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Neuwagen direkt nach Erhalt der Umweltprämien ummelden oder lieber noch warten?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 11. September 2009 um 8:58

Hallo,

seit drei Tagen bin ich nun stolzer Besitzer eines neuen Passat Variant.

Aus "umweltprämientechnischen Gründen" ist der Wagen auf meinen Vater zugelassen, ich möchte diesen allerdings bald auf mich ummelden.

Nun zu meiner Frage: Was meint ihr, spricht irgendetwas dagegen, wenn ich das Auto direkt nach Erhalt der VW-UPP sowie der staatl. Umweltprämie auf mich ummelde, in Bezug auf die U-Prämien selbst, Garantie bzw. Garantieverlängerung, sonstige Ansprüche, etc..

Wandlung bzw. Rückgabe dürfte m.E. dann nicht mehr möglich sein (hoffe aber nicht dass es soweit kommen muss).

Wertverlust durch Halterwechsel lassen wir mal aussen vor, da ich vor habe das Auto sehr lange zu behalten.

Für Eure Tipps und Hinweise bin ich dankbar.

Gruß

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11 Antworten

hi,

also soweit ich informiert bin, ist die gewährung der umweltprämie von staatlicher seite an auflagen gebunden.

wenn ich richtig im bilde bin, so muß der neu zugelassene wagen auch mindestens ein jahr lang auf den antragsteller, in dem fall dein vater, zugelassen sein.

von daher würde ich von einer vorzeitigen ummeldung absehen.

ich wüßte zwar auch nicht, wie das BAFA von einer vorzeitigen ummeldung kenntnis erlangen könnte, aber vorsicht schadet ja nicht ... und ein jahr ist schnell rum ;-)

... hab ich noch vergessen: was vw an bedingungen zur gewährung der prämie auferlegt, weiss ich nicht ... da müßtest du mal deinen händler oder in wob direkt nachfragen.

am 11. September 2009 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von Tekueper

hi,

also soweit ich informiert bin, ist die gewährung der umweltprämie von staatlicher seite an auflagen gebunden.

wenn ich richtig im bilde bin, so muß der neu zugelassene wagen auch mindestens ein jahr lang auf den antragsteller, in dem fall dein vater, zugelassen sein.

von daher würde ich von einer vorzeitigen ummeldung absehen.

ich wüßte zwar auch nicht, wie das BAFA von einer vorzeitigen ummeldung kenntnis erlangen könnte, aber vorsicht schadet ja nicht ... und ein jahr ist schnell rum ;-)

genau so ist es....

das eine Jahr ist bindend...

auch ein wechsel zu einem gleichen oder noc hneuerem Auto ist nicht zulässig...

das einzige um da raus zu kommen, wäre Totalschaden...

mfg

Themenstarteram 11. September 2009 um 9:49

Hallo,

danke für die Antworten.

Das mit dem einen Jahr Haltefrist beim Neuwagen ist mir aber neu, hab bisher gedacht das eine Jahr bezieht sich auf das alte Auto. Gibts das bei Bafa bzw. VW irgendwo schriftlich. Hab in meinem Reservierungsbescheid bzw. den Unterlagen zur VW-Umweltprämie dazu nichts gefunden.

Hi!

Habe gerada auch mal durch die Richtlinie auf der BAFA-Seite quergelesen. Und zitiere folgenden Inhalt daraus:

 

4.3 Voraussetzungen bezüglich des Neufahrzeuges

• Bei dem Fahrzeug muss es sich um einen Pkw handeln.

• Das Fahrzeug muss hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die

Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 gemäß Richtlinie 98/69/EG – Stufe B –

oder eine der nachfolgenden Richtlinien erfüllen.

• Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller/die Antragstellerin zugelassen sein.

Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge.

• Der Erwerb des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember

2009 erfolgt sein. Die Zulassung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009

und dem 30. Juni 2010 erfolgt sein.

• Das Fahrzeug

• muss zum ersten Mal zugelassen sein

oder

• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die

Antragstellerin - längstens 14 Monate einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen

Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine

herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine

Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).

 

Meines Erachtens steht dort nichts von "Haltefrist". Also ab zur Zulassungsstelle und dort direkt nachfragen und Ummelden.

Jipp, da ist doch auch das "Hintertürchen".

Kein geld für nen Neuen, aber für nen Gebrauchten.

Händler lässt seinen tageszugelassenen PKW auf dich zu, teilt mit dir die Abwrackprämie,

du kündigst den Tageszugelassenen und hast jetzt mehr Geld für den Gebrauchten.

(Da der Händler seinen Tageszugelassenen sowie so nur zu nem Spottpreis los würde ist ihm das egal.)

Du kannst jetzt ummelden.

Gruß!

theoretisch darfst du, soweit ich weiß, direkt nach Erhalt der Prämie dein Auto wieder verkaufen, denn das Ziel, altes auto in die Presse ist ja erreicht.

Aber wenn du deinen neuen jetzt umfschlüsseln lässt, ist der Wagen 2. Hand! Wenn du den Wagen also in absehbarer Zeit von ein bis zwei Jahren wieder verkaufen möchtest, würde ich ihn so eingetragen lassen wie er ist.

am 11. September 2009 um 10:48

also mein händler hat mir das so gesagt, dass ich ein jahr warten muss...

kostenfreie Hotline 0800 63 82 553

ruf doch da mal an un d frag nach..

das ist die hotline der zentrale in Berlin

ich hätte auch angerufen, aber ich bin im ausland...

mfg

Themenstarteram 11. September 2009 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von Armbrust

theoretisch darfst du, soweit ich weiß, direkt nach Erhalt der Prämie dein Auto wieder verkaufen, denn das Ziel, altes auto in die Presse ist ja erreicht.

Aber wenn du deinen neuen jetzt umfschlüsseln lässt, ist der Wagen 2. Hand! Wenn du den Wagen also in absehbarer Zeit von ein bis zwei Jahren wieder verkaufen möchtest, würde ich ihn so eingetragen lassen wie er ist.

Danke für die Antwort.

Das mit dem theor. Wertverlust ist klar,

hab aber vor das Auto länger zu fahren und deshalb auch geschrieben, dass ich den Wertverlust aussen vor lasse.

Ich könnte allerdings auch glaubhaft belegen, dass nur ein Nutzer vorliegt (Versicherung läuft z.B. auf mich). Aber wie gesagt, darum ging's bei meiner Frage nicht.

Ist doch eigentlich auch wursch ob das Auto auf dich läuft oder deinen Vater. Jedenfalls, wenn du es nun ummelden würdest , Besitzübertragung ohne Geldfluss, ist es eine Schenkung, darauf würden im ungünstigsten Falle sogar Schenkungssteuer anfallen. Da es den Vater ist ist der Freibetrag allerdings recht hoch.

Wenn du mit deinem Vater gut klar kommst würde ich alles beim Alten lassen, macht ja dann keinen Sinn unnötiges Geld für die Ummeldung auszugeben. Er wird dir dann bestimmt nicht das Auto irgendwann streitig machen wollen.

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc

Ist doch eigentlich auch wursch ob das Auto auf dich läuft oder deinen Vater. Jedenfalls, wenn du es nun ummelden würdest , Besitzübertragung ohne Geldfluss, ist es eine Schenkung, darauf würden im ungünstigsten Falle sogar Schenkungssteuer anfallen. Da es den Vater ist ist der Freibetrag allerdings recht hoch.

Wenn du mit deinem Vater gut klar kommst würde ich alles beim Alten lassen, macht ja dann keinen Sinn unnötiges Geld für die Ummeldung auszugeben. Er wird dir dann bestimmt nicht das Auto irgendwann streitig machen wollen.

Der Fahrzeughalter muss nicht der Eigentümer sein.

Ich würds sofort ummelden.

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