ForumW213
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W213
  7. Neuwagen mit falscher Ausstattung geliefert - was tun?

Neuwagen mit falscher Ausstattung geliefert - was tun?

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 30. August 2020 um 7:37

Hallo zusammen,

ich habe im Januar eine E200 4MATIC Limousine als Neuwagen konfiguriert und bestellt. Vor 3 Wochen wurde sie endlich geliefert, doch bei der Abholung bin ich aus allen Wolken gefallen...

Ich habe den Wagen mit Parctronik inkl. Rückfahrkamera bestellt, aber leider sind weder die Abstandssensoren, noch die Rückfahrkamera in dem Auto verbaut.

Ich habe die E-Klasse dann natürlich nicht abgeholt und auch die Übernahme bei falscher Ausstattung verweigert, da insbesondere die Parctronic mit das wichtigste Extra für mich ist.

Habt ihr mit der Neuwagenlieferung bei falscher Ausstattung schon Erfahrungen gemacht oder habt ihr sonst einen Rat für mich, was ich tun kann?

Das Auto steht jetzt mittlerweile seit 3 Wochen beim Händler, ohne dass etwas passiert ist. Ich werde immer nur vertröstet, dass man sich mit dem Werk abstimmen wolle wie man nun vorgeht. Bisher ist hier leider aber auch nichts passiert.

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann oder Mercedes eine Frist setze, bis wann der „Misstand“ behoben werden soll?

Vorab vielen Dank für eure Hilfe! :)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 31. August 2020 um 13:52

Habe heute nochmal mit dem Händler gesprochen. Der nachträgliche Einbau der Parktronic sei nicht wirtschaftlich und man hat mir zwei Optionen angeboten.

Einerseits könne man mir preislich entgegenkommen und andererseits bestehe auch die Möglichkeit zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Habe mich für die Rückabwicklung entschieden.

Danke für eure Hilfe!

54 weitere Antworten
Ähnliche Themen
54 Antworten

Wurde der Kaufpreis schon komplett bezahlt?

Dann wäre der Vertrag von Dir ja erfüllt, jedoch nicht von der Gegenseite.

Anwalt einschalten. Frist setzen zur Mängelbeseitigung. Letzte Konsequenz Rücktritt vom Kaufvertrag. Eventuell noch Nutzungsausfall beantragen.

Solch ein Fauxpas darf nicht passieren.

Hast du zur Sicherheit deine Auftragsbestätigung überprüft, ob Parktronic mit Rückfahrkamera bestellt wurde?

Da ich kein Jurist bin, würde ich als Laie sagen: Wenn die AB stimmig ist, kannst du vom Händler Nacheffüllung verlangen. Diese würde ich auch unter Fristsetzung verlangen. Ist der Einabu der Parktronic und Rückfahrkamera für den Händler zu teuer und damit unverhältnismäßig, kann dieser das sicherlich verweigern. Da eine Minderung des Kaufpreises für dich nicht in Frage kommt, weil du auf die Ausstattung bestehst, bleibt dir dann womöglich nur der Rücktritt vom Kaufvertrag. Alternativ liefert dir MB deine korrekt bestellte E-Klasse. Grundsätzlich sehr ärgerlich und mit Wartezeit verbunden.

Gern dürfen die Juristen unter uns vorpreschen.

Ich drücke die Daumen, dass du schnell zu deinem Wunschfahrzeug gelangst.

Vor rund 20 Jahren hat mal ein Kunde in dem BMW-Autohaus, in dem ich meine Lehre gemacht habe, ein 320i Cabrio bestellt.

Der hat dann einen 325i erhalten - und musste nichts drauflegen, da der Fehler nicht beim Kunden lag.

Gut, bei Dir ist es jetzt blöder, weil halt was fehlt und nicht was zusätzlich mit drin ist. Was ich mit der Geschichte sagen will: es kommt zwar sehr selten vor, aber solche Fehler gibt es durchaus.

Das ist aber doch relativ einfach nachzurüsten. Ist ja nicht die 360°Version.

Wird aber wohl als Vorführwagen beim Händler landen und der andere schnell erneut gebaut. So würde ich es als Hersteller abhandeln. Könnte in vier Wochen über die Bühne gehen...!?

Viel Erfolg wünsche ich

Die fehlenden Komponenten nachrüsten würde bestimmt im oberen 4stelligen Bereich ablaufen, die Kosten wird keiner tragen wollen.

Der Fehler wird beim Disponieren, beim Händler passiert sein, das Werk wird sich da raushalten.

Da es sich um Sicherheitsrelevante Komponenten handelt, wirst du ohne Probleme vom Kauf zurück treten können.

Du hast schon 3 Wo verloren, klare Ansage machen, ansonsten direkt zum Anwalt.

So ein Fzg wird sich in Zukunft nur über den Preis verkaufen lassen...............

Bild 1
Bild 2
Bild 3

Was steht den nun in der AB?

Hallo,

eine schriftliche Fristsetzung ist das erste was Du machen solltest, da schon drei Wochen vergangen sind ist eine Fristsetzung von jetzt einer Woche gerechtfertigt.

Ich wuerde auf Erfuellung des Vertrages bestehen, wenn Du ein gutes Angebot fuer das Auto bekommen hast.

Vom Kaufvertrag zurueck treten ist fuer den Haendler das guenstigste, da er dann aus dem Vertrag raus ist und den Wagen anderweitig verkaufen kann, deshalb spielt er wahrscheinlich jetzt mit Deiner Geduld das Du das machst.

Themenstarteram 30. August 2020 um 9:07

Vielen Dank für eure schnellen und sehr hilfreichen Antworten!

In der Auftragsbestätigung steht eindeutig die Parktronic mit Rückfahrkamera als Sonderausstattung drin und hat sich dementsprechend auch auf den höheren Kaufpreis ausgewirkt. Ich habe aufgrund des Fehlers von Mercedes auch noch keine Rechnung erhalten, bzw. im Vorfeld die Zahlung verweigert.

Man hat mir bisher auch kein neues Angebot vorgelegt und ehrlich gesagt möchte ich den Wagen ohne die Parktronic und Rückfahrkamera auf keinen Fall haben, da das für mich tatsächlich mit das wichtigste Sicherheitsfeature ist.

Ich werde es wahrscheinlich mit der Fristsetzung zur Behebung des Mangels versuchen und andernfalls vom Kaufvertrag zurücktreten.

Habe Mercedes bisher immer als sehr kulant und lösungsorientiert erlebt, doch in dieser Angelegenheit bin ich wirklich enttäuscht.

Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden :)

Kaufruecktritt wuerde ich nicht so schnell machen, damit tust Du Ihnen einen Gefallen.

Mercedes soll korrekt liefern.

Nachrüsten wird das niemand. In dem Paket ist doch auch das selbstlenkende Einparken enthalten, inkl der 12.000 Sensoren die dafür notwendig sind. Sehr unwirtschaftlich für den Händler das nachzurüsten, es sei denn das Werk bezahlt das dann bleibt aber unter Umständen der fade Beigeschmack einer nachträglichen Frickellösung. Am besten zurücktreten, und bei der nächsten Bestellung sofern du darauf überhaupt noch Bock hast, auf einen saftigen zusätzlichen Nachlass pochen. Andernfalls sieht der dich nie wieder.

Ganz klar Anwalt einschalten. Die denken an ganz andere Konsequenzen, auf die wir Laien überhaupt nicht kommen.

1. Entweder haben Sie eine Rechtsschutz

oder

2. informatives Erstgespräch mit dem Anwalt führen. Das kostet nichts und öffnet die Augen.

Hast du zwischendurch noch Anpassungen bzw. Änderungen vorgenommen?

Themenstarteram 30. August 2020 um 15:33

Ich habe an der Ausstattung nichts mehr verändert. Habe den Wagen gemeinsam mit dem Händler konfiguriert und im Kaufvertrag steht die Parktronic mit Rückfahrkamera ebenfalls als Ausstattung mit drin und spiegelt sich auch im Gesamtpreis wieder.

Ich habe hier extra mal die Ausschnitte aus der Auftragsbestätigung angehängt, damit ihr euch ein Bild davon machen könnt. Bei der E-Klasse handelt es sich um ein Sondermodell, welches die Parktronic bereits als Edition-Ausstattung beinhaltet.

Ein nachträglicher Einbau würde mich ehrlich gesagt auch nicht besonders erfreuen, da es sich seltsam anfühlt, wenn ein Neuwagen komplett umgebaut wird, bevor man überhaupt die ersten Kilometer gefahren ist. Zudem habe ich wenig zutrauen, dass es danach keine technischen Probleme gibt, da hier relativ viel Elektronik angefasst wird.

Hallo

Nur nochmal damit ich es richtig verstehe.

Du hast dieses Limeted Edition 2,0 E 200 4 Matik bestellt. Und dieses Fahrzeug wurde dann ohne diese genannte Ausstattung geliefert.

Dann sehe ich den Fehler beim Lieferanten, also Mercedes. Es fehlt ja dann ein Teil welches dieses Fahrzeug Serienmäßig haben sollte.

Steht dieses Sondermodel auch in der Auftragsbestätigung ?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W213
  7. Neuwagen mit falscher Ausstattung geliefert - was tun?