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neues Kennzeichenschild - Stempelmarke wo?
ich habe eine Frage zum Nummernschild, zum Kfz-Kennzeichenschild.
Dieses soll erneuert werden, da das bisherige verbogen ist.
Immer mehr Fahrzeuge sind Leasingfahrzeuge oder Firmenfahrezuge im "fremden Zulassungsbezirk" oder durch die Mitnahme des Kennzeichens bei Wohnortwechsel ergeben sich keine Änderungen beim Fahrzeug.
Wenn ich ein KFZ mit Zulassung in Frankfurt habe, also beispielsweise "F A 1234" und nun in Kiel (Wohnort) das Nr. schild austauschen muss (verblichen, beschädigt) kann ich den Austausch in Kiel vornehmen und hier die erforderliche Stempelmarke anbringen lassen oder muss ich - wie auch immer - mit dem defekten Schild nach Frankfurt und hier den Austauschd vornehmen lassen?
Kann auf einem Nr. schild mithin der Zulassungsort nicht mit der Stempelmarke übereinstimmen??
Wer kann helfen und kennt eine (verbindliche) Quelle, bevor ich ggfs. beim Wohnortbürgerbüro "auflaufe".
Beste Antwort im Thema
Also...meine Freundin hat ihr altes Kennzeichen vom alten Wohnort Essen behalten... neue 3 D Kennzeichen für vorne und hinten gekauf wegen optik...Kennzeichen mit E für Essen zum neuen Wohnort Düsseldorf wo gemeldet und dort die Kenzeichen mit Düsseldorfer Siegel gestempelt bekommen...man muß die alten Kennzeichen mitbringen zum entsiegeln.....ganz einfach..
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23 Antworten
Meines Wissens kann das Schild nur das ausgetauscht werden, wo es herkommt. Dort ist ja auch das gültige Siegel erhältlich.
Ich würde das Schild einfach nur gerade biegen. Ist doch nur ein Nummernschild und sonst nichts.
neeee..... leider nicht...das Schild ist definitiv am Ende
Glaube kaum, dass Kiel die Stempelmarken von Frankfurt (oder dem Rest der Republik) hat. Ruf doch in Frankfurt an und versuch, dass auf dem Postweg zu erledigen.
Ja klar die versenden die einfach per Post! Sonst noch träume
Warum soll dir Kiel keinen Stempel geben, das Fahrzeug muss doch in Kiel bei der Zulassungsstelle gemeldet sein, da der Halter den Wohnsitz gewechselt hat
Stelle deine Frage bei der für deinen Wohnsitz zuständigen Zulassungsstelle.
Wenn du Pech hast, dann benötigst du neue Kennzeichen mit einer neuen Nummer dieses Zulassungsbezirks.
Gib bitte Rückmeldung, was die dir mitteilen.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 12. November 2015 um 14:14:21 Uhr:
Ich würde das Schild einfach nur gerade biegen. Ist doch nur ein Nummernschild und sonst nichts.
Ich würde es genau so machen. Jedoch ist das eigentlich falsch und ist eine Straftat und eine Urkundenfälschung!!! Auch wenn das nichts mit Fälschen zu tun hat. Man hat nichts an einem Nummernschild was einmal geprägt ist herum zu biegen und zu verformen oder zurück zu formen.
Ich denke Frankfurt ist zuständig. Unter Umständen kann Deine Behörde per Amtshilfeersuchen (Art 35 GG und §4 WwVfG) weiter helfen, aber die sind oft sehr sturr und haben eigentlich immer genug zu tun.
Nimm Dein TÜV Bericht mit.
Neue Kennzeichen erhält man dann, wenn mind. eins verloren oder geklaut ist.
Zitat:
@romanusko schrieb am 13. November 2015 um 06:57:57 Uhr:
Jedoch ist das eigentlich falsch und ist eine Straftat und eine Urkundenfälschung!!!
Daran möchte ich mal Zweifel anmelden.
Wenn du es umbiegst damit es schlechter zu lesen ist, stimmt daß, aber wenn du es wieder in die Ursprungsform bringst (nach einem Unfall) ist das sicher kein Problem.
Gruß Metalhead
Langsam, bevor hier in die falsche Richtung gedacht wird......
Ich sehe wie bei mir 2 Varianten in der Praxis..
1.
a.) 1 Schild durch Unfall etc unbrauchbar
b.) Schrift völlig verblichen, mit frischer Farbe kaum noch herstellbar
2.
a.) Leasingfahrzeug oder Firmenfahrzeug mit Zulassung beispielsweise im Süden - Wohnort im Norden
b.) Kennzeichenmitnahme durch Umzug beispielsweise von München nach Berlin
Das dürften doch keine aussergewöhnlichen Fälle sein..., insbesondere wird Punkt 2 aufgrund der geänderten Zulassungsmöglichkeitne immer weiter fortschreiten....
Es kann doch nicht zumutbar sein, mit einem neu geprägten Schild quer durch die Repubklik (mit Bus/Bahn oder anderem Kfz) zu reisen, damit es abgestempelt wird. Es müsste doch eigentlich Bundesländerübergreifende Vereinbarungen geben...
Erstanruf beim örtlichen Bürgerbüro, dann beim örtlichen Straßenverkehrsamt .....Endergebnis...ratlos
Bei Übereinstimmung Zulassung und Wohnort nehme ich das defekte Schild mit, hole mir ein Neues und lasse es abstempeln. Dazu brauche ich einen gültigen Personalausweis, den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung und evtl. auch noch den letzten TÜV-Bericht, obwohl das im Kfz-Schein vermerkt ist. Kosten an Gebühren so um 4 €, Schild ca. 10-15 €.
Was wäre schlimm an 'ner Kieler Marke auf 'nem Frankfurter Kennzeichen?
Ist doch bumsegal, da muß doch nicht jede Zulassungsstelle alle Siegel haben.
Da das relativ neu ist, braucht die Evulution etwas Zeit um den Amtsschimmel zum denkenden Organismus weiterzuentwickeln.
Kann gut sein, daß du desshalb neue Schilder brauchst, aber das kann dir hier wohl verlässlich niemand beantworten.
Gruß Metalhead
Also...meine Freundin hat ihr altes Kennzeichen vom alten Wohnort Essen behalten... neue 3 D Kennzeichen für vorne und hinten gekauf wegen optik...Kennzeichen mit E für Essen zum neuen Wohnort Düsseldorf wo gemeldet und dort die Kenzeichen mit Düsseldorfer Siegel gestempelt bekommen...man muß die alten Kennzeichen mitbringen zum entsiegeln.....ganz einfach..
Siehste ist doch ganz einfach, warum immer ein Problem daraus machen
Zitat:
@celica1992 schrieb am 13. November 2015 um 10:55:03 Uhr:
Siehste ist doch ganz einfach, warum immer ein Problem daraus machen
vielen Dank für diesen Kommentar. Er hilft mir auch besonders weiter.
Wir alle wissen, was der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in A macht, muss nun nicht auch in B machbar sein udn bei dem obigen Beispiel sind wir innerhalb eines Bundeslandes.
Hilfreich ist mithin immer eine gesetzliche Bestimmung, eine Verordnung, eine Dienstanweisung etc.
Ruf doch mal die Zulassungsstelle an! Die können dir am ehesten sagen wie zu Verfahren ist!