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Neuwagenzwang nach Unfall

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 23. November 2010 um 14:06

Hallo Forum,

hatte vor etwa 2 Wochen einen Unfall mit meinem Golf 6, es Wurde einen Totalschaden festgestellt.

Der Wagen war ca. 14 Monate alt in meinem Versicherungsvertrag ist aber einen Neuwagen-Klausel, nach dieser wird mir bis zum 18 ten Monat der Neuwagenpreis erstattet. Dies scheint auch alles so zu funktionieren.

Jetzt möchte ich aber ein anderes und älteres Gebrauchtes Fahrzeug kaufen meine Versicherungsvertreter sagt mir aber ich dürfte nur ein Neu oder Jahreswagen Kaufen ?

Ist dies so Richtig ? Kann ich mir kaum vorstellen.

Danke im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ghostr88

Zitat:

Im Kaufvertrag steht 19.000,- EUR

dann bekommst du auch nur 19000, dass was du überwießen hast bekommst du wieder zurück bei einem neuen neuwagenkauf

dh bei totalschaden ist eig nich wirklich gut wenn man an spezielle aktionen teilgenommen hat (abfuckprämie oder der gleichen).

Lol, Auto gewonnen, VK versichert, nach 3 Wochen Totalschaden .... dann krieg ich ja nix, weil nix bezahlt :D

Nein nein, eine normale Versicherung sollte in so einem Fall, den aktuellen Listenpreis zahlen, kann aber auch sein, dass sie nur den damaligen Listenpreis ohne mittlerweile Preiserhöhung zahlt, die Frage ist aber auch, wenn man damals nen Sondermodell bekommen hat, das heute nicht mehr gibt und somit die Ausstattung nur noch zu einem höheren LP zu bekommen ist, was dann passiert

Und bei ner Auszahlung, gibts erst keine MwSt., aber es wird alle Mehrwertsteuer dazu erstattet, wenn man mit dem Geld was anderes kauft, das sollte nicht anders sein als bei der sonstigen Abwicklung über Auszahlung!

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Weshalb? Die Entschädidung erfolgt ja an dich, und nicht ans autohaus.. oder hattest du eine Finanzierung?

Es ist dir überlassen was du mit dem Geld machst.. Was wenn man plötzlich sagt: Ich fahr nicht mehr auto? Hat man einen finanziellen schaden? Finde das nicht ganz zulässig. Jedenfalls hier in der Schweiz geht es die Versicherung nichts an was man mit dem Geld macht, sofern das auto nicht einem leasingvertrag untersteht..

Schau doch mal in deinen Versicherungsbedingungen unter Vollkasko, dort unter Neupreisentschädigung nach. Das wird von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich gehandhabt.

Themenstarteram 23. November 2010 um 14:41

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

nein Das Fahrzeug wurde Bar gekauft.

Wenn du einen günstigeren Wagen kaufst wird dir die Vers. die Mwst. nicht voll erstatten …

Was wird da eigentlich gezahlt? Der Neupreis aktuell, der Neupreis zum Kauf oder der Preis welchen Du bezahlt hast?

Themenstarteram 23. November 2010 um 15:17

Es wir der Preis Gezahlt den ich bezahlt habe.

Frage jetzt noch ich habe 12500 Gezahlt, aber auf dem Kaufvertrag steht 15000 weil ich damals die Abwrackprämie genutzt habe.

Was wird jetzt mir Ausbezahlt ?

Ist eigentlich ein Witz.. denn:

Die versicherung ist dazu da, dich finanziell so dazustellen wie du es vor den schaden warst.

Dabei spielt es dann keine Rolle ob du nach dem totalschaden wieder einen neuwagen, gebrauchten oder gar keinen nimmst, du hast eine finanzielle einbusse und diese ist entsprechend versichert, dafür hast du ja auch prämie bezahlt.

Wenn es eine Versicherung dann klar definiert ob nun ein neuwagen fällig ist oder nicht, dann sollte man sich gedanken über diese gesellschaft machen.

Es ist ja dein geld welches du investiert hast, und da hat keine gesellschaft darüber zu entscheiden was du damit machst..

Ausser diese Neuwertentschädigungsklausel zwingt einem dazu, was dann aber irgendwie auch logisch nachvollziehbar wäre, dann würde jeder kunde nach 9 monate seinen wagen demolieren, das neuwertgeld einsacken und die Abschreibung der Gesellschaft überlassen.. vorteil für den kunden: alle 9 monate ein neues auto, gratis :D

Bei meinen Totalschaden 2009(2 Monate altes Fahrzeug) wollte die Versicherung nur den Nachweis haben, das ich mir ein Ersatzfahrzeug gekauft bzw. es bestellt wurde. Erst danach wurde mir die Mehrwertsteuer erstattet (innerhalb von 2Werktagen nach Faxzugang).

Es wird maximal der Preis gemäß Kaufvertrag erstattet, welche man selber bezahlt hat, da Listenpreise ja nurnoch Informationszweck haben :-).

War bei mir extrem umpassend, da ich gute Prozente erhalten hatte und keinen Neuwagen mehr zu diesem Preis mit gleicher Ausstattung finden konnte, da alle Grad mit der Umweltprämie beschäftigt waren :-/.

Wenn du dir keinen Neuwagen mehr kaufst, wirst du die Mwst. nicht mehr bekommen.

Aber mit dem Geld kannst du machen was du willst. Kannst dir davon auch ne Monatskarte kaufen :D

Ansonsten würde ich dir raten deine Unterlagen durchzusehen, und mal ein ernstes Wörtchen mit deinem Vertreter zu reden.

Zitat:

Original geschrieben von broadcast12

Es wir der Preis Gezahlt den ich bezahlt habe.

Frage jetzt noch ich habe 12500 Gezahlt, aber auf dem Kaufvertrag steht 15000 weil ich damals die Abwrackprämie genutzt habe.

Was wird jetzt mir Ausbezahlt ?

Ich kenne: es wird der aktuelle Preis des Fahrzeugs (real, nicht Liste) gezahlt. Abzuziehen sind "natuerlich" (?) die Überführungskosten.

Abwrackprämie ist für die Berechnung schnuppe (herzl. Glückwunsch ;-) )

Zitat:

Original geschrieben von mein erster vw

Bei meinen Totalschaden 2009(2 Monate altes Fahrzeug) wollte die Versicherung nur den Nachweis haben, das ich mir ein Ersatzfahrzeug gekauft bzw. es bestellt wurde. Erst danach wurde mir die Mehrwertsteuer erstattet (innerhalb von 2Werktagen nach Faxzugang).

Es wird maximal der Preis gemäß Kaufvertrag erstattet, welche man selber bezahlt hat, da Listenpreise ja nurnoch Informationszweck haben :-).

War bei mir extrem umpassend, da ich gute Prozente erhalten hatte und keinen Neuwagen mehr zu diesem Preis mit gleicher Ausstattung finden konnte, da alle Grad mit der Umweltprämie beschäftigt waren :-/.

Das ist klar, denn sonst hast du die Übervorteilung, also besserstellung deiner Finanziellen Lage nach einem Schadenfall..und das ist eigentlich verboten :-)

Themenstarteram 23. November 2010 um 15:55

Das mit der Mwst. ist mir auch etwas schleierhaft.

sagen wir mal ich kaufe kein neues Fahrzeug.

Ich habe die Mwst ja beim Kauf des Fahrzeugs bezahlt und nun ist sie weg ?

Und wenn ich einen Neuwagen selbst aus Polen importiert habe, mit derzeit nicht mehr möglichen Umtauschkurs Euro-Zloty? Dann bekomme ich laut Rechnung nur die Summe, die für ein fast 2-Jährigen Gebrauchten ausreicht? Das ist doch ein Witz, oder?

Obwohl...dann sollen sie mir in Zloty auszahlen. Dann wäre noch was möglich.

Und was ist mit dem MWSt, den man für den Wagen in Deutschland zahlt?

Wie sieht denn der Fall aus wenn ich die Umweltprämie i.H. 2.500,- EUR von VW bekommen habe.

Beispiel: Listenpreis 24.500,- EUR

Im Kaufvertrag steht 19.000,- EUR setzt sich aus Rabatt u. der U-Weltprämie von VW zusammen.

Ich habe für unseren auch die 18 Monate Neuwagenregelung.

Normalerweise müsste ich mir dann doch das identische Fahrzeug ohne Zuzahlung bestellen können, oder?

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