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Notebook hinter LKW-Windschutzscheibe
Hallo,
immer wieder sieht man LKWs, die ein aufgeschlagenes Notebook hinter der Windschutzscheibe mitführen, um dieses als Navigationssystem zu nützen.
Jetzt drängt sich die Frage auf - Polizisten behaupten das ja gerne - dass das verboten sei, weil es die Sicht einschränken soll.
Leider finde ich aber nirgends im Internet oder in den Gesetzen (bin aus Österreich, dürfte aber ähnlich wie in Deutschland sein), einen Hinweis darauf, dass dies verboten sein soll.
Weiß jemand mehr dazu?
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28 Antworten
Moin.
In D ergibt sich das aus § 23 (1) Straßenverkehrsordnung: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte ... beeinträchtigt werden."
Der § wurde früher schon gegen die Fähnchen-, Wimpel- und Namensschild-Windschutzscheiben-Zuhänger angewendet. Beim Laptop würde ich es drauf ankommen lassen. Es ist ein Unterschied, ob ich mir das Teil vor die Scheibe eines MAN-Haubers oder Scania L 110 stelle oder bei der eines Magnum. Noch eine Frage ist, ob ich während der Fahrt auf dem Ding rumdaddel. Volvo sperrt beim Dynafleet während der Fahrt die meisten Funktionen, und das beim 5-Zoll-Monitor. Die werden wissen, warum.
gruß f
@trailerman: wann hast du das letzte mal einen MAN-hauber gesehen
also ich würds auch drauf ankommen lassen. denn diese kleinen navigationssysteme sind ja auch nicht verboten beeinträchtigen aber die siche wenn man den halter dazurechnet sicher auch nicht viel weniger als ein laptopdisplay.
eine frage hätte ich noch... habt ihr die laptops irgendwie mit einer schjnur gegen verrutschen gesichert?
....Jetzt drängt sich die Frage auf - Polizisten behaupten das ja gerne - dass das verboten sei, weil es die Sicht einschränken soll.
Meiner Meinung nach, ist dieser Grund nur als
Vorwand gedacht:
Es ist durchaus möglich, wärend der Fahrt mit dem Labtop DVD/TV zu schauen..etc.
Leider habe ich es selbst wärend eines Überholvorgangs gesehen, als mein nachbar WÄREND der Fahrt einen
Film sah-und in der Ecke war das Navi eingeblendet-
ich wollts nicht glauben-was ich da sah!
ich hab auch ein laptop dabei, aber unter der fahr immer zugeklappt, das laptop hat gummifüße, und der actros mp 2 hat ja die gummi ablage, und ich stelle ihn immer ganz vorne hin das er nicht nach vorne rutschen kann
Zitat:
Original geschrieben von voller75
Es ist durchaus möglich, wärend der Fahrt mit dem Labtop DVD/TV zu schauen..etc.
Diese Gefahr besteht leider durchaus...

Sinnvoller und sicherer ist es allemal, wenn die Unternehmer ihre LKW's gleich mit vernünftigen Navis ab Werk ausstatten lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadfly
denn diese kleinen navigationssysteme sind ja auch nicht verboten beeinträchtigen aber die siche wenn man den halter dazurechnet sicher auch nicht viel weniger als ein laptopdisplay.
Das ist aber nicht Dein Ernst? Die Halterung meines Garmin ist hinter dem Navi nicht zu sehen so klein ist sie.
Hier noch der Halter des Navi.
Zitat:
Sinnvoller und sicherer ist es allemal, wenn die Unternehmer ihre LKW's gleich mit vernünftigen Navis ab Werk ausstatten lassen
Ich glaube aber nicht das das viel bringt. Viele Unternehmer verpassen dem LKW ein Laptop um die gesamte Dispo und Komunikation abzuwickeln.
Ich habe auch schon über soetwas nachgedacht, finde aber das so ein großer Bildschirm für mein empfinden die Sicht zu sehr einschränkt. In alten LKW Modellen hatte man wehnigstens noch einen Motortunnel auf dem man so ein Ding packen konnte. Das sieht man dann von außen auch nicht und umgeht unnötige Diskusionen und kann trotzdem hervorragend rundumschauen.
Gruß vom Tonmann
PS.: die meisten Navis, die in PKW - Windschutzscheiben gepappt werden, sind meines erachtens genauso sichtbehindernt. Aber dann sieht die wohl keiner mehr.

@Tomy da hab ich mich wohl ein bisschen getäuscht
2 fahrer von uns haben auch solche kleinen navis... aber von aussen sehen die füsse immer so gross aus.
das problem der fixen navis ist halt das sie nicht in einen anderen lkw mitgenommen werden können und eigentlich schon fast so einen preis wie ein laptop haben.
aber eine gute lösung wären da wirklich diese kleinen portablen navis. auf denn kann man glaube ich nicht fernsehen und wenn dann wäre das display dafür viel zu klein und ausserdem wird die sicht wirklich nicht eingeschränkt.
Hallo,
einige unserer Fahrer haben auch ihre privaten Laptop's dabei. Beim Actros haben wir eine Halterung gebaut die Oberkante der Radioklappe sind. Haben eine Bein und sind ansonsten in den Öffnungen angeschraubt. Das funktioniert gut und behindert nicht die Sicht. Die ganzen TGA und Renault haben eingebaute Navis, die sind besser wie die Laptop. Da stimmt der Abgleich mit der Fahrgeschwindigkeit.
Gruß Ronald
Es gibt ja auch kleinere Laptops "UMPC" mit ca 7" Diagonale, also ein zwischen PDA/PNA und Laptop - soweit ich weiss mit ganz normalem Windows XP für z.B. Map&Guide
1. Treffen Di. (BAG/Pol.-Kontrolle) auf dem Rastplatz.
Notebook stört lt. Pol. Sichtbereich und war zu dem angeblich nicht ausreichend gesichert. Weiterhin gab es eine ellenlange Belehrung über, die Gefahren der Ablenkung, weil wohl einige "Kollegen" während der Fahrt Surfen, Chatten, Filme schauen, etc.
Notebook musste unter Aufsicht entfernt werden. Es wurde eine "Bußgeldfreie Verwahrnung" ausgesprochen.
2. Treffen Fr. (dummer Weise der gleiche Polizist).
Notebook sichergestellt. Owi-Verfahren eingeleitet.
Anwalt.
Notebook ist in zwischen (nach 2 Wochen) wieder da,
Verfahren eingestellt.
Ich weiß nicht, ob das ohne Anwalt auch so verlaufen wäre.
Der meinte grundsätzlich liegt das erstmal im Ermessen des Beamten vor Ort.
PS: Text übernommen, nicht selbst erlebt.
hier gibt es die gesetzeskonforme lösung :jumbo-tech.de/produkte.php
Hmmm ob das reine Ablegen des Notebooks ohne feste Befestigung auf dem Tisch gesetzeskonfrom ist, wage ich sehr zu bezweifeln. Zumindest sehe ich bei nicht fest verbundenen Geräten da die Gesetzeslage als eher nachteilig für den Nutzer an.
Hmm wundert mich, dass es den Notebook zurückgab :-) normalerweise wird sowas eigentlich dauerhaft eingezogen, da für einen Notebook immer Bedarf ist - hängt aber sicher auch vom Engagement der zuständigen Staatsanwaltschaft ab.