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Neuwagen-Kauf - Was ist versicherungstechnisch zu beachten?

Themenstarteram 7. Oktober 2009 um 5:33

Ich denke daran, mir einen Neuwagen zuzulegen und müsste nun wissen, was versicherungstechnisch zu beachten wäre?

Erstmal bekomme ich offenbar von der Versicherung für die Zulassung eine EVB-Nr, die Haftpflichtversicherung ist ja zwingend erforderlich.

Nun weiß ich aber nicht, welche Kasko-Versicherungsform (TK oder VK) mit welcher Selbstbeteiligung ich wählen soll.

Auch habe ich auf diversen Versicherungsseiten etwas von einer Mallorca-Police gewesen und weiß nicht, ob so etwas überhaupt sinnvoll ist.

Ein Schutzbrief wird von den Versicherungen (CosmosDirekt, HUK-Coburg etc....) ebenfalls relativ günstig angeboten. Ersetzt dieser die ADAC-Mitgliedschaft, oder sind die Leistungen im Schadensfall vielleicht doch nicht so gut?

Ist es finanziell von Nachteil, wenn ich vorerst bei meiner etwas teureren Versicherung bleibe und diese dann bis Ende November kündige, um anschließend zu einer preiswerteren Versicherung zu wechseln?

Bezahle ich in diesem Fall bei der neuen Versicherung denselben Beitrag, als wenn ich mit meinem Neuwagen von Anfang an dabei gewesen wäre?

Ihr seht, ich habe in Versicherungsfragen sehr wenig Ahnung und wäre für ein paar Tipps sehr dankbar....

Gruß,

Roland

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10 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Ich denke daran, mir einen Neuwagen zuzulegen und müsste nun wissen, was versicherungstechnisch zu beachten wäre?

Erstmal bekomme ich offenbar von der Versicherung für die Zulassung eine EVB-Nr, die Haftpflichtversicherung ist ja zwingend erforderlich.

Lass dir auf alle Fälle eine schriftliche Zusage zur Kasko im Vorfeld geben, nicht das du beim Abholen des Neuwagen einen eigen verschuldeten Unfall baust, und gleich einen Schaden hast ohne die erforderliche Kaskozusage.

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Nun weiß ich aber nicht, welche Kasko-Versicherungsform (TK oder VK) mit welcher Selbstbeteiligung ich wählen soll.

Das musst du für dich entscheiden, je höher die SB, desto geringer fällt der Beitrag aus.

Je nach SF Klasse ist ein guter Mittelwert TK mit 150€ SB, VK mit 300€.

Lebst du in einer Gegend wo viele Marder hausen, oder Autoaufbrüche öfters vorkommen, macht es Sinn die TK ohne SB zu wählen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

 

Auch habe ich auf diversen Versicherungsseiten etwas von einer Mallorca-Police gewesen und weiß nicht, ob so etwas überhaupt sinnvoll ist.

Wenn du im Ausland unterwegs bist, und dort Autos mietest, macht dies Sinn:

http://www.finanztip.de/.../ht_wissen_aktmallorca.html

 

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Ein Schutzbrief wird von den Versicherungen (CosmosDirekt, HUK-Coburg etc....) ebenfalls relativ günstig angeboten. Ersetzt dieser die ADAC-Mitgliedschaft, oder sind die Leistungen im Schadensfall vielleicht doch nicht so gut?

Kommt auf die eventuell unterschiedlichen Leistungen drauf an, da hilft nur lesen der unterschiedlichen Schutzbriefleistungen und was diese im einzelnen beinhalten.

Wenn du eine Panne hast und nicht beim ADAC bist, kann es passieren das wenn gleichzeitig ein ADAC Mitglied eine Panne hat, und der Abschlepp- Notdienst welcher von der Versicherung beauftragt ist der ADAC ist, du dich etwas gedulden musst :D

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Ist es finanziell von Nachteil, wenn ich vorerst bei meiner etwas teureren Versicherung bleibe und diese dann bis Ende November kündige, um anschließend zu einer preiswerteren Versicherung zu wechseln?

Klar ist es vom finanziellen Nachteil, wenn du in einer etwas teureren Versicherung bleibst.

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Bezahle ich in diesem Fall bei der neuen Versicherung denselben Beitrag, als wenn ich mit meinem Neuwagen von Anfang an dabei gewesen wäre?

Der SFR wird bei einem Versicherungswechsel übernommen, da ist es egal ob du jetzt gleich oder später wechselst.

Themenstarteram 7. Oktober 2009 um 16:26

Hallo Kai,

danke für die vielen hilfreichen Tipps!!

Bin übrigens schon in Schadenfreiheitsklasse 27 eingestuft.

Bei CosmosDirekt hat man mir gesagt, von SF27 würde ich ohne Rabatt-Retter beim ersten Unfall unmittelbar auf SF11 runtergestuft, während ich nach Angaben der HUK-Coburg lediglich auf SF22 runtergestuft würde.

Bei der HUK-Coburg sagte man mir, den Rabatt-Retter brauchte ich vorerst nicht, da bei einer Zurückstufung in SF22 sowieso kein höherer Beitrag fällig würde.

Die CosmosDirekt sagte mir hingegen, eine Rückstufung in SF11 wäre gleichbedeutend mit einer Beitragshöhe von von 45 %.

Gibt es bei der Zurückstufung im Schadensfall wirklich so gravierende Unterschiede zwischen den Versicherern?

Gruß,

Rolans

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

 

Gibt es bei der Zurückstufung im Schadensfall wirklich so gravierende Unterschiede zwischen den Versicherern?

Ja, gibt es tatsächlich.

Wenn ein "eingebauter Rabettretter incl. ist, bedeutet dies du wirst bei einem Unfall von SF 25 (höchstmögliche Stufe) auf SF 22 zurückgestuft, die Klassen SF 25 bis SF 22 sind bei den meisten Versicherungen mit je 30 % angesetzt.

Ohne diesen Rabattretter kann es je nach Versicherungsbedingung durchaus sein das du auf die SF 11 (45%) zurückgestuft wirst.

Da musst du im Vorfeld drauf achten.

Ich bin z.B. bei der VHV versichert, diese bietet automatisch den Rabattretter in der höchsten Stufe an (SF 25), bedeutet wenn ich die SF 25 erreicht habe, werde ich nach einem Unfall zwar auf SF 22 zurückgestuft, bleibe aber bei den Prozenten (30%) gleich.

Da ich aber z.Z. in SF 14 bin, habe ich bei der VHV das Zusatzpaket EXKLUSIV incl. Rabattschutz abgeschlossen, da wird in jedem Kalenderjahr ein Unfall wie KEINER behandelt, und hat bei der VHV keine Auswirkung auf die SFR Klasse, und werde sogar "normal" im Folgejahr runtergestuft, da gibt es je nach Versicherung aber auch unterschiedliche Funktionen des Rabattschutzes.

Im Endeffekt hilft nur lesen der einzelnen Versicherungsbedingungen.

Hier mal ein Link zur VHV, und deren Leistungen:

www.vhv.de/web/Privat/Versicherungen/Kfz/index.jsp

Für dich vielleicht von Interesse, da eine Neuwertentschädigung bis 14 Monate nach Erstzulassung erfolgt in der Vollkasko.

 

 

am 7. Oktober 2009 um 20:31

Hi,

also ich würde neben der Kaskoversicherung auf eine möglichst lange "Neupreisentschädigung" achten. Würde hier mind. 18 Monate, besser 24 Monate nehmen, dies ist aber üblicherweise nur in den höherwertigen Tarifen der Gesellschaften vorhanden, deshalb nicht den Spar-Tarif der Gesellschaft wählen die haben meist nur 6 Monate Entschädigung.

Generell würde ich raten, Vollkasko 300 bzw. 500SB zu nehmen und Teilkasko ohne SB.

Sollten keine namenhaften KFZ Betriebe in der "Werkstattbindung" der Gesellschaft vorhanden sein, würde ich diese auch abwählen.

Gruß

Themenstarteram 8. Oktober 2009 um 20:35

Danke für eure hilfreichen Antworten!!

Bei wird es voraussichtlich aufgrund niedriger Beiträge die HUK24 werden, inkl. Vollkasko mit Neuwertentschädigung während der ersten 18 Monate.

SB (Teilkasko) = 150 Euro; SB (Vollkasko) = 300 Euro.

Beim ersten Unfall würde ich nun aus SF25 in SF22 kommen, was absolut okay wäre. Das ist dann wohl auch so etwas Ähnliches wie ein Rabatt-Retter.

Gegen Aufpreis einen Rabatt-Retter hinzuzubuchen, lohnt sich angesichts meiner hohen Schadenfreiheitsklasse wohl nicht, da ich in meinen Prozenten beim ersten Unfall sowieso nicht zurückgestuft werde....

Was mich nun aber etwas irritiert, ist die Tatsache, dass ich bei CosmosDirekt bereits bei SF27 gewesen bin und nun in SF25 eingestuft werde, da es bei HUK24 offenbar keine höhere Schadenfreiheitsklasse (SF) als 25 gibt.

Somit kann ich mich von der SF-Klasse her ja gar nicht mehr verbessern, oder etwa doch?

Und noch eine Frage:

Mein altes Fahrzeug würde ich übrigens zum Verschrotten (Abwracken) dem Autohändler, bei dem ich den Neuwagen kaufe, überlassen.

Wie funktioniert in diesem Falle die Abmeldung des alten Autos, und wird die Versicherung beim Abmelden automatisch beendet?

Gruß,

Roland

"Bei wird es voraussichtlich aufgrund niedriger Beiträge die HUK24 werden, inkl. Vollkasko mit Neuwertentschädigung während der ersten 18 Monate."

Nochmal der Hinweis: Bevor du dein neues Fahrzeug abholst die Vollkasko schriftlich bestätigen lassen!

"Wie funktioniert in diesem Falle die Abmeldung des alten Autos, und wird die Versicherung beim Abmelden automatisch beendet?"

Die alte Versicherung bekommt zwar eine Mitteilung vom Straßenverkehrsamt. Es kann aber sein, das sie erst mal nichts macht, weil sie hofft, das du dein neues Auto auch wieder bei ihr versicherst.

Am Besten nach der Abmeldung die alte Versicherung informieren.

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Was mich nun aber etwas irritiert, ist die Tatsache, dass ich bei CosmosDirekt bereits bei SF27 gewesen bin und nun in SF25 eingestuft werde, da es bei HUK24 offenbar keine höhere Schadenfreiheitsklasse (SF) als 25 gibt.

Somit kann ich mich von der SF-Klasse her ja gar nicht mehr verbessern, oder etwa doch?

Je nach Versicherung schwankt die Endschadensklasse scheinbar zwischen SF25 und SF30.

www.kfz-versicherungen.cc/info/schadenfreiheitsklassen.html

Bisher war mir als niedrigste Einstufung nur SF25 bekannt.

Themenstarteram 9. Oktober 2009 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

"Bei wird es voraussichtlich aufgrund niedriger Beiträge die HUK24 werden, inkl. Vollkasko mit Neuwertentschädigung während der ersten 18 Monate."

Nochmal der Hinweis: Bevor du dein neues Fahrzeug abholst die Vollkasko schriftlich bestätigen lassen!

"Wie funktioniert in diesem Falle die Abmeldung des alten Autos, und wird die Versicherung beim Abmelden automatisch beendet?"

Die alte Versicherung bekommt zwar eine Mitteilung vom Straßenverkehrsamt. Es kann aber sein, das sie erst mal nichts macht, weil sie hofft, das du dein neues Auto auch wieder bei ihr versicherst.

Am Besten nach der Abmeldung die alte Versicherung informieren.

Wenn ich das Auto inklusive der Fahrzeugpapiere beim Händler zur Weiterleitung an eine Entsorgungsfirma abgebe, um anschließend mit meinem neuen Auto nach Hause zu fahren, meldet dann der die Entsorgungsfirma das Fahrzeug ab, oder sollte ich in diesem Fall den Händler bitten, das Fahrzeug abzumelden?

Dies sollte der Händler erledigen, an welchen du das Fahrzeug Inzahlung gegeben hast, eine zusätzliche Info über den Verkauf des Fahrzeuges an die Zulassungsstelle und an deine alte Versicherung kann aber nichts Schaden.

am 9. Oktober 2009 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

 

Was mich nun aber etwas irritiert, ist die Tatsache, dass ich bei CosmosDirekt bereits bei SF27 gewesen bin und nun in SF25 eingestuft werde, da es bei HUK24 offenbar keine höhere Schadenfreiheitsklasse (SF) als 25 gibt.

Somit kann ich mich von der SF-Klasse her ja gar nicht mehr verbessern, oder etwa doch?

Gruß,

Roland

Das sollte auch kein Problem darstellen da die End-SF-Klasse bei den Versicherern überall meist unterschiedlich geht von SF25 - SF35.

Solltest du jetzt bei der HUK24 nur bis zur SF25 rechnen können, wird soz. im Hintergrund dein SF - Rabatt weitergezählt. Da den Versicherer das Schadenrabttgrundjahr weiterbestätigt wird.

Mach dir darüber also keine Sorgen.

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