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nicht zugelassene reifen (erfahrungsaustausch)

Themenstarteram 1. Juni 2011 um 15:28

vor 2 jahren hab ich bei einem händler, meinem sohn ein auto gekauft, bei den preisverhandlungen gabs noch neu tüv und einen satz winterrreifen auf felgen dazu.

letztens mußte er zum tüv und hatte noch die winterräder drauf.

er mußte die reifen eintragen lassen da sie nicht von der größe her eingetragen waren. der tüv gutachter hat zwar gleich ein gutachen erstellt (41,- plus mächensteuer)jetzt kommt noch die eintragung bei der zulassungsstelle dazu.

ich glaube dem händler der mir das auto mit den rädern verkaut hat muß ich mal auf die füße treten, oder was meint ihr?

mein sohn ist doch jetzt 2 winter ohne betriebserlaubnis gefahren, zum glück ist nichts passiert und die kosten werd ich auch versuchem dem burschi aufzudrücken.

oder was meint ihr, schließlich hat er mir ja die räder zu dem auto verkauft.

hp

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 1. Juni 2011 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Nach zwei Jahren?

Was meinst Du was der Dir erzählen wird?

Sowas muss man gleich reklamieren oder garnicht.

Das ist dasselbe wie mit dem Wechselgeld an der Supermarktkasse.

Gleich nachzählen oder gut sein lassen.

was der mir erzählen wird?

bei diesem händler haben wir in dem letzten 7 jahren 2 neuwagen 70t eus plus den gebrauchten 6t eus gekauft. alle service und rep. atbeiten machen lassen. ALLES bar bezahlt. sollte er bei meiner reklamation nur mit der wimper zucken MUß ich das autohaus wechseln.

mir geht es nur darum ob ich im recht bin, muß ich wirklich noch kontrollieren ob die räder , die ich zu einem gekaufen auto dazu bekomm auch wirklich passen oder ob ich mich nicht darauf verlassen kann dass die passen müssen.

er ist der fachmann, nicht ich.

ich mach mir jetzt keinen kopf wegen der reifen eintagungskosten von ca 70,- eus wollte nur wissen wie stark ich mit den füßen auftreten darf.:D

hp

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Hallo,

ich habe von meinem Onkels Abwrackauto Alus mit Sommerreifen in der Dimension 195/50R15 geerbt. Leider habe ich diese Größe nicht im Fahrzeugschein, da stehen 195/55R15, 185/55R15, 185/65R14 sowie ein Paar 175/165er. Rein mechanisch sollten die Reifen passen, ich frage mich, was der Aufwand und die notwendige Schritte sind, es auch rechtlich richtig zu machen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen mit geringerem Querschnitt aufziehen' überführt.]

Hallole ...

 

Will dir da mal keine großen Hoffungen machen ... ohne zu wissen , um welches Fahrzeug es überhaupt geht ;)

 

http://reifenrechner.auto-treff.com/

 

Tipp mal deine Reifengrößen ein ! 

Und dann lesen was etwas weiter unten steht .

 

Und wenn's geht - die Eintargung beim TÜV  mit Tachoangleichung für die neue Größe , dann werden aber auch die alten Größen ausgetragen !

 

Gruß

Hermy

 

 

 

 

 

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen mit geringerem Querschnitt aufziehen' überführt.]

Da sind ja viele Größen eingetragen, so weit liegst du von denen nicht entfernt, könnte klappen oder auch nicht.

Am besten rufst du einfach mal beim TÜVi des Vertrauens an oder fährst vorbei, gibst ihm alle Daten und frägst den ob er das so einträgt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen mit geringerem Querschnitt aufziehen' überführt.]

Beim meinem Passat sind die gleichen Größen zugelassen, wie bei deinem (ohne 175er-Größe). Ich habe auch schon mit dem Gedanken gespielt, mir 15-Zöller zu kaufen und diese Größe aufzuziehen, da günstiger und mehr Auswahl. Jedoch müsste ich den Tacho angleichen und eine Einzelabnahme machen, was die Ersparnis wieder egalisiert hätte. Also hab ich's gelassen, zumal ich weiterhin Winterreifen in 185/65 R14 fahren wollte.

Gruß

Simon

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen mit geringerem Querschnitt aufziehen' überführt.]

1) im NORMALFALL muss der UMFANG der selbe bleiben. sprich felge grösser, reifen kleiner.

2) deine reifen sind zu klein vom querschnitt her und somit "fast" nicht zulässig. sagen wir der einfachheit halter "es ist nicht zulässig". ausnahmen siehe 3):

3) um sowas zulässig zu bekommen musst du:

- einen tachoabgleich machen lassen -> 80euro bei digitalen, ca 250 bei analogen, die messung selbst kost 40euros.

- zum tüv und das ganze per §21 -> einzelabnahme eintragen lassen -> ca 80euro

- es werden dir ALLE ANDEREN reifen aus dem schein gestrichen. sprich du darfst NURNOCH diese reifen fahren und nix anderes.

- das ganze ist auch noch nur noch zulässig bis einer abweichung von 8% umfangs. ist die abweichung grösser muss ein abgasgutachten her . kosten hierfür ca 1500-4000euros

ob sich das ganze wegen eines solche pillepalle reifens lohnt stell ich mal so in den raum. ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen mit geringerem Querschnitt aufziehen' überführt.]

naja, nunmal halblang.

Erstmal ist es wichtig, was überhaupt in der ABE/ im Gutachten zu den Felgensteht.

Bei unserem Ascona ist die Größe 195/50R15 Zulässig, interessanterweise auch195/50R16. Und auch die 185/55R15 sind möglich.

Als Seriengröße gibt's noch die 185/65R14.

Na fällt da was auf?

 

Es hängt im wesentlich von der Seriengröße ab, welche Toleranz noch möglich ist.

Vielleicht sollte der TE mal sagen, um welches Auto es sich handelt und wie die Felgen heißen.

 

gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen mit geringerem Querschnitt aufziehen' überführt.]

Danke für eure Antworten.

Interessant bei dem Reifenrechner ist, dass die beiden werkseitig eingetragenen Größen 175/65R14 & 185/65R14 um 2,25% voneinander abweichen. Kein Wunder, dass mir die Beschleunigung beim Wechsel von Sommerreifen 175/65R14 auf Winterreifen 185/65R14 langsamer vorkam, es war aber nur die Tachoanzeige!

Alle anderen Dimensionen liegen dazwischen, nicht aber die 195/50R15. Ich werde dann mal mit TÜV sprechen. Falls es ohne Tachonanpassung nicht geht, werde ich mich wohl von den Reifen trennen.

Das Fahrzeug ist ein Corolla e11 Liftback facelift

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen mit geringerem Querschnitt aufziehen' überführt.]

So fix mal ein Gutachten von Alufelgen für 'nen Corolla E11 angeschaut.

Was steht da: (außer 4WD)

185/55R15

195/50R15

195/55R15

205/50R15

215/45R15

 

Also von daher...

Immer erst in das Gutachten schauen. Hier stehen die Auflagen drin.

gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen mit geringerem Querschnitt aufziehen' überführt.]

sehe ich es richtig, dass man ohne Eintragung fahren darf, sofern ABE der Felgen mit der Reifengröße für das Fahrzeug vorhanden ist?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen mit geringerem Querschnitt aufziehen' überführt.]

Nein. Es sei denn es sind originale Felgen für die du eine Übereinstimmungsbescheinigung hast in der die entsprechende Reifengröße steht.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen mit geringerem Querschnitt aufziehen' überführt.]

Nicht Nein sondern JA, sofern in der ABE dein Fahrzeug aufgeführt ist und zu den Felgen die Reifen ohne Eintragungsauflagen mit drin stehen darfst du sie ohne Eintragung fahren.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen mit geringerem Querschnitt aufziehen' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Data[GW]

sehe ich es richtig, dass man ohne Eintragung fahren darf, sofern ABE der Felgen mit der Reifengröße für das Fahrzeug vorhanden ist?

In der ABE steht in der Regel bei, ob Eintragung notwenig ist!

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen mit geringerem Querschnitt aufziehen' überführt.]

am 1. Juni 2011 um 15:43

Welche Reifen auf welchem Fahrzeug?

Nach zwei Jahren?

Was meinst Du was der Dir erzählen wird?

Sowas muss man gleich reklamieren oder garnicht.

Das ist dasselbe wie mit dem Wechselgeld an der Supermarktkasse.

Gleich nachzählen oder gut sein lassen.

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