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Nummernschild passt nicht...was tun?

Themenstarteram 28. November 2010 um 18:16

Hi

Habe meinen Deville am Freitag für den Winter eingemottet und ihm ein Saisonkennzeichen besorgt. Habe nun auf der Zulassung die kleinsten Nummernschilder bekommen, die für Saisonzulassung verfügbar sind. Ist ein Zweizeiliges Schild. Aber das passt hinten nicht rein, vorallem muss man auch Bedenken, dass dort der Tankstutzen ist. Was kann ich jetzt tun? Habe mal bisschen in den Gesetzen gesucht und eventuell ein Schlupfloch gefunden, dass es mir erlaubt, die Schilder oben und unten zu falzen, sodass die Erkennbarkeit noch 100% garantiert ist. Hier mal der Auszug

§ 22 StVG

Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

...

3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

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16 Antworten

Ich verstehe nicht, wo ist jetzt das Schlupfloch?

Weil wenn man das Kennzeichen falten würde wäre das doch eine Veränderung, oder?:confused:

Oder ist das jetzt auf die rechtswidrige Absicht bezogen, weil es ja sogesehen eigentlich keine ist?

Bau einen Abstandshalter für dein Nummernschild.

P.S.: Bilder wären ganz hilfreich ;)

Ich hatte ähnliche Probleme und bin mit meinem Wagen zur Zulassungsstelle gefahren und habe die Lady an die Hand genommen und habe sie gefragt, was ich tun kann. Jetzt habe ich ein 125 ccm Kennzeichen hinten. Waren zwar 50 €uronen für die Ausnahmegenehmigung, aber ich habe eine Lösung. :-)

Die kleine Kennzeichengeschichte wurde schon sehr oft durchgezogen. Ich habe hinten auch den Tankdeckel unter dem Kennzeichen, wollte das kleine Schild, damit ich das Kennzeichen besser aufklappen kann zum Tanken. Habe ich auch bei der Zulassung vorgesprochen mit dem Ergebnis: Unterfüttern sie das Kennzeichen! Außerdem wäre es ja mein Problem. Also hab ich ein Motorradkennzeichen genommen und unten angebogen. Ob man es darf oder nicht, ist mir wurscht, wenn ich aufgehalten werde, soll mir der Polizist erklären wie ich es machen soll. Der Tüv-Mann sagt, da steht eine Kante über, deswegen Kennzeichen 30x15 genehmigt, die Zulassung sagt, diese Kennzeichen gibt es nicht mehr für KFZ. Dann kann der Bulle noch seine 3. Meinung abgeben. Am besten er schreibt es mir polizeilich vor, damit ich bei der Zulassung die Schilder bekomme! Dafür würde ich auch 50 € Strafe in Kauf nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von wodkaa

Der Tüv-Mann sagt, da steht eine Kante über, deswegen Kennzeichen 30x15 genehmigt, die Zulassung sagt, diese Kennzeichen gibt es nicht mehr für KFZ.

Fehlen dir jetzt nur die Rohlinge oder würde deine Zulassungsstelle das Kennzeichen nicht abkleben?

Die Zulassungsstelle macht keinen Kleber drauf!

Aber ich habe mich schon genug darüber aufgeregt und lass die Sache gut sein.

Ich hab gerade mal tel... Wenn die Zulassungsstelle prbleme macht, sollte man immer erst mal das zuständige Landesverwaltungsamt anrufen oder ggf formlos einen Antrag stellen. Wenns hilft, warum nicht..

Themenstarteram 29. November 2010 um 17:50

Ich habe mich ja schon öfters mit den netten Herren von der Zulassung rumgestritten als ich noch kein Saisonkennzeichen hatte. Die haben gemeint, dieses Kennzeichen wäre das kleinste was sie mir geben dürften und auf was anderes würden die keinen Stempel kleben. Das mit dem Schlupfloch verstehe ich so, dass es verändert werden darf "SOLANGE ES NICHT IN DER ERKENNBARKEIT BEEINTRÄCHTIGT WIRD"

das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt "ODER SONST" in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt

"Oder sonst" sind hier für mich die Schlüsselwörter. Das mit dem Verwalrungsamt werde ich mal versuchen. Ich sage jetzt mal wenn ich oben und unten jeweils einen Zentimeter das Schild falze, kann man das Kennzeichen doch trotzdem erkennen. Scheiss doch auf die schwarze Umrandung. Das ist jetzt meine püersönliche meinung.

hmm - Also ich hatte mal richtig Ärger mit den Cops, weil das Kennzeichen an meinem Bike durch die Vibrationen hochgebogen war. Ich musste mir damals ein neues zulegen. Aber mal ehrlich - du veränderst ja nicht wirklich was am Kennzeichen. Die Zahlen und Buchstaben bleiben ja DIN Norm. Dann schneid doch die Kante dementsprechend ab und machst mit Lack nen schwarzen Strich wieder ran... :-)

Ach so war das gemeint mit dem Schlupfloch;)

Ja ich denke genauso, außerdem glaube ich ist die Wahrscheinlichkeit dass man nur wegen einem unauffällig gebogenem Kennzeichen angehalten wird ziemlich gering. Es fahren so viele Ganoven herum da haben die Cops doch echt besseres zu tun oder :D

Außerdem würde ich die dann auch um Erklärung bitten wie man das am besten anstellen soll mit dem Kennzeichen, weil unser Bananenstaat es nicht auf die Reihe bekommt ein Kennzeichen in US-Maß als Alternative auszugeben so wie in anderen EU-Ländern.:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von siebeneins

hmm - Also ich hatte mal richtig Ärger mit den Cops, weil das Kennzeichen an meinem Bike durch die Vibrationen hochgebogen war. Ich musste mir damals ein neues zulegen. Aber mal ehrlich - du veränderst ja nicht wirklich was am Kennzeichen. Die Zahlen und Buchstaben bleiben ja DIN Norm. Dann schneid doch die Kante dementsprechend ab und machst mit Lack nen schwarzen Strich wieder ran... :-)

Hy,

das wäre aber eine Veränderung des Schildes und zwar an der DIN Norm der Größe.

Die aussage des Sachbearbeiters ist die einfachste Art dich wieder los zu werden.

Sicher gibt es im Deutschen recht für alles eine vorgabe aber es gibt auch für alles eine Ausnahme ( Genehmigung )

Also:

Stelle einen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung ( zb. Das Du beim Tanken behindert wirst weil Du die Klappe nicht weit genug auf bekommst usw. ) auf eine Ausnahmegenehmigung sollte diese abgelehnt werden Widerspruch einlegen

Ist natürlich eine kleine Prozedur aber bei 3 bekannten ( Koblenz und Köln ) hat es geklappt

2 Zeilen mit Engschrift da kann man auch an der Größe machen.

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

am 30. November 2010 um 15:36

Meine Lösung :D:D:D

Oh ein Olds 98! Sehr geile Karre!;) Ich hätte ja zu gerne einen von 76!:cool: Ihr Schweizer habt es gut, rote Blinker machen keine Probleme und ihr habt kleine unauffällige Kennzeichen:)

Gibt es in Hamburg, muss man nur für bezahlen. (um was anderes geht es ja auch kaum noch) Die Genehmigung ist wiederufbar und muss immer mitgeführt wereden.

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