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neues gesetz zur tieferlegung

Honda
Themenstarteram 16. Februar 2004 um 17:59

bei meinem vorhaben einen crx eh6 tiefer zu legen

stollperte ich über ein neues gesetz (tüv Tieferlegung).leider ist es seit 1.1.04 nicht mehr möglich tieferzulegen.

da seit 1.1.04 bei tieferlegung die unterkante des scheinwerfers 50 cm nicht unterschreiten darf.

das heist ein stinofahrwerk beim crx darf ich um ganze 5mm tieferlegen.

ich habe mich in berlin und in brandenburg schlau gemacht.alle sagen das gleiche.

bei nichteinhaltung punkte und hohe geldstrafen.

ich dachte immer wir in deutschland sind auf dem weg der ver-amerika-nisierung.

dort muss ein auto fahren damit man damit fahren kann.

bei uns muss man einen kreterienkatalog im umfang der bibel einhalten um eine zulassung zu bekommen.

hat jemand eine lösung für mein problem ??

hat jemand nach 1.1.04 einen eh6 tiefergelegt und zum tüv gebracht??

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26 Antworten

Guck dir mal "baloo"s Video an und sage:

DANKE LIEBER TÜV DAS ES DICH GIbbet!!!

Sorry aber ist meine Meinung!

Angeblich wird seit neuestem aber nicht mehr Scheinwerfer-Unterkante gemessen sondern, Scheinwerfermitte, also dort wo der Hauptlichtkegel austritt.

Cya

des is doch voller bullshit mensch... wie is des dann bei autos (sl500/600, RS4/6) die elektropneumatisch bzw. -hydraulisches fahrwerk ham? darf ma dann die höhe nimmer verändern?

 

wie is des dann bei mir und allen anderen die schon tiefergelegt sind? dürfen die sich dann wieder serienfedern kaufen und einbauen lassen, oder wie?????

 

die sollten lieber die fahrzege mit hohen scheinwerfern, wie dem drecks X3/5, M-reihe, jeeps verbieten!! DIE sin diejenigen die im strassenverkehr nachts blenden und halb blind machen mit ihren xenons... NICHT die flachen japaner*gg*! *GRRRRR*

 

naja da kammer als autofahrer nix machen, man is eh nur der depp vom dienst!

und nochwas:

für was is dann bitte die leuchtweitenregulierung die so ziemlich JEDES auto hat??

TÜV hin oder her also ich denke das mit den Scheinwerfern was nicht passen kann....

Kann mir NICHT Vorstellen das nen NSX oder Carrera oder sonst welche Sportwagen höhere Einstellungen haben wie nen CRX ?!?!

am 16. Februar 2004 um 20:06

ich dachte immer wir österreicher haben einen strengen TÜV, bei uns muss mindestbodenfreiheit von 11 cm erhalten bleiben, und dann dass. früher hieß es bei euch in D doch immer, ein teil der karosserie muss mindest. 11 cm über dem boden sein, oder irre ich mich da?

wir leben alle im falschen land, was tuning angeht.

Hm, das mit dem tieferlegen find icha ber auhc bloede. Was ist mit den leuten die schon tief liegen, sich aber nen richtiges Fahrwerk einbauen wollen (so wie ich) Muss ich dann immer meine Serien Dämpfer erneuern, oder kann man dann noch komplett auf neues Fahrwerk umschwenken?

mmh ich schaue mal, aber ich denke das voller quatsch ein auto nimmer tieferzulegen!

Themenstarteram 16. Februar 2004 um 21:09

richtigstellung

 

damit sind tieferlegungen gemeint.

die 50 cm gelten nicht bei werkszulassung(ferari oder porsche) und auch nicht für tieferlegungen eingetragen vor dem 1.1.04(altbestandsschutz)

 

und noch was.

wenn mir ein dekra-beamter hinter votrgehaltenner hand sagt "das sei wegen dem lehren staatssäckel"

dann kann man doch nicht von einer WIRKLICHEN notwendigkeit sprechen

Themenstarteram 16. Februar 2004 um 22:02

http://www.tuning-recht.de/rechtliches/tieferlegungbeachten/index.htm

 

na endlich ich hab da was gefunden, da steht alles drin

z.B. das "eigentlich" alle nach1.1.88 erstzug. und

später unter" 50cm " tiefergelegt habt. auch wenn es heute eingetragen ist haben die" grünen von der rennleitung"das recht dein auto stillzulegen oder mängelbescheid.

schaut selbst mal rein..http://www.tuning-recht.de/rechtliches/tieferlegungbeachten/index.htm

ps keen plan vom pc ,verlinkung klappt nich oda wie dat heist

http://www.tuning-recht.de/rechtliches/tieferlegungbeachten/index.htm

Themenstarteram 16. Februar 2004 um 22:03

hatja doch jeklappt

 

hatja doch jeklappt

Die Vorschrift gibt's doch schon lange, oder bin ich jetzt verwirrt? Es war sonst immer Unterkante Lichtaustritt, oder hat sich da vielleicht was geändert? Aber dass damit Geld verdient werden soll, halte ich für ein Gerücht. Wie auch, wenn's erst gar nicht eingetragen wird?

Themenstarteram 16. Februar 2004 um 22:17

aha

 

das geld kommt über strafen busgelder und weiteres herein.

---STAATLICH anerkannte sachverständige---

Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass die paar Leute, die ein Auto mit niedrig positionierten Scheinwerfern haben und gleichzeitig mit einer nicht eingetragenen Tieferlegung rumfahren, geeignet sind, den Staatshaushalt zu sanieren. Wenn sie Geld verdienen wollten, würden sie einfach falsch parken höher bestrafen. Bei der Scheinwerfergeschichte kommen im Jahr doch höchstens ein paar Euro fünfzig rum.

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