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Nochmal Nutzungsausfall...(Dauer des Anspruchs)

Themenstarteram 21. Dezember 2010 um 13:28

Hallo,

vielleicht können sich noch einige an mein Problem mit der sich ewig hinziehenden Schadensabwicklung meines Unfalles errinnern.

Damals wurde mein Opel Nachts aufgeschoben und die Versicherung hatte wochenlang für die Abrechung des Schadens gebraucht (Unfalls am 1.10, die Abrechung des Totalschadens ohne Nutzungsuasfall erfolgte dann am 2.11. und Überweisung 2 Tage später). Ein neues Auto konnte ich erst anschaffen, als das Geld auf dem Konto war (wurde der Versicherung auch mitgeteilt und um schnelle Schadensabwicklung gebeten). Das neue stand dann am 15.11. (mit Kurzeitkennzeichen wegen Überführung) vor der Tür. Zulassung war dann am 25.11.

Heute, nach wieder fast vier Wochen (und über 2,5 Monate nach dem Unfall) bekomme ich heute die Abbrechung des Nutzungsausfalles:

Abgerechnet wurden 21 Tage (Tage bis Gutachten + Bedenkzeit + Wiederbeschaffung lt. Gutachten). Mein tatsächlicher Ausfall in Tagen war nun weitaus größer, vom 1.10. bis zum 15.11. sind es immerhin 45 Tage.

Habe ich einen Anspruch über die tatsächliche Ausfallzeit von 45 Tagen oder darf das die Versichung so fiktiv über 21 Tage abrechnen?

Es ist ja nun nicht meine Schuld, das die Bearbeitung des Schadens sich dort wochenlang hinzog und erst nach etlichen Nachfragen erfolgte.

Danke mal kurz für Eure Infos, bevor ich dort Tam-Tam mache...

Gil

Beste Antwort im Thema

Die Abrechnung ist grundsätzlich mal richtig.

Gleich herausstreichen kannst du den Zeitraum zwischen Zahlung und Beschaffung des neuen Fahrzeuges.

 

Ab dem Moment, ab welchem du das Gutachten in den Händen hälst, welches dir den Totalschaden bescheinigt, weisst du, was Sache ist und kannst danach handeln.

 

Handeln wäre hier gewesen, ein Ersatzfahrzeug zu suchen.

Auch ohne Geld kann man suchen und einen Kaufvertrag unterschreiben, mit der Option, dass Abholung erfolgt, sobald man die Kohle von der Versicherung hat.

 

Ggf. wäre auch eine Zwischenfinanzierung möglich gewesen, die Finanzierungskosten wären dann von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Die 21 Tage sind insoweit angemessen, da auch (siehe oben) von deiner Seite aus nicht alles optimal gelaufen ist.

 

Statt "Tam-Tam" zu machen, würde ich den Sachbearbeiter darauf hinweisen, dass du auch finanzieren hättest können und die Versicherung die Finanzierungskosten zu tragen gehabt hätte.

Evtl. kann man sich noch auf eine kleine Zuzahlung einigen.

Deine 45 Tage wirst du aber aus den genannten Gründen nicht erhalten.

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Die Abrechnung ist grundsätzlich mal richtig.

Gleich herausstreichen kannst du den Zeitraum zwischen Zahlung und Beschaffung des neuen Fahrzeuges.

 

Ab dem Moment, ab welchem du das Gutachten in den Händen hälst, welches dir den Totalschaden bescheinigt, weisst du, was Sache ist und kannst danach handeln.

 

Handeln wäre hier gewesen, ein Ersatzfahrzeug zu suchen.

Auch ohne Geld kann man suchen und einen Kaufvertrag unterschreiben, mit der Option, dass Abholung erfolgt, sobald man die Kohle von der Versicherung hat.

 

Ggf. wäre auch eine Zwischenfinanzierung möglich gewesen, die Finanzierungskosten wären dann von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Die 21 Tage sind insoweit angemessen, da auch (siehe oben) von deiner Seite aus nicht alles optimal gelaufen ist.

 

Statt "Tam-Tam" zu machen, würde ich den Sachbearbeiter darauf hinweisen, dass du auch finanzieren hättest können und die Versicherung die Finanzierungskosten zu tragen gehabt hätte.

Evtl. kann man sich noch auf eine kleine Zuzahlung einigen.

Deine 45 Tage wirst du aber aus den genannten Gründen nicht erhalten.

Hallo,

mal ganz ehrlich, mit einem Nutzungsausfall für 21 Tage bist Du mehr als wie gut davon gekommen.

Üblicherweise wird dieser bis zu 14 Tagen bezahlt.

Und dass es einen Monat dauert bis die Sache abgewickelt ist normal.

So ist jedenfalls meine Erfahrung.

Also Schnauze sonst Delle, äh nein Beule:D

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Also Schnauze sonst Delle, äh nein Beule:D

 

Gruß

 

fordfuchs

Nö......:D

 

Der Chef Araneoporcus ist wieder Online. Da halte ich doch lieber die Klappe

 

Gruß

 

Delle ;)

Delle hat ne Arachnophobie ;)

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Delle hat ne Arachnophobie ;)

Joh........stimmt......:D

Themenstarteram 23. Dezember 2010 um 8:43

Danke für Eure Statements.

Eine Vorfinanzierung wäre nie im Leben gegangen (harter Schufaeintrag, da ich bekomme weder Dispo noch Kredit). Auf Deals wie "...ich hole ab, wenn die Versicherung gezahlt hat..." wollte ich mich ohne verbindliche Zusage der Versicherung nicht mehr einlassen.

Hand auf Herz, wer würde sich auf eine fragliche, wochenlange Zeit einlassen, wenn der neue schon vor der Tür steht und das Konto in roten Zahlen ist ? Zwei, wo ich nach dem Unfalls mal sondiert hatte, wollte sich darauf jedenfalls nach Nennung der Versicherung nicht unbedingt mehr einlassen. Mag Zufall sein...

Naja, dazugelernt...

Greetz

am 23. Dezember 2010 um 19:43

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Auch ohne Geld kann man suchen und einen Kaufvertrag unterschreiben, mit der Option, dass Abholung erfolgt, sobald man die Kohle von der Versicherung hat.

...gibt es da irgendeinen Gesetzestext, oder in Urtail, dass einen Verkäufer verpflichtet, so einen Vertrag zu unterscheiben? (also ich würde sagen "komm wieder, wenn Du das Geld hast"; bis dahin kann jeder den Wagen haben, der das Geld auf den Tisch legt)

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Ggf. wäre auch eine Zwischenfinanzierung möglich gewesen, die Finanzierungskosten wären dann von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

...auch hier würde mich der Gesetzestext interessieren, der Banken in dem Fall verpflichtet, natürlich auch mit negativer Schufa (*), so eine Zwischenfinanzierung zu gewähren?

Gruß!

(*) Personen mit negativer Schufa soll es ja geben ...eine andere Annhame wäre an jeder Realität vorbei!

Es gibt eine Schadenminderungspflicht des Geschädigten.

So muss nach den gegebenen Möglichkeiten versucht werden die Ausfallzeit so gering wie möglich zu halten.

Wenn jemand allerdings wochenlang gar nichts unternimmt, bevor er mit der Fahrzeugsuche anfängt könnte man auch auf die Idee kommen, dass hier gar kein Nutzungswille vorhanden war und selbigen bestreiten.

Dann müsste dieser Nutzungswille dargelegt und ggf. nachgewiesen werden.

 

Eine Lösungsmöglichkeit hatte ich dem TE bereits aufgezeigt.

am 24. Dezember 2010 um 13:07

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Eine Lösungsmöglichkeit hatte ich dem TE bereits aufgezeigt.

...OK, einen Vorvertrag wird kein Verkäufer ohne Geld machen ...und die Bank wird ihm nichts leihen...

Welche Lösungsmöglichkeit hattest Du für diese beiden Probleme noch gleich aufgezeigt?

Gruß!

Themenstarteram 27. Dezember 2010 um 8:25

Ich hatte den Umstand der Versicherung mit allen Belegen über Nutzungwillen, spricht Belegen für ReHa-Sport in der nächsten, 17 km entfernten Stadt, Unterlagen, das das KFZ u.U. auch beruflich für Noteinsätze benötigt wird, das meine Band regelmässig im 20 km entfernten Proberaum probt und das ich umständehalber nicht kreditwürdig bin, usw. über so mittgeteilt. Und dies zum Teil schon, als ich zumindest die Schadens-Nummer hatte.

Wüsste auch nicht, was ich sonst hätte machen sollen ausser nachfragen, nachfragen, nachfragen und drauf Hinweisen, das ein erheblicher Ausfall durch die langwierige Bearbeitung entsteht. Kohle borgen ? Ne, ich war jahrelang hoch verschuldet, nicht nochmal...;)...

So ganz hab ich da auch übrigens auch keinen Lösungsansatz drin gelesen... Anyway, ich hab nochmal die ganze Sache geschildert, mal schaun, was die sagen...

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Eine Lösungsmöglichkeit hatte ich dem TE bereits aufgezeigt.

...OK, einen Vorvertrag wird kein Verkäufer ohne Geld machen ...und die Bank wird ihm nichts leihen...

Welche Lösungsmöglichkeit hattest Du für diese beiden Probleme noch gleich aufgezeigt?

Gruß!

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