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neuwagen , 4km, Unfall
Hallo!
Ich war heute um 11Uhr am internen Kundencenter, um mein neues Baby abzuholen...ein A4 Avant 3.0l TDI!
So schön so gut....als ich dann aus den Parkplatz ruasfahren wollte, rauscht mir mit Vollspeed (für Parkplatzverhältnisse) 'ne Mutti rein!
Ahhhh......ich kann nicht mehr! Gott....tat das weh!
Noch keine 4km waren auf dem Tacho! *plärr*
Toller Wochenendbeginn!
Anbei mal paar Fotos:
http://img468.imageshack.us/img468/7051/imgp10194ca.jpg
http://img468.imageshack.us/img468/9761/imgp10208xn.jpg
http://img468.imageshack.us/img468/3152/imgp10214fd.jpg
http://img468.imageshack.us/img468/424/imgp10221pj.jpg
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45 Antworten
omg - die frau gehört erschossen
Du liebes bisschen, mein Beileid!
Da hat es die "Mutti" ja richtig krachen lassen und direkt drei A4 Avant erwischt.
Das tut ja in der Seele weh !!
Ich glaub ich wär mit nen Herzinfarkt aufer Strecke geblieben.
Mama mia, die muss ja wirklich sauspeed druffgehabt haben(siehe airbags) Nur ma so ne Frage, was passiert nu mim armen audi? wer bezahlt das? un vor allem, kriegste jetz wenigstens nen neuen oder musste das Unfallauto weiterfahrn? Naja, das hätte se mal bei meinem Baby machen sollen, ich glaub dann hätten wir nen Krankenwagen und nen Polizeiauto gebraucht!
Ich sach nur HERZLICHES BEILEID
Greetz
Fre@k
airbags gehen ab 15km/h auf, also son topspeed brauch se net gehabt zu haben
Also Polizei und Krankenwagen kamen eh noch...die Frau hat sich (zumindest erste Diagnose) das li. Handgelenk gebrochen.
Bezgl. der Frau noch...sie war, bevor sie versetzt worden ist, die ehemalige Abt.sekretärin meines Dad's!
Von daher war es schon ganz lustig, da sie und ihr Mann, der dann auch noch kam, mich als kleines Kind mal kennenlernten.
Was mit dem Auto passiert ist noch unklar.
Ich dachte zuerst, dass auch auf dem Parkplatz 'rechts vor links' gilt....dem ist aber nicht so. Auf Parkplätzen gilt das Gebot der 'besonderen Sorgsamspflicht'. Bedeutet, dass jeder besonders Acht geben muss...in meinem Fall hätte ich also besser schauen müssen.
Dennoch...sie war vieeelll zu schnell (laut 3 Zeugenaussagen so zw. 40 und 70 km/h). Erlaubt sind auf dem ganzen Werksgelände allerdings 30 km/h.
Nochmnal zum Fahrzeug.
Ich kenne eine Versicherungsregel, die besagt, dass Neufahrzeuge unter 1000km Laufleistung bei einem nicht verschuldeten Unfall KOMPLETT von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden müssen. Mit der Begründung, dass es dem Nutzer nicht zuzumuten ist, dass sein Neuwagen gleich zum Unfallwagen wird. Im Gegenzug darf die gegnerische Versicherung den Unfallwagen behalten...
Naja...das Problem ist halt, dass die Werkstatt nicht anfängt zu reparieren, bevor die Schuldfrgae eindeutig geklärt ist.
Anyway....ich habe mich sooo gefreut, am Wochenende mit dem neuen Auto auf das DTM Finale zu fahren.
Scheisse...ist jetzt alles über den Haufen geworfen worden.
naja, 15 knh hin oder 15 kmh her, fahr mal mit 15 knh gegen nen baum un sach ma wies dir danach geht, aber es hat ja wohl gereicht, oder?
Auwei, da wartet man wochenlang und dann passiert einem DAS!
Viel Glück das alles schnell zu Deiner Zufriedenheit geregelt wird.
Gruß
Allerdings muss ich anmerken, dass es sich um einen Geschäftswagen handelt.
Es ist dennoch für mich ärgerlich, da mein Herz trotzdem an den Autos hängt. Und erst recht, wenn gerademal 4km drauf sind.
Zitat:
Original geschrieben von NBB
Es ist dennoch für mich ärgerlich, da mein Herz trotzdem an den Autos hängt. Und erst recht, wenn gerademal 4km drauf sind.
Argl, das ist schlimm ... weiß man schon, in welches nicht auslieferende Land sich die Dame abgesetzt hat
Hier haben zwei ("Mama" und "Bübchen") gepennt und so drei Autos erheblich beschädigt.
Es handelt sich um Werksgelände und damit um eine öffentliche Verkehrsfläche.
Zitat:
Die Gerichte gehen fast einhellig davon aus, dass die Straßenverkehrsordnung auch auf Firmen-, Werks- oder Kundenparkplätzen von Einkaufszentren gilt, selbst wenn eine entsprechende Hinweistafel ("Hier gilt die Straßenverkehrsordnung") fehlt.
Die Gerichte wenden allerdings die Straßenverkehrsordnung auf allgemein zugänglichen Parkplätzen mit gewissen Einschränkungen an: So werden die üblichen Fahrspuren auf den Parkplätzen nicht als "Straßen" angesehen, die dem fließenden Verkehr dienen und auf denen man Vorfahrt haben kann, sondern als Aufteilung des Parkplatzes in Parkflächen. Die Regeln über die Vorfahrt finden deshalb auf Parkplätzen nur in Ausnahmefällen Anwendung, nämlich dann, wenn die Fahrbahnen nach ihrer Markierung, Breite und Beschaffenheit unmissverständlich Straßencharakter aufweisen.
Den neuen Wagen kannst Du Dir vermutlich klemmen, da Du im Regelfall eine erhebliche Teilschuld bekommen wirst.
Daneben wird wegen Körperverletzung im Straßenverkehr gegen Dich ermittelt werden.
Mein Beileid
Ich hoffe du hältst es nicht für pietätlos, wenn ich dich nach dem Felgenmodell frage. Die gefallen mir nämlich!
Sind das 8J x 18 im 14-Speichen-Design?
Gruß
Also ohne den genauen Unfallhergang zu kennen und Schuldfragen diskutieren zu können - um mit einem 1.3 Tonnen Golf einen 1.8 Tonnen A4 ZUR SEITE zu versetzen und dann noch den nächsten A4 zu bewegen (siehe Bilder) reichen die erlaubten 30 km/h nicht aus...
Mit 30 km/h bekommt man bereits eine Menge kaputt.
Zumal der erste Aufprall ja nur ein Streifschuß war ...
Der Unfall ist insgesamt unerfreulich,
vor allem für die geparkten Fahrzeuge.
Die können erfahrungsgemäß auf die Klärung der Schuldfrage warten.
Es sei den die beiden unfallverursachenden Fahrzeuge sind bei der gleichen Versicherung.
Sofern der erste geparkte AUDI noch ausserhalb einer Parkmarkierung steht (Radweg?) sieht es für diesen Kollegen ebenfalls nicht so günstig aus.