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Neuwagen vor Ablieferung beschädigt

Mercedes CLA C117
Themenstarteram 12. Juni 2017 um 21:11

Hallo

Hatte jemand bereits die Erfahrung, dass das gekaufte Fahrzeug vor Ablieferung durch Transport beschädigt war? Mein Händler teilte mir heute mit, dass durch Steinschläge das Auto etwas beschädigt ist.

Sie werden es natürlich reparieren, jedoch habe ich nun keinen "fabrikneuen" CLA!

Bin echt enttäuscht!

Welche Rechte habe ich als Käufer? Kann ich als Schadenersatz wegen der Wertminderung beispielsweise Ermässigung auf einen Satz Winterräder bestehen?

Wie sieht es rechtlich in der Schweiz aus?

Danke

Beste Antwort im Thema

Was ist eigentlich die Intension dieses Threads. Ihr wollt mir doch nicht sagen, dass ihr wegen ein paar Steinschlägen, die spätestens nach der zweiten dritten Fahrt evtl. wieder am Auto sind, vom Kaufvertrag zurücktreten wollt!? Ich verstehe diese Einstellung nicht. MB setzt das Ding instand und er gilt als Unfallfrei und ist neu. Hätten sie es dir nicht gesagt, hättest du es gar nicht gemerkt. In dem Moment wenn du einsteigst und den Schlüssel rumdrehst, ist er auch nicht mehr fabrikneu. Freu dich an deinem Auto und lass die Sache auf sich beruhen. Deswegen juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, halte ich für überzogen.

Was willst du haben , 5000 € Nachlass!?

Der Rechtsweg und die juristische Auslegung weicht von Fall zu Fall ab, dass wäre mir der Aufwand nicht wert.

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Wenn der Händler von sich aus alles neu macht wirst du da keine Chance haben. Er behebt ja den Mangel und Steinschlag ist etwas womit man im Straßenverkehr rechnen muss wurde mir von der Versicherung gesagt von daher trifft das wohl auch auf den Transport zu.

Aber ich glaube wenn man freundlich und bestimmt auftritt sind bestimmt paar Reifen drin ^^

 

Folgendes:

Meinen CLA abgeholt...Nach 2 Wochen stand ich hinter einem LKW mitten auf der Straße der hatte mich nicht gesehen und legt den Rückwärtsgang ein, weil er ne Ausfahrt verpasst hat und rollt doch glatt mit 3 km bei mir vorne drauf.

(Die haben ja diese dicken runden Stoßfänger womit sie immer an Laderampen docken)

Polizei war da , Schuldfrage stand nicht im raum da der LKW-Fahrer vorher schauen hätte müssen oder einen Einweiser gebraucht hätte.

Ich zum Gutachter und genau die selbe Frage gestellt: Auto 2 Wochen alt und vorne alles kaputt (Stoßfänger gebrochen etc.

Das Auto wurde komplett vermessen alles vorne Ausgetauscht und getestet.

Da alle Teile durch schrauben oder kleben wieder erneuert werden konnten und es keine Verformung an Karosserie oder ähnlichem gab gilt das AUTO NICHT als Unfallwagen! Somit keine Wertminderung!

Reparaturen ab 40 Euro so sagte mir der Gutacher müssen bei dem Verkauf angegeben werden.

Das ganze hat schnuckelige 5 Tausend gekostet weil ich drauf bestanden habe das alles was vorne verbaut wurde neu gemacht wird...Sonst fallen mir später irgend welche Sensoren aus und dann häng ich wieder auf den kosten...ne ne

So viel zum Thema "Wertminderung" ^^

Edit: Lass dir auf jeden Fall Bilder vom Schaden zeigen oder wenn möglich selber anschauen.

Dann kannst du im nachhinein noch verhandeln sollte man es noch sehen oder es schlecht gemacht ist

Siehs mal so.Du hast bei deinen Händler ein fabrikneues Auto bestellt.Nach der erwähnten Reparatur erhälst

du nur ein "neues Auto".Du hast aber Anspruch und Recht auf ein fabrikneues Auto,dafür hast du bezahlt oder wirst noch bezahlen.Du kannst sogar die Annahme verweigern oder einen entsprechenden Nachlass verlangen.

Lies dir noch mal genau deinen Bestellauftrag durch,meist stehen auch dort Klauseln drin.

Hersteller oder Händler tragen meist das Transportrisiko und sind dagegen versichert.

Versicherung ersetzt Reparatur und Wertminderung.Du hast also beste Verhandlungsoptionen.

Zitat:

...

Hersteller oder Händler tragen meist das Transportrisiko und sind dagegen versichert.

Versicherung ersetzt Reparatur und Wertminderung.Du hast also beste Verhandlungsoptionen.

So einfach ist das leider nicht. Es ist richtig, dass Hersteller oder Händler das Transportrisiko bis zum Ort der Bereitstellung tragen - und dafür in der Regel auch versichert sind. Bei kleineren Lackschäden (-wie hier vorliegend-) ist der Verkäufer aber nur verpflichtet, den Schaden vor der Auslieferung "sach- und fachgerecht in Werksqualität" zu beheben. Zu mehr nicht. Dann muss der Käufer das Auto auch zum vollen Kaufpreis abnehmen, ohne z. B. einen Anspruch auf Wertminderung zu haben. Es gilt allein das Recht aus Kaufvertrag.

Anders ist die Situation, wenn das Auto schon im Eigentum des Käufers stehend beschädigt wird.

In diesem Fall hat der Eigentümer einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher nach dem Haftpflichtrecht - mit den hinlänglich bekannten Einzelpositionen, wie z. B. Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall, Kostenpauschale, ggf. Wertminderung (-abhängig vom Schadenumfang-) u. a.

Ich gehe mal davon aus, dass die hier maßgeblichen rechtlichen Grundlagen in der Schweiz mit derjenigen in der BRD vergleichbar ist, kenne mich da aber weniger gut aus.

Ich sage mal was mir vor fünf Jahren passiert ist.

Das Werk Bremen hat mein C-Coupé fertiggestellt, außerhalb des Werkes auf einem Parkplatz von Mercedes zwischengelagert und dort wurden insgesamt 80 Fahrzeuge geplündert.

Bei mir nur der Schalthebel der Automatik. Ansonsten keine Beschädigungen.

Da trotz Abholschein und Bezahlung Mercedes noch Besitzer des Wagens war, haben sie diesen nicht ausgeliefert, bei einer Niederlassung in Bremen instandgesetzt und dann ausgeliefert.

Trotzdem galt der Wagen laut MEINEM Anwalt als fabrikneu. Mercedes kann damit machen was sie wollen.

Das einzige was ich natürlich rechtlich hätte machen dürfen - vom kaufvertrag abstand nehmen. dagegen kann/konnte Mercedes nichts machen.

Das dürfte in deinem Fall auch zutreffen.

Gruß

Zitat:

@lukasOAE schrieb am 14. Juni 2017 um 16:13:00 Uhr:

Ich sage mal was mir vor fünf Jahren passiert ist.

...

Das einzige was ich natürlich rechtlich hätte machen dürfen - vom kaufvertrag abstand nehmen. dagegen kann/konnte Mercedes nichts machen.

Das dürfte in deinem Fall auch zutreffen.

Gruß

Mal davon abgesehen, dass in diesem Fall die eventuell abweichenden Eidgenössischen Vertrags- und Rechtsgrundlagen wirksam sind, ist eine Wandlung - also das rückgängig machen des Kaufvertrages - nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die nach meiner Einschätzung bei dem geschilderten Sachverhalt kaum gegeben sein dürften. Man müsste aber auch den genauen, diesbezüglichen Vertragstext kennen. Alles andere ist eher Spekulation - und hilft nicht wirklich weiter.

Man sollte auch trennen zwischen dem, was rein rechtlich tatsächlich (nur) beansprucht werden kann und dem, was der Verkäufer im Kundeninteresse und aus Kulanz gewährt.

Und da sehe ich durchaus eine Chance, dass der Händler dem TE in irgendeine Form und außerhalb der reinen Rechtslage entgegen kommt.

Also, ich habe mich anwaltlich beraten lassen und dabei kam heraus, das Fahrzeug ist noch im Besitz von Mercedes-Benz und es kann aus juristischer Sicht vom Kaufvertrag abstand genommen werden.

Gruß

Zitat:

@lukasOAE schrieb am 15. Juni 2017 um 18:57:28 Uhr:

Also, ich habe mich anwaltlich beraten lassen und dabei kam heraus, das Fahrzeug ist noch im Besitz von Mercedes-Benz und es kann aus juristischer Sicht vom Kaufvertrag abstand genommen werden.

Gruß

Hoffentlich hat dein Anwalt für diese Beratung - ein fremdes Problem betreffend - kein Honorar von dir genommen. Davon unabhängig kann ich mir aber auch nicht vorstellen, dass ein Rechtsanwalt ernsthaft zu einer so pauschalen Aussage gelangt.

Ob der Verkäufer bis zur Übergabe eines bestellten Kaufgegenstandes Besitzer oder sogar noch Eigentümer war, ist für die Frage eines Rücktrittsrechts seitens des Käufers übrigens unerheblich. Entscheidend ist allein, ob ein "echter" Rücktrittsgrund vorliegt.

Was ist eigentlich die Intension dieses Threads. Ihr wollt mir doch nicht sagen, dass ihr wegen ein paar Steinschlägen, die spätestens nach der zweiten dritten Fahrt evtl. wieder am Auto sind, vom Kaufvertrag zurücktreten wollt!? Ich verstehe diese Einstellung nicht. MB setzt das Ding instand und er gilt als Unfallfrei und ist neu. Hätten sie es dir nicht gesagt, hättest du es gar nicht gemerkt. In dem Moment wenn du einsteigst und den Schlüssel rumdrehst, ist er auch nicht mehr fabrikneu. Freu dich an deinem Auto und lass die Sache auf sich beruhen. Deswegen juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, halte ich für überzogen.

Was willst du haben , 5000 € Nachlass!?

Der Rechtsweg und die juristische Auslegung weicht von Fall zu Fall ab, dass wäre mir der Aufwand nicht wert.

Zitat:

@Bisey schrieb am 15. Juni 2017 um 20:03:58 Uhr:

Was ist eigentlich die Intension dieses Threads. Ihr wollt mir doch nicht sagen, dass ihr wegen ein paar Steinschlägen, die spätestens nach der zweiten dritten Fahrt evtl. wieder am Auto sind, vom Kaufvertrag zurücktreten wollt!? Ich verstehe diese Einstellung nicht. MB setzt das Ding instand und er gilt als Unfallfrei und ist neu. Hätten sie es dir nicht gesagt, hättest du es gar nicht gemerkt. In dem Moment wenn du einsteigst und den Schlüssel rumdrehst, ist er auch nicht mehr fabrikneu. Freu dich an deinem Auto und lass die Sache auf sich beruhen. Deswegen juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, halte ich für überzogen.

Was willst du haben , 5000 € Nachlass!?

Der Rechtsweg und die juristische Auslegung weicht von Fall zu Fall ab, dass wäre mir der Aufwand nicht wert.

Das ist genau so auch meine persönliche Meinung - und nicht anders habe ich es gesehen, als einmal ein von mir gekaufter Neuwagen noch vor der Auslieferung nachlackiert werden musste.

Der TE hat allerdings konkret nach seinen Rechten in der beschriebenen Situation gefragt.

Zitat:

@Mountaingrau schrieb am 16. Juni 2017 um 08:50:45 Uhr:

Zitat:

@Bisey schrieb am 15. Juni 2017 um 20:03:58 Uhr:

Was ist eigentlich die Intension dieses Threads. Ihr wollt mir doch nicht sagen, dass ihr wegen ein paar Steinschlägen, die spätestens nach der zweiten dritten Fahrt evtl. wieder am Auto sind, vom Kaufvertrag zurücktreten wollt!? Ich verstehe diese Einstellung nicht. MB setzt das Ding instand und er gilt als Unfallfrei und ist neu. Hätten sie es dir nicht gesagt, hättest du es gar nicht gemerkt. In dem Moment wenn du einsteigst und den Schlüssel rumdrehst, ist er auch nicht mehr fabrikneu. Freu dich an deinem Auto und lass die Sache auf sich beruhen. Deswegen juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, halte ich für überzogen.

Was willst du haben , 5000 € Nachlass!?

Der Rechtsweg und die juristische Auslegung weicht von Fall zu Fall ab, dass wäre mir der Aufwand nicht wert.

Das ist genau so auch meine persönliche Meinung - und nicht anders habe ich es gesehen, als einmal ein von mir gekaufter Neuwagen noch vor der Auslieferung nachlackiert werden musste.

Der TE hat allerdings konkret nach seinen Rechten in der beschriebenen Situation gefragt.

Wollte auch niemand für die Hilfestellung kritisieren. Nur nochmal zu bedenken geben, dass solche Sachen meist nach Einzelfall entschieden werden und man meist mehr Ärger hat, wenn man den Rechtsweg bestreitet.

 

Bei mir wurde vor Auslieferung beim Abladen die Unterbodenverkleidung beschädigt. Hat keiner gemerkt. Als ich zwei Wochen nach Auslieferung mit dem Problem zum Händler fuhr. Haben die das begutachtet, kamen zum gleichen Schluss und es wurde ohne Murren alles Instand gesetzt. Der Rechtsweg hätte mir nur Ärger gebracht. Schließlich hätte ich ja den Wagen selbst beschädigt haben können.

Zitat:

@Mountaingrau schrieb am 15. Juni 2017 um 20:03:34 Uhr:

Zitat:

@lukasOAE schrieb am 15. Juni 2017 um 18:57:28 Uhr:

Also, ich habe mich anwaltlich beraten lassen und dabei kam heraus, das Fahrzeug ist noch im Besitz von Mercedes-Benz und es kann aus juristischer Sicht vom Kaufvertrag abstand genommen werden.

Gruß

Hoffentlich hat dein Anwalt für diese Beratung - ein fremdes Problem betreffend - kein Honorar von dir genommen. Davon unabhängig kann ich mir aber auch nicht vorstellen, dass ein Rechtsanwalt ernsthaft zu einer so pauschalen Aussage gelangt.

Ob der Verkäufer bis zur Übergabe eines bestellten Kaufgegenstandes Besitzer oder sogar noch Eigentümer war, ist für die Frage eines Rücktrittsrechts seitens des Käufers übrigens unerheblich. Entscheidend ist allein, ob ein "echter" Rücktrittsgrund vorliegt.

Welches fremde Problem soll der Anwalt beraten haben..?

Ging um mein eigenes mit dem Werk Bremen. Dabei wurden Verträge gelesen, und sowohl das Werk selber hat auf diesen Umstand hingewiesen- das ich als Kunde kostenlos und gerne vom Kaufvertrag zurücktreten darf. Ebenfalls wie der Händler selber. Und dies nicht aus reiner Kulanz.

Und das, weil es mein Recht war damals.

Nichts anderes habe ich oben geschrieben...

Gruß

am 16. Juni 2017 um 20:43

Bei mir waren Stoßstange und Haube, durch den Roboter der die Teile nimmt, beschädigt. Minimale Beulen. Habe ich beim abholen im Werk gesehen. Wurde einfach getauscht hab nicht lange rum gemacht

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