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Neues ThemaAutohändler kauft Auto auf, bezahlt nicht aber verkauft es mit falschen Angaben weiter?
Moin, ich hätte mal eine Frage zum Autoverkauf an Händler oder sogenannte „Aufkäufer“ von Fahrzeugen... Ich kenne mich leider mit solchen Dingen nicht wirklich aus, aber vielleicht kann mir jemand ja weiterhelfen.
Folgender Sachverhalt: Ich hatte einen Unfall mit meinem Auto, mein Auto wurde daraufhin von einem Gutachter als (wirtschaftlicher) Totalschaden deklariert und von meiner Versicherung in einer Restwertbörse inseriert. Es wurde auch jemand gefunden der ein Höchstgebot abgegeben hat, und dieses hab ich dann natürlich auch angenommen.
Jetzt ist das Ganze aber schon 3 Wochen her, und seit drei Wochen passiert nichts... Es wurde auch ein Kaufvertrag unterschrieben und nach den Vorgaben der Versicherung muss der Käufer bis zum nächsten Wochenende zahlen. Seit drei Wochen meldet der Käufer sich aber mom schon nicht, ich warte die ganze Zeit drauf dass das Auto abgeholt wird. Ich bezahle nämlich momentan auch Lagergebühren bei meiner Werkstatt, dafür dass mein Auto dort steht, und warte und warte... Vereinbart wurde natürlich Geld gegen Auto, abgemeldet ist es schon und den Fahrzeugbrief etc. habe ich auch noch zuhause. Gleichzeitig hat der Händler mein Auto aber online schon zum Verkauf eingestellt, allerdings mit „falschen Angaben“ (Unfallschaden wird nicht wirklich erwähnt und ist auf Fotos auch nicht zu sehen, auf Nachfrage wird auch nicht der komplette Schaden erwähnt), obwohl es ihm ja noch nicht mal gehört (oder irre ich mich da?). Ist das alles so rechtens?
Ich hab einfach ehrlich gesagt Angst, dass der Typ einfach nicht zahlt oder dass sein Lügengeflecht beim Verkauf auf mich zurückfällt... Mir kommt das alles komisch vor, aber wie gesagt, ich kenne mich damit nicht aus... Wie seht ihr das, kann mich da vielleicht jemand aufklären ob das immer so „verzögert“ läuft?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StephanRE schrieb am 4. Februar 2020 um 12:43:26 Uhr:
Also erstmal noch ein paar Tage warten und dann bei der Versicherung melden. Die machen das jeden Tag und können Dir da bestimmt weiter helfen. Die zahlen ja auch erst wenn Du einen Nachweis über den Verkauf gibst, und das kannst du ja nicht. Die Versicherung will das ja auch schnell vom Tisch haben.
genau, die gegnerische Versicherung wird weiterhelfen. Nicht.
Wenn man Rechte gegen die gegnerische Versicherung durchsetzen will, ist es immer gut, sich um diese Rechte selber zu kümmern. Im konkreten Fall zahlen die auch nicht erst, wenn der Verkauf über die Bühne ist. Die Zahlen den Schaden und ziehen den gebotenen Restwert einfach ab. Wenn dann der Aufkäufer nicht spurt oder weniger zahlt, ist das das Problem des Geschädigten, der jetzt den Restwert von der Versicherung auch noch einklagen muss. Weswegen es wieder gut ist, von Vornherein einen Anwalt involviert zu haben.
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12 Antworten
setz ihm eine Frist und kündige an, andernfalls vom Verkauf zurückzutreten und die Kaufpreisdifferenz bei ihm einzutreiben. Schriftlich als Einwurfeinschreiben oder per Fax.
Wende Dich schriftlich an die Versicherung, dass ihr Restwertkäufer den Vertrag nicht erfüllt und Du nun den Restwert einklagen wirst, sofern die Versicherung nicht selbst zu diesem Preis kauft. Damit kommt Bewegung in die Sache und der Händler wird aus der Restwertbörse rausfliegen.
Du hättest die Unfallregulierung besser mit anwaltlicher Unterstützung durchführen sollen ...
Zitat:
@marie.1992 schrieb am 4. Februar 2020 um 11:52:24 Uhr:
...... und nach den Vorgaben der Versicherung muss der Käufer bis zum nächsten Wochenende zahlen.... Vereinbart wurde natürlich Geld gegen Auto, abgemeldet ist es schon und den Fahrzeugbrief etc. habe ich auch noch zuhause. ...
Mein Rat: Bis zum WE abwarten, ob Geld eingetroffen ist und das Fahrzeug mit den Papieren dann übergeben werden kann.
Falls kein Geld eingetroffen ist oder das Fahrzeug trotz Geldeingangs nicht abgeholt wird, entsprechend mit Fristsetzung von 1 Woche den Aufkäufer schriftlich mit Einwurfeinschreiben auffordern, nun endlich seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag nachzukommen, da anderenfalls mit Hilfe eines RA rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2020 um 12:26:38 Uhr:
Wende Dich schriftlich an die Versicherung, dass ihr Restwertkäufer den Vertrag nicht erfüllt und Du nun den Restwert einklagen wirst, ...
das kann man doch erst nach dem nächsten WE sagen?
Zumindest habe ich den TE dahingehend verstanden, dass sich der Aufkäufer momentan noch innerhalb der Frist bewegt
Sobald die Versicherung involviert ist, bist Du schonmal nicht falsch.
Der Käufer hat ja wohl noch die Woche Zeit zu zahlen. Somit mußt Du ihm noch nichtmals eine Frist setzten.
Warte den Montag erstmal ab, hat er sich nicht gerührt mußt Du umgehend die Versicherung und die Restwertbörse, über die der Kauf ablief, informieren.
Die Angaben die die Werkstatt gemacht hat, interessieren dich überhaubt nicht.
Du bist noch der Eigentümer des Autos und Du hast das Inserat nicht gemacht.
Also erstmal noch ein paar Tage warten und dann bei der Versicherung melden. Die machen das jeden Tag und können Dir da bestimmt weiter helfen. Die zahlen ja auch erst wenn Du einen Nachweis über den Verkauf gibst, und das kannst du ja nicht. Die Versicherung will das ja auch schnell vom Tisch haben. Und die hat auch Anwälte die zu den Konditionen der versicherung arbeiten. Wer weiß: Viellicht ist der Käufer ja schon bekannt und es laufen schon div. Sammelklagen...
Zitat:
@StephanRE schrieb am 4. Februar 2020 um 12:43:26 Uhr:
Also erstmal noch ein paar Tage warten und dann bei der Versicherung melden. Die machen das jeden Tag und können Dir da bestimmt weiter helfen. Die zahlen ja auch erst wenn Du einen Nachweis über den Verkauf gibst, und das kannst du ja nicht. Die Versicherung will das ja auch schnell vom Tisch haben.
genau, die gegnerische Versicherung wird weiterhelfen. Nicht.
Wenn man Rechte gegen die gegnerische Versicherung durchsetzen will, ist es immer gut, sich um diese Rechte selber zu kümmern. Im konkreten Fall zahlen die auch nicht erst, wenn der Verkauf über die Bühne ist. Die Zahlen den Schaden und ziehen den gebotenen Restwert einfach ab. Wenn dann der Aufkäufer nicht spurt oder weniger zahlt, ist das das Problem des Geschädigten, der jetzt den Restwert von der Versicherung auch noch einklagen muss. Weswegen es wieder gut ist, von Vornherein einen Anwalt involviert zu haben.
ein Anwalt kostet erstmal Geld. Ein anwalt kann auch nix klären. das kann am ende nur ein richter und das dauert seeeeehr lange.
Aber wie gesagt: Solange der Bieter noch in der Frist ist, kann man so oder so nix machen.
Und was die Angaben der Werkstatt in dem Inserat angeht: das ist nicht Dinge des TE.
bitte keine erneute "warum es gut ist, einen unverschuldeten Unfall über einen Anwalt zu regulieren"-Diskussion.
Für gewöhnlich kostet der Anwalt den Geschädigten eines Haftpflichtunfalls nichts. Bei unklarer Haftungsfrage ist es besser, auch eine Verkehrsrechtsschutz an der Seite zu haben.
Anwälte machen bei quotalen Aufteilungen auch nur das geltend, was der voraussichtlich angemessenen Haftungsverteilung entspricht, sodass auch die Anwaltskosten komplett vom Gegner zu tragen sind. Die Verzögerer in der Regulierungskette sind die Versicherungsunternehmen.
Selbstredend hätte ein Anwalt die TE hier nicht auf ein derartig langes Zahlungsziel auflaufen lassen. Und das könnte man auch noch fixen.
Also bitte keinen Unfug rauskeulen, wenn man in der Sache selbst nicht so richtig sattelfest ist.
es könnte sich um einen Vollkaskoschaden handeln, dann wäre die Sache mit dem Anwalt etwas anders gelagert.
Da das Fahrzeug von der eigenen Versicherung in die Restwertbörse eingestellt wurde, ist davon auszugehen
Das ist richtig Kai. Aber die verkehrte Empfehlung zielte wohl auf alle Konstellationen ab.
Sofern der/die TE hier einen Kaskoschaden hat, wäre eine anwaltliche Beratung aber dennoch angebracht. Üblicherweise ist die Bindefrist aus dem Kaskogutachten nicht die Fälligkeit des Kaufpreises für den Restwertbieter.