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Nos ganz legal (experten sind gefragt!!!)

BMW 3er E46
Themenstarteram 20. Januar 2008 um 3:24

habe zufällig beim suche das hier entdeckt:

Da ich hier immer als der große Verbieter dastehe, wollte ich mal darauf hinweisen, dass es vielleicht nur daran liegt, welche Einstellungen man zu irgendwelchen Dingen hat. Wir haben ein wunderbares Rechtssystem, was den eindeutigen Grundsatz hat: es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Wer in der Lage wäre, meine Beitrage mal richtig zu lesen und dies mit dem genannten Grundrecht vergleicht, würde auch mal die Möglichkeiten dahinter entdecken.

Ganz konkret hier mal das Beispiel NOS-Anlagen:

Derartige Systeme in Kraftfahrzeugen sind in Deutschland nicht verboten, im Gegensatz zu den hier so viel gepriesenen USA. Es sind nur einige Gesetzte und Vorschriften, die eine Verwendung nach dem TF&TF- Schema einschränken, ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht.

Die zu beachtenden Vorschriften ergeben sich aus den beteiligten Technologien: Gas, Druckbehälter und Kraftfahrzeug. Für den Bereich Gas und Druckbehälter gelten die Vorschriften der DVGW und damit kennt sich jeder Gas-Wasser-Installateur aus, für den Bereich Kraftfahrzeuge gibt es den TÜV, in Kombination von beiden (Druckgasbehälter und Kraftfahrzeug) kommt noch die Gefahrgutverordnung-Straße (GGVS) dazu. Das war es auch schon.

Als erstes geht es um die Montage der Gasflasche, diese ist im Innenraum nach den Vorschriften der GGVS nicht möglich, nur das ist verboten, eine Montage im Außenbereich ist nicht verboten und damit zulässig, siehe auch die zu tausenden zulässigen Gasbehälter der Erdgas- oder LPG (Flüssig oder auch Autogas genannt) –Fahrzeuge. Also kann problemlos und zulässig ein Gasbehälter außen montiert werden, dazu kann man die Hochdruckbehälter (Erdgas) oder die Niederdruckbehälter (LPG) mit Fahrzeugzulassung benutzen.

Die Installation von Gasanlagen (Flasche, Schläuche und Ventile) muss grundsätzlich immer den Vorschriften der DVGW entsprechen, die installierten Bauteile müssen eine DVGW-Prüfung haben, die fertige Installation muss von einem DVGW zugelassenem Prüfer durchgeführt werden. Auch dies ist kein Problem: alle notwendigen Teile mit DVGW- und sogar TÜV-Fahrzeugtechnik-Zulassung finden sich in den Bausätzen der Umbausätze für die Gas-Fahrzeuge, eine fachgerechte Installation kann jeder ausgebildete Gasinstallateur durchführen, ein DVGW-zugelassener Prüfer ist jeder Gasinstallateurmeister mit Konzession des örtlichen Gasversorgers, also fast jede stinknormale Heizungsbaufirma darf die DVGW-Abnahme durchführen.

Bleibt nur noch die Fahrzeugzulassung durch den TÜV, die eigentliche Installation (Zulässigkeit und Dichtigkeit) der Gasanlage ist bereits bestätigt, jetzt bleibt nur noch die Überprüfung der Montage, die Überprüfung der Leistung anhand eines Leistungsdiagramms, der Geräuschtest und der Abgastest. Diese Prüfung ist aber identisch mit der Abnahme und Eintragung eines Turboumbaus.

Habe fertig und kann mit einer NOS-Anlage legal herumfahren und diese auch nutzen.

Einige Schritte auf dem Weg habe ich bewusst weggelassen, damit nicht irgendwelche tollen Tuner einfach losbauen, diese Schritte sind aber genauso einfach lösbar und stellen noch nicht mal einen Hobbyschrauber vor größere Probleme. Ich wollte hier keine 1:1 nachbaubare Anleitung publizieren, sondern nur mal die legal machbaren Möglichkeiten aufzeigen.

Es gibt viele Verbote und Regeln, auf die ich hier immer wieder hinweise aber genau dies macht doch den Reiz der Individualisierung, also des Tunings aus. An alle Rummauler hier, bitte mal derartige rechtliche Hinweise von mir durchlesen und dann mal das Ding, was man da oben herumträgt, einschalten und benutzen. Es gibt noch in vielen Bereichen Hunderte von Möglichkeiten, ein Fahrzeug völlig legal schöner, schneller und vor allen Dingen einzigartig zu machen. Nur muss man dafür etwas recherchieren und denken, dies ist zugegebener Maßen manchmal etwas schwieriger, als einfach mit der Menge mit über Dinge herumzuposaunen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Aber man hat mal was gesagt.

Nun gut, mit dieser genannten Einbauanleitung hat zwar keine blau beleuchtetet NOS-Flasche unter der Heckscheibe, sondern nur ein legales System. Den Turbolader haben auch die wenigsten beleuchtet im Innenraum, nur hat sich da noch keiner darüber beschwert, dass dies der TÜV verbietet.

zu 1. und 2. was ist mit den Erdgas-, Autogas-Fahrzeugen, alles illegal ? Die Installation im Innenbereich des Fahrzeug ist verboten, was anderes nicht, steht in der GGVS, das Zeug ist erheblich harmloser als Erd- oder Propangas, es ist noch nichtmal brennbar.

zu 3. es sind keine Fremdkraftstoffe die dort verbrannt werden, ganz im Gegensatz zu Erdgas, das brennt auch allein. Erdgas darf man nicht mit Sprit "mischen", da Erdgas ein eigenständiger Energieträger ist, bei dem andern "Zeug" ist das nicht so, es ist kein eigenständiger Ernergieträger.

Ich habe extra auf die Feinheiten hingewiesen. Es ist richtig, dass der TÜV niemals eine Gasanlage zulassen kann, das darf der nämlich gar nicht, das darf nur die DVGW.

Nochmal zum Gas, bei einem WoMo befindet sich eine ganze Menge Installation innerhalb des Fahrzeuginnenraum, ebenso Heizung und Kocher, manchmal auch die Gasflasche. Bei Erd- oder Autogas gibt es kein einziges gasführendes Teil im Innenraum des Fahrzeugs.

Alle Teile der Gasanlage müssen nicht den Vorschriften des TÜV entsprechen, sondern den Vorschriften der DVGW, wenn Du dir mal jedes Bauteil, vom Druckminderer über jedes Ventil und sogar die gelben Schläuche, bis hin zum Herd / Heizung anschaust, wirst Du auf jedem Teil den Aufdruck "DVGW" mit einer Prüfnummer dahinter finden.

Das einzige was der TÜV prüft, ist die Verwendung von ausschließlich DVGW-zugelassenen Bauteilen und die Dichtigkeit, mehr nicht, was das eigentliche Gassystem angeht. Natürlich die ordnungsgemäße Befestigung und Stabilität der Halterungen aber das ist auch wieder deren Job.

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6 Antworten
Themenstarteram 20. Januar 2008 um 3:25

Leute ist das realistisch??? wenn ja weiss ich was ich zu tun hab.

Der komplette link dazu:

http://www.autoextrem.de/showthread,t-29201.htm

NOS ist legal fahrbar | Motor-Tuning - Mechanisch 

Wers glaubt :rolleyes: ...

Die Gaspullen werden sogar eingezogen, wenn sie nicht angeschlossen sind aber entsprechende Anschlussmoeglichkeiten vorhanden sind.

Gruss

Joe

Hoffe das wird hier nicht so ein 19 Seiten Threat über NOS. Das ist so wie mit der Unterboden Beleuchtung. Viele schreien es geht, eingetragen bekommts dann so gut wie keiner, und es es um Fakten geht "Fahrzeugschein" hats keiner.

 

dickie ist/war eigentlich immer in seinen aussagen kompetent und hatte zu 99% immer recht.....

bei dem einen % wo er kein recht hatte, gings darum, dass er darauf pochte, das das erlsöchen der be einen a-verstoß darstellt...und ich darauf pochte, das es nunmehr nur noch ein b-verstoß ist....des rätsels lösung war nach intensiver pm-diskussion das dickie noch den alten tatbestandskatalog vorliegen hatte... ;)

Es gab mal nen Bericht im Fernsehen von einem Hersteller, der versucht, die Dinger mit Zulassung anzubieten. Leistungssteigerung sollte dann im Bereich eines Dieselchiptunings liegen (~30%). Leider find ich da nichts mehr zu.

Das größte Problem ist wohl nicht die technische Realisierbarkeit/Eintragungsfähigkeit für das Gas an sich, sondern dass es sich dabei um keine stetige Leistungssteigerung handelt.

Bei einem Gasauto ist die Leitung im Gas- und Benzinbetrieb annähernd gleich. Bei einem Nosfahrzeug wäre dies aber nicht der Fall. Selbst wenn man das NOS so anschließt, wie der oben genannte Tuner das vor hat, nämlich stetig mit dem Gaspedal verbunden, sprich der Wagen hat immer die größere Leistung, ist bei leerer Gasflasche die Nennleistung nicht mehr erreichbar. Und da liegt wohl das Problem mit der Eintagung.

Edit:

Wikipedia sagt folgendes:

"Aktuell ist in Deutschland eine TÜV-Zulassung für Lachgaskits zu bekommen, sofern diese eine Leistungssteigerung von 45 PS nicht überschreitet. Jedoch müssen Bremsen, Fahrwerk und Motor der Leistung angepasst werden."

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