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- Neuwagen bestellt - Info erhalten das das Fahrzeug als Tageszulassung ausgeliefert werden soll
Neuwagen bestellt - Info erhalten das das Fahrzeug als Tageszulassung ausgeliefert werden soll
Hallo, ich habe bei einem großen bekannten EU-Importeur einen Q7 für knapp 70k bestellt. Dieser Preis ist bereits einem Rabatt von 28,4% zum LP.
"Ihr persönliches Wunschfahrzeug können wir Ihnen heute für 69.704 EUR inkl. Mwst. anbieten. Dies
entspricht einer Ersparnis von 23.610 EUR (28,4%) gegenüber dem Listenpreis des
Herstellers/Importeurs. Für Sie entstehen keine weiteren Kosten.
Unser Angebot für Sie
Audi Q7 S Line [4]
Herstellerpreis 83.000 EUR
Unser Rabatt 28,4%
Überführungskosten 650 EUR
Unser Fahrzeugpreis 58.740 EUR"
Laut Kaufvertrag handelt es sich dabei um ein Neufahrzeug. Das Fahrzeug wurde nun produziert und wird Ende Juni an Audi ausgeliefert. Jetzt teilte mir der Händle mit, würde das Fahrzeug auf Audi zugelassen und mir dann als Tageszulassung verkauft. Diese Tageszulassung wurde mir gegenüber vorab nie erwähnt, noch ist Teil des Kaufvertrags. Wie geht man nun am besten mit dieser Situation um? Das Fahrzeug ist durch die Zulassung ja im Wiederverkauf benachteiligt zudem könnte auch die Versicherung teurer kommen.
Wäre es hier möglich noch weiteren Rabatt vom Händler zu erhalten?
Macht es Sinn den Händler schon jetzt in Lieferverzug zu setzen und ihm eine Frist von 14 Tagen einräumen, das von mir das bestellte Fahrzeug liefert oder wenn nicht den Kauf zu stornieren.
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15 Antworten
Steht im KV explizit Neufahrzeug?
Ja, dann hast du auch Anrecht auf ein Neufahrzeug.
Gibt es rechtliche Abhandlungen ob ein KFZ mit Tageszulassung ohne KM noch als Neufahrzeug gilt?
Mir ist derlei nicht bekannt. Daher frage ich das.
Also kurz und knapp
1. das ist ein Neufahrzeug wie vom Händler beschrieben, ist auch legitim, aber Du bist durch die Tageszulassung vom
Werk ( Audi ) dann der 2te Halter!
2. wenn Du ein Neufahrzeug beim Händler ( lt. Kaufvertrag ) bestellst, bist / wirst du der 1 Halter!
3. was er jetzt meldet ( Tageszulassung ) passt nicht, vor allem nicht zum Vertrag!
4. nur durch die Tageszulassung vom Werk kann der Händler einen günstigeren Preis offerieren. Das hätte er vorab
mit Dir abklären müssen!
5. jetzt musst du entscheiden, welche Version Du annimmst....., und richtig im Wiederverkauf warst Du 2 Halter...!
6. die KfZ-Versicherung ist/bleibt gleich.
Thema ins Unterforum, da das Fahrzeug bereits erstanden wurde.
Keine Kaufberatung im Sinne der Forenregeln.
Rechtsberatung gibts bei MT nicht - nur Ratschläge.
VG Olli
MT-Moderation
Dank dem Mod für das Verschieben. Ja, das mit der Rechtsberatung habe ich schon geklärt, da hab ich morgen einen Termin bei meiner RS Versicherung / Anwalt Hotline. Wäre nur die Frage ob es hier noch einige nützliche Ratschläge gibt.
Ich muss sagen ich bin schon verärgert, da die Tageszulassung niemals irgendwo erwähnt wurde und im Kaufvertrag ganz eindeutig Neufahrzeug steht.
Zitat
§1 Gegenstand des Kaufvertrages
1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer einen wie im Angebot detailliert beschriebenes Neufahrzeug.
2. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein EU-Neufahrzeug. Dieses wird der Verkäufer nach
Abschluss dieses Vertrages im EU-Ausland erwerben und nach Deutschland importieren. Die
Serienausstattung des Fahrzeuges richtet sich nicht nach der Serienausstattung in Deutschland,
sondern nach dem des jeweiligen EU-Landes, in welchem der Verkäufer das Fahrzeug erwirbt.
Die Serienausstattung kann folglich von der Serienausstattung in Deutschland abweichen. Die
Angaben auf der Homepage des Verkäufers sind daher unverbindlich, die tatsächliche
Serienausstattung kann von diesen Angaben abweichen.
Dann hast du auch Anspruch darauf.
Hast du denn mit dem Händler dich darüber mal ausgetauscht?
Nein, dann fordere den auf den Vertrag entsprechend einzuhalten.
Bei derartigen Rabatten für Audi/VW Neufahrzeuge handelt es sich eigentlich immer um Kurz- oder Tageszulassungen. Ich habe jetzt schon mehrfach solche Autos bestellt und diese jeweils im Werk selbst als Erstbesitzer abgeholt. Über die Modalitäten war ich allerdings im Vorfeld informiert und das wurde auch so vertraglich festgehalten. Es waren aber immer deutsche Händler und deutsche Autos (keine Reimporte).
Hier wird etwas von "Import" geschrieben. Hat der Verkäufer vielleicht seinen Sitz im Ausland und unterliegt er dann ausländischem Vertragsrecht?
gelöscht...
Von der ADAC-Homepage:
"Ein Fahrzeug mit Tageszulassung gilt in Deutschland rechtlich dann als Neuwagen ("neuwertig"), wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt:
Maximal 12 Monate ab Erstzulassung
Das Fahrzeug darf nicht länger als 12 Monate auf den Händler zugelassen sein, sonst gilt das Fahrzeug rechtlich nicht mehr als neuwertig.
Keine oder nur minimale Laufleistung
Das Auto darf praktisch nicht gefahren worden sein, abgesehen von minimalen Überführungs- oder Testfahrten. Die Laufleistung sollte idealerweise nur wenige Kilometer betragen.
Frei von Gebrauchsspuren
Das Fahrzeug muss unbenutzt sein. Das heißt: Es darf keine Gebrauchsspuren, Kratzer oder sonstige Abnutzungserscheinungen haben.
Modell unverändert erhältlich
Das Modell muss noch unverändert im Verkaufsprogramm des Herstellers sein. Wurde das Modell überarbeitet oder gibt es ein Nachfolgemodell, gilt das Fahrzeug nicht als neuwertig, auch wenn es nur eine Tageszulassung hat.
Erfüllt das Fahrzeug diese Kriterien, darf es trotz Tageszulassung rechtlich weiterhin als "neuwertig" oder "wie neu" verkauft werden.
Tipp: Schauen Sie genau hin, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt."
Das "neuwertig oder wie neu" ist aber nicht wie "Neufahrzeug"
Wir wissen doch gar nicht, ob neben dem Begriff "Neufahrzeug" noch irgendwelche weiteren Zusicherungen oder Ausschlüsse vertraglich vereinbart wurden. Und nur weil der ADAC irgendwo irgendwas schreibt, ist das noch lange nicht rechtsverbindlich.
Wieviel sollte die Versicherung denn teurer werden, wenn das Auto vorab eine Tageszulassung hatte? Mein Q8 war 6 Monate auf eine fremde Firma zugelassen und das hat sich überhaupt nicht auf die Versicherung ausgewirkt. Und beim Inzahlungnahme nach knapp zwei Jahren habe ich so gut wie keinen Verlust gemacht, da ich den Ablauf ja nachweisen konnte. Der Händler hat das Auto dann sogar weit über meinem Einstandspreis verkauft. Bei dem genannten Rabatt sollte man prüfen, ob es sich lohnt, hier einen Aufstand zu machen.
Für mich bedeutet Reimport schon immer; 10 km auf der Uhr und Tageszulassung. Und für einen anderen Markt produziert. Bei den Rabatten die hier z.T. angeboten werden, hat mich das noch nie gestört. Probleme beim Verkauf hatte ich auch noch nie, weder bei nem Audi noch bei VW.
Der Audi Vertragshändler bietet dir diesen Rabatt niemals, von daher; ich verstehe die Aufregung nicht wirklich.
Freu dich auf das Auto und mach dich nicht verrückt. Beim Verkauf interessiert das niemanden, warum auch.
Kommt drauf an wann der verkauft werden soll. In 10 Jahren spielt es keine Rolle, ob 2 oder 1 Halter.
Nach 2 oder 3 Jahren schon eher.
Wenn das Fahrzeug schon einen Haltereintrag hat, ist es höchstens wie neu, wirst Du auf der zulassungsstelle schon sehen, welchen Vorgang die auswählen, um das Fahrzeug auf den TE zuzulassen.
Den Vorgang Neuzulassung (NZ) gibt es nur einmal, bei erstmaligen Inverkehrbringen.
Beim TE wird es Umschreibung eines Gebrauchten mit Halterwechsel.
Im Vertrag wird bestimmt irgendwo versteckt sein, dass es sich um ein Vorführer bzw um eine Tageszulassung handelt. Der Vorgang wurde ja extra erfunden, damit sich die AH das abmelden sparen.
Bei Reimport hast du andere Garantiebedingungen.
Ich würde für 25,5% bei mein Auto bestellen vom deutschen Händler. Läuft halt erstmal auf Händler…
Ich hab 2022 den Kamiq meiner Tochter beim freien Händler gekauft, der wiederum hatte ihn von einem selbst importierenden Händler übernommen - mit der fünfjährigen Werksgarantie. War nicht ganz 25% günstiger und Samstags geklärt, Montag den Vertrag geschickt, Papiere erhalten und am nächsten Montag angemeldet abgeholt. Nichts mit Tageszulassung, Brief war jungfräulich.