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Nicht zugelassenes Fahrzeug auf öffentl. Plätzen

Themenstarteram 9. Mai 2015 um 19:32

Hi,

darf ein nicht funktionierendes Fahrzeug (Mofa, Motorrad, Auto, oder auch E-Rollstuhl) welches Zulassungs oder Versichersicherungspflichtig ist , auf öffentl. Wegen geschoben werden wenn es nicht versichert ist?

z.b. wenn ich ein Mofa kaufe ohne Nummernschild, darf ich das auf dem Gehweg nach Hause schieben?

Beste Antwort im Thema
am 9. Mai 2015 um 19:52

Ein Auto auf dem Gehweg nach Hause schieben?

Stelle mir das gerade bildlich vor. :D

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Zweirad schieben ja, Auto auf keinen Fall.

Themenstarteram 9. Mai 2015 um 19:46

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 9. Mai 2015 um 21:35:41 Uhr:

Zweirad schieben ja, Auto auf keinen Fall.

warum?

was macht den Unterschied?

Also den Unterschied kenn ich schon, geht mir aber um die Gesetzeslage und da sind doch alle KFZ`s

am 9. Mai 2015 um 19:52

Ein Auto auf dem Gehweg nach Hause schieben?

Stelle mir das gerade bildlich vor. :D

Ein Mofa ist kein KFZ. Wenn du das auf dem Gehwg nach hause schiebst, ist das in Ordnung.

Alle KFZ dürfen Unangemeldet nich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Dazu zählt auch das schieben oder Parken.

Themenstarteram 9. Mai 2015 um 20:01

also Mofa ist kein KFZ?

und ein Motorrad?

nach meinem Verständnis wären alle motorbetriebenen Fahrzeuge auch Kraftfahrzeuge

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 9. Mai 2015 um 21:54:28 Uhr:

Ein Mofa ist kein KFZ.

Das sieht das Gesetz aber ein bisschen anders ;)

Doch, Sorry!

Mofa´s sind auch KFZ.

Zweiräder darf man auf dem Gehweg nach Hause schieben. Öffentliche Straßen sind aber wegen fehlenden Vers.Schutz tabu.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 9. Mai 2015 um 22:03:16 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 9. Mai 2015 um 21:54:28 Uhr:

Ein Mofa ist kein KFZ.

Das sieht das Gesetz aber ein bisschen anders ;)

Ja,

alle Motorbetriebene, nicht Schienengebundene Fahrzeuge sind KFZ.;)

Ich würde mal sagen, die Frage ist eher theoretischer Natur. Abgestellt werden dürfen die Fahrzeuge nicht. In Betrieb genommen werden selbstverständlich auch nicht, jetzt ist die Frage, ob das Schieben eine Inbetriebnahme darstellt. Frag bitte einen Juristen :D Der kann da eine Abhandlung drüber schreiben :D

am 9. Mai 2015 um 20:20

Zitat:

@sirpomme schrieb am 9. Mai 2015 um 21:32:42 Uhr:

… z.b. wenn ich ein Mofa kaufe ohne Nummernschild, darf ich das auf dem Gehweg nach Hause schieben?

Ja, das darfst du. Wird auch regelmäßig von der Polizei so angeordnet, wenn frisierte Mofas rausgezogen und auf dem Tacho-Prüfstand positiv getestet werden. Eine Betriebserlaubnis hat das Ding dann ja nicht, die Versicherung ist auch nicht gegeben (weil kein Mofa mehr). Der Eigentümer/Besitzer darf dann aber schieben. Ist also quasi wie ohne Versicherungstafel.

Themenstarteram 9. Mai 2015 um 20:23

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 9. Mai 2015 um 22:07:27 Uhr:

Doch, Sorry!

Mofa´s sind auch KFZ.

Zweiräder darf man auf dem Gehweg nach Hause schieben. Öffentliche Straßen sind aber wegen fehlenden Vers.Schutz tabu.

und wenn man auf dem Gehweg ein Unfall verursacht?

also bitte nicht falsch verstehen, ich bin nicht kleinkarriert, oder pedantisch, es geht mir wirlich nur um die gesetzliche definition.

Das mit dem Gehweg war vieleich nich das richtige Beispiel.

Wenn ich mein nicht fahbereites Auto aus der Garage schiebe auf öffentl. Gelände (kleine sehr wenig befahrene Seitenstrasse) um ein anders Auto rein zu fahren, und den Defekten direkt wieder davor schiebe, darf ich das nicht. Wenns ein Motorrad wäre dürfe man schon?

Zitat:

@sirpomme schrieb am 9. Mai 2015 um 22:23:29 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 9. Mai 2015 um 22:07:27 Uhr:

Doch, Sorry!

Mofa´s sind auch KFZ.

Zweiräder darf man auf dem Gehweg nach Hause schieben. Öffentliche Straßen sind aber wegen fehlenden Vers.Schutz tabu.

und wenn man auf dem Gehweg ein Unfall verursacht?

also bitte nicht falsch verstehen, ich bin nicht kleinkarriert, oder pedantisch, es geht mir wirlich nur um die gesetzliche definition.

Das mit dem Gehweg war vieleich nich das richtige Beispiel.

Wenn ich mein nicht fahbereites Auto aus der Garage schiebe auf öffentl. Gelände (kleine sehr wenig befahrene Seitenstrasse) um ein anders Auto rein zu fahren, und den Defekten direkt wieder davor schiebe, darf ich das nicht. Wenns ein Motorrad wäre dürfe man schon?

Genau genommen ist das eine Owi.

Denke aber nicht das gerade in dem Augenblick die Polizei vorbei fährt.

Wer schiebt schon sein Motorrad die einfahrt raus und wieder rein?

Das ist jetzt schon kleinlich.

Themenstarteram 9. Mai 2015 um 20:50

... genau genommen gabs ne Anzeige, sodass bis zum Abschluss der Aktion die Polizei da war,

und natürlich wurde gefahren anstatt geschoben. Die "Schieberei" sollte nun nur die Maßnahme für die Zukunft werden, wenn Ihr aber recht habt, kann ich das auch vergessen.

Fahren ist dann keine Owi mehr, sondern eine Straftat. Leider.

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