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Nur an Gewerbetreibende - Angebot nicht erwähnt

Themenstarteram 29. Dezember 2014 um 20:40

Hallo,

ich war heute bei einem Gebrauchtwagenhändler im Umkreis und schaute mir einen PKW an.

Naja, dieser entsprach nicht so wirklich der Beschreibung des Internetinserats, aber jetzt kommt der Knüller. Weil das Fahrzeug 10 Jahre alt war und schon eine unglaubliche Laufleistung von 125tkm hatte, meinte er, er könne nur an Gewerbetreibende verkaufen - das stand natürlich nicht im Inserat und wurde am Telefon auch nicht erwähnt.

Da ich aktuell kein Gewerbetreibender bin und ich ohnehin das Fahrzeug für mich als Privatperson kaufen wollte, fühlte ich mich natürlich über den Tisch gezogen.

Gibt es irgendwelche Mittel, dass er solche Sachen nicht mehr abziehen kann?

Beste Antwort im Thema

Der Verkäufer kann dir sogar sagen : Du an dich verkaufe ich nicht weil ich dazu keine Lust habe.

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Eher nicht, in den allermeisten Inseraten steht :

Irrtümer, Eingabefehler und Änderungen vorbehalten!

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 29. Dezember 2014 um 21:40:03 Uhr:

...wurde am Telefon auch nicht erwähnt.

Hast du bei dem Telefonat auch nicht danach gefragt bzw. hast du dich da nicht nach der Dauer der Gewährleistung erkundigt?

Und das als Knüller zu Titeln, ist sehr weit hergeholt. Ist nun mal Gang und gebe in diesem Gewerbe, sogar Vertragshändler nutzen diese Art des verkaufens. Eigentlich nichts verwerfliches, Risiko Minimierung eines Unternehmers.

Nächstes mal explizit nach Garantie und Gewährleistung fragen und gut ist . Aber jetzt ein Fass auf zu machen und eventuell rechtliche Schritte einzuleiten, bisschen übertrieben oder meinst du nicht, vor allem aussichtslos.

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 29. Dezember 2014 um 21:40:03 Uhr:

Gibt es irgendwelche Mittel, dass er solche Sachen nicht mehr abziehen kann?

Rechtlich ist da nichts zu machen.

Dagegen hilft nur explizites Nachfragen bei den Vorgesprächen.

Themenstarteram 29. Dezember 2014 um 21:08

Zitat:

 

Pepperduster Pepperduster

Moralapostel

Eher nicht, in den allermeisten Inseraten steht :

 

Irrtümer, Eingabefehler und Änderungen vorbehalten!

Nein, in diesem nicht...

 

Zitat:

Hast du bei dem Telefonat auch nicht danach gefragt bzw. hast du dich da nicht nach der Dauer der Gewährleistung erkundigt?

Warum auch? Ich gehe davon aus, wenn nicht dran steht nur für den Export, dass jeder das Fahrzeug erwerben kann. Fragst Du beim Aldi auch bei jedem Artikel nach, ob die diesen Erwerben darfst/kannst?

Zitat:

Und das als Knüller zu Titeln, ist sehr weit hergeholt. Ist nun mal Gang und gebe in diesem Gewerbe, sogar Vertragshändler nutzen diese Art des verkaufens. Eigentlich nichts verwerfliches, Risiko Minimierung eines Unternehmers.

 

Nächstes mal explizit nach Garantie und Gewährleistung fragen und gut ist . Aber jetzt ein Fass auf zu machen und eventuell rechtliche Schritte einzuleiten, bisschen übertrieben oder meinst du nicht, vor allem aussichtslos.

Sogar Vertragshändler? Ich muss ehrlich gestehen, ich hab bis jetzt alle meine Fahrzeuge von Privat und von daher ist mir ein "Ja, das Fahrzeug ist 9 Jahre alt, da kann ich keine Gewährleistung mehr darauf geben aber verlange soviel wie ein Dacia neu kostet" neu.

Natürlich ist eine Anzeige nach StGB übertrieben, aber ich dachte da eher an einer Beschwerde an eine "Kfz-Handel Innnung" oder so...

Der Verkäufer kann dir sogar sagen : Du an dich verkaufe ich nicht weil ich dazu keine Lust habe.

Moin,

WENN Du ausdrücklich und nachweisbar danach fragen würdest, ob du das Auto als Privatperson erwerben kannst und es dir DANN nicht gesagt wurde, du hinfährst und dir das DANN gesagt wird - dann hättest du bzgl. der entstandenen Fahrtkosten einen Schadensersatzanspruch. Den durchzusetzen dürfte jedoch abenteuerlich werden - der Schaden, welcher dir Entstanden ist wäre ja auch eher als niedrig anzusetzen.

Anzeigen kannst du da nix - da ja nicht gegen einen strafrechtlichen Aspekt verstoßen wird.

Im oben skizzierten Falle wäre es Zivilrecht und bei IRREFÜHRENDER Bewerbung (was ich mir allerdings nur schwer vorstellen kann) könnte ein Verstoß gegen das Handelsrecht (Stichwort unlauterer Wettbewerb) vorliegen - das könnte man eventuell abmahnen (wenn man das darf und nen Anwalt dazu hat).

Also - nächstes mal einfach VORAB nachfragen.

MFG Kester

Hi,

die Frage nach dem Verkauf an Privat solltest du heutzutage Grundsätzlich stellen wenn du Fahrzeuge kaufen willst die älter sind als~ 8 Jahre oder mehr als 100tkm haben.

Im wirklich seriösen Autohandel wirst du solche Fahrzeuge kaum noch bekommen.

Gruß Tobias

Ist doch aber logisch, wenn Jemand ein 10 Jahre junges Auto kauft, darf er doch nicht erwarten, dass nichts daran ist, dass weiß man vorher, dass Reparaturen folgen können.

Also wenn ich Händler wäre, würde das Auto in den Osten oder nach Afrika gehen. Ich lade mir doch keine Probleme auf.

Ich weiß doch nicht, welcher Verschleiß in den ersten 6 Monaten auftritt.

Selbst wenn ich das wüßte und reparieren würde, müßte ich das ja auf dem Verkaufspreis aufschlagen und dann würde ich den Wagen nicht loswerden.

In sofern würde ich das KFZ nur an Gewerbetreibende verkaufen.

Moin,

Der Umstand wird ja gar nicht kritisiert - sondern, das dies nicht in der Anzeige steht oder vom Händler aus direkt gesagt wurde.

MfG Kester

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. Dezember 2014 um 23:52:32 Uhr:

... die älter sind als~ 8 Jahre oder mehr als 100tkm haben.

Im wirklich seriösen Autohandel wirst du solche Fahrzeuge kaum noch bekommen.

Hallo Tobi,

das solltest Du so nicht stehen lassen. Ich selbst habe zwar keinen Autohandel und bin auch weit davon entfernt - beruflich wie privat - aber mit so einer Aussage triffst Du viele ehrenwerte Autohändler, egal welcher Herkunft, mitten ins ehrliche Herz!

Irgendeinen Gewerblichen wirst Du doch wohl kennen? Muss keiner aus dem Kfz-Gewerbe sein. Nimm den mit, der spielt dann den Käufer und alles ist gut. "Verkauf an Gewerbetreibende" ist aus Sicht des Händlers verständlich, um unsinnige EU-Bestimmungen zu umgehen, er könnte sonst später viel teuren Ärger haben. Deshalb verkaufen die meisten Gewerblichen inzwischen nur noch an Ihresgleichen oder gleich in den Export.

einen persönlichen Gruß an Volker an dieser Stelle...

Themenstarteram 30. Dezember 2014 um 11:08

Ah, dann darf man die Kfz-Gebrauchtwagenhändler nur als Makler sehen, die sich durch Gesetzeslücken drücken?

Also kosten nur Geld und bringen einem nichts, außer dass sie einem das Auto zeigen...

Daher mehr als nur entbehrlich...

Na dann bleibe ich doch bei Privat zu Privat... die Privatverkäufer müssen sich auch an nichts halten, sind dafür günstiger. Nur schade, dass die Händler so mächtig sind und größtenteils das Onlineangebot inne haben :(

Zitat:

Im oben skizzierten Falle wäre es Zivilrecht und bei IRREFÜHRENDER Bewerbung (was ich mir allerdings nur schwer vorstellen kann) könnte ein Verstoß gegen das Handelsrecht (Stichwort unlauterer Wettbewerb) vorliegen - das könnte man eventuell abmahnen (wenn man das darf und nen Anwalt dazu hat).

 

Also - nächstes mal einfach VORAB nachfragen.

Ok... also lieber sein lassen?! Schade...

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