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Nur 3. Monaten Gewährleistung beim Autokauf unter 2000 Euro ?

Themenstarteram 6. Juni 2012 um 21:15

Hallo,

ich habe einer fragen, ein Autohändler behauptet, wenn er ein Auto unter 2000 Euro verkauft muss er nur 3. Monaten Gewährleistung leisten. Dieses Gesetz wäre neu !!!?

Beste Antwort im Thema
am 6. Juni 2012 um 21:24

Hervorragend! Sehr erheiternd, was die Jungs immer wieder versuchen!

Ist absoluter Quatsch! 24 Monate beim Verkauf von gewerblich an privat. Ausschluss nicht möglich, nur die Reduktion auf 12 Monate bei gebrauchten Waren.

Laß Dir das mit den drei Monaten (oder gleich einen Ausschluss) im Vertrag eintragen. Dieser Teil des Vertrages ist damit nichtig und die Reduktion auf 12 Monate ist nicht vereinbart. Ergo: 24 Monate Gewährleistung... ;-)

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Eine solche Änderung gibt es nicht.

Die Gewährleistungsfrist läßt sich nach wie vor nur von 24 Monaten auf die Mindestzahl von 12 Monaten reduzieren.

am 6. Juni 2012 um 21:24

Hervorragend! Sehr erheiternd, was die Jungs immer wieder versuchen!

Ist absoluter Quatsch! 24 Monate beim Verkauf von gewerblich an privat. Ausschluss nicht möglich, nur die Reduktion auf 12 Monate bei gebrauchten Waren.

Laß Dir das mit den drei Monaten (oder gleich einen Ausschluss) im Vertrag eintragen. Dieser Teil des Vertrages ist damit nichtig und die Reduktion auf 12 Monate ist nicht vereinbart. Ergo: 24 Monate Gewährleistung... ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Taliesin

Laß Dir das mit den drei Monaten (oder gleich einen Ausschluss) im Vertrag eintragen. Dieser Teil des Vertrages ist damit nichtig und die Reduktion auf 12 Monate ist nicht vereinbart. Ergo: 24 Monate Gewährleistung... ;-)

Ja, das würde ich hier auch empfehlen. Dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite und kommt in den Genuß der vollen 24 Monate Gewährleistung.

Themenstarteram 6. Juni 2012 um 21:34

Klasse....

Wollte es nur noch mal bestätigt haben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Taliesin

Laß Dir das mit den drei Monaten (oder gleich einen Ausschluss) im Vertrag eintragen. Dieser Teil des Vertrages ist damit nichtig und die Reduktion auf 12 Monate ist nicht vereinbart. Ergo: 24 Monate Gewährleistung... ;-)

Ja, das würde ich hier auch empfehlen. Dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite und kommt in den Genuß der vollen 24 Monate Gewährleistung.

Die Erhöhung auf 24Monate bringt dir nur kaum was, da du nach dem ersten halben Jahr beweisen müsstest, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Denn leider verändert sich die zeit der Beweislastumkehr bei 24Monaten nicht.

am 7. Juni 2012 um 14:28

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Ja, das würde ich hier auch empfehlen. Dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite und kommt in den Genuß der vollen 24 Monate Gewährleistung.

Die Erhöhung auf 24Monate bringt dir nur kaum was, da du nach dem ersten halben Jahr beweisen müsstest, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Denn leider verändert sich die zeit der Beweislastumkehr bei 24Monaten nicht.

Macht doch nix... Man hat die 24 Monate jedenfalls erstmal gesichert... Und wer weiß, auch wenn das schwer ist, im Einzelfall kann auch ein solcher Beweis mal möglich sein ;-) Schlechter steht man sich in keinem Fall, und wenn der Händler einem einen solchen Quatsch in den Vertrag schreibt, hilft das im Streitfall auf jeden Fall bei der Argumentation, da es ein schönes Indiz für den "Seriositätsgrad"ist :-)

Einen 2000-Euro-Kübel wird man sich auch mit Sachmängelhaftung nicht vergolden lassen können. Hier gibt es bereits genügend händlerfreundliche Urteile (z.B. relativ aktuell dieses hier: >klick< , die Alter und Zustand des Objekts berücksichtigen.

Sinn der vor einigen Jahren geänderten Sachmängelhaftung ist es, den gewerblichen Verkäufer zu zwingen, sich die Kisten vorher genau anzuschauen und die festgestellten Mängel zu beheben bzw. dem privaten Käufer bekannt zu geben.

Verschleißteile sind z.B. von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen und da das ganze Fahrzeug mehr oder weniger ein Verschleißteil darstellt, wird mit zunehmendem Alter und Kilometerstand die Definition von Verschleiß ausgeweitet.

Gruß, Wolf.

am 7. Juni 2012 um 16:19

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch

Einen 2000-Euro-Kübel wird man sich auch mit Sachmängelhaftung nicht vergolden lassen können. Hier gibt es bereits genügend händlerfreundliche Urteile (z.B. relativ aktuell dieses hier: >klick< , die Alter und Zustand des Objekts berücksichtigen.

Sinn der vor einigen Jahren geänderten Sachmängelhaftung ist es, den gewerblichen Verkäufer zu zwingen, sich die Kisten vorher genau anzuschauen und die festgestellten Mängel zu beheben bzw. dem privaten Käufer bekannt zu geben.

Verschleißteile sind z.B. von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen und da das ganze Fahrzeug mehr oder weniger ein Verschleißteil darstellt, wird mit zunehmendem Alter und Kilometerstand die Definition von Verschleiß ausgeweitet.

Gruß, Wolf.

Im genannten Fall wurden die Mängel aber erst nach Ablauf der Beweislastumkehr (also nach 6 Monaten) geltend gemacht - hätte der Kläger die Mängel früher angezeigt, wäre das Urteil, zumindest einen Teil der Mängel betreffend, womöglich ganz anders ausgefallen.

Ich bin zwar kein Fachmann, kann aber die Argumentation des Gerichts nachvollziehen und habe nicht den Eindruck, daß hier im Laufe der letzten Jahre ein Umdenken seitens der Richter stattgefunden hat, allenfalls werden die vorhandenen Gesetze und Richtlinien konsequenter ausgelegt.

am 8. Juni 2012 um 7:39

Ich würde bei so einem eher nicht kaufen, denn wenn nachher wirklich was ist, wird der sich bestimmt mit Händen und Füßen wehren - und ob es den Ärger wert ist musst du selber wissen.

Wenn man eine Rechtschutzversicherung und ein Ausweichfahrzeug sein eigen nennt, dann kann man sich diesen Spaß schon gönnen.

am 8. Juni 2012 um 10:44

Wär mir zu blöd....

Man muß natürlich schon ein Faible für solche Dinge haben...;)

Hallole ...

 

Gut zu wissen , daß die " Car - Dealer " mit solchen Sondervereinbarungen von den hier genannten nur 3 Monaten Gewährleistung auch ein Eigentor² schießen können :)

 

Als Laie in diesem Bereich würde ich jetzt auch einfach sagen , egal was da drin steht im Vertrag ... die min. Vorgaben vom Gesetzgeber können die gew. Verkäufer dadurch nicht einfach außer Kraft setzen .

 

Gruß

Hermy

 

 

am 12. Juni 2012 um 5:34

Ich würde bei so einem Händler erst gar nicht kaufen, ist doch zu erwarten dass da der eine oder aber nadere bekannte Mangel ist. Den Ärger ist dass dann nicht wert.

Die Gewährleistung, die ja eigentlich Sachmängelhaftung heißt, ist für den Verbraucher eh der letzte Mist. Bei jedem Mangel ist zu klären, ob dieser Verschleiß oder eben Mangel ist, ab dem 7. Monat dann auch noch, ob er bei Gefahrenübergang, nicht zwingend der Kauftag, vorlag oder nicht.

In der Preisklasse kaufe ich seit Jahren scheckheftgepflegte Fahrzeuge von Privat und habe damit bis heute nur gute Erfahrungen gemacht.

Gruß Frank

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