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Neuwagen bestellt und vom TÜV eingezogen
Aktuell haben wir einen S205 C180 aus 2015 und sind sehr zufrieden damit.
Nun soll dieser durch einen neuen S206 C200 abgelöst werden.
Hierfür haben wir uns mit unserer Wunschkonfiguration und einem Fahrzeugpreis von 77k €
für ein Leasing mit 3-jähriger Laufzeit entschieden und diesen am 22.09.2023 bestellt.
Als Liefertermin wurde uns Q1/24 zugesichert.
Diese Woche informierte uns unser Mercedes-Autohaus telefonisch, dass wir unser bestelltes Fahrzeug nicht bekommen, da der „TÜV dieses für Abgasmessungen rausgefischt“ hat.
Auf eine schriftliche Bestätigung diesbezüglich warten wir noch heute...
Unser Mercedes-Händler hat uns nun 3 Alternativen angeboten:
- Abwarten, bis der TÜV das Fahrzeug wieder freigibt, einen Termin hierfür konnte das Autohaus nicht nennen.
- Mercedes bietet uns einen Mietwagen für über 900€ im Monat an, welchen wir aber nicht nutzen möchten, da wir unser bisheriges Fahrzeug noch haben.
- Das gewünschte Fahrzeug in unserer Wunschkonfiguration nochmals neu zu bestellen.
Aus unserer Sicht besteht seitens Mercedes eine Vertragsverletzung, da unser Kaufvertrag des Neufahrzeuges für beide Seiten rechtlich verbindlich ist.
Wie seht ihr den Fall, bzw. hat jemand so etwas ebenfalls erlebt?
Gibt es rechtlich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen bzw. ist dies erfolgversprechend?
Viel zitiert und vielleicht hier ganz passend: „Das Beste oder Nichts“ ???!!!
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14 Antworten
Exakt den gleichen Fall gabs hier im 206er Forum schon mal. Versuch mal den Beitrag von damals zu suchen/finden und was da diskutiert wurde.
Zitat:
@raggamuffin schrieb am 24. Januar 2024 um 09:09:09 Uhr:
Exakt den gleichen Fall gabs hier im 206er Forum schon mal. Versuch mal den Beitrag von damals zu suchen/finden und was da diskutiert wurde.
Glaube das war im Wartezimmer Thead
Danke für eure Hinweise, hatte bis jetzt diesbezüglich nix hier gefunden...
Werde nochmals meine Suche ausweiten.
@Nick-
An Deiner Stelle würde ich eine solche Problemfrage nur einem gelernten "Rechtsverdreher" stellen, ob und wie man in Deinem Fall handeln kann und ob es überhaupt eine Vertragsverletzung, von Seiten Mercedes, darstellt. Sich Antworten in einem Forum zu suchen, das kann man machen, aber damit wäre ich sehr vorsichtig.
Ich befürchte das das nicht bindend ist, der eigentliche vertrag entsteht erst bei auslieferung. Steht jetzt auch oft da wenn man online etwas bestellt. Der vertrag wird da auch erst geschlossen wenn der versandshop die ware versendet.
Wie schon geschrieben wurde solltest du da einen anwalt fragen oder wenigstens ein juraforum.
Dein fall ist so ein pechding aber wenn das alte auto noch da ist dann würde ich neu bestellen, könnte momentan schneller gehen als auf das auto vom tüv zu warten.
Auf jedenfall hast du mein mitleid
Das Thema wurde im GLC Forum Diskutiert
https://www.motor-talk.de/forum/kba-marktueberwachung-t7547662.html
Zitat:
@Nick- schrieb am 24. Januar 2024 um 09:00:51 Uhr:
Aktuell haben wir einen S205 C180 aus 2015 und sind sehr zufrieden damit.
Nun soll dieser durch einen neuen S206 C200 abgelöst werden.
Hierfür haben wir uns mit unserer Wunschkonfiguration und einem Fahrzeugpreis von 77k €
für ein Leasing mit 3-jähriger Laufzeit entschieden und diesen am 22.09.2023 bestellt.
Als Liefertermin wurde uns Q1/24 zugesichert.
Diese Woche informierte uns unser Mercedes-Autohaus telefonisch, dass wir unser bestelltes Fahrzeug nicht bekommen, da der „TÜV dieses für Abgasmessungen rausgefischt“ hat.
Auf eine schriftliche Bestätigung diesbezüglich warten wir noch heute...
Unser Mercedes-Händler hat uns nun 3 Alternativen angeboten:
- Abwarten, bis der TÜV das Fahrzeug wieder freigibt, einen Termin hierfür konnte das Autohaus nicht nennen.
- Mercedes bietet uns einen Mietwagen für über 900€ im Monat an, welchen wir aber nicht nutzen möchten, da wir unser bisheriges Fahrzeug noch haben.
- Das gewünschte Fahrzeug in unserer Wunschkonfiguration nochmals neu zu bestellen.
Aus unserer Sicht besteht seitens Mercedes eine Vertragsverletzung, da unser Kaufvertrag des Neufahrzeuges für beide Seiten rechtlich verbindlich ist.
Wie seht ihr den Fall, bzw. hat jemand so etwas ebenfalls erlebt?
Gibt es rechtlich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen bzw. ist dies erfolgversprechend?
Viel zitiert und vielleicht hier ganz passend: „Das Beste oder Nichts“ ???!!!
Schau mal deine Auftragsbestätigung an, da steht im Regelfall ein UNVERBINDLICHER Liefertermin. Zudem endet Q1 2024 im März, also erst in 2 Monaten. Was soll also der ganze Stuss hier, wenn Mercedes noch 2 Monate Zeit hat zu liefern? Jeder halbwegs kompetente Anwslt lacht sich kaputt.
Stuss?! Auch wenn du Recht hast, kannst du dich vernünftig
Ausdrücken. Jeder kann seine Frage stellen, das ist der Sinn
eines Forums
Weiterhin stellt sich die Frage ob das Fahrzeug dann noch als Neuwagen zu bezeichnen ist. Der kommt auf den Prüfstand, damit fahren fremde Menschen herum.
Was glaubst du wieviele Leute mit einem neuen Auto rumgefahren sind , bevor es der Kunde zum ersten Mal in die Finger bekommt? Auch ohne einen Abgas Prüftest ? Da macht das den Kohl nicht mehr fett
Wer schonmal in eine Werksabholung mit Werksführung gemacht hat, weiß wie die mit den Fahrzeugen rumheizen wenn die nagelneu vom Band kommen und in den Bremstest / Nasstest gehen!!
Man kann aber auch nicht einfach ungeprüft dem Kunden das Auto geben. Bestimmte Kontrollen müssen schon sein.
Und bei den meisten Neuen Autos wo man Abholt sind oftmals schon 10 KM drauf gefahren.
Zitat:
@macro_t schrieb am 25. Januar 2024 um 12:08:20 Uhr:
Wer schonmal in eine Werksabholung mit Werksführung gemacht hat, weiß wie die mit den Fahrzeugen rumheizen wenn die nagelneu vom Band kommen und in den Bremstest / Nasstest gehen!!
Das glaube ich nicht - habe schon mehrmals eine Werksabholung gehabt (S und HB). Da wurde nirgendwo "geheizt"...
Und oft sind die Autos in einem Transportmodus. Damit man nicht so Schnell mit denen Fahren kann.
Weil wenn diie einige Rumstehen wäre recht Schnell die Batterie leer.