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Neukauf + Import aus der Wüste

Harley-Davidson
Themenstarteram 13. Februar 2011 um 13:53

Hallo Liebe Mitglieder, ich bin Auslandstechniker für eine große deutsche Firma in Doha/Katar und möchte mir hier den Aufenthalt mit einer schicken Harley versüßen. In ca. 2 Jahren werde Doha wieder verlassen und dann natürlich das Moped auch mitnehmen. Nun stellen sich mir ein paar Fragen die ihr hier vielleicht beantworten könnt. Ich bin 1,8m groß und wiege 78kg.

1. Ich bin neu Motorradfahrer, welche Harley würdet ihr mir aus dem aktuellen Angebot empfehlen? Mir persönlich gefällt die Dyna Wild Glide und die Rocker C sehr gut.

2. Bin ich mit meinen Proportionen und Vorkenntnissen bei einer Street Bob bzw. Fat Boy aus dem Rennen?

3. Stimmt diese Aussage. Wenn ich über 1/2 Jahr die Maschine im Ausland(also auf mich angemeldet, mit Wohnsitz und allem Pipapo) gefahren habe muss ich keinen Zoll bezahlen. Bzw. kann mir aussuchen wo ich den Zoll bezahlen muss. Da der Araber an sich das Wort Steuer nicht kennt. Ist auch klar warum ich diese Frage stelle.

4. Wie verläuft das Versicken per Schiff. Also die ca. Kosten und kann es beim TÜV zu Schwierigkeiten kommen. Ich werde kein Sondermodel kaufen.

Vielen Dank für eure Hilfe

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18 Antworten

Moin

Bei Deiner Größe hast Du keine Einschränkungen bzgl. des Modells.;)

Sprich mit dem Harley Dealer vor Ort, dass er Dir ein EU Modell verkauft, dann hast Du auch keine Probleme bei der Anmeldung hier. Achte darauf dass das COC Papier (Certificate of Conformity) dabei ist.

Ob das mit Zoll und Steuern schon nach nem halben Jahr ist, weiss ich nicht, ich habe vor 32 Jahren nen Trans Am mitgenommen, nach 1 Jahr Aufenthalt, als Umzugsgut, musste nicht versteuert oder verzollt werden.

Die derzeitige Gesetzeslage kenne ich da nicht. Aber ich denke das bei einem Aufenthalt von mehr als 1 Jahr, das immer noch so ist. Wenn Du da Möbel hast  o.ä. musst Du die ja bei Umzug nach Deutschland nicht auch nochmal versteuern.

Modellmässig nimm also was Dir gefällt, fahr einfach die Probe, die für Dich in Frage kommen und entscheide Dich dann.

Ich weiss nicht wie es in Katar ist, in Kuweit bin ich seinerzeit zu einer international tätigen Spedition gegangen, hab mir ein Angebot geben lassen und die haben sich um alles gekümmert. 2 Tage nach mir waren meine sämtlichen Habseligkeiten inkl. Auto vor meiner Haustür. Hatte sie allerdings 14 Tage vorher im Container in die Spedition gegeben.

Viel Spaß bei Deinem Unterfangen

 

SBsF

Servus,

 

.......und was der TÜV dazu sagt:

und des no:

 

GSM

soweit ich das von nem bekannten der in der wüste lebt weiss:

gilt die harley beim rückzug ins kalte dtl als umzugsgut und da fallen zumindest zoll und mwst weg. (musst natürlich dort gemeldet sein)

auch sagte mir der freund mal, dass die arabischen länder über england beleifert werden, also so wie dtl auch.

da dürfte es mit der umrüstung auf dt standrd kein prob sein.

oder sieh zu das, wie sb es sagte, du evtl dort ein eu modell bekommst.

kauf dir ne softail, da kannste im allgemeinen nix falsch machen ;)

 

Themenstarteram 13. Februar 2011 um 21:28

Ich danke euch allen für die schnellen und konstruktiven Antworten. Ich geh Morgen gleich nochmal hin und überprüfe das mit den COC-Papieren. Ich habe mir ein finazielles Limit gestezt (ich möchte 13k € nicht überschreiten), bevor ich in den Laden gegangen bin. Daher fallen die Softails leider raus, obwohl sie mir mittlerweile sehr sehr gut gefallen. Ich jetzt soweit das ich mich zwischen einer DYNA Wildglide oder Super Glide entscheiden werde. Nochmals vielen dank ihr habt mir sehr weiter geholfen.

MfG

tom1o

am 14. Februar 2011 um 5:26

Moin, eins noch, wenn Du an dem Teil Umbauten vornimmst, achte drauf das Du diese evtl. mit wenig Aufwand zurückrüsten kannst(Originalteile behalten), oder das die verwendeten Teile eine e-Kennzeichnung haben, sprich Du sie auch hier zugelassen bekommst. 

 

Gruß

SBsF

am 14. Februar 2011 um 8:36

Hi

Zum Thema Einfuhrzoll schau mal hier:

http://www.zoll.de/.../index.html#einreise_nicht_eg4

Und zum Thema Nachversteuerung wirst Du hier fündig:

http://www.adac.de/.../default.aspx?...

Der Artikel bezieht sich zwar auf den Import aus den USA aber

das Procedere ist letztendlich für den Import aus Nicht EU-Ländern gleich.

Gruß

René

hallo rene.

das ist wohl richtig wenn du als "in deutschland lebender" aus dem ausland ein auto oder mopet importierst.

ABER wenn du im ausland lebst, arbeitest und dir dort auto, möbel, edv geräte, fernseher UND ODER ne Harley anschaffst und diese dann bei einer wiedereintritt ins deutsche bürgertum (umzug nach dtl) hier einführst, gelten diese dinge als UMZUGSGUT und müssen nicht versteuert werden!

am 14. Februar 2011 um 9:12

Da hast Du wohl Recht ;)

Aber gilt er denn, wenn er 2 Jahre für seine Firma im

Ausland arbeitet, nicht mehr als "In Deutschland lebender"?

Wahrscheinlich ist er ja noch immer mit seinem ersten Wohnsitz hier gemeldet. Schätze ich zumindest mal...

ich glaube mal gehört zu haben, von einem der auch hier im forum ist, dass ein jahr auslandsaufenthalt das maß der dinge ist

da wären unsere saudies dochmal gefragt:

einsfufzig und franksanderdo...

die beiden müssten das zu 100% wissen

es gilt: 6 Monate im Ausland auf Deinen Namen angemeldet, Umzug nach D nach den 6 Monaten dann ist es Umzugsgut.

Auch wenn Du nach wie vor in D einen Wohnsitz hast, den Nachweis erbringst, dass Du länger als 6 Monate einen Wohnsitz im Ausland hattest, gilt diese Regelung.

Harleybear

danke harleybär

am 14. Februar 2011 um 9:50

Yep, danke.

Interessant sowas mal aus erster Hand zu wissen.

am 14. Februar 2011 um 12:04

ich weiss es nicht zu 100% denke aber das dies der regelung mit dem DBA gleich kommt vom zeitraum d.h. mindestens 183 tage im ausland als hauptwohnsitz. dann als umzugsgut deklarieren und soweit ich weiss in dtl mindestens 1 jahr noch auf sich angemeldet haben. wie gesagt ist alles nich hundertpro

grüsse aus der wüste

einsfuffzig

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