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NSW dauerhaft anschalten - erlaubt?

VW Vento 1H
Themenstarteram 14. August 2005 um 14:42

Hi Zusammen,

Ich sehe momentan immer mehr Golf 3 Fahrer, die ihre NSW auch Nachts anhaben, wenn kein Nebel vorhanden ist..

Finde das sieht sehr sportlich aus.. und daher überlege ich, bei mir NSW nachzurüsten..

Doch wann darf ich die NSW anschalten? Blenden die nicht den Gegenverkehr?

Was droht mir, wenn mich die Polizei anhält?

Gruß

Martin

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38 Antworten

Bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall darfst du die anhaben.

Kostet dich ansonsten 10 €.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Zitat:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

MFG

Kai

Themenstarteram 14. August 2005 um 15:24

hm .. kann ich wenn ich mir NSW's kaufe und keine vorrichtung dafür beim leuchtungsbedineteil einfach nen an - aus - schalter in die schalterkonsole neben der heckscheibenheizung anbringen? is das ohne probleme möglich?

Da musstest du dir schon eine Schaltung dazu bauen das die NSW nur bei Stand- bzw. Ablendlicht angehen und bei Fernlicht ausgehen.

am 14. August 2005 um 15:37

klar kannst du das einfach über nen anderen schalter machen.

is aber eleganter wenn du dir nen lichtschalter mit nsw-stufe holst. das kabel liegt auch schon bei den meisten zumindest bis zum stecker der hinter dem motorhaubenschloss is, der große runde, und von da gibts dann so nachrüstkabel die eigentlich jeder anschliessen kann

Zitat:

Original geschrieben von Mindmaster

Da musstest du dir schon eine Schaltung dazu bauen das die NSW nur bei Stand- bzw. Ablendlicht angehen und bei Fernlicht ausgehen.

Seit wann soll das Pflicht sein? Bei mir ist das jedenfalls nicht, meine NSW sind immer an wenn sie an sind.

sollte so sein wie Mindmaster geschrieben hast, ansonsten hast du oder der vorbesitzer was an der schaltung verändert

Und schalte die Nebels über ein Relais!

Es werden nämlich etwa 8A (~ 7,8) fliessen, das packt der Lichtschalter nicht auf Dauer. Auch solltest du min. 1,5mm² Kabel benutzen und das Ganze natürlich auch absichern (15A).

Re: NSW dauerhaft anschalten - erlaubt?

 

Zitat:

Original geschrieben von Mumpits

Ich sehe momentan immer mehr Golf 3 Fahrer, die ihre NSW auch Nachts anhaben, wenn kein Nebel vorhanden ist..

Diese Unsitte muß ich leider auch immer öfter zur Kenntnis nehmen...:(

Lächerlich. Vor allem, weil die Dinger beim G3 eh kaum was bringen.

am 14. August 2005 um 15:48

Zitat:

Original geschrieben von Mindmaster

Da musstest du dir schon eine Schaltung dazu bauen das die NSW nur bei Stand- bzw. Ablendlicht angehen und bei Fernlicht ausgehen.

Dürfen bei Fernlicht weiterbrennen....

Mit dem Ausgehen war früher mal

Bist du sicher dass es wirklich die NSW sind? Könnten doch auch Tagfahrleuchten sein. Die sitzen doch auch da unten im Stossfänger. Wenn man die so schaltet, dass sie bei Abblendlicht auch angehen oder so (ist soweit ich weiss nicht zulässig) dann sieht das auch "sportlich" aus. Wenn ich allerdings im Rückspiegel nachts vier Lichter kommen sehe (zwei oben, zwei unten, egal welcher Wagentyp), denke ich mir immer nur "oh man, schon wieder so ein möchtegern Sportwagenfahrer. Am besten ist das dann immer wenn's ein alter Volvo Kombi oder sowas ist mit'm 18 Jährigen am Steuer, der jetzt mal einen auf dick machen möchte.

Sorry, sollte kein persönlicher Angriff werden, aber ich find's zu prollig und möchtegern sportlich.

Zitat:

Original geschrieben von tbird

sollte so sein wie Mindmaster geschrieben hast, ansonsten hast du oder der vorbesitzer was an der schaltung verändert

Ne, garantiert nicht. Und das die NSW bei Fernlicht ausgehen kenne ich auch nur vom G4.

am 14. August 2005 um 16:09

Früher war es in der STZO das Nebellampen bei einschalten des Fernlichtes aus gehen musste.

Ist aber geändert worden nun ist egal können brennen oder ausgehen.

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