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Nutzungsausfall bei Unfall, Fahrzeug ohne TÜV
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Hatte letzte Woche einen Unfall mit meinem alten 7er BMW Bj. 94. Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden, Auto ist lt. Gutachten noch fahrbereit und verkehrssicher. Allerdings habe ich anläßlich des Unfalls bemerkt, dass er seit Januar keinen TÜV mehr hat. Neuer TÜV (Arbeiten dafür sind erforderlich) lohnt wegen des Unfallschadens jedoch nicht mehr.
Muß ich den jetzt noch ohne TÜV fahren bis der neue Wagen da ist oder kann ich den sofort stehen lassen und Nutzungsausfall beanspruchen? Die Wiederbeschaffungszeit lt. Gutachten beträgt 12-14 Tage.
Vielen Dank für Eure Infos!
Beste Antwort im Thema
Du hast zwei Probleme:
Du hast keine Ahnung wofür die Nutzungsentschädigung gedacht ist.
Dein Anwalt hat genau so wenig Ahnung oder möchte halt nur an dir verdienen.
Aber du machst das schon.
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21 Antworten
Bei abgelaufenen TÜV seit Januar ! Darfst du ihn überhaupt nicht bewegen !
Staune das der Gutachter düs nicht festgestellt hat
Hallo,
Für einen Anspruch auf Nutzungsausfall muss meines Erachtens die Nutzung des Fahrzeuges als Folge des Unfalls nicht mehr möglich sein.
Dies ist nicht der Fall. Das Du den Tüv nicht hast machen lassen bzw. machen willst ist nicht dem Schädiger (Haftung!) anzulasten. Somit besteht m.E. auch kein Anspruch.
Gruß Phaeti
Zitat:
Original geschrieben von Autofahrer2014
...
Auto ist lt. Gutachten noch fahrbereit und verkehrssicher.
...
Hallo,
die Antwort hast du doch selbst gegeben.
Hätte das Auto noch TÜV, dann dürftest du es noch fahren.
Für die versäumte HU ist der Unfallgegner nicht verantwortlich.
Woraus willst du daher einen Anspruch auf Nutzungsausfall herleiten?
Liebe Grüße
Herbert
Tüv "vergessen"? Geht das? Ernsthaft?
Bei einem Monat kann man das glauben, bei fünf glaub ich das nicht!
Natürlich hat der Gutachter das festgestellt, der TÜV-Termin steht ja im Gutachten drin und ist dann wohl auch beim Zeitwert mindernd eingeflossen. Ich frage deshalb nach weil sich die notwendigen Arbeiten, die für den TÜV erforderlich wären, wegen des Unfallschadens nicht mehr lohnen. Ein jetzt ohnehin beschädigter 7er wird deshalb kaum noch mehr wert, ist also unwirtschaftlich da noch Geld reinzustecken. Das allerdings hat der Unfallgegner verursacht. Ohne den jetzigen Schaden sähe die Sache anders aus. Die Kausalität liegt da schon auf der Hand, ist aber eben in dieser Konstellation sicher ein ungewöhnlicher Fall.
Ist ein Auto ohne TÜV denn generell weniger verkehrssicher als eins mit TÜV? Soweit ich das aus dem Gutachten schließe spielt diese Frage da keine Rolle, solange der Gutachter nichts gegenteiliges feststellt, was hier eben auch nicht der Fall war.
@ Joehlinger: Ich weiß nicht wie oft Du auf die TÜV-Plakette schaust, aber bei 6 Autos, die hier privat und geschäftlich laufen kann man das schon mal übersehen.
Nein, das ist kein außergewöhnlicher Fall.
Du hast keinen Anspruch auf Nutzungsausfall, weil das Fahrzeug gemäß Gutachten fahrbereit und verkehrssicher war.
Dass Du, wenn Du es fährst, ein Verwarnungsgeld riskierst, hat mit dem Unfall nichts zu tun und wirkt sich auch auf die Frage des NA in keiner Weise aus.
Das Auto hatte vor dem Unfall keinen TÜV und es hat danach keinen.
Ob Du wegen des Unfalls jetzt die Reparaturen, die schon seit Januar hättest machen sollen, machst oder es bleiben lässt, weil es sich nicht mehr lohnt, ist Deine Entscheidung und die hat nichts mit der Frage des Nutzungsausfalls zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Autofahrer2014
...
Ich weiß nicht wie oft Du auf die TÜV-Plakette schaust, aber bei 6 Autos, die hier privat und geschäftlich laufen kann man das schon mal übersehen.
So kann man das auch betrachten, aber hast du dir mal die Frage gestellt, wie das bei einem Fuhrpark mit hundert oder tausend Mal so vielen Fahrzeugen funktioniert.
Seit es Terminkalender und erst recht Computer gibt, sollte das machbar sein
Hat aber auch nichts mit deiner Frage zu tun, denn deine Versäumnisse wird die Versicherung nicht regulieren, schließlich kannst du auch weiterhin ohne TÜV fahren, das Auto ist durch den Unfall nicht weniger fahrbereit und verkehrssicher, als vor dem Unfall.
Zitat:
Original geschrieben von Autofahrer2014
Natürlich hat der Gutachter das festgestellt, der TÜV-Termin steht ja im Gutachten drin und ist dann wohl auch beim Zeitwert mindernd eingeflossen.
Die Minderung des Zeitwerde ist aber dem abgelaufenen TÜV geschuldet; nicht jedoch dem Unfall
Ich frage deshalb nach weil sich die notwendigen Arbeiten, die für den TÜV erforderlich wären, wegen des Unfallschadens nicht mehr lohnen. Ein jetzt ohnehin beschädigter 7er wird deshalb kaum noch mehr wert, ist also unwirtschaftlich da noch Geld reinzustecken. Das allerdings hat der Unfallgegner verursacht. Ohne den jetzigen Schaden sähe die Sache anders aus. Die Kausalität liegt da schon auf der Hand, ist aber eben in dieser Konstellation sicher ein ungewöhnlicher Fall.
Du mischt hier zwei Sachen. A Die Reparaturkosten für den Schaden, der durch den Unfall entstanden ist, und B die Kosten für einen neuen TÜV.
Du musst grundätzlich nach der Schadenregulierung so gestellt werden, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Vor und nach dem Unfall hatte der Wagen keinen TÜV. Auch hättest Du den Wagen vor und nach dem Unfall nicht bewegen dürfen.
Eine Kausalität zum Unfall ist zwar gegeben, da ohne den Unfall der derzeitige Sachstand (TÜV-Reparatur nicht wirtschaftlich) nicht gegeben wäre (Kausalität ist immer dann nicht gegeben, wenn der Sachverhalt trotzdem eingetreten wäre auch wenn man sich das zu beurteilende Teilereignis (hier Unfall) wegdenkt). Die Kausalität ist jedoch lediglich eine notwendige nicht aber eine hinreichende Bedingung für einen Schadenersatz. Vielmehr muss eine Adäquatheit zum zu beurteilenden Teilereignis bestehen. Diese sehe ich - wie alle anderen - nicht.
@ Joehlinger: Ich weiß nicht wie oft Du auf die TÜV-Plakette schaust, aber bei 6 Autos, die hier privat und geschäftlich laufen kann man das schon mal übersehen.
Das kann ich nachvollziehen; auch ich aber bei meinem einen Auto bereits den TÜV mal um zwei Monate unwissentlich überzogen; mein Vater hat es sogar auf 5 Monate gebracht, weil wir beid es gewöhnt sind, dass das Autohaus einen anschreibt :-) Insofern dafür mein Verständnis :-)
Erstmal vielen Dank für Eure Antworten! Konnte den 7er gestern zu einem brauchbaren Preis verkaufen, bin jetzt auf der Suche nach was neuem. Jetzt stellt sich höchstens noch die Frage, ob ich das Auto erst dann hätte verkaufen dürfen, bis ich einen neuen habe (mit dem Risiko dann evtl. wochenlang 2 Autos angemeldet zu haben) oder ob ich jetzt für die im Gutachten angegebene Zeit der Wiederbeschaffung den Ausfall geltend machen kann. Aber ich werde das mal mit meinem Anwalt diskutieren, mal schauen was er dazu meint.
Zitat:
Original geschrieben von Autofahrer2014
...oder ob ich jetzt für die im Gutachten angegebene Zeit der Wiederbeschaffung den Ausfall geltend machen kann.
Was genau hat du an "Dir steht kein Nutzungsausfall zu, weil das Fahrzeug fahrbereit ist." jetzt nicht verstanden?
Habe dieses Argument durchaus verstanden, kann es auch nachvollziehen. Muß ich aber einen wirtschaftlichen Totalschaden weiterfahren, nur weil er noch verkehrssicher ist? Nö, muß ich nicht. Ich will kein verbeultes Auto, egal ob mit oder ohne TÜV. Und ich habe die Kiste nicht verbeult.
Ich muß nicht erst ein anderes Auto kaufen um dann den verbeulten zu verkaufen. Oder zahlt dann die gegnerische Versicherung die doppelte Versicherung und Steuer, und wie lange? Habe ja auch -richtiger Weise- eine Schadensminderungspflicht. Und wenns nichts gibt auch gut, für mich ist dass auch dann die richtige Variante. Also Thema erledigt.
Ja, ja. Mach du mal mit deinem Anwalt.
Auto fahrbereit = kein Nutzungsausfall.
Wenn du meinst zwei Autos besitzen zu müssen, ist das dein Ding, aber nicht das der Versicherung.
Er hat doch im Moment gar kein Auto und sucht sich ein neues, warum sollen ihm den die Tage bis zur Wiederbeschaffung nicht bezahlt werden?
Oder muss er das alte nutzen bis er das neue hat?
Grüße
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von celica1992
Er hat doch im Moment gar kein Auto und sucht sich ein neues, warum sollen ihm den die Tage bis zur Wiederbeschaffung nicht bezahlt werden?
Oder muss er das alte nutzen bis er das neue hat?
Grüße
Klaus
Da das alte Verkehrssicher war, kann verlangt werden, das das alte bis zur Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung benutzt wird.
Nutzungsausfall kann und wird nur bezahlt, wenn das alte nicht mehr fahrtüchtig gewesen wäre!
So wäre kein Ausfall entstanden, zur Reparatur hätte er evtl. einen Leihwagen haben können! Der Ausfall ist ja jetzt seine Schuld und nicht die des Unfallgegners!