- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- neues BGH Urteil zu Bagatellschadengrenze
neues BGH Urteil zu Bagatellschadengrenze
Mit Urteil vom 12.02.2012 hat der BGH die Rechtsprechung zur Bagatellschadengenze neu und klar definiert.
www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html
Den eigentlichen Bagatellschaden gibt es nicht mehr. Die Richter am BGH begründen dies mit dem Umstand, dass so sinngemäß in der Urteilsbegründung "selbst der Austausch eines Stoßfänger bei neuzeitlichen Fahrzeugen einen Betrag von 750 Euro deutlich übersteigen kann".
Die Einholung eines Schadengutachten ist daher "in jedem Fall möglich und wird dem Geschädigten auch angeraten um evtl. Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden" so die Urteilsbegründung der BGH Richter.
Ein weises und praxisorientiertes Urteil, wie ich finde..........
Aber lest selbst.
Beste Antwort im Thema
Mit Urteil vom 12.02.2012 hat der BGH die Rechtsprechung zur Bagatellschadengenze neu und klar definiert.
www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html
Den eigentlichen Bagatellschaden gibt es nicht mehr. Die Richter am BGH begründen dies mit dem Umstand, dass so sinngemäß in der Urteilsbegründung "selbst der Austausch eines Stoßfänger bei neuzeitlichen Fahrzeugen einen Betrag von 750 Euro deutlich übersteigen kann".
Die Einholung eines Schadengutachten ist daher "in jedem Fall möglich und wird dem Geschädigten auch angeraten um evtl. Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden" so die Urteilsbegründung der BGH Richter.
Ein weises und praxisorientiertes Urteil, wie ich finde..........
Aber lest selbst.
Ähnliche Themen
33 Antworten
Arme Schweine, diese BGH Richter. Müssen die auch noch Sonntags urteilen
das dürfte wohl ein Schreibfehler sein .........
Aber stimmt, du hast Recht Harry, über dem Urteil steht das Datum
Das wundert mich, denn mir wurde neulich noch zugetragen, dass der BGH gerade dabei ist, die freie Wahl des Sachverständigen zu kippen.
In der Begründung soll es angeblich heißen, dass der Markt der Sachverständigen so unübersichtlich geworden ist und es keine einheitliche Qualifikation für Sachverständige gibt, dass dem Geschädigten nicht mehr zugemutet werden soll, selbst einen SV zu wählen.
Es wird daher wohl darauf hinauslaufen, dass der Geschädigte beim BVSK melden muss, wenn er einen Schaden hat und von dort dann einen SV zugewisen bekommt.
Ich finde das gut. Damit wäre der Wildwuchs sicher bald eingedämmt.
Mal den Wortlaut abwarten.
Öhhh ... war das jetzt eigentlich ein Aprilscherz?
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Öhhh ... war das jetzt eigentlich ein Aprilscherz?
Aber das von Hafi war doch hoffentlich ernst gemeint, oder.................
Natürlich! Toternst!
Jedenfalls, wenn es nach mir geht.
Aber mich fragt in Karlsruhe ja mal wieder keiner.
Naja.....sooo ganz liegt Hafi ja nicht daneben......
Ab 01.05.2012 geht`s Rund an der Schadenfront......
Und ich finde das einfach nur:
Geil
Aber nix verraten...
Zitat:
<em>Original geschrieben von Hafi545 </em>
Aber nix verraten...
Aber ganz bestimmt nicht.......
Auch nicht per PN.......
Hey Dellenzähler, hallo ihr anderen da draußen.
Aus aktuellem Anlass brauche ich das zitierte BGH-Urteil dringend!! Das, wo drin steht, dass der Bagatellschaden "abgeschafft" ist ;-)
Leider finde ich es unter dem Link nicht.
Wenn ich die Suchfunktion bemühe, erhalte ich nur alte Urteile - jedenfalls keines aus 2012 zur Bagatellschadengrenze.
Auch im www habe ich nichts BGH-Aktuelles zum Thema gefunden.
Hat jemand mal das Aktenzeichen da? Oder vielleicht einen anderen/besseren Link?
Schon mal vorab ein herzliches "Dankeschön" von mir.
Johanna
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Mit Urteil vom 12.02.2012 hat der BGH die Rechtsprechung zur Bagatellschadengenze neu und klar definiert.
www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html
Den eigentlichen Bagatellschaden gibt es nicht mehr. Die Richter am BGH begründen dies mit dem Umstand, dass so sinngemäß in der Urteilsbegründung "selbst der Austausch eines Stoßfänger bei neuzeitlichen Fahrzeugen einen Betrag von 750 Euro deutlich übersteigen kann".
Die Einholung eines Schadengutachten ist daher "in jedem Fall möglich und wird dem Geschädigten auch angeraten um evtl. Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden" so die Urteilsbegründung der BGH Richter.
Ein weises und praxisorientiertes Urteil, wie ich finde..........
Aber lest selbst.
hast du mal auf das datum des eingangsposts geschaut?
Der Thread war gut getarnt und gerade hier im Versicherungsforum vermuten die wenigsten Zeitgenossen so einen Spaß...