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nicht eingetragene felgen...

VW Vento 1H
Themenstarteram 2. Juli 2005 um 12:58

hi,

ich hab mal ne frage...ne freundin von mir braucht gleich unbedingt meinen wagen, allerdings hab ich erst montag nen termin beim tüv wegen felgen eintragung.

welche strafe WÜRDE ihr blühen wenn die rennleitugn sie anhält? am wagen an sich is nix gemacht, also n nomaler g3 nur ahlt die 16er felgen....

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27 Antworten

Ich denke mal 75 € und 3 Punkte sind da fällig

kommt ganz darauf an. Ich wurde auch ohne eingetragene Felgen angehalten. hab der Rennleitung erklärrt, dass ich auf direktem Weg nach Hause bin. Und die haben nochmal ein Auge zugedrückt. :)

Ich mag den Freund und Helfer...

Themenstarteram 2. Juli 2005 um 13:01

scheiße......auf risiko fahren lassen will ich sie nicht. hat erst seit donnerstag ihren führerschein

Themenstarteram 2. Juli 2005 um 13:03

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

kommt ganz darauf an. Ich wurde auch ohne eingetragene Felgen angehalten. hab der Rennleitung erklärrt, dass ich auf direktem Weg nach Hause bin. Und die haben nochmal ein Auge zugedrückt. :)

Ich mag den Freund und Helfer...

ja ich wurde bis jetzt auch nur von korrekten polizisten angehalten. kommt immer drauf an wie man sich verhält....

und ich meine sie is ne echt süsse, da würde doch kein man eine strafe aussprechen...;)

am 2. Juli 2005 um 13:04

Dann ist sie ja wahrscheinlich auch noch in der Probezeit - Also lass sie lieber nicht fahren. 4 Jahre Probezeit wären das nicht wert

Zitat:

Original geschrieben von __golf3__97

scheiße......auf risiko fahren lassen will ich sie nicht. hat erst seit donnerstag ihren führerschein

Dann würde ich sie auf keinen Fall mit dem Wagen fahren lassen. Ihr habt doch sicherlich in eurer Gegend öffentliche Verkehrsmittel, auf die sie ausweichen kann, oder?

am 2. Juli 2005 um 13:57

gib´ihr doch den clk.....:D

am 2. Juli 2005 um 13:59

Hallo kostet 75€ plus 3 Punkte für sie UND für den Halter des Fahrezeugs. Also leiber Auto stehen lassen.

Und wenn die in der Probezeit ist würden nochmals ca. 500€ für Nachschulung und eben Probezeitverlängerung dazukommen aber ds ist wahrscheinlich bekannt.

am 2. Juli 2005 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von VW-Daniel

gib´ihr doch den clk.....:D

Och - immer dieser Sarkasmus hier :D

am 2. Juli 2005 um 14:40

Bei 16zoll kann das zur sofortigen Still-legung des Fahrzeuges kommen!!!! plus punkte!

am 2. Juli 2005 um 15:00

nur nicht so vorschnell

 

laut den meisten gutachten, auch felgen, heißt es das man die eintragung unverzüglich machen soll (unverzüglich bedeutet zum nächst möglichen termin, also anders als sofort)

und da wir wochenende haben und du sogar einen termin am montag hast ist es legal damit zu fahren, vorausgesetzt dieses unverzüglich steht auch in deinem gutachten

am 2. Juli 2005 um 15:06

ist doch Quatsch!!

schon mal was davon gehört dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn was nicht eingetragen ist?

am 2. Juli 2005 um 15:10

es steht im gutachten das man es nach §19 bzw. §21 UNVERZÜGLICH eintragen lassen muss ... unverzüglich = zum nächst möglichen termin , also z.B nach dem WE da am WE keine tüv stelle offen hat etc.

am 2. Juli 2005 um 15:11

also das stimmt aber so auch nicht. Unverzüglich heisst auf direktem Weg. Du darfst also nicht das ganze Wo.end damit rumfahren. Das Auto muß so lange liegen bleiben, bis du den Termin hast. Erst am Montag darfst du wieder damit zum TÜV fahren.

Wenn dir was an deiner Freundin liegt dann lass sie nicht fahren. Der Stress und das Risiko ist es wirklich nicht wert

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