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Nochmal amtlich - Nummernschild: Keine Ausnahme für Harleys
Nummernschild: Keine Ausnahme für Harleys
KOBLENZ -
Für Besitzer von Harley-Davidson-Motorrädern gibt es keine Sonderregelung hinsichtlich der Größe des Kennzeichens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. In dem Fall verlangte ein Biker von der Verkehrsbehörde die Erlaubnis, ein verkleinertes Kennzeichen anbringen zu dürfen, weil das normale Nummernschild für die Maschine zu groß sei. Das Amt lehnte den Antrag ab. Der Harley-Davidson-Fahrer scheiterte auch beim zuständigen Verwaltungsgericht mit seiner Klage.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte schließlich die Entscheidungen der Vorinstanzen. Nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften seien verkleinerte Kennzeichen ausnahmsweise nur an Motorrädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h zulässig, so die Begründung. Bei schnelleren Fahrzeugen sei grundsätzlich nur die normale Größe erlaubt. Dies diene der Lesbarkeit der Schilder und damit der Verkehrssicherheit. Der Kläger müsse deshalb sein Fahrzeug so umbauen, dass das vorschriftsmäßige Kennzeichen angebracht werden könne. Dies sei technisch möglich und die Kosten von etwa 500 Euro seien zumutbar (Az.: 7 A 10754/06).
aus Hamburger Abendblatt
erschienen am 24. Februar 2007
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19 Antworten
die deutsche bundesregierung und alles was damit zusammenhängt hat aber richtig einen an der waffel. zum glück dient es der sicherheit, da bin ich richtig froh. dient es der lesbarkeit vom satteliten aus?
oldschoolbob
jupp, die sind völlig hohl.
in hamburg ist die kleinste größe 23 x 20.
wenn hh in engschrift könnte ich 20 x 20 anbasteln.
nicht erlaubt, die engschrift.
beim auto, wenn z.b hh mm 1903, rate mal ?
na sicher engschrift.
bei hh hh 1903 natürlich 2 mal....................
gott zum gruße
Wenn keine kleinere Größe erlaubt ist, dann hat man ja immer noch die Option des seitlich angebrachten Kennzeichens. Neben dem Hinterreifen wirkt es dann oft nicht so klobig.
Kennzeichen
Habe ohne Probleme die größe 200x205 erhalten. Sogar 2x für meine Frau und mich.
Freundlich gefragt und alles war o.k.
Hier nochmal zum Nachlesen
Da in dieser Form (mit Bildern) schwer zu finden: die StVZO zum nachlesen. Ab Seite 50 wirds Interessant bzgl. des Kennzeichens.
Bei Neuzulassung leider ohne wenn und aber.............
Und ohne EU-Logo geht bei Neuzulassung schon mal gar nichts!
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf
(Die PDF-Datei ist geschützt und kann normal nicht gedruckt werden.)
Hatte das thema auch gerade.
es liegt einzig und allein an der eintragung im brief oder ob man eine ausnahmegenehmigung bekommt ,aufgrund von baulichen bedingungen. Es ist auch nicht vom Baujahr abhängig wie viel denken...hier kann man aber vielleicht darauf pochen das das schwache rücklicht damals zu wenig power hatte um eine großes blech komplett auzuleuchten.
Ich denke es ist immer das beste sich jemanden bei zulassung zu suchen der keine ahnung hat und versuchen eine ausnahmegenehmigung zu bekommen. hat bei mir geklappt!! ;-))
das anmelden ist ja jetzt in fast jedem rathaus möglich und umso kleiner, desto weinger plan haben die.
es steht jeden tag ein blinder auf...man muß ihn bloß finden!!
NA SUPER!
Schon wieder so ein Großkopferter der meint mit seiner (Harley) Advocard wird das alles geregelt. Dieses Urteil haben wir gerade noch gebraucht. überflüssig wie ein Kropf und dann noch von einem Obergericht. Prima! Toll! Dabei sind die in Koblenz gar nicht so. Ich bin einfach mit meiner Harley hingefahren, habe meine Maschine gezeigt und der Verwaltungsbeamte und ich waren uns einig, hier muß ein kleines Nummernschild dran, alles andere sieht beschissen aus. Das war´s. Nix Ausnahmegenehmigung für Harley´s da der Umbau zu teuer ist, so ein Schwachsinn. Mir hat die Ausnahme nett fragen, höflich hartnäckig bleiben und offene sachliche Diskussion, gereicht und nicht der Firlefanz sie hören von meinem Anwalt.
dann habt ihr den richtigen wohnort gewählt, denn hier in berlin ist da nichts zu machen. es mag vielleicht sein, dass die landeier (nur auf die beamten bezogen) nicht den schimmer davon haben, in berlin sind die schon sehr früh aufgestanden. leider!
und trotzdem hat die bundesregierung ´ne klatsche...wenn die merkel mal ihren fetten arsch auf ´ner harley durchschütteln lassen wüde, dann würde sie bestimmt allen kleine kennzeichen persönlich anschrauben. bin mir aber nicht sicher, ob ihre weissen wurstfinger überhaupt den unterschied zwischen kugelschreiber und schraubendreher kennen. das musste jetzt sein!
oldschoolbob
Dank dem Prozesshansel wird´s jetzt sicherlich auch hier für alle Biker schwer und bestimmt erst recht für Harley-Fahrer.
Und das dieses obergerichtliche Urteil in den Ämtern landauf landab behördlicherseits pupliziert wird, liegt doch wohl auf der Hand.
fehlt nur noch jemand, der für die zulassung einer offenen anlage vor`s gericht zieht.
man sollte eben keine schlafenden hunde wecken.
oldschoolbob
ich sehe, wir verstehn uns.....
Zitat:
Original geschrieben von oldschoolbob
dann habt ihr den richtigen wohnort gewählt, denn hier in berlin ist da nichts zu machen. es mag vielleicht sein, dass die landeier (nur auf die beamten bezogen) nicht den schimmer davon haben, in berlin sind die schon sehr früh aufgestanden. leider!
oldschoolbob
Du ! Ich habe 200 x 200 ohne Probleme bekommen (Berlin). Bin da nicht der einzige. Und es geht noch kleiner.
Gruß DStegi
kennzeichen
ist das ein scherz? der hog-fuzzi bemüht (s)einen anwalt zwecks durchsetzung seiner interessen an einem kleinen kennzeichen. ich kanns nicht glauben.
oldschoolbob
Zitat:
Du ! Ich habe 200 x 200 ohne Probleme bekommen (Berlin). Bin da nicht der einzige. Und es geht noch kleiner.
Gruß DStegi
gut, ich gebe dir eine provision wenn du das für mich durchziehst.-)
oldschoolbob