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nur an Gewerbe/Export

Hallo,

Autohändler verkaufen bestimmte Fahrzeuge nur an "Gewerbe/Export" um so die Gewährleistung zu umgehen und sich Ärger vom Hals zu halten.

Wie wird das in der Praxis gelebt:

Ist bspw. ein niedergelassener Hautarzt ein Gewerbetreibender?

Oder muß der "einschlägig" gewerbetreibend sein?

Gruß Lupo

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14 Antworten

Das kann irgendein Gewerbe sein. Bäckerei, Buchhaltungsservice, Hausmeisterdienst, Getränkehandel, … völlig egal

Moin Lupo77

Verkauf an Gewerbe, für Selbstständige Kunden interessant. Holen sich die MwSt. Vom Finanzamt zurück....

Export, i.d. Regel Schrott...

Gruß

Zitat:

@GeorgSchorsch schrieb am 16. September 2024 um 09:05:13 Uhr:

Moin Lupo77

Verkauf an Gewerbe, für Selbstständige Kunden interessant. Holen sich die MwSt. Vom Finanzamt zurück....

DAS ist so nicht korrekt. Dass der Händler ein Fahrzeug nur an Gewerbetreibende verkaufen will heißt nicht, dass die Mehrwertsteuer ausweisbar ist. idR ist sie das sogar nicht, es geht hier tatsächlich einzig darum, dass der Händler keine Gewährleistungspflichten übernehmen möchte.

Und auch nicht jeder Gewerbetreibende kann sich Mehrwertsteuer "zurück holen", es gibt da doch eine ganze Reihe die das nicht können.

 

Zitat:

@GeorgSchorsch schrieb am 16. September 2024 um 09:05:13 Uhr:

 

Export, i.d. Regel Schrott...

Auch das kann man so nicht sagen, das ist zwar oft richtig - aber oft eben genauso der (unseligen) Gewährleistungsproblematik geschuldet. Es würden sehr viele Autos für kleines Geld hier im lande bleiben, wenn es die Gewährleistung nicht gäbe.

Das "Gewerbetreibender" bezieht sich darauf, ob das Auto auf den Gewerbebetrieb/Firma zugelassen ist.

Wenn also der Bäcker seinen Lieferwagen verkauft muss er Garantie geben (bei Verkauf an Privat) oder eben an "Gewerbe" verkaufen - da kann er das ausschließen.

Wenn der selbständige Zahnarzt seinen privaten Porsche verkauft kann er das "privat" tun und die Gewährleistung ausschließen - sowohl beim Verkauf an einen Händler wie auch an eine andere Privatperson.

Der Verkäufer will nur keine Gewährleistung geben. Dafür wird er Gründe haben. Ich wäre da vorsichtig. Ansonsten reicht es dem Verkäufer oft, wenn der Käufer im Kaufvertrag angibt, Gewerbetreibender zu sein. Geprüft wird das dann oft nicht..

Zitat:

@Lattementa schrieb am 16. September 2024 um 11:02:25 Uhr:

Der Verkäufer will nur keine Gewährleistung geben. Dafür wird er Gründe haben. Ich wäre da vorsichtig.

Das heißt nicht zwangsläufig, dass der Wagen schlecht ist. Aber kein Mensch will eben ernsthaft das vom Gesetzgeber verordnete Risiko eingehen. Oder willst Du freimütig für den Gewinn an einem 10-jährigen Auto die Gewährleistung anbieten?

Zitat:

Das "Gewerbetreibender" bezieht sich darauf, ob das Auto auf den Gewerbebetrieb/Firma zugelassen ist.

Wenn also der Bäcker seinen Lieferwagen verkauft muss er Garantie geben (bei Verkauf an Privat) oder eben an "Gewerbe" verkaufen - da kann er das ausschließen.

Der Bäcker könnte doch auch seinen Lieferwagen aus dem Betriebsvermögen entnehmen ("Privatentnahme"), und dann als "privat" verkaufen.

Umsatzsteuer muß er bezahlen, ob er privat entnimmt oder direkt aus dem Betriebsvermögen verkauft.

Zurück zum Thema:

Wenn nun bspw. der Gewerbetreibende das Fahrzeug als Gewerbetreibender kauft und sich kurz nach dem Kauf entschliesst, das Fahrzeug doch lieber nur privat zu nutzen, dann ist doch jedem gedient. (??)

Ja. Aber eben für den ersten Verkäufer gibt es den Luxus keine Gewährleistungen geben zu müssen. Und wenn die Karre runtergeritten ist, bist Du am Ende der Nahrungskette der Gekniffene.

Wenn mir ein Auto angeboten wird (aus Betrieb nach privat und dann verkaufen), das riecht doch nach "Beschiss". Selbst schuld, wer darauf eingeht.

Gewerbe bedeutet in diesem Kontext auch nicht, dass die Tätigkeit als Gewerbe angemeldet sein muss. Irgendeine freiberufliche Tätigkeit tut es auch.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. September 2024 um 21:49:46 Uhr:

Gewerbe bedeutet in diesem Kontext auch nicht, dass die Tätigkeit als Gewerbe angemeldet sein muss. Irgendeine freiberufliche Tätigkeit tut es auch.

Der Freiberufler hat ja, wenn er etwas kauft, immer zwei Hüte auf:

Den des Privatmanns und den des Freiberuflers.

Vermutlich muß er dann dem Käufer gegenüber zu erkennen geben, als was er handelt.

Aber natürlich ist es ihm unbenommen, den PKW, den er als Freiberufler gekauft hat, dann ausschliesslich privat zu nutzen.

Fazit:

Der Gewerbetreibende/Freiberufler hat beim Autokauf wesentlich mehr Freiheiten.

Im Zweifel wird ein Geschäft immer dem Gewerbe zugeordnet (§344 HGB), privates Handeln muss nachgewiesen werden.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 16. September 2024 um 06:40:26 Uhr:

Das kann irgendein Gewerbe sein. Bäckerei, Buchhaltungsservice, Hausmeisterdienst, Getränkehandel, … völlig egal

Wenn es um den wirksamen Gewährleistungsausschluss geht - und das ist ja normalerweise der Hinergrund -, dann ist das nicht egal. Unternehmer ist, wer in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit kauft (§ 14 BGB). Wer nicht für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit kauft, gilt rechtlich als Verbraucher (§ 13 BGB). Es kommt also nicht auf den "Status" an, sondern auf den konkreten Geschäftszweck. Der selbständig tätige Bäcker, der ein Fahrzeug für seine Bäckerei kauft, kauft als Unternehmer. Der selbe Bäcker, der ein Cabrio für ganz überwiegend private Nutzung kauft, gilt rechtlich als Verbraucher. Dass das im Einzelfall zu Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten führen kann, ist klar. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Verkäufer, aber ein Käufer, der ausdrücklich im Vertrag erklärt, für gewerbliche Zwecke zu kaufen, wird sich später kaum mit Erfolg darauf berufen können, für nichtgewerbliche Zwecke gekauft zu haben.

Zitat:

Wer nicht für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit kauft, gilt rechtlich als Verbraucher (§ 13 BGB).

Das ist eben das irritierende an "Gewerbe/Export".

Es gilt für alle Personen, die durch § 14 BGB erfasst sind.

Und eben nicht nur für Gewerbetreibende.

Das wollte ich einfach nochmal beleuchten.

Danke für Eure Hilfen!

Zitat:

@Hyperbel schrieb am 16. September 2024 um 16:54:33 Uhr:

Ja. Aber eben für den ersten Verkäufer gibt es den Luxus keine Gewährleistungen geben zu müssen. Und wenn die Karre runtergeritten ist, bist Du am Ende der Nahrungskette der Gekniffene.

Wenn mir ein Auto angeboten wird (aus Betrieb nach privat und dann verkaufen), das riecht doch nach "Beschiss". Selbst schuld, wer darauf eingeht.

Deine Autos wirst du am Ende deiner Nutzungsdauer auch verkaufen, und ich gehe davon aus, dass du das ohne Gewährleistung tust. Riecht das dann auch nach Betrug? Der große Unterschied ist, dass Privatleute diese einfach ausschließen können, gewerbliche nicht.

 

Ich habe vor 4 Jahren einen gebrauchten gekauft und mich damals gewundert, warum es kaum welche mit über 100.000km vom Autohaus gab. Mehrere Aussagen der Autohäuser deckten sich damals: das Risiko ist denen zu groß, Ausnahmen sind meist Fahrzeuge, die irgendwie zuvor über das eigene Autohaus liefen (zb vom Besitzer oder zumindest dort regelmäßig im Service etc). Da sie aber häufiger Fahrzeuge von Kunden in Zahlung nehmen, verkaufen sie diese weiter an freie Händler, welche dann mit „nur gewerblich“ inserieren.

 

Risikobehafteter? Ja. Günstiger dafür meist auch. Betrug? Weiß nicht, aber die Story ist für mich plausibel. Und erst recht beim oben genannten Handwerker kann ich absolut verstehen, warum hier keine Gewährleistung übernommen werden kann, insbesondere ohne die Möglichkeit, in der eigenen Werkstatt eventuelle Mängel nachzubessern.

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