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Neues Seitenteil, inwieweit sind Abweichungen in Ordnung?
Hallo,
Bei meinem A4 B7 wurde von einer Audi Vertragswerkstatt ein neues Seitenteil (wegen einem Unfall) eingesetzt. Nun habe ich Interesse halber bei einem baugleichen A4 mal nachgemessen weil mir die Spaltmaße etwas komisch vorgekommen sind. Nun das Endergebnis, meiner ist um 4 mm schmäler (gemessen von Innenkannte Rücklicht zu Innenkannte Rücklicht). Liegt dieser Wert innerhalb einer tolerantz oder gibt es da keine?
MfG
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26 Antworten
Zitat:
@ColaWeizen schrieb am 21. Juni 2015 um 17:36:22 Uhr:
Hallo,
Bei meinem A4 B7 wurde von einer Audi Vertragswerkstatt ein neues Seitenteil (wegen einem Unfall) eingesetzt. Nun habe ich Interesse halber bei einem baugleichen A4 mal nachgemessen weil mir die Spaltmaße etwas komisch vorgekommen sind. Nun das Endergebnis, meiner ist um 4 mm schmäler (gemessen von Innenkannte Rücklicht zu Innenkannte Rücklicht). Liegt dieser Wert innerhalb einer tolerantz oder gibt es da keine?
MfG
Du mißt das unberührte Heckblech und fragst nach Toleranzen des Seitenteils? Kapier´ ich hier etwas nicht oder hast Du Deine Frage nur zur Hälfte gestellt?
Mal anders formuliert. Abstand der beiden Innenkannten der Rücklicht bei einem baugleichen Fzg ist 4mm mehr als bei meinem verunfallten.
Bei mir wurde ab der hinteren Türe bis zum Ende des Fzg alles neu eingesetzt sowohl innen wie auch außen blech.
Warum fragst du nicht einfach die Vertragswerkstatt?
Vergleiche doch mal mit einem 3. Fahrzeug.
Lt Werkstatt War er auf der Richtbank und soll somit wie original sein. Die streiten komplett ab das es eine Differenz geben kann.
Bei einem weiteren Fzg kam das gleiche Ergebnis raus.
Hallo Colaweizen, ja das geht in Ordnung bei der genannten Länge (4mm), elementar wichtiger ist wie die Spaltmasse aussehen, das diese relativ identisch zu der anderen Seite sind und diese nicht zu groß sind !!! Hier könntest du ansonsten auch kostenlos nachbessern lassen ! BG :-€
Zitat:
@ColaWeizen schrieb am 21. Juni 2015 um 18:22:23 Uhr:
Bei einem weiteren Fzg kam das gleiche Ergebnis raus.
Zwei Fzge genau identische Werte nur dein A4 ist um 4mm schmäler?
Richtig, wurde alles mit dem selben maßband gemessen (um etweilige Differenzen ausschließen zu können).
Die 2 Unfall freien Audi's haben beide das selbe Maß und meiner ist 4mm schmäler.
Die Spaltmaße stimmen hinten und vorne nicht an der heckklappe. Lt. Meister wurde sie so eingestellt das sie sich problemlos uns leicht öffnen und schließen lässt. Spaltmaße links am Rücklicht 1 mm recht 5 mm. Würde sie so eingestellt werden das die Spaltmaße passen würde sie angeblich hacken und schwergängig gehen.
Zitat:
@ColaWeizen schrieb am 21. Juni 2015 um 18:45:14 Uhr:
Richtig, wurde alles mit dem selben maßband gemessen (um etweilige Differenzen ausschließen zu können).
Die 2 Unfall freien Audi's haben beide das selbe Maß und meiner ist 4mm schmäler.
Die Spaltmaße stimmen hinten und vorne nicht an der heckklappe. Lt. Meister wurde sie so eingestellt das sie sich problemlos uns leicht öffnen und schließen lässt. Spaltmaße links am Rücklicht 1 mm recht 5 mm. Würde sie so eingestellt werden das die Spaltmaße passen würde sie angeblich hacken und schwergängig gehen.
Das ist theoretisch so nicht akzeptabel.
Das neue Seitenteil sollte mit geschlossenen Türen und Klappen angesetzt werden, damit im Vorfeld sichergestellt wird dass die Spaltmaße hinterher in einem akzeptablem / einstellbaren Bereich liegen.
Offensichtlich wurde bei dir das Seitenteil nicht passend eingeschweißt. Jetzt passen die Spaltmaße nicht mehr und lassen sich auch nicht mehr einstellen. Würde man jetzt die Heckklappe so einstellen, dass die Spalte zu den Seitenteilen passen, schlägt sie vermutlich unten auf der Heckschürze auf oder steht schräg.
Das Problem ist halt, dass das Seitenteil nicht passend eingeschweißt ist. Da kann man nichts einstellen. Was soll die Werkstatt jetzt machen? Das Seitenteil nochmal rausreißen und ein neues einschweißen? Das wäre die komplette Unfallreparatur in Wiederholung, auf eigene Kosten. Deshalb wird sich die Werkstatt mit allen Mitteln rausreden.
Mein Tipp:
Geht zu einem Gutachter / KFZ-Sachverständigen. Dieser hat einen neutralen Standpunkt und kann beurteilen, ob das Reparaturergebnis so akzeptabel ist oder nicht.
Wenn nicht, lass dir das schriftlich geben. Dann muss Audi das Ding neu einschweißen.
Bei wem hast reparieren lassen, E&S?
Die Spaltmaße sollten li und re gleich sein.
Ohhhhh, da haben wir es schon - wie ich mir dachte - 1 zu etwa 5 mm - ??? Echt soviel Unterschied ??? Das geht natürlich nicht, ein Kenner sieht dann den Schaden schon von weitem und selbst Laien fällt das auf, darüber hinaus ist der Wiederverkauf erheblich gemindert da man davon ausgehen kann das die Reparatur Schweißnähte und Schweissbleche nicht Erstausrüsterqualität entsprechen und auch nicht professionelle gearbeitet wurde !!! Hier hilft wirklich nur ein Gutachter/Sachverständiger und ggf. ein Vergleich, ggf. Nachbearbeitung von Karosserie - Profi !!! BG :-€ PS: woher kommst du ich hätte ggf. einer bzw. könnte dir einen nennen für kleines Geld !!!
Zitat:
@cabriofun666 schrieb am 21. Juni 2015 um 20:02:58 Uhr:
PS: woher kommst du ich hätte ggf. einer bzw. könnte dir einen nennen für kleines Geld !!!
Na klar, warum sollte der TE den Pfusch von einem anderen Pfuscher Nacharbeiten lassen?
Für kleines Geld?
Somit bringt sich der TE um jeden Garantie- und Rechtsanspruch.
Toller Tip.
Als erstes mal Fotos mit Maßband und den aktuellen Zustand dokumentieren.
Vom Gutachter würde ich erstmal noch abstand nehmen, der verursacht zunächst nur Kosten. Die Werkstatt hat ein zweimaliges Nachbesserungsrecht, das solltest du als erstes wenn mündlich nicht hilft schriftlich einfordern. Erst wenn die Werkstatt das daraufhin schriftlich ablehnt sollte man weitere rechtliche Schritte gehen.
Spaltmaßabweichungen von 1-5mm sind schlicht scheiss Arbeit. Ob und wie das behoben werden kann müsste man sich genau angucken. Seitenteil schief eingeschweisst, ggf. Auto auf Richtbank weil die Träger dahinter krumm sind oder was auch immer da nicht passt.
"mündlich" geht gar nicht, Reklamationen unbedingt schriftlich per Einschreiben oder durch unabhängige Zeugen, die den Inhalt gelesen haben, überbringen lassen. Du bist in der Beweispflicht, die Nachbesserung angemahnt zu haben.