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Neuwertentschädigung VHV macht voll den stress
Hallo
Habe folgendes Problem.
Hatte vor ca. 3 Wochen einen Umfall gehabt wo ich verschuldet war. Dadurch ist mein 10 Mon. Neue Auto Totalschaden da ich mich überschlagen hatte.
Mein Problem besteht jetzt darin. meine Versicherung hat mir jetzt nur das Geld von dem Restwert gerechnet. Also von ca14000 euro.
Das Auto war noch finanziert.
Obwohl ich bei der VHV Versicherung ein Neuwertentschädigung bis 14 Monate nach Erstzulassung. Habe müssten die doch von den Kaufpreis berechnen von ca. 24000 Euro.
Oder wie läuft das ab.
Auf meine Frage warum jetzt von restwert und nicht vom Kaufpreis bekam ich ein schreiben wo drin Steht.
Ich müsste mir jetzt ein Neues Auto kaufen der genau soviel kostet wie der kaputte und denen die Kaufrechnung und Kfz-Brief zuschicken und die schauen nach ob ich auf das neuwertentschädigung komme.
Ist das so Okej wie die Versicherung es haben will.
Will jetzt zum Anwalt gehen.
Weil die wollen auch nicht die stand gebühren bezahlen.
Obwohl in mein vertrag steht bis zu 14 Wochen übernehmen die die Kosten.
Vielen dank für ihre Hilfe
Weil weis nicht mehr weiter.
Danke
Also in VHV bin ich das letzte mall versichert.
Kunden BEratung ist totall schlecht und frech. auf die Frage wen ich mir jetzt ein billiges auto kaufe was dan. Die antwortet dan , dan haben sie genug von uns bekommen.
Auf die frage das auto ist finanzirt brauche das geld um den ersten kredit zu löschen wen ich ein neues Auto kaufen mus.
Antwort. ist nicht unser Problem..
Also bin total mit den nerven Kaput. bin jetzt auf fast 10000 euro sitzen gebliben .. hammer.
Beste Antwort im Thema
Mal zur Aufklärung:
Im Falle eines Totalschadens ersetzt der Kaskoversicherer einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges, wobei Restwerte, die beim Versicherungsnehmer verbleiben, auf die Entschädigung angerechnet werden.
Beispiel:
Wiebeschaffungswert EUR 13.000
Restwert EUR 3.000
Selbstbeteiligung EUR 500
Kaskoentschädigung EUR 9.500
Hierauf hat der Kaskokunde sofort Anspruch.
Bei vielen Versicherungen gibt es innerhalb eines definierten Zeitraumes noch eine echte Leistungsverbesserung in Form der hier bereits erwähnten Neupreisentschädigung.
Voraussetzung ist zumeist, das die Reparaturkosten 80% des Fahrzeugneupreises erreichen oder übersteigen.
Beispiel:
Neupreis EUR 25.000
80% = EUR 20.000
a)Reparaturkosten = EUR 18.500 - ist zwar ein Totalschaden, es besteht aber kein Anspruch auf Neuwertentschädigung
b)Reparaturkosten = EUR 21.500 - Totalschaden mit Neupreisanspruch
Im Fall b) hat der Versicherungsnehmer also noch Anspruch auf die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (EUR 13.000) und dem Neupreis (25.000) aber nur insofern, wenn die Entschädigung zur Anschaffung eines anderen Fahrzeuges verwandt wird. Dabei spielt ausschließlich der Kaufpreis eine Rolle. Es kann auch ein Gebrauchtfahrzeug, Vorführwagen oder Fahrzeug eines anderen Herstellers sein. Der Neupreis des verunfallten Fahrzeuges am Schadentag stellt die Obergrenze dar. Ist das Ersatzfahrzeug günstiger, so besteht nur Anspruch auf die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Kaufpreis.
Beispiel:
Gebrauchtes Ersatzfahrzeug - Kaufpreis EUR 22.500
./. Wiederbeschaffungswert EUR 13.000
weitere Kaskoleistung EUR 9.500
Neufahrzeug - Kaufpreis EUR 27.500
Neupreis des verunfallten (Höchstgrenze) EUR 25.000
./. Wiederbeschaffungswert EUR 13.000
weitere Kaskoleistung EUR 12.000
Der Kauf des Ersatzfahrzeuges muss gegenüber dem Versicherer nachgewiesen werden. Meist reicht dazu die Vorlage des Kaufvertrages. Erst dann wird eine Entschädigung über den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges hinaus fällig. Und auch hier dürften Fristen zu beachten sein (meist ist der Kauf innerhalb von 2 Jahren) nachzuweisen.
Nachzulesen ist das in den bei Vertragsabschluss ausgehändigten Versicherungsbedinungen.
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25 Antworten
bist du der erste besitzer von dem fahrzeug? wieviel km hast du in der vergangenen zeit verfahren (steht über kilometerbegrenzung im bezug auf die neuwagenentschädigung etwas im vers.-vertrag?)
um was für ein fahrzeug handelt es sich? 10.000€ wertverlust in weniger als einem jahr kommen mir ziemlich viel vor!
wenn du neuwertentschädigung bis 14monate hast, wo liegt dann das problem?
sag der versicherung einfach, sie sollen es zahlen...oder du holst dir einen anwalt, den die versicherung dann noch zusätzlich zahlen muss um deine forderungen durchzusetzen....
bzw. inwiefern warst du verschuldet???? hast du einen § im bezug auf leistungsminderung bei grober fahrlässigkeit im vers.-vertrag?
eine beratung durch einen anwalt (wenn du im adac bist ist die erste beratung kostenlos) wäre in deinem fall sicherlich nciht verkehrt!
Ja bin der Erst besitzer von dem Auto.
Km ca 27Tkm und im vertrag steht nichts von kilometerbegrenzung. das ist ja das lustige.
Es handelt sich um einen Dodge Caliber ja habe mich auch sehr gewundert wegen den Wert Verlust.
weis nicht was die Versicherung für ein problem hatt..
hatte einem Die vortfahrt genohmen und er ist mir rein gefahren das ich mich überschlagen hatte.
aber in dem versicherungs vertrag steht sogar unter anderen Punk wen ich grobfahrlesig gehandelt hätte zahlen die.. und wegen vergehen haben sie mir nichts gesagt.
gehe morgen zum anwalt..
und habe bei ADAC über e-mail an deren anwalt servis e-mail geschrieben mall sehen was die mir antworten.
habe mal die Broschüre von vhv beigefügt
Zitat:
Original geschrieben von erik.kes
habe mich auch sehr gewundert wegen den Wert Verlust.
war das ein gutachter, den die versicherung geschickt hat?
Zitat:
Original geschrieben von erik.kes
habe mal die Broschüre von vhv beigefügt
sieht soweit eigentlich alles zu deinen gunsten aus....
Zitat:
Original geschrieben von erik.kes
Ich müsste mir jetzt ein Neues Auto kaufen der genau soviel kostet wie der kaputte und denen die Kaufrechnung und Kfz-Brief zuschicken und die schauen nach ob ich auf das neuwertentschädigung komme.
das habe ich ganz überlesen....!
wenn die versicherung nach vorlage eines kaufvertrages dir die ausstehende summe gutschreibt, ist das vollkommen legitim! das die dir nun nur die 14tsd. € zahlen wollen, ist der normale umfang der vollkasko vers.!
wenn du dir dann ein auto für nur 20tsd. €uro kaufst, bekommst du auch nur 20tsd. €uro von der versicherung...holst du dir eines für 24tsd. euto bekommst du 24tsd. von der vers.......und bei einem für 26tsd. bekommst du auch nur 24tsd. von der versicherung...
OKej DAs heist wen ich richtig verstande habe so
mein kaputes auto hatte wert sagen wir gerade zahlen 23000 euro..
die versicherung plus restwert von auto ergaben sagen wir 13000 euro.
wen ich mir jetzt ein Auto kaufen sollte mit 23000 euro zahlen die versicherung mir die 10000 euro zurück..??
Mus mann da jetzt ein neuwagen sein oder kann es auch ein gebrauchter sein..
weil auf dem Dodge müsste uch ca 6 Mon. warten lieferzeiten usw. und nach dem er so leicht umzuchauen ist keine lust auf das model..
ja das war ein gutachter von der versicherung ...
Moin,
Was bei einem Kaskoschaden jetzt auch nicht so ungewöhnlich ist Ruf doch erstmal bei deiner Versicherung an ... und lass es dir GENAU ERKLÄREN ! Vielleicht machst du dir da grad' einen Kopp um Dinge die nicht relevant sind ...
MFG Kester
DAs ist ja das Problem Die Person die Für den Umfall bei VHV für mich verantwortlich ist, ist tottal unfreundlich hatte ja schon 3 mall Tel, und jedes mall bekomm ich sau dume antworten...
Mall schauen was heute der anwalt sagen wird...
ich denke mall das gesetzt ist ja neu und die weis selber nicht genau wie das ablaufen soll... mein versicherungs vertreter weis selber kaum bescheid wie das ablaufen soll ...
aber ich halte euch noch am laufenden .. wie es ausgegangen.. ist..
aber danke für eure antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn die versicherung nach vorlage eines kaufvertrages dir die ausstehende summe gutschreibt, ist das vollkommen legitim! das die dir nun nur die 14tsd. € zahlen wollen, ist der normale umfang der vollkasko vers.!
wenn du dir dann ein auto für nur 20tsd. €uro kaufst, bekommst du auch nur 20tsd. €uro von der versicherung...holst du dir eines für 24tsd. euto bekommst du 24tsd. von der vers.......und bei einem für 26tsd. bekommst du auch nur 24tsd. von der versicherung...
Wieso ist das legitim?
Das "zerstörte" Auto war zum Neupreis versichert.
Wenn wir jetzt Vorsatz und grob Fahrlässig ausschließen, so ist der Schaden 24k€.
Den hat die Versicherung zu begleichen. Egal ob der TE für 24k€ ein neues Auto kauft oder Taxi fährt.
Oder übersehe ich hier ws "kleingedrucktes" ?
Gruß,
Joschi
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Wieso ist das legitim?
Das "zerstörte" Auto war zum Neupreis versichert.
und genau an dem punkt, kommts auf das kleingedruckte des vers.-vertrages an!
Mal zur Aufklärung:
Im Falle eines Totalschadens ersetzt der Kaskoversicherer einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges, wobei Restwerte, die beim Versicherungsnehmer verbleiben, auf die Entschädigung angerechnet werden.
Beispiel:
Wiebeschaffungswert EUR 13.000
Restwert EUR 3.000
Selbstbeteiligung EUR 500
Kaskoentschädigung EUR 9.500
Hierauf hat der Kaskokunde sofort Anspruch.
Bei vielen Versicherungen gibt es innerhalb eines definierten Zeitraumes noch eine echte Leistungsverbesserung in Form der hier bereits erwähnten Neupreisentschädigung.
Voraussetzung ist zumeist, das die Reparaturkosten 80% des Fahrzeugneupreises erreichen oder übersteigen.
Beispiel:
Neupreis EUR 25.000
80% = EUR 20.000
a)Reparaturkosten = EUR 18.500 - ist zwar ein Totalschaden, es besteht aber kein Anspruch auf Neuwertentschädigung
b)Reparaturkosten = EUR 21.500 - Totalschaden mit Neupreisanspruch
Im Fall b) hat der Versicherungsnehmer also noch Anspruch auf die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (EUR 13.000) und dem Neupreis (25.000) aber nur insofern, wenn die Entschädigung zur Anschaffung eines anderen Fahrzeuges verwandt wird. Dabei spielt ausschließlich der Kaufpreis eine Rolle. Es kann auch ein Gebrauchtfahrzeug, Vorführwagen oder Fahrzeug eines anderen Herstellers sein. Der Neupreis des verunfallten Fahrzeuges am Schadentag stellt die Obergrenze dar. Ist das Ersatzfahrzeug günstiger, so besteht nur Anspruch auf die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Kaufpreis.
Beispiel:
Gebrauchtes Ersatzfahrzeug - Kaufpreis EUR 22.500
./. Wiederbeschaffungswert EUR 13.000
weitere Kaskoleistung EUR 9.500
Neufahrzeug - Kaufpreis EUR 27.500
Neupreis des verunfallten (Höchstgrenze) EUR 25.000
./. Wiederbeschaffungswert EUR 13.000
weitere Kaskoleistung EUR 12.000
Der Kauf des Ersatzfahrzeuges muss gegenüber dem Versicherer nachgewiesen werden. Meist reicht dazu die Vorlage des Kaufvertrages. Erst dann wird eine Entschädigung über den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges hinaus fällig. Und auch hier dürften Fristen zu beachten sein (meist ist der Kauf innerhalb von 2 Jahren) nachzuweisen.
Nachzulesen ist das in den bei Vertragsabschluss ausgehändigten Versicherungsbedinungen.
xAKBx danke
Dir also das nene ich mall Eine Aufklärung.. wo jeder leier es verstehen kann.. wen es so ist.. dan bin ich ja beruhigt...
Arbeitest du selber in Einer Versicherung..
Vielen Grosen Dank für die Hielfe
Trotztem war ich beim Anwalt..
Und wir sehen mall was die Versicherung dem sagt.
Weil wen sie mir genau so wie du erklären das wen ich ein auto im wert von dem neupreis kaufe das ich auch die ca. 10000 euro bekome .. dan kann ich mit ruhigen gewissen nach einen neuen schauen ..
weil nicht das ich kaufe und dann heist es sie bekommen nur 1000 euro und ich bleibe auf den Kosten..
Im fraglichen Zeitraum hatte die VHV drei Tarife sowie einen Sondertarif.
Alle Tarife der VHV sind km-basiert.
Damit ist für mich schon klar, daß die Aussagen des TE nicht immer stimmen.
Die Neuwertentschädigung war je nach Tarif für 6 bis 14 Monate vereinbart.
Der Tarifauszug vom TE stammt aus der Nachfolgegeneration und ist erst ab dem 1.10.2007 gültig.
Hier kann also ein Irrtum des TE vorliegen.
Hatte er den Tarif Basis gewählt, so hat er zwar gespart, aber nur 6 Monate Anspruch auf die Neuwertentschädigung.
Vor diesem Hintergrund würde ich dem TE empfehlen zunächst gründlich seine Angaben auf Antrag, Police und Originalbedingungswerk zu recherchieren.
Erst dann können hier zuverlässige Aussagen getroffen werden.
Wegen solchem Mist werden dann womöglich noch Prozesse geführt und verloren.
Das muß ja nicht sein.
warum ist denn alles so kompliziert hier.
nimm den kaufpreis deines wagens, nimm den restwert den der wagen jetzt noch hat.
von der differenz ziehst du die sb ab. wenn du nun einen gleich teuren wagen kaufst, bekommst du den ausgleich.
die zahlen dir doch keine 24 tausend für einen neuen, wenn dein schrotthaufen noch 8.000 wert ist. ist doch auch geld.
wenn unser gutachter sagt, dass der wagen noch 8.000 wert ist, vermittelt er auch an einen abnehmer, der diese 8.000 bezahlt. somit hast du 8.000 durch den verkauf des alten plus die differenz von 16.000 (abzüglich sb) von der versicherung. also 24.000
ach ja, .. beilbt natürlich sicher zu stellen ob du tatsächlich 14 monate neuwert hast. wie schon mein vorredner geschrieben hat.
Hi
DAs giebt es doch Nicht Sogar auf dem Brief von dem Anwalt hatt die Versicherung nicht geantwortet.. ob ich jetzt ein Gebrauchten kaufen kann und wie viel ich jetzt von den Erwarten kann ... geantwortet..
Und aif meine Anrufe sagen die Sie haben jetzt ein anwalt er bekommt von uns die iNfo.. HAmmer
Und habe bei dem Umfallgegner wer mir rein Ist angerufen er hatt auch noch sein Geld nicht erhalten ..
Obwohl ich schuld war..
VHV Ist einfach Scheise..
Versprächen Viel aber tuhen nichts..
Naja das ist der jetziger Stand fahre viel Taxi und lasse mich von freunden Fahren so lange ich nicht weis für welche summe ich ein Auto kaufen kann, kann ich keins kaufen..