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Neuwagen hat eine Anhängerkupplung eingebaut

Themenstarteram 28. Juli 2019 um 6:33

Moin,

ich habe meinen Neuwagen abgeholt und da wurde mir die Anhängerkupplung am Wagen vorgeführt. Aber ich habe keine bestellt..und folglich auch nicht bezahlt, der Kaufpreis wurde vor dem Übergabetermin überwiesen.

Wenn die jetzt kommen sollten und wollen das Geld dafür...muss ich zahlen nee..oder ???

Beste Antwort im Thema
am 29. Juli 2019 um 7:30

Anhängerkupplungen mit ABE oder E-Zeichen brauchen nicht mehr eingetragen zu werden und andere gibt's zumindest für PKW nicht mehr zu kaufen.

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am 28. Juli 2019 um 6:41

Gibt' die vielleicht bei Model XYZ einfach nur serienmäßig dazu oder in Form einer Aktion des Herstellers/Händlers? Was genau hast Du denn für ein Fahrzeug gekauft? Vielleicht war die auch in irgendeinem bestelltem Zusatzpaket einfach nur enthalten. Ich wage nämlich zu bezweifeln, dass am Band der Hersteller derartige Fehler unterlaufen.

Prinzipiell müsstest Du die AHK nach Fahrzeugabnahme aber auch nicht mehr extra bezahlen und der Händler selbst würde sich wohl hüten, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu riskieren, wegen einer AHK. Aber wie gesagt, ein Versehen schließe ich eigentlich fast aus...

Themenstarteram 28. Juli 2019 um 6:53

Ich habe einen Hyundai Tucson gekauft der beim Händler stand.

Meine schriftliche Anfrage was der Einbau einer AHK denn kostet wurde mit rd. 1.200 € beantwortet. Das war mir aber zu teuer deshalb habe ich denen mitgeteilt, dass ich den Wagen ohne die AHK haben will und auch den vorher vereinbarten Kaufpreis überwiesen - ohne die zusätzlichen 1.200 €. Am Mittwoch habe ich das Auto abgeholt und da wurde mir bei der Übergabe auch die AHK vorgeführt....die nicht bestellte....

Meine Frage war, wenn die jetzt kommen würden und sagen sie kriegen noch Geld für die AHK, dann muss ich das doch nicht bezahlen da nicht bestellt war....???

Warum hast du die Sache denn nicht direkt am Mittwoch im Autohaus geklärt? Die AHK wurde dir sogar vorgeführt.

Ansonsten wie immer die Frage was steht im Kaufvertrag...vor allem welcher Preis. Wenn du danach nichts weiter beauftragt oder unterschrieben hast, sollte der Fall doch eindeutig sein.

Themenstarteram 28. Juli 2019 um 7:44

Ja dann, da lehne ich mich mal zurück und harre der Dinge die da kommen, wahrscheinlich eher nicht...

Natürlich haben sie das Recht die AHK wieder zurück zu rüsten, aber das ist meist finanziell nicht attraktiv. Vielleicht sollte man wenn noch was kommt einen guten Mittelweg finden und sich auf einen Preis einigen mit dem beide Leben können.

Themenstarteram 28. Juli 2019 um 7:58

Das Problem dürfte der Ausschnitt am Heck sein, da müsste dann alles neu gemacht werden....

Hab den Wagen unweit von Bremen gekauft, einfache Wegstrecke rd. 340 km....

Da wären die zusätzlichen Kosten doch wohl zu hoch....

Und das mit dem Recht bezweifle ich, denn die haben den Wagen ja so verkauft wie er dasteht...

Das ist ja dann auch irgendwo eine Frage des Charakters. Wenn man auf Fehler anderer hofft und dann dicht macht, dann ist das nicht meine Art von gemeinschaftlichenm Miteinander. Aber jeder wie er mag...ich hätte es wie gesagt am Mittwoch direkt angesprochen...das muss man so etwas auch nicht im Forum klären...ist aber nur meine Sicht der Dinge.

Sehr dubios.

Bist du 100% sicher, dass die AHK nicht schon vorher drin war und sowohl von dir als auch vom Autohaus übersehen wurde?

Ist diese auch in den Papieren eingetragen?

 

Falls allerdings doch ohne Auftrag die AHK nachträglich eingebaut wurde, sehe ich gute Chancen, dass du die kostenlos behalten kannst. Solange die aber nicht im Kaufvertrag zum bezahlten Preis aufgeführt wurde, hast du mMn darauf allerdings keinen Rechtsanspruch.

 

Die ganze Rückabwicklung (Fahrzeugtransport, Arbeitsaufwand, Neuteile, evtl. sogar Nutzungsausfall?, ...) würden den Verkäufer aber wahrscheinlich teurer kommen als die AHK zu verschenken.

Warum fragst du dann eigentlich wenn du dir deine Sache so sicher bist?

am 28. Juli 2019 um 9:29

Hallo Allerseits,

der TE sollte sich, da Er das Auto ja bereits bezahlt hat, keine

Gedanken um die Kupplung machen. Es wäre an dem Händler/

Hersteller, das anzufragen, falls Er Das bezahlt haben möchte.

Erst dann könnte man dem Händler anbieten, seine Anhänge-

Kupplung wieder zu entfernen und den Zustand wie bestellt,

wieder herzustellen. Ansonsten stabilisiert eine Solche das

Heck. Dafür könnte man berechnen, ob der Verbrauch da-

durch steigt.Gebrauchen kann man Diese immer mal, sei es

zu abschleppen oder gar zum ziehen eines Anhängers oder

für einen Heckträger für Fahrräder...........

Also du hast einen Tucson gekauft, ohne AHK. Hättest aber wohl gerne eine gehabt.

Jetzt hast du ihn abgeholt, nachdem du den vereinbarten Kaufpreis überwiesen hast, und jetzt hat er doch eine AHK.

Sei zufrieden. :)

Du kannst nochmal in den Kaufvertrag schauen, ob das Extra dort separat aufgeführt ist.

Ansonsten wohl alles paletti.

War es denn ein Bestell Fahrzeug von Hyndai VertragsHändler oder ein Lagerfahrzeug?

Kenne das von Importeuren,dass man sich sein NeuFahrzeug konfigurieren kann,dieses dann über einen Vertrags Händler im Ausland bestellt wird.

Evtl hatte der Händler ja genau die Konfiguration zu stehen,halt nur schon mit verbauter Ahk.

Vermutlich hätte der TE das selbe Auto bekommen,wenn er die Ahk bestellt hätte,nur wäre sie dann mit auf der Rechnung erschienen.

Ich würd mich zurücklegen und gut. Wenn was kommen sollte ,dann kann man überlegen, wie man das regulieren will.

Ich würd sie den Händler dann abbauen lassen.

Wird angesichts der Distanz zum Kunden,Zeitaufwand, Material aber nicht passieren.

Gruß M

Bei den Importeuren werden gewisse Ausstattungen erst im Eingangslager des Importeurs eingebaut, zb AHK.

Wenn die Kiste in Korea gebaut wird stehen gängige Ausführungen in der Regel beim Importeur auf Lager um die Lieferzeiten zu reduzieren. Wenn dann von 500 Tucson 490 mit Haken ausgeliefert werden kann es schon mal passieren das man rein aus Gewohnheit auch mal ein Auto mit AHK ausrüstet das eigentlich Keines haben siollte.

:D Ist wohl das erste Mal das Einer zu viel Ausstattung reklamiert.

Wenn einem das "gratis-Zubehör" nicht stört,würde ich jetzt mal sagen,einem geschenkten Gaul schaut man nicht in,s Maul

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