ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Neues Auto kaufen, Firmenfahrzeug in Zahlung geben - viele Fragezeichen

Neues Auto kaufen, Firmenfahrzeug in Zahlung geben - viele Fragezeichen

Themenstarteram 13. Juli 2023 um 18:01

Hallo in die Runde,

leider konnte ich bisher noch keine Antworten finden. Daher habe ich mich nun hier im Forum angemeldet und hoffe auf Hilfe. Es geht um folgendes:

Ich überlege, mein Firmenfahrzeug (ich bin selbstständig/Freelancer) gegen einen gebrauchten "Neuen" zu tauschen. Jetzt kommen einige Fragezeichen.. Vielleicht hat ja jemand Ahnung und/oder Erfahrung bei einer Inzahlungnahme eines Firmenwagens und eines gleichzeitigen Neukaufs.

1.) Thema Gewährleistung, kann ich diese bei einer Inzahlungnahme bei einem Autohaus ausschließen?

2.) Die Mehrwertsteuer muss ich vom Verkaufspreis wieder abführen, das gilt dann logischerweise auch bei einer Inzahlungnahme. Wird sich ein Händler darauf einlassen: wir einigen uns auf 15.000 Euro, die 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlt er "einfach" on top, er zahlt also 17850 Euro - ich führe die Mehrwertsteuer ab, er kann sich diese ja theoretisch wiederholen?

Liebe Gruß und vielen Dank für eure Hilfe!

Ähnliche Themen
11 Antworten

Die Gewährleistung kannst Du beim Verkauf an einen Händler ausschließen. Aber Achtung: wenn er das Auto nur im Auftrag annimmt, bleibt das Risiko bei Dir.

Das mit der USt funktioniert so, der Händler wird aber natürlich in Bruttopreisen kalkulieren, er bekommt ja von seinem (privaten) Kunden auch nicht mehr. Deine Kalkulation geht also nur auf, wenn am Markt min. 17.850.- erzielbar sind.

zu 1.: ja, das kannst Du

zu 2.:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Juli 2023 um 08:35:47 Uhr:

Das mit der USt funktioniert so, der Händler wird aber natürlich in Bruttopreisen kalkulieren, er bekommt ja von seinem (privaten) Kunden auch nicht mehr. Deine Kalkulation geht also nur auf, wenn am Markt min. 17.850.- erzielbar sind.

Ich gehe soweit zu sagen - das geht nur auf wenn am Markt mindestens 19000 erzielbar sind, eher noch mehr ;)

Aber hast Du überhaupt MwSt ausweisbar im PKW? Das ist ja nicht automatisch so, weil es ein Firmenwagen ist. Unsere Branche/Einnahmen fallen zB zu 95% nicht unter das Umsatzsteuergesetz = wir zahlen Brutto und führen nix ab/bekommen nix wieder, PKW ist die MwSt nicht ausweisbar.

Auch der Gebrauchtwagen hat nicht automatisch MwSt ausweisbar, nur weil Du in als Gewerbe kaufen willst - war der vorher Eigentum von Oma Erna ist da nix mit MwSt

Hast Du Dein Firmenfahrzeug damals mit ausgewiesener Mwst. gekauft?

Nur dann hat er sie auch jetzt noch!

Dem Händler ist das relativ egal, kalkuliert wird Brutto. Wenn Inzahlungnahme 15K, dann sind das netto für Dich 12605 €. "On Top" zahlt da niemand etwas!

B2B kannst Du natürlich die GW ausschließen!

Themenstarteram 14. Juli 2023 um 11:54

Okay, danke für die bisherigen Antworten.

Firmenfahrzeug wurde mit ausgewiesener Mwst. gekauft, war damals ein Neuwagen und ich habe die Mwst. vom Finanzament überwiesen bekommen und muss sie daher auch wieder beim Verkauf ausweisen. Wichtig für mich, dass bei einer Inzahlungnahme erstmal die Gewährleistung "wegfällt", darauf habe ich keinen Bock und keine Nerven. Dass der Händler brutto kalkuliert habe ich schon vermutet, meine Hoffnung war natürlich eine andere...

Achte einfach drauf, das der Händler selbst den Wagen "ankauft" - mit Kaufvertrag.

Meiner macht das immer so, wenn ich den alten IZN gebe.

In dem KV sollte die GW ausgeschlossen sein.

Zitat:

@Norb1612. schrieb am 14. Juli 2023 um 13:54:22 Uhr:

Okay, danke für die bisherigen Antworten.

Firmenfahrzeug wurde mit ausgewiesener Mwst. gekauft, war damals ein Neuwagen und ich habe die Mwst. vom Finanzament überwiesen bekommen und muss sie daher auch wieder beim Verkauf ausweisen. Wichtig für mich, dass bei einer Inzahlungnahme erstmal die Gewährleistung "wegfällt", darauf habe ich keinen Bock und keine Nerven. Dass der Händler brutto kalkuliert habe ich schon vermutet, meine Hoffnung war natürlich eine andere...

Der Händler wäre ja schön blöd, wenn er sich darauf einlassen würde.

Angenommen, du hast du damals ein Auto für 20 t€ brutto gekauft, und verkaufst es jetzt für 17 t€.

Und dann soll der Händler auf die 17 t€ noch 19% drauf legen, also insgesamt 20.230 € an dich bezahlen?

Der Händler hat damals ja genauso für 20 t€ brutto / 16.800 € netto gekauft, und soll jetzt für einen Gebrauchten 17 t€ netto bezahlen?

Nur beispielhaft gedacht, die Zahlen. Wenn das funktionierte, wäre dein Wertverlust doch praktisch Null. Und steuerlich abgeschrieben hast du das Fahrzeug auch noch. Das sagt doch allein die Logik, dass diese Gelddruckmaschine nicht funktioniert.

Die einzigen, die das erfolgreich machen sind Mietwagenunternehmen wie Sixt. Die leben aber nicht von der Steuer, sondern von den Rabatten, wenn gleich 2.000 Fahrzeuge beim Hersteller bestellt werden.

Ein Verkauf nach 6 Monaten bringt dann mehr als der Einkaufspreis ein, steht in deren Geschäftsberichten, ist also kein Geheimnis.

Einigen, die sich hier äußern, lege ich nahe, sich mal mit dem Thema Differenzbesteuerung zu befassen. Und man möge beachten, dass der Händler in seiner Eigenschaft als Unternehmer die bei Inzahlungnahme auf der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Umsatzsteuer seinerseits als Vorsteuer geltend macht und sie somit wiederbekommt. Er kauft zum Netto-Preis ein. Und der muss halt dem Markt entsprechen, sonst gibt es eben keinen Deal.

Themenstarteram 19. Juli 2023 um 12:18

Okay, also ganz dumm nachgefragt - es würde dann so ablaufen: Fahrzeug wird bewertet, Händler bietet mir 15.000 Euro für die Inzahlungnahme, ich sage "okay, ich kann/muss aber die MwSt. ausweisen" - ich packe die Mwst. auf die Rechnung, bekomme vom Händler 17850 Euro und ich führe 2850 Euro direkt ab und der Händler holt sich die 2850 Euro vom Finanzamt zurück.

Anders gesagt, wenn er mir 15.000 Euro zahlt und ich die Mwst. auf diesen Preis ausweise, hat er mit 12605,04 Euro ja einen ordentlichen Schnapper gemacht.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 18. Juli 2023 um 23:49:16 Uhr:

Einigen, die sich hier äußern, lege ich nahe, sich mal mit dem Thema Differenzbesteuerung zu befassen. Und man möge beachten, dass der Händler in seiner Eigenschaft als Unternehmer die bei Inzahlungnahme auf der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Umsatzsteuer seinerseits als Vorsteuer geltend macht und sie somit wiederbekommt. Er kauft zum Netto-Preis ein. Und der muss halt dem Markt entsprechen, sonst gibt es eben keinen Deal.

Nee, auch er hat keinen "Schnapper" gemacht.

Weil er zahlt ja 15000 € an Dich aus bzw. verrechnet diese.

Mal angenommen, er verkauft das Auto für Brutto 18000 € (netto 15126 €) dann hat er 2521 € Nettomarge

Wäre das Fahrzeug differenzbesteuert, so hätte er genauso 2521 € Nettomarge (18000 - 15000 = 3000 € / 119 * 100)

Ich kenne jetzt nicht alle Einzelheiten zu der Differenzbesteuerung nicht. Aus dem EDV Bereich werden Gebrauchte Sachen ohne Ausweisen der Mehrwertsteuer aufgekauft und der Differenzbetrag von Ankauf und Verkauf wird Versteuert.

Ich finde dieses System teilweise ziemlich unübersichtlich. Wenn der Veräufer dieses PKWs die Mehrwertsteuer ausweist dann kann sich der gewerbliche Käufer die vom Finanzamt wiederholen und muss sie erneut abführen, wenn der Wagen veräußert ist.

Die Differenzbesteuerung wurde ja seinerzeit eingeführt, damit der Käufer nicht den Einkaufspreis erfährt.

Unterm Strich ist das für den Händler ein Nullsummenspiel. Das Ganze hat nur für einen potenziellen gewerblichen Kunden den Vorteil, dass er ein regelbesteuertes Fahrzeug kaufen kann.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Neues Auto kaufen, Firmenfahrzeug in Zahlung geben - viele Fragezeichen