1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Neuwagen mit Mangel! Welche Rechte habe ich?

Neuwagen mit Mangel! Welche Rechte habe ich?

Themenstarteram 20. März 2023 um 9:58

Hallo zusammen,

erstmal: ich bin mir nicht sicher, ob ich im richtigen Subforum bin, falls nicht, freue ich mich auf einen Hinweis.

Konkretes Problem: ich habe mir vor etwa 7 Monaten eine nagelneue Mercedes S-Klasse zugelegt, bei der anscheinend die absenkenden Türgriffe nicht richtig verbaut wurden.

Normalerweise fahren die Türgriffe automatisch rein und raus und das funktionierte am Anfang noch ganz flüssig. Irgendwann begannen die Türgriffe, beim Ausfahren gegen die Karosserie zu knallen. Nacheinander waren irgendwann alle vier Türgriffe betroffen. Einer der Türgriffe wurde von der Karosserie so stark behindert, dass er gar nicht mehr richtig rausfuhr (Tür war also nur noch von innen zu öffnen).

Ich habe den Mangel gemeldet und Mercedes hat den Fehler behoben, indem sie alle Türgriffe einmal ausgebaut und "sauber" wieder eingebaut haben.

Danach liefen die Türgriffe für einige Zeit flüssig, doch nach etwa 2 Monaten begannen die Türgriffe wieder zu klemmen. Und: durch das ständige Berühren des Lacks sind bei jedem Türgriff Schäden am Lack entstanden, siehe Bild. Ich habe das Mercedes gemeldet und sie sagten, dass sie die Türgriffe erneut "reparieren" (nicht genauer erklärt wie) und die Lackschäden mit einem Lackstift übermalen.

Ich bin mit dem Vorschlag aber nicht zufrieden, weil 1) ich kein lackiertes Fahrzeug möchte 2) Mercedes bereits bei der ersten Meldung die Gelegenheit hatte, den Mangel zu beheben und 3) ein Neuwagen mit so einem hohen Kaufpreis doch gar nicht so einen Mangel haben dürfte.

Ich bin ja noch im ersten Jahr nach Kauf und der ADAC sagt dazu folgendes:

"Die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung bestehen aber neben der Garantie und geben mit Rücktritt und Kaufpreisminderung weitergehende Rechte."

Was meint ihr - kann ich vom Kauf zurücktreten? Welche Möglichkeiten hätte ich? Hatte jemand ähnliche Erfahrungen bei einem Neuwagenkauf?

Lackschaden
Ähnliche Themen
22 Antworten

Du möchtest wandeln oder wie darf ich dich verstehen?

Wenn, dann halte ich das für zu verfrüht und überzogen. Da wird wohl kaum ein Richter mitspielen.

Auch Nachlackierungen sind Dinge die man sich gefallen lassen müsste m. M. N. Wenn es gut gemacht wird.

Auch wenn du in einem anderen Rechtsbereich unterwegs warst so solltest du die Grundzüge des BGB aber doch vollends gewahr sein oder meinst nicht?

Selbst ich mit meinem einem Semester BGB Schein trau mich da ja schon ran.

Mein Rat ist noch mal hinstellen und reparieren mit dem Hinweis das das der 3te und letze Versuch ist und dann das Auto zurück geht.

Einen Abzug wirst dir dann aber gefallen lassen müssen.

Rechtsberatung ist hier weder möglich noch erwünscht - zu Recht übrigens

Themenstarteram 20. März 2023 um 12:04

Danke euch erstmal für die Rückmeldungen. Das BGB ist nicht präzise genug, um zu beschreiben, wie "nachsichtig" Autohersteller sind. Zum Beispiel könnte ich laut BGB Schadensersatz verlangen, aber wie einfach sind diese bei den Herstellern dann durchzusetzen? Kommen sie bei einer Kauf-Rücktrittsforderung ggf. mit einer Preisminderung entgegen? Deshalb ziele meine Frage vor allem darauf ab, ob jemand einen ähnlichen Fall hatte.

Und: da sich der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Kauf zeigte, ist lt. Gesetz davon auszugehen, dass der Mangel von Anfang an da war. Für diesen Fall hat ein Hersteller doch eigentlich nicht drei Möglichkeiten zur Nachbesserung, ist auch nirgends im BGB festgelegt. Theoretisch müsste ich daher jetzt bereits meine Forderungen (Kaufpreisminderung ODER Rückgabe/Umtausch) stellen können. Wie seht ihr das?

Ja, kannst du versuchen. Aber ob in dieser Situation ein Richter das auch so sieht mag ich bezweifeln.

Hier hast du m. M. n. ein Recht auf Beseitigung des Mangels und wenn dir ein Schaden vorliegt diesen entschädigen zu lassen. Deinen Schaden musst du aber nachweisen.

Wenn einen Schadenbeseitigung fruchtlos bleibt, wobei sich Gerichte noch immer drüber streiten wann das der Fall ist, dann hast du ein Recht auf Wandlung oder Minderung.

Aber ab hier geht es nur noch Richtung Anwalt wenn du das nicht selber hinkriegst;)

Ähnliche Themen