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Neus Auto aus dem Autohaus -> kein Fahrzeugbrief usw.

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 8:46

Hallo,

ich habe letzte Woche am 29.12.2008 im einem Autohaus ein fast neues/gebrauchtes Auto gekauft. (Baujahr 2008)

Mit dem neuem Auto bin ich gleich mit Kurzzeitkennzeichen nachhause gefahren, das Autohaus hat garantiert das ich die Fahrzeugpapiere, Checkheft, den zweiten Schlüssel innerhalb von ein paar Tagen per Post bekomme.

Bis Jetzt habe ich noch nichts erhalten (ständige Lügen von den Mitarbeitern...)!

Mein neues Auto kommt aus Spanien und irgendwie sind die ganzen Papiere dort, und müssen erstmal dem Autohaus gesendet werden oä...

Nun steht mein Auto mit abgelaufenen Kennzeichen, und ich darf es quasi nicht fahren.

Ich brauche mein Auto aber dringend wegen meiner Arbeit.

Ich rufe jeden Tag dort an, und sie füttern mich ständig, Ja Ja es kommt Morgen an, oder sowas... langsam reichts, denn es kommt eben schon lange irgendwie nichts an!

Was soll ich tun? Habe schon überlegt bei der Polizei eine Anzeige oä zustellen!

Danke im Voraus,

AM

 

Beste Antwort im Thema
am 6. Januar 2009 um 21:44

Zitat:

Original geschrieben von 4042alexander

Aber wer den Brief hat, ist der Besitzer...hoffe das es bei dir keine Probleme geben wird!

Besitzer des Briefes: Ja

Besitzer des Fahrzeugs: Nein, bzw. nur. wenn er grad das Auto hat.

Eigentümer des Fahrzeugs: Nein, bzw. nur dann, wenn ihm das Auto auch gehört.

Viele Grüße,

Cephalotus

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15 Antworten
am 6. Januar 2009 um 10:15

Rechtsanwalt einschalten

am 6. Januar 2009 um 13:42

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Rechtsanwalt einschalten

Definitiv.

Moin,

Wegen was willst du denn Anzeige erstatten? Es liegt doch (bisher) keine Straftat vor.

Zum Autohaus hin ... dort SCHRIFTLICH eine Frist zur Vertragserfüllung (Übergabe der Fahrzeugpapiere) setzen. Läuft diese ab hat dein Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht nicht erfüllt, du gibst das Auto ab, bekommst dein Geld zurück, ggf. kannst du Schadensersatzansprüche stellen. Sofern du nicht bar bezahlt hast, den Vertragspartner darauf hinweisen, dass du keine Zahlungen leisten wirst, bis seine Vertragspflicht erfüllt wurde.

Da Du ja jetzt schon von Anzeige und Co. redest --> Anwalt besuchen, lass dich richtig beraten.

MFG Kester

Ich würde auch erst mal höflich beim Autohaus anfragen, wie lange denn "...ein paar Tage..." sein sollen und ob man Dir nicht einen Leihwagen vorbeibringen können, da Du auf das Fahrzeug angewiesen seist und Deines mangels Papieren nicht anmelden könnest.

Für Polizei, Anwalt, etc. sehe ich noch keine Rechtfertigung.

Bitte beachte auch, dass die Post über den Jahreswechsel doch ziemlich lange unterwegs sein kann, erst recht, wenn die Lieferung aus Spanien erfolgt.

Hallo,

hast du das Auto bezahlt ohne Papiere und Schlüssel zu bekommen?

Also mit sowas wäre ich Vorsichtig.

Mein bruder hat sich vor 3Jahren und 3Monaten einen BMW z3 gekauft, bei einer großen BMW-Autohauskette,

da er den Wagen finanziert hat, behält BMW den Fahrzeugbrief ein bis das Fahrzeug komplett abbezahlt ist!

Die große BMW kette hat jetzt 1Monat vor ablauf der Finanzierung dicht gemacht...dann ging das gesuche nach

dem Fahrzeugbrief los...BMW sagt das Autohaus habe diesen, das Autohause sagt BMW habe diesen...^^

Am Ende hat sich BMW drum gekümmert, das der Fahrzeugbrief neu gemacht wird dauert aber 7-8Wochen

noch warten wir =(

Aber wer den Brief hat, ist der Besitzer...hoffe das es bei dir keine Probleme geben wird!

LG Alex

am 6. Januar 2009 um 21:44

Zitat:

Original geschrieben von 4042alexander

Aber wer den Brief hat, ist der Besitzer...hoffe das es bei dir keine Probleme geben wird!

Besitzer des Briefes: Ja

Besitzer des Fahrzeugs: Nein, bzw. nur. wenn er grad das Auto hat.

Eigentümer des Fahrzeugs: Nein, bzw. nur dann, wenn ihm das Auto auch gehört.

Viele Grüße,

Cephalotus

Moin,

Danke für die Richtigstellung des Sachverhaltes. Nicht umsonst steht im Brief "Ist kein Eigentumsnachweis" drin.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Cephalotus

 

Besitzer des Briefes: Ja

Besitzer des Fahrzeugs: Nein, bzw. nur. wenn er grad das Auto hat.

Eigentümer des Fahrzeugs: Nein, bzw. nur dann, wenn ihm das Auto auch gehört.

Viele Grüße,

Cephalotus

am 7. Januar 2009 um 21:12

Woher kommt eigentlich dieser Irrglaube? War das früher mal so? Dieses "wer den Brief hat, dem gehört das Auto" hört man ja immer wieder.

am 7. Januar 2009 um 21:32

Und wieso behalten die Autobanken dann die Briefe wenn diese keine Sicherheit darstellen??? 

am 7. Januar 2009 um 22:39

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Und wieso behalten die Autobanken dann die Briefe wenn diese keine Sicherheit darstellen??? 

Weil du ohne Brief den Wagen zumindest nicht legal und vollwertig verkaufen kannst?!

am 7. Januar 2009 um 23:58

Außerdem kannst du ihn "ohne" nicht ummelden, das heißt die Bank bekommt auf jeden Fall mit, wenn du den Wohnort wechselst, weil sie dazu den Brief an die neue Zulassungsstelle schicken muss.

Zitat:

Original geschrieben von 4042alexander

Hallo,

 

hast du das Auto bezahlt ohne Papiere und Schlüssel zu bekommen?

Also mit sowas wäre ich Vorsichtig.

 

Mein bruder hat sich vor 3Jahren und 3Monaten einen BMW z3 gekauft, bei einer großen BMW-Autohauskette,

da er den Wagen finanziert hat, behält BMW den Fahrzeugbrief ein bis das Fahrzeug komplett abbezahlt ist!

Die große BMW kette hat jetzt 1Monat vor ablauf der Finanzierung dicht gemacht...dann ging das gesuche nach

dem Fahrzeugbrief los...BMW sagt das Autohaus habe diesen, das Autohause sagt BMW habe diesen...^^

Am Ende hat sich BMW drum gekümmert, das der Fahrzeugbrief neu gemacht wird dauert aber 7-8Wochen

noch warten wir =(

 

Aber wer den Brief hat, ist der Besitzer...hoffe das es bei dir keine Probleme geben wird!

 

LG Alex

Der Brief ist bei der BMW Bank und wird nach erhalt der letzten Rate an den Halter per Einschreiben versendet. Da ist es völlig egal was mit dem Autohaus passiert.

am 8. Januar 2009 um 14:41

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Und wieso behalten die Autobanken dann die Briefe wenn diese keine Sicherheit darstellen??? 

Niemand hat gesagt, dass der Fahrzeugbrief nicht eine Art Sicherheit darstellt. Er beweist nur nicht das Eigentum.

Da aber jeder weiß, dass der Brief und das Kfz zusammengehören, weiß man auch, dass man beides kauft. Wenn A das Eigentum an einer Sache vom alten Eigentümer B übertragen bekommt und die Sache übergeben wird, dann wird A neuer Eigentümer der Sache. A kann sogar dann Eigentümer der Sache werden, wenn B gar nicht Eigentümer war, also das Eigentum eigentlich gar nicht übertragen konnte. Dies geht aber nur über den sog. gutgläubigen Erwerb. Hier muss A einfach nicht gewusst haben, dass B nicht der Eigentümer war. Allerdings darf er nicht nur wegen grober Fahrlässigkeit nicht gewusst haben, dass B nicht der Eigentümer war.

Wenn nun also bestimmte Hinweise vorlagen, dass B nicht der Eigentümer war und A diese einfach ignoriert hat, dann ist er nicht mehr gutgläubig.

Wer also ein Auto ohne Brief kauft, kann sich vor Gericht nur schwer auf einen gutgläubigen Erwerb berufen, wenn sich herausstellt, dass der Verkäufer gar nicht der Eigentümer war. Dann kann der Käufer das Auto wieder an den eigentlichen Eigentümer herausgeben.

Wenn die Bank also sich ein Kfz sicherungsübereignen lässt, kassiert sie den Brief ein, damit der Besitzer des Kfz dieses nicht so ohne weiteres einem Dritten übereignen kann. Jedenfalls sollte das zumindest einen potenziellen Käufer abschrecken, ein Auto ohne Brief zu erwerben.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu verwirrend.

Viele Grüße,

Cephalotus

am 10. Januar 2009 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von Cephalotus

A kann sogar dann Eigentümer der Sache werden, wenn B gar nicht Eigentümer war, also das Eigentum eigentlich gar nicht übertragen konnte. Dies geht aber nur über den sog. gutgläubigen Erwerb. Hier muss A einfach nicht gewusst haben, dass B nicht der Eigentümer war.

Ausser bei gestohlenen Gütern.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Nicht umsonst steht im Brief "Ist kein Eigentumsnachweis" drin.

Im Feld C.4c der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".

Aber ein Fahrzeug ohne die kompletten Papiere zu übernehmen ist schon gewagt wenn dies nicht im Kaufvertrag oder evtl. Übernahmeprotokoll vermerkt ist. Ohne vollständige Papiere nehme ich kein Fahrzeug ab. Ist bei mir allerdings auch noch nicht vorgekommen, schon gar nicht vom Händler. Spricht aber nicht gerade für die seriösität des Händlers.

Auf alle Fälle: schriftliche Fristsetzung damit der Händler in Verzug und damit unter Handlungszwang gerät, in diesem Fall sollte eine Frist von einer Woche zur Lieferung der kompletten Papiere angemessen sein.

Höflich, aber energisch auftreten.

Ciao!

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