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Nutzungentschädigung bei Wandlung ?
Guten Abend,
ich brauche einmal Eure Hilfe.
Mein Passat wird gewandelt, mein Händler bietet mir 0,5% vom Kaufpreis je 1.000 km an.
Ich weiß das geht in Ordnung, aber muß ich darauf noch Mehrwersteuer bezahlen, die verlangt mein
Händler nämlich ?
Vielen Dank und Grüße
Daniel
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21 Antworten
Das geht schon in Ordnung. Die meisten meinen, wenn Sie vom Kaufpreis reden, den Netto-Kaufpreis. Da fehlt dann in der Tat noch die MwSt.
Wenn er allerdings den Brutto-Kaufpreis, den Du gezahlt hast, meint, so ist das eindeutig nicht korrekt.
Sprich einfach den nochmal an und frag ihn, welchen Kaufpreis er denn meint.
Gruß carbon
Prügelt mich, falls ich nicht rechnen kann !!!
@carbon: Du bist doch eigentlich gelernter "Rechner" !?
0,5 % vom Bruttopreis = 0,5 % vom Nettopreis + Mwst (die ja auf jede Leistung -> Nutzungsentgelt gezahlt werden muss) !? Wo ist der Unterschied?
Allerdings wurde bei mir das Nutzungsentgelt mit 16 % versteuert. Auf meine Nachfrage bei VW (... weil wir haben ja jetzt 19%) hat man mir erklärt:
"Die Grundlage des Nutzungsentgeltes bzw. der Berechnung dieses ist der Bruttokaufpreis. Da der (mein) Wagen in 2006 mit 16 % gekauft wurde, erfolgt die Berechnung bzw. Versteuerung des Nutzungsentgeldes auch mit 16 %".
@Daniel:
Wenn Dein Händler den Nettopreis als Grundlage für die 0,5%/1000km Berechnung genommen hat, dann musst Du darauf noch Mwst bezahlen. Wenn er den Bruttopreis genommen hat, dann nicht (mit der oben genannten Besonderheit). Letztlich kommt es aber aufs selbe Ergebnis ...
Und noch was zu Deiner Frage (da hier in letzter Zeit einige "Verwirrungen" geschrieben wurden) : Die Wandlung erfolgt nicht mit Deinem Händler, sondern mit VW. D.h. VW bietet Dir 0,5%, und nicht Dein Händler (... der ist höchstens Sprachrohr)
@jonny
Um 2.59 Uhr hier Beiträge zu schreiben ist aber schon bedenklich ...
Wir brauchen Dich auch nicht zu prügeln, Dein Beitrag ist 100% richtig. Irgendwie wollte ich das mit knappen Worten auch so schreiben, ist mir aber anscheinend nicht so gelungen - gebe mir beim nächsten Mal mehr Mühe !
Lieben Gruß
carbon
Vielen Dank an Euch !
Grüße
Daniel
Zitat:
Original geschrieben von carbonF10
... Um 2.59 Uhr hier Beiträge zu schreiben ist aber schon bedenklich ... ...
Das war auch (fast) meine letzte TAT an diesem Tag ...
Zitat:
Original geschrieben von carbonF10
Wir brauchen Dich auch nicht zu prügeln, Dein Beitrag ist 100% richtig. Irgendwie wollte ich das mit knappen Worten auch so schreiben, ist mir aber anscheinend nicht so gelungen - gebe mir beim nächsten Mal mehr Mühe !
Ich WEISS, dass Du das auch so sagen wolltest. Aber nach 5 mal lesen haben ich beschlossen, Deinen Beitrag etwas ausführlicher zu gestalten ...
Lieben Gruss
jonny
Guten Abend,
ich habe jetzt die Rechnung für die Nutzungsentschädigung von meinem Händler erhalten.
Zwei Dinge sind mir aufgefallen:
1. Er ist vom Netto - Kaufpreis ausgegangen (Kauf im Dez. 2006 mit 16% MwSt.) und hat dann
auf die Summe der Nutzungsentschädigung 19% MwSt. draufgeschlagen ?!
2. Er hat die Überführungskosten, die Zulassung mit Schildern und dieZulassungsbescheinigung
mit eingerechnet ?!
Ist das so in Ordnung ?
Vielen Dank für Eure Antworten
Daniel
Hallo,
Überführung und Kosten für die Nummernschilder darf er nicht mitrechnen, die bekommst Du zu 100% vom Händler zurück, damit hat VW nichts zu tun. Du hast damals bestimmt für diese Kosten (Zulassung und Schilder) eine separate Rechnung bekommen, diese mit zum Händler nehmen er muss Dir diese Kosten ersetzen. Ebenso etwaige Kosten für Inspektionen, auch die bekommst Du zu 100% ersetzt.
Tschö
Kai
Zitat:
Original geschrieben von kmumm
... Ebenso etwaige Kosten für Inspektionen, auch die bekommst Du zu 100% ersetzt.
Tschö
Kai
Bist Du sicher dass man die Inspektionskosten zurückbekommt?
Ich selbst warte noch auf die Schlussabrechnung. Mein Händler hat mir bei der Rückgabe angedeutet, dass die fällige, von mir nicht durchgeführte, Inspektionen berechnet werden würde!
Diese Aussage des Händlers würde Deinem Posting widersprechen!
Gruß
Stephan
Hallo Stephan,
ich habe definitiv sämtliche, mir entstandenen Kosten, auch die Fahrzeugabholung in WOB (sozusagen Eure Überführungskosten) sowie Inspektionskosten für die 30.000er Inspektion ersetzt bekommen. VW selbst hat mit diesen Gutschriften nichts zu tun, die bekommen nur die Nutzungsentschädigung, den Rest macht der Händler auf eigene Rechnung.
Bei Problemen mit dem Händler (versuchen werden sie es alle, denn was sie nicht zurück geben haben sie verdient...) einfach mal googlen, es gibt ausreichend viele Rechtsanwälte und Urteile im Netz die sich über dieses Thema geäußert haben. Meiner wollte auch erst nicht, als ich mit Nachdruck auf die geltende Rechtssprechung mit Urteilen verwiesen habe, hat er sofort eingelenkt. Also hartnäckig bleiben und nicht verar.... lassen.
Tschö
Kai
Zitat:
Original geschrieben von d-power-mz
1. Er ist vom Netto - Kaufpreis ausgegangen (Kauf im Dez. 2006 mit 16% MwSt.) und hat dann
auf die Summe der Nutzungsentschädigung 19% MwSt. draufgeschlagen ?!
Ist dein Auto bar bezahlt, finanziert, oder geleast ? Könnte im Falle des Leasings durchaus korrekt sein, da man ja mietet und in 2007 auch netto plus 19 % zahlen muss. Vorher netto + 16 %
Hallo,
also muß Du die 3% Mehrwertsteuererhöhung tragen, das ist doch Falsch, du bist bdoch nicht für den Fehler verantwortlich.
Du hättest doch besser auf eine mängelfreie Neulieferung bestanden.
Dann sind die 3% Mehrwertstererhöhung Sache von VW.
Original geschrieben von d-power-mz
Guten Abend,
ich habe jetzt die Rechnung für die Nutzungsentschädigung von meinem Händler erhalten.
Zwei Dinge sind mir aufgefallen:
1. Er ist vom Netto - Kaufpreis ausgegangen (Kauf im Dez. 2006 mit 16% MwSt.) und hat dann
auf die Summe der Nutzungsentschädigung 19% MwSt. draufgeschlagen ?!
2. Er hat die Überführungskosten, die Zulassung mit Schildern und dieZulassungsbescheinigung
mit eingerechnet ?!
Ist das so in Ordnung ?
Vielen Dank für Eure Antworten
Daniel
also ich hätte nie gedacht, dass ich nach der wandlung unserer e-klasse (w-211) vor dem passat, nochmals in die lage kommen nwerde, zu wandeln. passat hat mich eines besseren belehrt. nach teils sehr heftigen defekten, insgesamt 12 , mit einer werkstattbesuchsdauer von annähernd einem monat, haben wir (mit meiner frau und anwalt) uns mit vw-porsche östereich und dem händler geeinigt. d.h. der abschluss findet diese woche statt.
geboten wurden 0,7 % , geeinigt auf 0,5 %, die vorläufige schlussrechnung schaut so aus, kaufpreis 35.000,--€, 57000 km, ein jahr und 10 monate alt, restwert 28000 €.
wenig genug, aber nach drei lederbezügen , defekter heizung, klima, pdc, türen, muhgeräusch, fahrwerk, kofferraumklappe und klappern ende nie, hats uns gereicht.
und die fa. die usn de wagen verkauft hat, hat definitiv erklärt, wir bekommen von ihnen nichts mehr. da muss man ja echt dankbar sein. dafür wirds jetzt ein BMW X3 mit dem neuen 177 ps motor.
da kann ich dann auf die passis hinunterschauen. mein freundlicher, und der wars echt, hat mir die neuen passis gezeigt.
so was muss man gesehen haben. von passform keine spur, qualitätsvearbeitung ??
da bastelen die koreaner (bitte um verzeihung liebe koreaner) besser.
das wars mit vw.
viel glück allen wandlungswilligen
übrigens - fehler in einer serie deuten auf eine mangelhafte fertigung hin (siehe ledersitzbezüge) ist ein argument mehr. ebenso all die anderen fehler, über die man permanent leist.
ich wandere jetzt ab ins bmw forum ))))
Da ich vorsteuerabzugberechtigt bin, war das für mich ebenfalls sehr wichtig: Der Wagen ist 2006 zu 16% gekauft worden und 2007 gewandelt worden. Auf die Nachfrage biesbezüglich sagte mir der Händler, daß die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu den Konditionen des Kaufzeitpunktes gemacht werden muß. Dies bedeutet, daß ich 2007 den Wagen mit 16% Umsatzsteuer zurückgegeben habe, inkl. Ausweis auf den entsprechenden Rechnungen usw.
Die Überführungs- und Zulassungskosten wurden zu 100% erstattet, ich glaube das dies nicht nur Freundlichkeit des Händlers war, sondern der gültigen Rechtssprechung entspricht! Auch nachträglich gekauftes Zubehör für das Fahrzeug wird zu 100% des Kaufpreises erstattet!
Also zurück zum Händler und entsprechend beharlich sein. Da läuft etwas nicht korrekt ...
P.S. Bei Leasing mag das anders sein, wobei da ja die Leasingraten zurückerstattet werden und dagegen die Kilometerpauschale gerechnet wird: Die Rechnung sollte also eigentlich gleich bleiben ...
Nochmals zur Wandlung.
In mir hat sich ein echtes Hochgefühl eingestellt, als ich unseren Passi dem Händler übergeben habe. Die Arroganz, das hochnässige Getue und die Bemerkung bei der Verhandlung mit Anwalt, dass man keinen Wert darauf legt, dass wir einen Audi oder nochmals einen Passat nehmen, war mehr als heilsam. Morgen bekomm ich den X3 mit der neuen Maschine.
Preislich waren am Verhandlungstisch 28.000 € [57800 KM) NP.: netto 34000,..
Wir haben uns nach Vorschlag der Porsche RA auf 27.300 € geeingt. Da legt man keinen Wert mehr auf einen ungewissen Prozess.
Nüchtern betrachtet hat sich Mercedes bei unserer W211 Wandlung vor dem Passat weltklasse verhalten. Also eine Klasse für sich. VW - zumindest dieser Händler - letztklassig. So nach dem Motto - Der Geschäftsführer kommt gleich damit man das abschließen kann - lässt man dann einen 45 Minuten warten, dann kommt er telefonierend und nimmt das Handy nichtmal von seinen roten Ohren. Also Streitkultur ist was anderes.
Ausserdem habe ich so das Gefühl, dass die alle keine Ahnung haben, was W a n d l u n g überhaupt bedeutet. Da hat sich auch der ÖAMTC bei unserer ersten WAndlung (Mercedes) auf ganz weich herausgehalten. Soviel zu Autofahrervertretungen. Nach dem Motto "es ist ja alles ungewiss und so" Briefe schreiben kann ich selber.
Nach der Judikatur - zumidest hier im Össiland - reichen 10 Mängel für ein Montagsauto Vorher ist es halt ein Zitronenauto. Und bei zwei schwerwiegenden Mängeln , manchmal schon bei einem, können sie sich den Wagen gleich behalten,
Das Warten hat sich gelohnt, nach jetzt 6 Wochen fahr ich morgen BMW.