Neuwagenanschlussgarantie und Junge Sterne Garantie identisch ?
Ich hoffe ihr seid etwas nachsichtig mit mir falls ich das Thema überlesen habe.
Bei meinem S205 läuft im Februar die Neuwagengarantie ab. Daran im Anschluss habe ich noch 1Jahr junge Sterne Garantie.
Ich fahre meine Fahrzeuge grundsätzlich bislang immer deutlich über 10 Jahre und möchte das auch mit der C-Klasse so machen.
Nun möchte ich gerne zur Sicherheit weitere Jahre eine Garantie für das Fahrzeug.
(Mit den Einschränkungen gegenüber der Werksgarantie müsste ich mich separat noch beschäftigen)
Ich könnte vor Ablauf der Werksgarantie für 3 Jahre eine Neuwagenanschlussgarantie abschließen. 949€
Oder noch einJahr warten und im Anschluss an Junge Sterne die Garantie verlängern
(3 Jahre 1299€ / 2 Jahre 879€)
Meine Frage ist ob die beiden Garantien identisch sind und was ihr mir empfehlen würdet.
Ich würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
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13 Antworten
Sind nicht gleich. Neuwagen-Garantie nehmen. Da ist mehr drin. Gruß Bw
Hallo grüß dich,
Als Anschlussgarantie nach der zweijährigen Neuwagen Garantie hast du die Option zwischen MB 100 und MB 80 zu verlängern. Die MB 80 würde ich dir direkt abraten, also vergiss es direkt
Die MB 100 und die junge Sterne Garantie sind absolut identisch nur haben einen anderen Namen und werden anders bezogen.
Die MB 100 wird ganz einfach junge Sterne Garantie bezeichnet, wenn das Fahrzeug als gebrauchter Junger Stern verkauft wird.
Da du schon im Besitz einer jungen Sterne Garantie bist würde ich einfach abwarten bis sie kurz vor Ablauf ist und dann für drei Jahre die MB 100 Garantie abschließen. Danach hast du jährlich die Möglichkeit bis zum zwölften Jahr nach Erstzulassung oder der 200.000 km jährlich zu verlängern.
@Tigra Twin Top , schau Dir mal genau die Bedingungen an. Als ich vor der gleichen Frage stand 09/2020) handelte es sich bei der sogenannten "Neuwagenanschlussgarantie" um nichts anderes als die MB100 und damit um das Gleiche wie das was Du im Anschluss an die JG abschließen kannst. Bei mir ging es nur um 7 Monate Überlappung aber da mir 2 parallel laufende Garantien nichts bringen hatte ich im Anschluss an die JG dieses Jahr die MB100 für 3 Jahre abgeschlossen.
Mir wäre neu, dass es bei MB eine echte Verlängerung der Neuwagengarantie gibt.
Das siehst du richtig, eine Verlängerung der Neuwagen Garantie gibt es nicht.
Deswegen heißt es auch nicht Neuwagengarantie Verlängerung sondern Garantie verlängern im Anschluss der Neuwagengarantie.
Zitat:
@big wackel schrieb am 22. Dezember 2021 um 17:33:59 Uhr:
Sind nicht gleich. Neuwagen-Garantie nehmen. Da ist mehr drin. Gruß Bw
Dann schließt die Neuwagen-Anschlussgarantie im Gegensatz zu Junge Sterne auch z.B. Starterbatterie und Gummiteile ein, genau wie die zweijährige Garantie ab Werk/EZ? Oder was wird mehr übernommen als bei JS?
Danke für die vielen Infos.
So wie ich das sehe sind die beiden Garantien wohl identisch.
Ich meine auch das es Sinn macht die 3. jährige MB100 im Anschluss an die JS zu nehmen.
Dann hätte man einen gewissen Schutz bis zum 6. Jahr und kann dann etscheiden ob man jährlich weiter verlängert.
Kann man grob sagen welche Komponenten im Vergleich zur Neuwagengarantie nicht abgesichert sind ?
Muss mir mal die genauen Bedingungen zu Gemüte führen
Zitat:
@Tigra Twin Top schrieb am 22. Dezember 2021 um 18:09:44 Uhr:
Kann man grob sagen welche Komponenten im Vergleich zur Neuwagengarantie nicht abgesichert sind ?
Grob:
Zitat:
sämtliche Aufhängungs- und Verbindungsteile des Fahrwerks (Achslager, Buchsen, Gelenke), Aus-
rücklager, Bremsklötze, Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Kupplungs-
druckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung; Scheibenwischer-Blätter,-Arme
und Profilgummis, Waschdüsen; Spurstangenköpfe, Fahrwerkstodämpfer (auch bei Luftfahrwerken
wie z. B. AIR BODY CONTROL bzw. hydraulischen Fahrwerken wie z. B. Activ Body Control),
Fahrwerkeinstellung/Vermessung (siehe $ 1 Ziffer 3)
-
Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden
sämtliche Einstellarbeiten und Resets ohne schadenverursachendes Teil, Bremsenwartung
=
Filter und Dichtungen des Kraftstoffsystems, Reinigung und Einstellung der Kraftstoffanlage
Batterien, Akkumulatoren, Kondensatoren (Pflege/Nachladen/Tausch)
Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien
(jedoch die Befüllung der Klimaanlage im Garantiefall), Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulik-
flüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Filter
sämtliche Schläuche
Keilriemen-, Keilrippenriemen-Austausch
Auspuffanlage (jedoch Katalysator und/oder Rußpartikelfilter, Abgaskrümmer)
Fahrzeug-Schlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der Fernbedienung, Glühlampen,
Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel
Reifen/Räder, Stahl- und Alufelgen, Radzierdeckel, Auswuchten
Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeug-Türen, Motorhaube;
Wassereintritt, Quietsch- und Klappergeräusche
Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahrzeug; Rahmen-, Karosserie- und Zierteile,
Kratzer, Lackbeschädigungen, Lackoberfläche komplett, Lackierarbeiten (jedoch im Garantiefall),
Rost, Scharniere, Türhaltebänder, Hardtops, Verdecke (Verdeckstoffe von Cabrio- und Faltverdecken),
Verdeckscheiben, Spiegel-, Scheinwerfer- und Leuchtengläser, Fahrzeug-Scheiben (dieser Ausschluss
gilt nicht bei Defekt der elektrischen Heckscheibenheizung, Spiegelbeheizung und der Antenne),
Gepäckhalterungen, Kofferraumabdeckungen
Feuerlöscher, Verbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck, Zubehör
Fernsprecheinrichtung und Freisprechanlage, mobile Datenträger für das Navigationssystem, Unter-
haltungselektronik anderer Hersteller, Geräte der Unterhaltungselektronik, die nicht durch den
Hersteller/Importeur bzw. deren Servicenetze bezogen wurden, selbst wenn sie durch selbige einge-
baut wurden
Probefahrten, Funktionskontrollen
Bezüge (Leder/Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten, Armaturenbrett, Dachhimmel, Innen-
verkleidungen (auch Koffer/Motorraum), Kunststoff, Leder, Holz-, Oberflächenmaterialien des
Innenraumes, Ziernähte, gesamtes Interieur
gesamte Reisemobilsonder- und Reisemobilausstattung (inkl. Sonderauf- und Einbauten)
Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahme: Simmerringe/Wellendichtringe, Antriebs-
wellen- und Lenkmanschetten, Ventilschaftabdichtungen, Zylinderkopfdichtungen, Olwannendichtung)
Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die Garantie, wenn sie im Zusammenhang
mit einem anderen entschädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen.
Garantieausschlüsse
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes
Ereignis;
durch unsachgemäße, mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl,
unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Tierschäden,
Sturm, Hagel, Frost, Korrosion, Blitz-/Steinschlag, Erdbeben oder Wassereintritt sowie durch
Verschmorung, Brand oder Explosion;
durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Terrorismus,
Vandalismus, Cyberrisk, Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie;
die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen
Übungsfahrten entstehen;
durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z.B.
Tuning, Gasumbau, V-Max Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd - oder Zubehörteilen, die
nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
durch die Verwendung eines erkennbar reparaturbedürftigen Teiles, es sei denn, dass der Schaden mit
der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht im Zusammenhang steht oder dass das Teil zur Zeit des
Schadens von einem hierfür ausgebildeten Fachmann wenigstens behelfsmäßig repariert war;
wenn der Garantienehmer das Kraftfahrzeug mindestens zeitweilig als Taxi, Mietwagen, Selbst-
fahrer-Mietwagen, Fahrschulwagen, für Kurier-, Eil- und Paketdienste, für Krankentransporte sowie
zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung nutzt;
die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe oder durch einen Mangel an Betriebsstoffen
(Schmiermittel, Ole, Kühlwasser etc.) entstehen;
für die ein Dritter einzutreten hat bzw. deren Behebung im Rahmen der Herstellerkulanz erfolgt oder
die auf einen Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, der beim jeweiligen Fahrzeug
Typ in größerer Zahl auftritt (Serienfehler) und für den nach Art und Häufigkeit grundsätzlich
Herstellerkulanz in Betracht kommt.
@Tigra Twin Top mache kurz vor Ende der JS Garantie die Inspektion und frage dabei nach was man Dir für ein gutes Angebot für 3 Jahre MB100 machen kann. Manche Händler haben da ordentliche Möglichkeiten andere scheinbar garnicht - versuchen macht da klug.
Zitat:
@hotfire schrieb am 22. Dezember 2021 um 20:21:42 Uhr:
@Tigra Twin Top mache kurz vor Ende der JS Garantie die Inspektion und frage dabei nach was man Dir für ein gutes Angebot für 3 Jahre MB100 machen kann. Manche Händler haben da ordentliche Möglichkeiten andere scheinbar garnicht - versuchen macht da klug.
Gute Idee, danke für die Info
Zum Thema Leuchtmittel:
Zitat: Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel
Somit wären die Multibeam Scheinwerfer nicht mit der Garantie abgedeckt.
Ganz lieben Dank an Euch für die vielen Infos, sehr interessant.
Zitat:
@Tigra Twin Top schrieb am 22. Dezember 2021 um 20:42:51 Uhr:
Somit wären die Multibeam Scheinwerfer nicht mit der Garantie abgedeckt.
Richtig, ist auch bei den meisten Europäischen und Amerikanischen Fahrzeugherstellern so - teilweise sogar in der Neufahrzeug-Garantie schon ausgenommen. Ob das dann in der Gewährleistung vor Gericht auch so entschieden wird ist von Urteil zu Urteil dann aber unterschiedlich - einige Richter sagen ganz klar ein LED Scheinwerfer für 2.000€ hat eine Lebenserwartung wie ein Motor oder Getriebe.
Aber keine Angst, beim Großhändler gibts den Multibeam für ca. 1750€ von Hella.
Zitat:
@hotfire schrieb am 22. Dez. 2021 um 20:15:46 Uhr:
@Tigra Twin Top schrieb am 22. Dezember 2021 um 18:09:44 Uhr:
Kann man grob sagen welche Komponenten im Vergleich zur Neuwagengarantie nicht abgesichert sind ?
Grob:
...
Wäre wohl schneller und kürzer zu schreiben, was überhaupt übernommen wird...
Vielen Dank für eure Hilfe
Zitat:
@hotfire schrieb am 22. Dezember 2021 um 20:21:42 Uhr:
@Tigra Twin Top mache kurz vor Ende der JS Garantie die Inspektion und frage dabei nach was man Dir für ein gutes Angebot für 3 Jahre MB100 machen kann. Manche Händler haben da ordentliche Möglichkeiten andere scheinbar garnicht - versuchen macht da klug.
Da muss ich euch leider enttäuschen, bei den Preisen der Garantie kann man nicht verhandeln und es gibt auch kein Personalnachlass. Das sind feste Kosten und da hat das Autohaus beziehungsweise die Werkstatt kein Handlungsspielraum.
Ihr könnt euch das ungefähr so vorstellen dass, der MB Service Partner zwischen Garantie Versicherung und Kunden vermittelt. Die Rechnung von der Garantie Versicherung wird von dem Service Partner abgerechnet und der Service Partner rechnet dann mit dem Kunden ab und holt sich das Geld
Wenn die Garantie Versicherung also von dem Servicepartner günstiger berechnet wird an den Kunden macht er ein minus Geschäft, da die Garantie Versicherung keine Nachlässe gibt und die fallen Preise berechnet an den Service Partner.