit Kennzeichen anreise, eine Probefahrt mache, den Wagen kaufe (Geld würde ich bei der nächsten Volksbank rechtzeitig ordern und abholen) und nach Vertragsunterzeichnung nach Hause fahren.

Ja aber was ist, wenn Dir auf Grund der Probefahrt das KFZ nicht zusagt oder die Preisverhandlungen scheitern ?

Wie von Dir gedacht (der Händler sieht dann an den KZK, dass Du das KFZ bereits gekauft hast, warum sollte er in dem Fall mit den Preis heruntergehen ?) ist schlecht für die Verkaufsverhandlung.

In meinem Fall habe ich 500,- weniger bezahlt, die Unkosten für meine 2. Anfahrt lagen etwa bei 200,-, dass bedeutet, ich habe 300,- gespart (am Kaufpreis).

Die Zeit ist bei mir kein Thema, davon habe ich genug.

Themenstarteram 1. Juli 2016 um 19:19

Was würde ich bloß ohne euch machen. Vielen Dank

Ja stimmt, das macht natürlich Sinn, dass ich vorweisen muss dass das Auto dann auch mir gehört, selbst für ein KZK.

Dann werde ich mir vor Ort ein Kennzeichen holen, zeitlich sollte das mit meiner momentanen Planung passen.

Aber darauf achten, dass es ein Werktag ist, Samstag und Sonntag wird bei den Versicherer nicht gearbeitet (Ausnahmen bestätigen nicht die Regel).

Besser die Kdg mindensdens 14 Tage davor abschicken per Einschreiben, bei so manchen Versicherer werden EMails nicht akzeptiert.

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