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NSW am Tage ???
Hallo, wollte mal fragen wie sich das eigentlich verhält. Also finde den Golf V mit Standlicht und den NSW schon sehr agressiv. Nun wollt ich aber mal fragen ob das überhaupt rechtens ist? Werde ab Juni alleine fahren können (18) und wollte halt vorher mal fragen, nicht das ich von den grün weißen eine aufn Kopf bekomme ;-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von herthanerdd
...und wollte halt vorher mal fragen, nicht das ich von den grün weißen eine aufn Kopf bekomme ;-)
Aber mit Schwung!
Einschalten der Nebelscheinwerfer ist nur rechtens bei Nebel, Regen oder Schneefall zusammen mit Stand- oder Abblendlicht, aber nicht mit Fernlicht.
lespauli
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33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von herthanerdd
...und wollte halt vorher mal fragen, nicht das ich von den grün weißen eine aufn Kopf bekomme ;-)
Aber mit Schwung!
Einschalten der Nebelscheinwerfer ist nur rechtens bei Nebel, Regen oder Schneefall zusammen mit Stand- oder Abblendlicht, aber nicht mit Fernlicht.
lespauli
Ist nicht erlaubt, da Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung (<200m) durch Regen, Schnee oder Nebel eingeschaltet werden dürfen.
is ausserdem peinlich und prollig.
und die kleinen runden gelben dinger sidn doch nciht aggressiv
na rumprolln gehört dazu ;-) ne spaß...also muss beim VI'er dann TFL rein...
Zitat:
Original geschrieben von ThaFUBU
is ausserdem peinlich und prollig.
und die kleinen runden gelben dinger sidn doch nciht aggressiv
Triffts aber sowas von genau
Macht meines Wissens nach 20 (oder 30!?) Euro.
[ironie]
Vorschlag: Hol dir die Tagfahr-LED's von Audi. Dazu am besten noch M3-Spiegel und ne Monsterface-Front... DANN ist er richtig 'aggressiv'. [/ironie]
ja e36 fahrer haben gut reden, da wirds eher peinlich wen man ohne NSW rumfährt....
§17 Beleuchtung StVO
...
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. ...
Dürfen also am Tage bzw. bei Nacht nur bei behinderter Sicht eingeschaltet werden.
Ok danke...naja nachrüsten tun wir nichts mehr zwecks neuem VI'er....da wird aber das Tagfahrlich dabei sein ;-)
Also ich bin ganz gerne mal prollig Fahre öfters mit Stand- und NSW, aber da hat jeder ne andere Meinung zu.
Mal einer der dafür spricht, außerdem kann man das nicht immer NUR als prollig abstempeln...is wie ich finde nen kleines i tüpfelchen...
Zitat:
Original geschrieben von Runner0815
Also ich bin ganz gerne mal prollig Fahre öfters mit Stand- und NSW, aber da hat jeder ne andere Meinung zu.
mit vollen hosen ist gut stinken gelle
Und die grün-weißen raffen das auch nicht mehr so schnell, weil viele autos mit nachgerüsteten TFL (in der Frontschürze) rumfahren und da können sie nicht gleich unterscheiden ist das jetzt die "verbotene variante" oder völlig legal.
Zitat:
Original geschrieben von Runner0815
Und die grün-weißen raffen das auch nicht mehr so schnell, weil viele autos mit nachgerüsteten TFL (in der Frontschürze) rumfahren und da können sie nicht gleich unterscheiden ist das jetzt die "verbotene variante" oder völlig legal.
.... sie können aber sehr wohl unterscheiden, ob das Standlicht AN oder AUS ist .... Halt die Cops doch nicht für so naiv wie Dich selbst !!
habe ich da einen Polizisten beleidigt ...