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Nutzungsausfall trotz Notreperatur wegen zwschenzeitlich abgelaufenen TÜV

Themenstarteram 28. Januar 2014 um 10:22

Ich hatte am 13.1.2014 einen unverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichen Totalschaden. Das Gutachten sprach von 10 Tage Nutzungsausfall. Jedoch wurde mein Auto mittels Notreperatur wieder fahrfähig gemacht ( mit nun nicht mehr schliessenden Hecklappe). Also bis heute passiert ist Unfallmeldung, Besuch beim Anwalt, Gutachten. Mein Anwalt sagte der frühste Zahlungstermin ist in 4 Wochen.

Nun leider läuft am 31.1. mein Tüv ab und ich habe ja aufgrund des Unfalls keine Möglichkeit das Auto zu reparieren. (ausser beim Tragen der Reperaturkosten von ca.4000€). Und ein Auto ohne Tüv darf ich nicht fahren , oder ? Darf ich mir dann zumindest ab dem 31.1. einen Leihwagen mieten ?

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11 Antworten

Hi,

das überziehen des Tüv kostet in den ersten 2 Monaten 15€ also von daher kein Beinbruch.

Aber Achtung wenn der Wagen technische Mängel hat und deswegen ein Unfall ausgelöst wird könnte es probleme geben. Wenn die Polizei dich anhält (was wegen einer Auffälligen Notreparatur ja etwas wahrscheinlicher ist) bekommst du eine Mängelkarte und mußt den wagen in einer bestimmten Zeit (1-2 Wochen) zum tüv fahren oder abmelden und das der Polizei dann melden.

Ich an deiner Stelle würde wohl zumindest im Februar noch recht unbesorgt mit dem Wagen fahren ist aber deine Entscheidung.

Nutzungsausfall müßtest du ja von der versicherung bekommen,davon einen Mietwagen mieten. Grundsätzlich kann die Mietwagenfirma auch mit der versicherung direkt abrechenen. Aber dir steht ein Mietwagen eben nur für die Wiederbeschaffungszeit zu die im Gutachten steht (meist 10 Tage)

Gruß Tobias

Nutzungsausfall hat mit HU nichts zu tun.

Nutzungsausfall steht dir zu wie tatsächlich angefallen. D.h. bis 10 Tage lt. Gutachten wenn man den Nachweis erbringt dass man sich ein anderes Fahrzeug zugelegt hat. Oder wenn nicht verkehrssicher für die Zeit bis zum Abschluss der Notreparatur (i.d.R. max. die 10 Tage).

Was du dann mit dem Auto machst oder nicht hat mit dem Unfall nichts zu tun. Entweder es ist mit der Notreparatur nicht schön aber verkehrssicher, dann kann man auch TÜV machen. Oder es ist wirtschaftlich nicht wieder verkehrssicher herzustellen dann hat man es zu entsorgen und sich Ersatz anzuschaffen.

Themenstarteram 28. Januar 2014 um 15:28

danke

ich denke ich hätte ja Tüv gemacht, aber das Auto ist nun mit verzogenen Bodenblech verkerhssicher aber recht sinnfrei. Was nützt ein grosser Kombi wenn die Heckklappe nicht mehr aufgeht.

Sicher kann ich ein paar Hundert Euro inverstieren und Tüv machen und dann den für den Restwert 130€ vom Verwerter abholen lassen.

Will sagen ohne den Unfall ständ ich gänzlich anders da. Höchstwarscheinlich mit TÜV da die Dekra mir schon vor den Unfall sagte was ich reparieren lassen muss.

Mich würde nur interessieren aus welchem Grunde die/der Themenstarter einen Anwalt beauftragt hat?

Themenstarteram 28. Januar 2014 um 15:38

aufgrund für mch als Laien völlig undurchsichtiger Massnahmen

abschleppen meines Autos zur Filale zwecks Gutachten (Hatt der Gutachter kein Auto?)

notreperatur (wie, Reperatur ohne meinen Auftrag)

Rückverlangen des Mietwagens nach einen Tag ohne Erklärung

Wiederbeschaffungswert abseits von realistischen Marktwerten

ect.

Aufgrund dieser Umstände musst ich nicht nur die Gegnerische Versicherung als "feindlich" einstufen sondern u.U. auch "mein" Autohaus, sowie "meinen" Gutachter

und auf Anraten von vielen Seiten

ich geh davon aus dass der Neuwagenfahrende Unfallverursacher keine Problem hatt und längst schon einen neuen Neuwagen, sein Golf GTI war ja auch schon 4 Tage alt und 50km gelaufen

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

...

das überziehen des Tüv kostet in den ersten 2 Monaten 15€ also von daher kein Beinbruch.

...

Hallo Tobias,

leider nicht richtig.

In den ersten zwei Monaten kostet das keine Strafe.

http://www.tuev-nord.de/.../haeufig-gestellte-fragen-2606.htm?...

"Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

Mehr als zwei Monate : € 15,-- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,-- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg"

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Karilja

 

Wiederbeschaffungswert abseits von realistischen Marktwerten

Edit: Gibt ja noch ein offenes Thema vom TE.

@germania47:

Gerade bei der Abrechnung von Totalschäden oder 130%-Fällen ist es ratsam eine Anwalt hinzuzufügen, da viele Versicherungen die Unwissenheit der Leute ausnutzen.

Gruß J_Novi

Zitat:

Original geschrieben von Karilja

Sicher kann ich ein paar Hundert Euro inverstieren und Tüv machen und dann den für den Restwert 130€ vom Verwerter abholen lassen.

Nö, du brauchst dafür nichts zu investieren. Der hat 130€ für das Auto im aktuellen Zustand nach Unfall und ohne TÜV geboten und muss das zahlen.

Dazu bekommst du einen nach der Schilderung im anderen Thread realistischen Wiederbeschaffungswert. Mit dem Mietwagen wäre ich als Händler auch vorsichtig, der steht dir ja nur bei tatsächlicher Reparatur oder Ersatzbeschaffung auf Versicherungskosten zu. Vielleicht hat der Angst ob der die Kosten dann von dir erstattet bekommt.

Was gar nicht geht ist eine Notreparatur ohne deinen Auftrag, es sei denn die Notreparatur wäre billiger als Abschleppkosten. Beispielsweise wäre das der Fall wenn nur ein Reifen zu tauschen wäre um die Fahrtauglichkeit wieder herzustellen.

Warum Abschleppkosten zum Gutachter anfallen verstehe ich aber nicht, normal kommt der Gutachter ins Autohaus - kassiert dafür aber auch Fahrtkosten. Ggf. wollte sich hier das Autohaus das Geld dafür einsacken und die versuchen so das Geld für den Transport und die Notreparatur von der Versicherung zu bekommen. Wäre an der Stelle auch ein Bereicherungsversuch.

Moin,

ich möchte die Themenstarterin darum bitten keine weiteren Themen zu ihrem Fall zu öffnen. Normalerweise reicht ein Thema in dem dann alles besprochen wird. Hier sind es mittlerweile 3.

Grüße

Steini

...und mindestens ein weiteres im Mondeo-Forum...

Themenstarteram 29. Januar 2014 um 9:23

Werde ich nicht tun, da haben sich leider einige Fragen überschnitten. Daher wollt ich gerne die Diskussion bei der es ursprünglich um die Qualität des Mondeos MK3 ging, beenden , da es sich aus aktuellen Anlass nur noch um Versicherungsfragen drehte

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