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Neuwagen muss! auf mich zugelassen werden!??!
Hallo zusammen,
ich habe mir ja einen neuen Astra J GTC bestellt und den Kaufvertrag unterschrieben. Das Auto wird in 3-4 Wochen angeliefert. Durch ein Gespräch mit dem Verkäufer erfuhr ich zufällig, dass der Neuwagen zwingend! auf mich (Ich bin Eigentümer u. Vertragspartner) zugelassen werden muss!. Ich habe das Fahrzeug über einen Autovermittler (carwor.....de) erworben.
Nun meine Frage warum muss der Wagen zwingend auf mich (Eigentümer u. Vertragspartner) zugelassen werden, was hat das für einen Grund?
Ist diese Regelung überhaupt rechtlich zulässig. Im Kaufvertrag (Basis: unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes deutsches Kraftfahrzheuggewerbe e.V) steht nichts davon drin, dass das Fahrzeug auf mich zugelassen werden muss!!.
Auf eure Antworten freue ich mich sehr
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42 Antworten
Wirklich eine reine Interessensfrage: Wo liegt das Problem?! Du willst das Auto doch oder nicht? Sonst wird es eben auf dich zugelassen. Sowas kann doch geändert werden.
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Ja einerseits interessiert mich einfach der Grund, andererseits wird das Fahrzeug auf meinen Vater zugelassen, da diese Variante von der Versicherung deutlich günstiger ist wenn ich als Fahrer eingetragen bin und das Auto auf ihn versichert ist. Wenn aber das Auto auf mich zugelassen ist wird die Versicherung auch teurer, ich weiß nicht genau warum !
Also was ist der Grund warum der Wagen zwingend auf mich zugelassen werden muss?
Zitat:
Original geschrieben von katana26
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Ja einerseits interessiert mich einfach der Grund, andererseits wird das Fahrzeug auf meinen Vater zugelassen, da diese Variante von der Versicherung deutlich günstiger ist wenn ich als Fahrer eingetragen bin und das Auto auf ihn versichert ist. Wenn aber das Auto auf mich zugelassen ist wird die Versicherung auch teurer, ich weiß nicht genau warum !
Also was ist der Grund warum der Wagen zwingend auf mich zugelassen werden muss?
Dann lass dir die Prozente überschreiben
Kann es sein das es etwas mit der Finanzierung zu tun hat?
Mh eigentlich nicht, ich zahle den Wagen bar,
kann ich einfach die Prozente von meinem Vater auf mich überschreiben lassen? Wenn ja, wie funktioniert das ?
Zitat:
Original geschrieben von katana26
kann ich einfach die Prozente von meinem Vater auf mich überschreiben lassen? Wenn ja, wie funktioniert das ?
Das geht nur, wenn dein Vater selbst kein Kraftfahrzeug mehr auf diesen Versicherungsvertrag versichern will.
Hat der Händler in seinen Neuwagen Verkaufsbedingungen oder AGB oder den Vermittlungsbedingungen irgendwo geregelt, dass das Auto auf dich zugelassen werden muss? Oft steht dort, dass die Vermittlung nur an Endverbraucher aus Deutschland erfolgt und daraus wird dann abgeleitet, dass der Wagen auf den Käufer zugelassen werden muss, um einen sofortigen Wiederverkauf als Neuwagen zu verhindern.
Also ich habe Dich so verstanden: Du kaufst beim FOH ein neues Auto und bezahlst es bar (Dein Name steht im Kaufvertrag). Und möchtest das Auto auf einen nahen Verwandten zulassen. Ich nehme an, dass Du keine Sonderrabatte (wie für Schwerbehinderte, Journalisten, Bundespräsidenten oder Werksangehörige) bekommen hast.
Wenn das so ist, dann verstehe ich das Problem, das Dein FOH hat auch nicht. Ich habe genau das gleiche bisher zweimal bei einem Opel-Neuwagen gemacht. Ich bin Käufer gewesen und wurde Eigentümer des Autos. Halter wurde wiederum eine andere natürliche Person.
dann sollen die ebend einen benutzervertrag für deinen vater ausstellen. ist also dein auto und dein vater fährt es. deshalb wirds auf seinen namen angemeldet
Vielen Dank für eure Hilfe,
also ich habe den Vermittlungsauftrag, den Kaufvertrag und sämtliche anderen Dokumente durchsucht und habe keine ensprechende Klausel gefunden die besagt, dass das Fahrzeug nur auf mich zugelassen werden darf.
Das mit dem sofortigen Wiederverkauf leuchtet ein. Ich habe mir auch schon überlegt das Fahrzeug nur für die Abholung auf mich zuzulassen und dann sofort das Auto auf meinen Vater umzumelden, damit die Versicherung eben nicht teurer wird. Der Nachteil dabei wöre halt, dass der Wagen dann auf dem Papier schon 2 Vorbesitzer hätte.
Muss ich dann überhaupt den Wagen auf mich zulassen wenn das nirgends steht? Bin gerade total verunsichert und weiß nicht so recht was ich machen soll.
Ich werde aber auf jeden Fall nochmal bei der Versicherung anrufen und fragen wieviel Euro das dann genau machen würde wenn der Wagen auf mich anstatt auf meinen Vater angelemdet wäre.
Hat das von euch schon jmd. mal gehabt, also ich habe sowas noch nie gehört. echt komisch
nein, natürlich nicht. macht ja auch keinen sinn. ansonsten sieh meinen letzten post
edit: ausserdem bin ich davon überzeugt das eine solch grosse einschränkung vor unterschreiben des kaufvertrags eindeutig geklärt sein muss. würde ja einen rücktritt vom kaufvertrag rechtfertige und wer will das schon
Zitat:
Original geschrieben von alex.sch1984
Zitat:
Original geschrieben von katana26
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Ja einerseits interessiert mich einfach der Grund, andererseits wird das Fahrzeug auf meinen Vater zugelassen, da diese Variante von der Versicherung deutlich günstiger ist wenn ich als Fahrer eingetragen bin und das Auto auf ihn versichert ist. Wenn aber das Auto auf mich zugelassen ist wird die Versicherung auch teurer, ich weiß nicht genau warum !
Also was ist der Grund warum der Wagen zwingend auf mich zugelassen werden muss?
Dann lass dir die Prozente überschreiben
geht Prozente überschreiben nicht max. bis zur Gesamtdauer des Führerscheinbesitzes (z.B. 5 Jahre Führerschein max. SF5 lässt sich überschreiben). Fahre selbst seit nun 8 Jahren mit einem nicht auf mich zugelassenen Auto wg. der SF-Problematik (SF25 wollte ich nicht kaputtmachen...)
Kann ja beim Übertragen auch eine deutliche Rolle spielen.
Du kannst den Wagen doch ruhig auf dich zulassen. Und als Versicherungsnehmer wird dein Vater eingetragen. Quasi als Zweitwagen bei der Versicherung.
nein, bestimmt nicht. die letzte regelung die ich kenne (ist ca. 8 jahre her) war, das du seit 3 jahren auf der versicherung fremdgefahren bist. dafür reicht schon die mündliche aussage des SF-besitzers
Hol doch das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen ab und lasse es danach erst richtig zu wenn der FOH Zicken macht.