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Neuwagen über Vermittler / Händler in NRW (4xxxx)
Hallo zusammen,
nach langer Recherche steht das Modell und die Ausstattung meines (ersten) geplanten Neuwagenkaufs endlich fest. Da ich allerdings kompletter Neuling auf dem Gebiet Autokauf bin, würde ich gerne Eure Meinungen / Erfahrungen zu Folgendem hören:
- Der Kauf soll über einen Vermittler (Internet) stattfinden, da hohe Rabatte (~30%) geboten werden
- Der Neuwagen soll über eine Drittfirma für 6 Monate zugelassen werden, danach muss ich mich verpflichten, den Wagen auf mich umzumelden
- Der Vermittler hat den Händler (anscheinend ein großes Autohaus in NRW, PLZ 4xxxx) bereits kontaktiert, und dieser hat mir nun eine "VERBINDLICHE BESTELLUNG EINES KRAFTFAHRZEUGES" mit Anhängen zum Widerrufsrecht, Neuwagen-Verkaufsbedingungen und Datenschutz (alles als PDF) zugeschickt
Was mich nun stutzig macht:
- Ist diese "Verbindliche Bestellung" jetzt schon der eigentliche Kaufvertrag? Dieser Wisch enthält sehr wenige Details für einen Vertrag (bin Laie!), jedoch steht da "Zu den nachfolgenden und ausgehängten Neuwagen-Verkaufsbedingungen wird folgendes Kraftfahrzeug" (also das zweite, angehängte PDF)
- In dieser Bestellung ist von "Kaufpreis per Überweisung vor Abholung" die Rede -- eigentlich bin immer davon ausgegangen, dass die Bezahlung bei Abnahme des Fahrzeugs stattfindet!? Mit einer Vorarbzahlung habe ich ja deutlich weniger in der Hand, falls doch Mängel bei der Abnahme entdeckt werden.
- Was passiert, wenn nach z.B. 2 Monaten Mängel auftreten? Muss ich dann jedesmal ~500km zu diesem Händler fahren, oder kann ich das irgendwie bei mir vor Ort durch den Hersteller klären (PSA)?
Wäre Euch sehr dankbar für Eure Meinungen / Erfahrungen!
LG
Beste Antwort im Thema
Spätestens bei "Kaufpreis per Überweisung vor Abholung" wäre ich schon draußen. Und dann noch ein Händler, der 500 km weg ist. Du weiß, dass der Ansprechpartner bei Problemen der Händler ist. D.h. im Klartext - Du musst das Auto zu ihm bringen. Jedes Mal, wenn Du was reklamierst. 30% hin oder her, das Risiko würde ich nicht eingehen.
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14 Antworten
Für 6 Monate Fremdzulassung (und die damit verbundenen Umstände) auf eine unbekannte Firma wäre mir die Differenz die im Rabatt möglich ist zu gering.
@on_the_road
Das was dir dort angeboten wird ist mit viel zu vielen Fragezeichen und Risiken verbunden.
Der Markt ist voll mit verfügbaren Fahrzeugen aller Hersteller und Modellreihen, so das es sich nicht lohnt auf irgendwelche Risiken oder Vorauszahlungen einzugehen.
Ein Händler welcher 500 km entfernt ist kann dann zu einem Problem werden, wenn es sich um einem Mangel oder eine Reklamation handelt welche nicht über den Hersteller abgedeckt wird. Dies kann bei einer Zulassung über 6 Monate schnell der Fall sein. Grundsätzlich kannst du dich aber an jeden Händler der Marke wenden um deine Garantieansprüche geltend zu machen.
Wir haben im letzten Jahr einen EU Wagen mit Tageszulassung, 10 km, und 5 Jahren Garantie gekauft.
Der Wagen wurde über einen deutschen Händler, nach deutschem Vertragsrecht, gekauft.
Wir mussten keine Anzahlung leisten und auch keine verbindliche Vorbestellung aufgeben.
Der Kaufvertrag wurde erst bei Abholung und nach der Probefahrt geschlossen.
Die Bezahlung erfolgte nach der Vertragsunterschrift direkt per Online Überweisung.
Der Händler hat uns den Wagen mit einer Kurzzeitzulassung übergeben. Zudem wurde der Golf mit einem Deutschen Brief ausgeliefert, was die Zulassung erheblich erleichtert.
Der Rabatt auf den Listenpreis betrug ca. 35 %.
Da sowohl die Kommunikation wie auch die vertragliche Gestaltung sehr offen und transparent waren, gab es für uns kein ersichtliches Risiko. Nachdem wir den Wagen abgeholt hatten, haben wir diesen beim hiesigen VW Händler im System registrieren lassen, so das die Historie wie auch die Wartungsintervale nachzuvollziehen sind.
Wichtig erscheint mir das der Wagen tatsächlich und nachvollziehbar nur eine Tageszulassung hatte. Das, wie auch eine mögliche Nutzung in den ersten 6 Monaten, sollte klar definiert werden. Zudem besteht ja noch ein Risiko der Beschädigung, oder des technischen und optischen Mangels, welche nicht ausgegrenzt werden.
Ich würde mich auf eine solche Vertragsgestaltung definitiv nicht einlassen!
Solltest du Fragen haben. melde dich einfach per PN.
Spätestens bei "Kaufpreis per Überweisung vor Abholung" wäre ich schon draußen. Und dann noch ein Händler, der 500 km weg ist. Du weiß, dass der Ansprechpartner bei Problemen der Händler ist. D.h. im Klartext - Du musst das Auto zu ihm bringen. Jedes Mal, wenn Du was reklamierst. 30% hin oder her, das Risiko würde ich nicht eingehen.
Ich überlege ebenfalls, ein Fahrzeug des PSA-Konzerns über einen solchen Online-Vermittler zu bestellen, ebenfalls in der Variante, dass das Fahrzeug ein halbes Jahr fremd zugelassen wird. Der Zugewinn dadurch auf den Rabatt ist enorm, so dass das schon eine ernsthafte Überlegung wert ist.
Zudem ist es ja auch so, dass man trotzdem das Fahrzeug ab Tag 1 nutzen darf, es ist halt nur die ersten sechs Monate auf wen anders zugelassen. Man selbst ist Besitzer des Fahrzeugs und alleiniger Nutzer. Außer ggf. etwas erhöhen Versicherungsprämien sehe ich darin eigentlich keinen Nachteil? Oder übersehe ich da was?
Der nächste spannende Punkt: Mängel und Reklamationen, die nicht über den Hersteller abgedeckt werden. Sprich, Dinge, die nach dem Kauf negativ auffallen, aber nicht beim PSA-Händler vor Ort in Ordnung gebracht werde können, sondern für die man direkt zum Händler fahren muss.
Was könnte so etwas sein? Hat jemand ein Beispiel?
Zudem, es gibt zu Hauf Leute, die einen Gebrauchtwagen bei einem einige hundert km entfernen Händler kaufen und keine Probe haben. Das sollte bei einem Neuwagen doch noch viel problemloser gehen?
Das einzige, was mir wirklich Bauchschmerzen bereiten würde, ist die vorab-Überweisung. Hier würde ich klären, ob es nicht noch andere Möglichkeiten gibt. Z.B. Zahlung per EC-Karte oder auch Ausführung der Überweisung in einer örtlichen Bankfiliale nach Begutachtung des Fahrzeugs in Beisein des Verkäufers.
Wie läuft eigentlich sonst die Bezahlung eines Neuwagens? Üblicherweise wird man ja nicht mit mehreren 10.000€ Bargeld zur Übergabe anreisen?
Besitzer werden ist eines - ab wann wird man Eigentümer?
Wer bezahlt die 2. Zulassung?
Über wen läuft die Versicherung in den ersten 6 Monaten und zu welchen Konditionen?
Wertverlust - der ist bei einer Halbjahres-Zulassung wohl auch anders als bei einer Tageszulassung.
Gewährleistung - wer kann und darf die Gewährleistung einfordern?
Wem gehören die Daten im Auto - Besitzer oder Halter?
Wie erfolgt die Weiterberechnung von Steuer und ggfs Strafmandaten - evtl mit Aufschlag?
Was will die Firma für Ihren Service - umsonst lässt ja keiner ein Auto auf sich zu und macht den Heckmeck?
Wer hat was zu machen im Schadensfall?
Und zu guter Letzt die Zahlung - warum soll ich zum ersten Tag den vollen Kaufpreis entrichten, ohne die volle Hoheit über „mein“ (?) Auto zu erlangen?
Will ich ggfs die volle Kontrolle des Fahrzeughalters über mein KFZ?
Für welche Kaufpreisdifferenz das alles? Es ist ja nicht so, dass man für eine normale Tageszulassung den vollen Kaufpreis zahlt.
Bei meinem Händler zahle ich kurz vor der Abholung per Überweisung. Aber den kenne ich seit 20 Jahren. Einem fremden Händler würde ich nix überweisen ohne die Papiere und das EIGENTUM (nicht nur den Besitz) zu erlangen. Oder ich muss vorher noch eruieren, ob der Händler solvent ist. Was passiert denn, wenn ich drei Tage vor Abholung überweise und am zweiten Tag meldet der Insolvenz an und die Hersteller holen panisch alle Autos ab?
Die Antworten auf ein paar der Fragen habe ich bereits in Erfahrung gebracht:
- Die zweite Zulassung bezahlt mal selbst.
- versichert wird das Fahrzeug ebenfalls auf einen selbst, mit abweichenden Halter. Die Kosten dafür dürften vom Versicherer abhängen.
- Die Steuer wird 1:1 in Rechnung gestellt. Bei Strafmandaten weiß ich es nicht, könnte mir vorstellen, dass dafür ein Aufschlag fällig wird. Hat man aber ja selbst in der Hand.
Die Kaufpreisdifferenz gegenüber einem Neuwagen beim örtlichen Händler beträgt bei mir rund 5.000€. Dafür zahle ich gerne eine zweite Zulassung. Passende Tageszulassungen für mich hatte er nicht, die wären zudem nicht Euro 6d temp.
Ich bin gespannt, ob jemand noch Antworten auf die übrigen fragen hat.
Danke an alle für Eure sehr konstruktiven und hilfreichen Antworten! Das hat mir jetzt schon etwas die Augen geöffnet, und ich tendiere jetzt stark dazu, dieses Konzept doch nicht zu nutzen. Gerade, weil es so viele Internet-Vermittler gibt, die behaupten, dass auf so einem Weg mehr als 30.000 Auto / Jahr verkauft werden, dachte ich, dass es ein anerkanntes bzw. erprobtes Verfahren ist.
Gerade bei der Vorab-Überweisung und der Frage was passiert, wenn sich ein Mangel am Fahrzeug herausstellt, die 500km jedes Mal wieder hin- und herpendeln zu müssen, sind doch zwei sehr starke Argumente dagegen.
Zitat:
@rincewind279 schrieb am 3. Oktober 2018 um 09:59:22 Uhr:
Die Antworten auf ein paar der Fragen habe ich bereits in Erfahrung gebracht:
- Die zweite Zulassung bezahlt mal selbst.
- versichert wird das Fahrzeug ebenfalls auf einen selbst, mit abweichenden Halter. Die Kosten dafür dürften vom Versicherer abhängen.
- Die Steuer wird 1:1 in Rechnung gestellt. Bei Strafmandaten weiß ich es nicht, könnte mir vorstellen, dass dafür ein Aufschlag fällig wird. Hat man aber ja selbst in der Hand.
Die Kaufpreisdifferenz gegenüber einem Neuwagen beim örtlichen Händler beträgt bei mir rund 5.000€. Dafür zahle ich gerne eine zweite Zulassung. Passende Tageszulassungen für mich hatte er nicht, die wären zudem nicht Euro 6d temp.
Ich bin gespannt, ob jemand noch Antworten auf die übrigen fragen hat.
Dann mal Daten - wieviel % gewährt der örtliche Händler? Und zwischen diesem und dem 30% Angebot mit halbjähriger Bindung an eine fremde Firma gibt es ja noch Varianten. Garantiert gibt's in D andere Händler, die auch über 20% landen - bei einem Neuwagen. Ich jedenfalls will mein über meine Sache vom ersten Tag an die absolute Hoheit. Inkl dass ich ihn verkaufen kann. Das ist hier nicht möglich.
Zumindest mit dem vorab Überweisen hätte ich keine Bauchschmerzen mehr. Meinen 208 damals als Vorführer hab ich bezahlt, indem ich denen 3x 4000€ (war mir nicht bewusst, das sich das Limit anpassen kann) über 3 Tage verteilt überwiesen habe, und am Tag drauf hab ich den Wagen geholt. Meinen aktuellen (jungen gebrauchten) Mazda hab ich von nem Autohaus in der Nähe geholt, auch da hab ich am Montag überwiesen, am Donnerstag den Wagen geholt. Das erste war ein offizieller Peugeot Händler, das zweite ein Autohaus mit vielen guten Bewertungen.
War mir deutlich lieber, als erst bei der Bank Geld bestellen zu müssen, dann bei der Bank abholen und mit 15000€ in der Hosentasche zum Händler in Hintertupfingen zu tuckern.
Ich habe mich gerade noch etwas mehr belesen zwecks der Garantie / Gewährleistung von Neuwagen. Und zwar verstehe ich das so, dass innerhalb der 2 Jahre Garantie (die ja freiwillig vom Hersteller gegeben wird, bei mir PSA) ich eine sogenannte "Werksgarantie" habe. Somit könnte ich dann doch bei jedem bei mir ansässigen, offiziellen PSA-Händler diese Werksgarantie fordern, falls Mängel auftreten sollten. Somit könnte ich mir zumindest die 500km Anfahrt zum ursprünglichen Händler sparen.
Liege ich da richtig?
Ja,damit liegst du richtig
Werksgarantie kannst du bei jedem autorisiertem PSA Händler innerhalb der EU in Anspruch nehmen
Ich habe unseren Golf auch über Vermittler gekauft. Ich wohne in Niedersachsen, Händler ist in Nürnberg
Bezahlung sollte erst nach Erhalt der Zulassungsbescheinigung erfolgen. Jedoch hat er diese sehr spät vom Werk bekommen.Überweisung musste dann per Blitzüberweisung erfolgen.
Probleme gab es überhaupt keine. Abholung war in der VW Autostadt
Ich habe mit dem Vermittler einen verbindlichen Vertrag geschlossen. Wenn ich nicht bestellt hätte wäre eine Strafe fällig geworden. Das stand im Kleingedruckten...
Zitat:
@rincewind279 schrieb am 3. Oktober 2018 um 01:21:53 Uhr:
Wie läuft eigentlich sonst die Bezahlung eines Neuwagens? Üblicherweise wird man ja nicht mit mehreren 10.000€ Bargeld zur Übergabe anreisen?
Sehr einfach, und auch für den Verkäufer abgesichert, kann man mit einer Temporär freigeschälteren EC Karte bezahlen.
Dazu das Limit der EC Karte, auf Anruf oder für einen vorher festgelegten Zeitraum, von der Bank heraufsetzen lassen.
Vorabüberweisung würde ich nicht anraten ohne die Ware gesehen zu haben. Wir haben letzens für meine Schwester einen Neuwagen gekauft, der Händler wollte auch Vorabüberweisung. Wir sind aber mit Cash hin, haben den Wagen in Ruhe geprüft und sind dann zu seiner Hausbank und haben Bar aufs Konto eingezahlt. EC Limit in der Höhe hatte unsere Bank nicht angeboten...
Zitat:
Dann mal Daten - wieviel % gewährt der örtliche Händler? Und zwischen diesem und dem 30% Angebot mit halbjähriger Bindung an eine fremde Firma gibt es ja noch Varianten. Garantiert gibt's in D andere Händler, die auch über 20% landen - bei einem Neuwagen. Ich jedenfalls will mein über meine Sache vom ersten Tag an die absolute Hoheit. Inkl dass ich ihn verkaufen kann. Das ist hier nicht möglich.
Der örtliche Händler ist bei rund 17%, der Internetvermittler bei 32%, also fast der doppelte Rabatt.