Nochmal Versicherung:Abzocke oder Rechtens
Hallo,
wer kennt sich versicherungstechnisch aus. Hatte hier schon einen Beitrag geschrieben, dass mir beim letzen großen Sturm ein Dachschiefer in die hintere Tür geknallt ist.
Danach war ich beim Freundlichen. Da die Kofferklappe auch was abbekommen hat und lt. Freundlichen Farbangleichung gemacht werden muss (silbermetallic) wurde mir ein Kostenvoranschlag von ca. 2.700 Euro präsentiert (incl. neuer Tür).
Meine Versicherung hat den KV vom ;o) mittels Dekra unter die Lupe genommen, und mir lapidar mitgeteilt, dass ich abzüglich meiner Selbstbeteiligung (300,-Euro) noch knapp 1100,-Euro bekomme.
Begründung:
1. „Mehrwertsteuer wird im Reparaturfall ganz o. teilw. erstattet“. (Sehe ich ja noch ein!)
2. „…in der Schadensschätzung wurden auf die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers Zuschläge kalkuliert. Wird der Schaden nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abgerechnet, können diese Teuerungszuschläge nicht berücksichtigt werden…..“! (Tja muss ich wohl so glauben!)
3. „Die Lackierung von den angrenzenden Teilen ist nicht erstattungsfähig“. (Kann das sein???)
Das heißt also, falls ich das gute Stück zum Freundlichen stelle und es reparieren lasse, wird mir die neue Tür und die alte Kofferklappe lackiert, egal ob man Farbunterschiede dann sieht oder nicht!? Bezahlt man dafür Teilkasko, dass man den Ausgleich dann aus der eigenen Tasche bezahlt??
Ich betone dass es sich um eine große und erfolgreiche Versicherung handelt.
Ist das Abzocke oder Rechtens? Rechtsschutz oder akzeptieren? Was meint Ihr?
Danke für jeden Beitrag!!!
Gruß
aras
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11 Antworten
Kenne mich auch nicht genau aus aber würde mich in jedem Fall bei einem Rechtsverdreher beraten lassen.
"Ich betone dass es sich um eine große und erfolgreiche Versicherung handelt."
Stellt sich die Frage warum sie so erfolgreich ist wenn solche Begründungen dabei rauskommen.
Gruß Thomas
Hallo Aras,
wenn Du ADAC-Mitglied bist, dort anrufen und von einem Anwalt beraten lassen. Für mich stinkt die Sache zum Himmel, der Preisunterschied ist viel zu hoch.
Auch ohne ADAC würde ich mal einen Rechtsanwalt konsultieren und mich beraten lassen.
Gruß Sven
wenn es die HUK ist, wundert es mich nicht. Ich kämpfe auch gerade mit meinem Anwalt um die Kohle für meinen. Bei mir ist es ein Haftpflichtschaden so um die 10.000€. Recherchiere mal im Net, da fällst Du um, was die alles so probieren.....
Gruß Micha
Na 2.700 sind schon nicht wenig, dass muss auch mal gesegt werden.
Aber die 3 Punkte von der Versicherung sind komplett Quatsch.
- Wenn Du nur "Geld abholen" willst, sprich KV ausbezahlen, wird MwSt und ein abschlag (ca. 10%) abgezogen; nicht jedoch wenn per Werkstattrechnung die Reparatur nachgewiesen wird; dann wird der Betrag ggf. sogar nachgezahlt.
Die Versicherung zahlt alles was notwendig ist, um den vorherigen Zustand wieder herzustellen, abzüglich Selbstbehalt (logisch) und ggf. "neu für alt" z.B. wenn ein abgefahrener Reifen durch einen neuen ersetzt wird.
Dies sollte so oder so ähnlich in Deinen Versicherungsbedingungen unter "Leistungen" oder so ähnlich stehen.
Halt es denen unter die Nase, sag, dass Du das Schreiben, bei des es sich sicher um einen Irrtum handelt :-)) großzügig ignorierst und sie Dir gefälligst die Kostenübernahme bescheinigen sollen.
Dann lass die Werkstatt das selbst mit der Versicherung ausmachen. Da geht meist mehr...
Viel Erfolg!
Hallo,
vor einigen Monaten hatte ich auch einen Hagelschaden (Dach, Motorhaube und Tür hinten links)
Ich bin ebenfalls bei der HUK und hatte mit der Schadensabwicklung keinerlei Probleme. Ich musste einmal zur DEKRA (Sammel-Schadensbegutachtung, da es etliche Fahrzeuge waren), und dann wurde ich direkt zum Freundlichen verwiesen, da ich einen Select-tarif habe (günstiger) und die Werkstatt von der HUK vorgegeben wird.
Lackiert werden musste glücklicherweise nichts, es konnten alle Dellen rausmassiert werden - kosten laut Gutachten waren knapp 2000 Euro. Selbstbeteiligung beim bezahlt und damit war der Fall erledigt.
...und im Schadensgutachten wurde auch die Lackierung vom Dach und Motorhaube aufgeführt, weil noch nicht klar war, ob es ohne Lackierung geht. Auf Grundlage dieses Gutachtens hat die HUK aber abgesegnet.
Gruß
Christian
Zitat:
Original geschrieben von Megaquack
.
- Wenn Du nur "Geld abholen" willst, sprich KV ausbezahlen, wird MwSt und ein abschlag (ca. 10%) abgezogen; nicht jedoch wenn per Werkstattrechnung die Reparatur nachgewiesen wird; dann wird der Betrag ggf. sogar nachgezahlt.
Viel Erfolg!
Unsinn. MWST ja, aber 10% nein!
Und ist der Wagen repariert muß auch die MwSt erstattet werden!
Gruß
Manuel
moin moin, mal ne ganz andere frage: war es dein eigenes haus, wo sich die schieferplatte gelöst hat? wenn nein, muss die versicherung des hausbesitzers den schaden tragen.
aber wie gesagt, wenn du rechtsschutz hast... solltest du diese zufällig bei der huk haben: die haben auch eine kostenlose telefonberatung mit einem unabhängigen anwalt. frag da mal nach wer überhaupt zuständig ist.
und sollte es ein haftpflichtschaden sein, dann suche dir eine vertragswerkstatt aus, die direkt mit der versicherung abrechnet. dann hast du keinen stress mit dem geld und dein schaden wird 100% wiederhergestellt.
viele grüße
tobias
Naja, da ich so halb vom Fach bin, kann ich dir folgendes dazu sagen.
Wie mein Vorposter schon sagte, ist es schon mal wichtig zu wissen, ob es dein Haus war oder nicht.
Wenn es deines war, ist deine Teilkasko dafür zuständig.
Wenn es eines anderen Haus ist, ist dessen Privathaftpflicht zuständig, wenn das Haus vom Eigentümer selbst bewohnt wird.
Wenn es vermietet ist, gibt es eine Haus und Grundbesitzer Haftpflicht, die das trägt.
Von dieser holt sich im Zweifel deine TK den Erstattungsbetrag eh zurück.
Abzüge von 10% des Kostenvoranschlags halte ich für Unsinn.
MwSt. wird mit erstattet.
Lackierung angrenzender, nicht beschädigter Teile dürfte Probleme bereiten, da eine Lackmischung nach Originalton und nach genau deinem Ton, heute technisch machbar ist.
Also ich würde auf die Lackierung der beschädigten Teile und entsprechender Regulierung durch die TK bestehen.
Beste Grüße
Frank
Hallo,
danke für die vielen Feedbacks!
popelx
Ja leider hast du Recht mit der H..
albers-heineman
-Es war das Nachbarhaus, und wenn Du denkst, dass das den seine Versicherung bezahlen muss, liegst Du komplett falsch. Das dachte ich auch am Anfang. Nochmal „Klartext“: Dir fällt ein Dachschiefer aufs Auto, macht ein Loch, Du kannst sagen (beweisen mit Foto’s wie ich) wo der her kam, aber das geht über die Teilkasko. Hatte mich bei der Allianz befragt, das ist Gesetz. Armes Deutschland. Kein Wunder dass unsere Beiträge ständig steigen….
-Wenn ich Rechtsschutz bei der H.. hätte wäre das nicht so gut. Die müssten dann gegen sich selbst klagen. Zum Glück bin ich mit der RS bei der All….
-Mit der Werkstatt die mit der HUK zusammen arbeitet bin ich total unzufrieden. Deshalb bin ich zu einem anderen Freundlichen…..
frankhell
Wie oben schon erwähnt, auch Du bist falsch. Die Haftpflicht des anderen zahlt das nicht, nur wenn Du dem Hausbesitzer grobe Fahrlässigkeit nachweisen kannst, z. B. wenn er schon das Gerüst stehen hat für Dacharbeiten, oder schon Angebot von Dachdecker hat, oder zu sehen ist, dass die Schiefer alles "Schrott" sind etc.
Danke an ALLE! Ich hab noch einmal an meine Versicherung geschrieben, mit Bitte um nochmalige Prüfung. Wenn die dann nicht einlenken, nehme ich meine Rechtsschutz in Anspruch und eine andere Versicherung brauche ich dann auch! ;o)
Gruß
aras
Re: Nochmal Versicherung:Abzocke oder Rechtens
falls es sich um einen kaskoschaden (scheint ja so, da sturmschaden) handelt ist das völlig in ordnung. kannst das auch in deinen kaskobedingungen nachlesen! kasko=vertragsrecht!!! es ist also eine art "reperaturversicherung". es wird nur das instandgesetzt was beschädigt ist. deshalb auch keine beilackierung angrenzender teile.
bei haftpflichtschäden ist das ein wenig anders. das ist privatrecht (bgb). der geschädigte muss so gestellt sein als wäre der schaden nicht eingetreten. deshalb darf hier eine farbangleichung vorgenommen werden und es gibt eine merkantile wertmiderung (verdacht auf verborgene mängel, unfallwagen ist weniger wert).
die kaskobedingungen der huk sind übrigens gar nicht so schlecht wie du denkst. bei diversen anderen versicherungen werden noch abzüge "neu für alt" vorgenommen-bei der huk nicht!
beilackierungen werden in der regel nur in haftpflichtschäden übernommen-und auch nur wenn dies notwendig ist an angrenzenden teilen (z.b. tür/kotflügel, farbe:silber).
wenn du fiktiv abrechnen willst werden teileaufschläge, mehrwertsteuer und verbringungskosten nicht ausgezahlt, da diese kosten bei einer fiktiven abrechnung nicht anfallen.
mfg, plop73
Zitat:
Original geschrieben von aras163
Hallo,
wer kennt sich versicherungstechnisch aus. Hatte hier schon einen Beitrag geschrieben, dass mir beim letzen großen Sturm ein Dachschiefer in die hintere Tür geknallt ist.
Danach war ich beim Freundlichen. Da die Kofferklappe auch was abbekommen hat und lt. Freundlichen Farbangleichung gemacht werden muss (silbermetallic) wurde mir ein Kostenvoranschlag von ca. 2.700 Euro präsentiert (incl. neuer Tür).
Meine Versicherung hat den KV vom ;o) mittels Dekra unter die Lupe genommen, und mir lapidar mitgeteilt, dass ich abzüglich meiner Selbstbeteiligung (300,-Euro) noch knapp 1100,-Euro bekomme.
Begründung:
1. „Mehrwertsteuer wird im Reparaturfall ganz o. teilw. erstattet“. (Sehe ich ja noch ein!)
2. „…in der Schadensschätzung wurden auf die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers Zuschläge kalkuliert. Wird der Schaden nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abgerechnet, können diese Teuerungszuschläge nicht berücksichtigt werden…..“! (Tja muss ich wohl so glauben!)
3. „Die Lackierung von den angrenzenden Teilen ist nicht erstattungsfähig“. (Kann das sein???)
Das heißt also, falls ich das gute Stück zum Freundlichen stelle und es reparieren lasse, wird mir die neue Tür und die alte Kofferklappe lackiert, egal ob man Farbunterschiede dann sieht oder nicht!? Bezahlt man dafür Teilkasko, dass man den Ausgleich dann aus der eigenen Tasche bezahlt??
Ich betone dass es sich um eine große und erfolgreiche Versicherung handelt.
Ist das Abzocke oder Rechtens? Rechtsschutz oder akzeptieren? Was meint Ihr?
Danke für jeden Beitrag!!!
Gruß
aras
Ach Leute,
man kann den Hausbesitzer nicht haftbar, wofür er gar nichts kann. Der sitzt vor der Glotze, es stürmt, und ein Dachziegel fällt runter. Da muss man ihm schon nachweisen, daß das Dach in völlig desolatem Zustand war.
Warum hier keine Haftung des Besitzers vorliegt?
Ganz einfach: Sturm=Höhere Gewalt. Wo soll da das Verschulden des Hausbesitzers liegen? Er macht ja den Sturm nicht. Das bedeutet: Pech gehabt und hoffentlich Teilkasko. Besser wie nix.
Gruß
Rainer