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Neuwagen Kia Rio - 105 km auf Tacho bei Auslieferung

Kia
Themenstarteram 3. April 2012 um 20:30

Hi Leuts,

meine Freundin hat ihren neuen Kia Rio als Neuwagen beim Händler abgeholt. Auf dem Tacho waren bereits 105 km. Als sie den Händler zur Rede stellte, meinte der, dass sei durch die Überführung. Und dann wäre es zulässig ein Auto bis 300 km als Neuwagen. Ist das normal, das die so viel km bei der Überführung fahren?

Danke schon mal!

t4y

Beste Antwort im Thema

Na wie oben schon mal geschrieben, vll hast du immer Fahrzeuge bekommen, die kurz vor der Übergabe noch mal genullt worden. So verschwinden dann mal eben 100, 200 oder sogar 300km auf Tastendruck und der Kunde ist zufrieden :)

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Hi,

 

also wegen 100km brauchst du dir echt keine Gedanken zu machen. Bei einigen Herstellern ist oder zumindest war es auch möglich den Tacho einmal vor erreichen einer bestimmten Kilometeranzahl zu nulllen. Dadurch ist es möglich den Wagen mit ganz geringen KM Stand zu übergeben:rolleyes:

 

Bei einigen herstellern ist es auch üblichen jedes 50. oder 100. auf einer gesonderten Testfahrt zu überprüfen. Vielleicht habt ihr so einen erwischt,dann könnt ihr davon ausgehen das ab eurem keine zumindest offensichtlichen Mängel dran sind.

 

Also genießt euer neues Auto und stört euch net an so ner kleinigkeit.

 

Gruß Tobias

am 4. April 2012 um 5:22

Hallo,

das ist nicht normal. Mein Rio hatte bei der Auslieferung 7 Km auf dem Tacho.

Würde einen Preisnachlass vielleicht in Form von einem Satz Gummimatten fordern.

Gruß

topifun

am 4. April 2012 um 17:25

also Angeliefert werden neue Kias in der regel mit max. 25 Km - das meiste was ich auf dem tacho gelesen haben- wobei 10 der Durchschnitt ist. Aber eine alte regel ( früher als ich noch Lernte- 90er Jahre ) das bis 200 Km es noch ein Neufahrzeug ist.

Bedenke das zur Auslieferung noch eine angemessene Probefahrt nötig ist! Alle Systeme müssen geprüft werden laut Auslieferungsdurchsicht.

Laut EU Recht zum Import von Autos aus EU Staaten sind es aber 6000 Km , nein keine Null zu viel! Solange gilt es noch als Neufahrzeug!

Und wenn jemand ein Fzg. mit weniger als 10 Km bekommt wurde keine ausreichende Probefahrt Durchgeführt.

 

Mfg

am 4. April 2012 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von H5N5

also Angeliefert werden neue Kias in der regel mit max. 25 Km - das meiste was ich auf dem tacho gelesen haben- wobei 10 der Durchschnitt ist. Aber eine alte regel ( früher als ich noch Lernte- 90er Jahre ) das bis 200 Km es noch ein Neufahrzeug ist.

Bedenke das zur Auslieferung noch eine angemessene Probefahrt nötig ist! Alle Systeme müssen geprüft werden laut Auslieferungsdurchsicht.

Laut EU Recht zum Import von Autos aus EU Staaten sind es aber 6000 Km , nein keine Null zu viel! Solange gilt es noch als Neufahrzeug!

Und wenn jemand ein Fzg. mit weniger als 10 Km bekommt wurde keine ausreichende Probefahrt Durchgeführt.

 

Mfg

da wuerde ich ma zustimmen, da freuen sich die meisten wohl ueber das falsche...

Zitat:

Original geschrieben von H5N5

also Angeliefert werden neue Kias in der regel mit max. 25 Km - das meiste was ich auf dem tacho gelesen haben- wobei 10 der Durchschnitt ist. Aber eine alte regel ( früher als ich noch Lernte- 90er Jahre ) das bis 200 Km es noch ein Neufahrzeug ist.

Bedenke das zur Auslieferung noch eine angemessene Probefahrt nötig ist! Alle Systeme müssen geprüft werden laut Auslieferungsdurchsicht.

Laut EU Recht zum Import von Autos aus EU Staaten sind es aber 6000 Km , nein keine Null zu viel! Solange gilt es noch als Neufahrzeug!

Und wenn jemand ein Fzg. mit weniger als 10 Km bekommt wurde keine ausreichende Probefahrt Durchgeführt.

 

Mfg

"Antworten" ist der Zauber-Button. Nicht "zitieren" :rolleyes:

Und links neben der Glocke gibts noch so nen Button mit nem Stift drin. Da kann man seinen Murks dann noch eine gewisse Zeit lang korrigieren ;)

Zitat:

Original geschrieben von topifun

Zitat:

Original geschrieben von H5N5

also Angeliefert werden neue Kias in der regel mit max. 25 Km - das meiste was ich auf dem tacho gelesen haben- wobei 10 der Durchschnitt ist.

Und wenn jemand ein Fzg. mit weniger als 10 Km bekommt wurde keine ausreichende Probefahrt Durchgeführt.

Mfg

Hallo,

dann habe ich anscheinend immer Neuwagen gekauft, die nicht richtig Probe Gefahren wurden. Über 13 KM hatte bei mir noch nie ein Fahrzeug bei Auslieferung. Und ich hatte schon einige Neufahrzeuge von Verschiedenen Marken.

Die Autoproduktion ist heute so präzise, dass vor Auslieferung keine 100 KM gefahren werden muss.

Da wird wohl eher ein Verkäufer das Fahrzeug mit nach Hause genommen haben.

Gruß

topifun

Na wie oben schon mal geschrieben, vll hast du immer Fahrzeuge bekommen, die kurz vor der Übergabe noch mal genullt worden. So verschwinden dann mal eben 100, 200 oder sogar 300km auf Tastendruck und der Kunde ist zufrieden :)

Zitat:

Original geschrieben von Frada84

Na wie oben schon mal geschrieben, vll hast du immer Fahrzeuge bekommen, die kurz vor der Übergabe noch mal genullt worden. So verschwinden dann mal eben 100, 200 oder sogar 300km auf Tastendruck und der Kunde ist zufrieden :)

Hi,

 

ich habe mich schon mehrfach gefragt ob diese Funktion noch Erlaubt ist. macht zwar wirklich keinen Unterschied ob nun 7,207 oder 307 km gefahren wurde aber als neuwagenkäufer gibt man sich halt gerne Illusionen hin :D

 

Wenn man man überlegt wieviele Personen auf dem neuwagen schon rumgeritten sind,neee besser net.

 

Raus aus der produktionshalle,dann während des transports ein paar mal,nicht zu vergessen der LKW Fahrer der die Fahrzeuge mit Vollgas auf den Autotransporter hoch jagt. Da kann einem schon mal schlecht werden. Ist aber schon immer so und trotzdem gehen die Fahrzeuge net serienweise bei 1000km kaput also keine Panik.

 

Gruß Tobias

am 5. April 2012 um 7:59

Dazu gibt es die folgenden zwei Urteile:

1.) Als neu gelten auch Fahrzeuge, die nur zur Überführung und dabei nicht mehr als 1000 Kilometer gefahren wurden.

Ein Autokäufer konnte den Kaufpreis mindern, weil der Wagen bereits 103 Kilometer auf dem Tacho hatte und der Händler nicht plausibel darlegen konnte, dass der Pkw nicht "zu Verkehrszwecken", sondern für Überführungs- oder notwendige Testfahrten benutzt wurde (Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 08.05.2001, Aktenzeichen: 23 S 2/01).

2.) Wird dagegen ein Neuwagen, der vom Händler nicht in der gewünschten Zeit beschafft werden kann, von einem anderen Händler geliefert, der allerdings 450 Kilometer entfernt ist, so kann der Kunde nach der Lieferung mit einem Kilometerstand "452" die Abnahme nicht mit der Begründung verweigern, das Fahrzeug sei ja gar nicht "neu". Davon könnte erst gesprochen werden, wenn der Tachometer mehr als 1.000 Kilometer anzeigt (Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28.06.2000, Aktenzeichen: 4 U 53/00).

Alles was >20 Kilometer bei einem NEUWAGEN auf dem Tach steht ist in meinen Augen schlichtweg eine Frechheit. Tageszulassungen werden tlw. mit Kilometerständen zwischen 5 bis 15 KM und bis zu 35% Nachlass veräussert. Ich würde an Deiner Stelle bei dem Händler eine Minderung einfordern ggf. mit Hilfe eine RA.

Gruß,

Clark

 

Zitat:

Original geschrieben von Clark73

Dazu gibt es die folgenden zwei Urteile:

...........

Alles was >20 Kilometer bei einem NEUWAGEN auf dem Tach steht ist in meinen Augen schlichtweg eine Frechheit. Tageszulassungen werden tlw. mit Kilometerständen zwischen 5 bis 15 KM und bis zu 35% Nachlass veräussert. Ich würde an Deiner Stelle bei dem Händler eine Minderung einfordern ggf. mit Hilfe eine RA.

Trotz der von dir selber aufgeführten Urteile?

Das kann ja dann nur in die Hose gehen und noch dazu recht teuer werden.

 

am 5. April 2012 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von KlausGSE

Zitat:

Original geschrieben von Clark73

Dazu gibt es die folgenden zwei Urteile:

...........

Alles was >20 Kilometer bei einem NEUWAGEN auf dem Tach steht ist in meinen Augen schlichtweg eine Frechheit. Tageszulassungen werden tlw. mit Kilometerständen zwischen 5 bis 15 KM und bis zu 35% Nachlass veräussert. Ich würde an Deiner Stelle bei dem Händler eine Minderung einfordern ggf. mit Hilfe eine RA.

Trotz der von dir selber aufgeführten Urteile?

Das kann ja dann nur in die Hose gehen und noch dazu recht teuer werden.

vll is er anwalt im autohaus...:D

Also mein Auto stand quasi noch Verpackt auf dem Hof meines Freundlichen und hatte 17km drauf, nachdem er etwas Sprit betankt bekommen hatte, 10km habe ich bei der Probefahrt drauf gefahren und mit 3km mehr also etwa 30 habe ich ihn dann 3-4Tage später abgeholt, da wurde also bei mir nix mehr genullt und scheinbar auch keine großartige Probefahrt gemacht.

Was das Rumheizen wärend der Verschiffung bzw. generell des Tranzportes angeht weiß ich nicht wie Kia es handhabt, aber bei deutschen Herstellern ist die Motorelektronik dann so programiert das das Fahrzeug maximal 30km/h fahren kann und entsprechend auch nicht getreten werden kann. Hab ich vor kurzem erst irgendwo in nem TV-Bericht über Kfz-Verschiffung gesehen.

am 5. April 2012 um 10:09

Zitat:

Trotz der von dir selber aufgeführten Urteile?

Das kann ja dann nur in die Hose gehen und noch dazu recht teuer werden.

Genau darauf spekulieren doch die Händler - Kunde kauf und halt die Fresse!

Es liegt halt am individuellen Naturell wie weit man sich verarschen lassen will.

Ich jedenfalls gehöre nicht dazu und (m)ein Anwalt ist günstiger als man denkt ;)

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