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Neuzulassung nach Totalschaden / Fahrzeugklasse relevant?

Themenstarteram 21. April 2010 um 19:01

Wenn man einen wirtschaflichen Totalschaden hat und in den "Genuss" des Nutzungsausfalls für den Wiederbeschaffungszeitraum kommen will, mss man dann ein Auto der selben Klasse auf sich zulassen oder spielt dies keine Rolle.

Hintergrund: Alter VW Passat, Wiederbeschaffungswert 1600, Restwert 300, wirtschaftlicher Totalschaden, aber voll Fahrbereit, 10-12 Werktage Wiederbeschaffungszeitraum, aber für uns ideal für "Waldgeschichten", weil AHK und auch nicht Schade, wenn Schrammen rein kommen.

Oma hat einen Twingo, den Sie nicht mehr benötigt, diesen würde ich gerne auf mich zulassen.

Oder muss man seinen wirtschaftlichen Totalschaden entgültig abmelden?

Sind immerhin 12 Tage mal Faktor X (Fahrzeugklasse), macht auch bisschen was.

Beste Antwort im Thema
am 22. April 2010 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

Zustand ist fahrfähig, jedoch nicht verkehrssicher lt. Gutachten.

...

Waldgeschichten ist Holz holen, Maschinen verbringen, usw., aber da das mit dem Hänger immer so eine Geschichte ist, ist der alte Passat Kombi jetzt natürlich ideal, da zum runterwirtschaften jetzt entgültig geeignet.

Da stellt sich mir nur noch eine Frage:

Wie kommst du mit einem nicht verkehrssicheren Auto von dir daheim zum Wald?

Bis du einfach ein Anwohner des Waldes und fährst hinten zum Tor raus und stehst im Wald oder bsi du ein Ignorant der einfach andere mit seinem Verhalten gefährdet und mit einem verkehrsunsicheren Auto auf der Straße rumeiert?

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Die Klasse spielt für den Nutzungsausfall keine Rolle.

Allerdings gibt es nur Nutzungsausfall, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht fahrbereit und verkehrssicher ist.

Es hört sich an, als wäre das bei Dir der Fall:

Dann ist Essig mit Nutzungsausfall.

Ob es so ist, steht im Gutachten und danach richtet sich die Versicherung.

 

Das mit den "Waldgeschichten" ist hoffentlich nicht das, was ich vermute.

Dann gehört Dir der Lappen weggenommen.

 

Hafi

 

 

Themenstarteram 21. April 2010 um 19:43

Zustand ist fahrfähig, jedoch nicht verkehrssicher lt. Gutachten.

Nutzungsausfall war vielleicht der falsche Ausdruck. Bei einem wirtschalftlichen Totalschaden muss ich ja auch pro Tag irgendeine Entschädigung bekommen, bis ich wieder ein Fahrzeug habe.

Waldgeschichten ist Holz holen, Maschinen verbringen, usw., aber da das mit dem Hänger immer so eine Geschichte ist, ist der alte Passat Kombi jetzt natürlich ideal, da zum runterwirtschaften jetzt entgültig geeignet.

Nutzungsausfall it der richtige Ausdruck.

Wenn der Wagen nicht verkehrssicher ist und Du den Nutzungswillen nachweist (in der Regel durch die zeitnahe Zulassung eines Ersatzwagens) hats Du Anspruch auf Nutzungsausfall für die im Gutachten angegebenen Wiederbesschaffungsdauer.

 

 

Themenstarteram 22. April 2010 um 7:30

Habe immer einen Nutzungswillen wenn es um bares geht.

du willst also ganz offensichtlich deine VS behumpsen, da du ja schon ein anderes Fahrzeug hast oder weist wo du es sofort herbekommst und dennoch die 12 Tage einheimsen willst die dir somit garnicht zustehen.

am 22. April 2010 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

Zustand ist fahrfähig, jedoch nicht verkehrssicher lt. Gutachten.

...

Waldgeschichten ist Holz holen, Maschinen verbringen, usw., aber da das mit dem Hänger immer so eine Geschichte ist, ist der alte Passat Kombi jetzt natürlich ideal, da zum runterwirtschaften jetzt entgültig geeignet.

Da stellt sich mir nur noch eine Frage:

Wie kommst du mit einem nicht verkehrssicheren Auto von dir daheim zum Wald?

Bis du einfach ein Anwohner des Waldes und fährst hinten zum Tor raus und stehst im Wald oder bsi du ein Ignorant der einfach andere mit seinem Verhalten gefährdet und mit einem verkehrsunsicheren Auto auf der Straße rumeiert?

Themenstarteram 22. April 2010 um 8:15

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

du willst also ganz offensichtlich deine VS behumpsen, da du ja schon ein anderes Fahrzeug hast oder weist wo du es sofort herbekommst und dennoch die 12 Tage einheimsen willst die dir somit garnicht zustehen.

Oma hat einen Twingo, den sie nicht mehr benötigt, diesen WÜRDE ich gerne auf mich zulassen.

Oma muss erst zustimmen. Auch wenn es Verwandtschaft ist, zahlt man was für's Auto. Jetzt erst mal sehen in was für einen Zustand der Twingo ist, Marktpreis, ob Oma es wirklich nicht mehr benötigt, etc.

Ich weiß zwar nicht was behumpsen ist, aber offensichtlich hast du davon zu viel abbekommen. Wenn du damit meinst, das ich die gegenerische Versicherung betrügen will, muss ich dir mitteilen, das ich dir sowas gerne überlasse.

Themenstarteram 22. April 2010 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

Zustand ist fahrfähig, jedoch nicht verkehrssicher lt. Gutachten.

...

Waldgeschichten ist Holz holen, Maschinen verbringen, usw., aber da das mit dem Hänger immer so eine Geschichte ist, ist der alte Passat Kombi jetzt natürlich ideal, da zum runterwirtschaften jetzt entgültig geeignet.

Da stellt sich mir nur noch eine Frage:

Wie kommst du mit einem nicht verkehrssicheren Auto von dir daheim zum Wald?

Bis du einfach ein Anwohner des Waldes und fährst hinten zum Tor raus und stehst im Wald oder bsi du ein Ignorant der einfach andere mit seinem Verhalten gefährdet und mit einem verkehrsunsicheren Auto auf der Straße rumeiert?

Wir wohnen am Ende einer Sackgasse, mit einer Durchfahrtgenehmigung nur für Anwohner, hinten raus ist tatsächlich der Wald und das Holzlager für die 9 Familien. Der Samurai des Nachbarn hat vor 2 Wochen den Geist aufgegeben, da ist doch mein Passat der ideale Ersatz.

Meine Reifen sind ausgewuchtet, eiert nichts rum. Ihr müßt echt Kontakt zu schlimmen Menschen haben, wenn man dem anderen immer so böse Dinge unterstellt.

am 22. April 2010 um 8:48

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

Ihr müßt echt Kontakt zu schlimmen Menschen haben, wenn man dem anderen immer so böse Dinge unterstellt.

Ich hab dir doch nichts unterstellt! Ich habe die nur eine Frage mit zwei mögl. Antworten gegeben. Du hast sie beantwortet und gut.

Und JA, ich habe (berufsbedingt) genug mit schlimmen Menschen zu tun.

Hallo a6avant42

Wie steht es denn um die Bremsen?

Wieso ist es denn nicht mehr verkehrssicher?

Kannst du nicht mehr sicher 200 Km/h fahren, 20 Km/h schon noch?

Ich bin jedenfalls schon etliche solcher Vehikel gefahren. Auf der Straße die Hölle (ja, auch da hatte ich sie ausprobiert, bin aber inzwischen geheilt), aber für Land und Waldarbeit ein echter Segen.:)

Es sah wirklich nach Betrug aus. - Und ja, dein Satz stimmt: "Habe immer einen Nutzungswillen wenn es um bares geht."

Sonnigen Gruß Howard

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