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nutzungsausfallentschädigung kfz

Themenstarteram 26. September 2013 um 16:00

hallo,

mir ist letztens jemand hinten rein gefahren:mad:. Die Folgen leicht zerkratzte Stoßstange

Kostenvoranschlag beim MB machen lassen ---> fast 2000€, Stoßstange wurde komplett gewechselt.

 

dauer in der Werkstatt war : 1,5 Tage

Was steht mir denn jetzt an Nutzungsausfall zu? Kriege ich jetzt nur 1 oder 2 Tage erstattet? Es handelt sich um einen E Coupe BJ. 2009. Die Tabelle konnte ich leider nicht finden.

 

Steht mir evtl. auch eine WErtminderung zu, da es sich jetzt um einen "unfallwagen" handelt?

mfg

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Nutzungsausfall für zwei Tage.

Wertminderung (wofür?) ohne Gutachten wohl eher nicht und mit Gutachten vermutlich auch nicht.

Liebe Grüße

Herbert

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Hallo,

Nutzungsausfall für zwei Tage.

Wertminderung (wofür?) ohne Gutachten wohl eher nicht und mit Gutachten vermutlich auch nicht.

Liebe Grüße

Herbert

Wegen der Stoßstange soll der Wagen jetzt ein Unfallwagen sein ?

Themenstarteram 26. September 2013 um 16:41

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

Nutzungsausfall für zwei Tage.

 

Liebe Grüße

Herbert

wieveil genau?

Hallo ins Forum,

die Fahrzeuge sind in Nutzungsausfallklassen einsortiert. Dies erfolgt nach Größe des Fahrzeugs und auch nach dessen Motorisierung, so dass auch bei einem Fahrzeug je nach Motor mehrere Klassen möglich sind.

Als Anhaltspunkt (hatte leider ja schon drei unverschuldete Unfälle): Mein 212er (also E-Limousine) mit dem 3,5l-Benziner hat Nutzungsausfallklasse J, was 79,00 EUR/Tag bedeutet. M.W. ist der 207er (also die E-Coupé/Cabrio) in der Klasse H, was 65,00 EUR/Tag bedeutet.

Am Besten fragst Du mal in der Werkstatt nach, die haben die Listen auch. Alternativ kannst Du auch Deine Versicherung fragen (Du musst den Unfall eh melden, auch wenn Du keine Schuld hast), welche Klasse Dein konkretes Fahrzeug hat.

Da Du einen als 2009 hast, kommt die Stufung wegen Fahrzeugsalters (nach 5 Jahren eine runter, nach 10 Jahren noch eine runter) ja noch nicht in die Berechnung.

Bei der Wertminderung könnte durchaus was sein, da auch bloße Nachlackierungen eine (geringe) Wertminderung auslösen. Allerdings wird dies ohne Gutachter schwierig, da sich die Versicherungen da meist bockig stellen.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von smiley80

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

...

Nutzungsausfall für zwei Tage.

...

wieveil genau?

Hallo,

ich denke zwischen 1,9999999999 und 2,0000000001 ;)

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 26. September 2013 um 21:56

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Hallo ins Forum,

die Fahrzeuge sind in Nutzungsausfallklassen einsortiert. Dies erfolgt nach Größe des Fahrzeugs und auch nach dessen Motorisierung, so dass auch bei einem Fahrzeug je nach Motor mehrere Klassen möglich sind.

Als Anhaltspunkt (hatte leider ja schon drei unverschuldete Unfälle): Mein 212er (also E-Limousine) mit dem 3,5l-Benziner hat Nutzungsausfallklasse J, was 79,00 EUR/Tag bedeutet. M.W. ist der 207er (also die E-Coupé/Cabrio) in der Klasse H, was 65,00 EUR/Tag bedeutet.

Am Besten fragst Du mal in der Werkstatt nach, die haben die Listen auch. Alternativ kannst Du auch Deine Versicherung fragen (Du musst den Unfall eh melden, auch wenn Du keine Schuld hast), welche Klasse Dein konkretes Fahrzeug hat.

Da Du einen als 2009 hast, kommt die Stufung wegen Fahrzeugsalters (nach 5 Jahren eine runter, nach 10 Jahren noch eine runter) ja noch nicht in die Berechnung.

Bei der Wertminderung könnte durchaus was sein, da auch bloße Nachlackierungen eine (geringe) Wertminderung auslösen. Allerdings wird dies ohne Gutachter schwierig, da sich die Versicherungen da meist bockig stellen.

Viele Grüße

Peter

danke

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Alternativ kannst Du auch Deine Versicherung fragen (Du musst den Unfall eh melden, auch wenn Du keine Schuld hast), welche Klasse Dein konkretes Fahrzeug hat.

Wie kommst du denn auf den schmalen Grad?

Bei einem fremdverschuldeten Unfall besteht m.M.n. keine Pflicht den Schaden meiner VS zu melden.

(natürlich mal abgesehen von den wenigen mögl. Ausnahmen wenn ein Totalschaden bei vorhandener "GAP-Deckung" besteht)

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Alternativ kannst Du auch Deine Versicherung fragen (Du musst den Unfall eh melden, auch wenn Du keine Schuld hast), welche Klasse Dein konkretes Fahrzeug hat.

Wie kommst du denn auf den schmalen Grad?

Bei einem fremdverschuldeten Unfall besteht m.M.n. keine Pflicht den Schaden meiner VS zu melden.

ein leider weit verbreiteter Irrtum. Als Beispiel siehe E1.1 der AKB der HUK-Coburg (die hab ich einfach gefunden; sind aber praktisch die Muster-Bedingungen: "Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) anzuzeigen."

Durch die Verwendung von "kann" sind somit in der Praxis alle Unfälle betroffen, da z.B. auch bei Auffahrunfällen es zu einer Forderung bei der Haftpflichtversicherung kommen kann. Kann auch absurd sein, aber die Forderung ist eine Befassung, die unter die Meldepflicht fällt.

Ich habe daher meine drei Unfälle alle gemeldet. Dabei wurde keine Schadennummer vergeben, weil die Forderung an meine Haftpflicht höchst unwahrscheinlich war (bei mir waren's Spiegel am parkenden Fahrzeug abgefahren, Vorfahrt aus dem Parkplatz genommen und beim Rückwärtsfahren in das stehende Fahrzeug gefahren), aber zur Sicherheit eine Notiz aufgenommen, wenn doch was käme. Diese Meldung ist auch wichtig, weil die Kfz-Haftpflicht auch ohne Rücksprache regulieren kann.

Viele Grüße

Peter

Hi,

zum Thema Nutzungsausfall ist hier ja nun schon eine Menge gesagt worden.

Hängt von Motorleistung, Ausstattung und Alter des Fahrzeugs ab und dürfte vermutlich bei einem Tagessatz von 59 bis 79 EUR liegen.

Zum Thema Wertminderung: Die kann man auch ohne Gutachten ermitteln. Eine Haftpflichtversicherung wird dir im Regelfall auch den Gefallen tun, die zu ermitteln, wenn Du danach fragst.

Eine Wertminderung wird unter gewissen Umständen (Auto max. 5 Jahre und Laufleistung max. 100.000 km) geprüft (sicher gibt es hier noch Ausnahmen, aber das ist das normale Fenster)

Allerdings ist es recht unwahrscheinlich, dass Du ein Anrecht auf die Zahlung einer Wertminderung hast, wenn ein Karosserieanbauteil (hier die Frontschürze) ausgetauscht wird und sonst nix weiter.

Wenn noch unterhalb der Frontschürze bspw tragende Teile (Stoßstangenträger oder ähnliches) gerichtet werden musste, dann sieht es mit der Wertminderung wieder gut aus.

Da frag einfach mal in deiner Werkstatt nach, auch wenn die Dir vermutlich nicht die Höhe nennen können, sollte eine gute Werkstatt sicher in der Lage sein zu beurteilen, ob nach dem Reparaturweg eine Wertminderung geltend gemacht werden kann oder nicht.

MfG

Der Relaxolator

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Diese Meldung ist auch wichtig, weil die Kfz-Haftpflicht auch ohne Rücksprache regulieren kann.

Ähhh, nein! Du wirst als Versicherungsnehmer in jedem Fall zum Schadenhergang befragt, meist in Form einer Schadenanzeige... Erst wenn Du dem nicht nachkommst, kann es passieren, dass der Versicherer nach Aktenlage reguliert.

Zur Vorgehensweise, jeden Schadenfall zu melden, ist mit dem von Dir zitierten Passus auch sicherlich nicht der unverschuldete Unfall gemeint. Ich bezweifle auch, dass eine "Notiz" gemacht wurde, wenn keine Schadennummer vergeben wurde.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Ähhh, nein! Du wirst als Versicherungsnehmer in jedem Fall zum Schadenhergang befragt, meist in Form einer Schadenanzeige... Erst wenn Du dem nicht nachkommst, kann es passieren, dass der Versicherer nach Aktenlage reguliert.

hab' ich schon in beiden Ausführungen erlebt. Da wurde die Regulierung ewig verzögert, weil sich der Gegner nicht gemeldet haben. Mal wurde auch so direkt reguliert ("die Sache ist eh klar, was soll man noch den VN fragen). Rechtlich hat die Kfz-Versicherung aufgrund des Direktanspruchs die Möglichkeit zur eigenständigen Regulierung

Zitat:

Zur Vorgehensweise, jeden Schadenfall zu melden, ist mit dem von Dir zitierten Passus auch sicherlich nicht der unverschuldete Unfall gemeint. Ich bezweifle auch, dass eine "Notiz" gemacht wurde, wenn keine Schadennummer vergeben wurde.

Ich kann nur aus meinen Erfahrungen berichten, bei denen mir meine Versicherung ausdrücklich bestätigte, dass die Meldung bei jedem Unfall immer zu erfolgen hat, egal wie eindeutig die Lage ist. So wurde z.B. auch das Abfahren des Spiegels am geparkten Auto aufgenommen, obwohl hier nicht einmal die Betriebsgefahr möglich gewesen wäre. Die Notizen hat die VS in ihrem EDV-System als Info zum Vertrag (ohne Schadennummer) hinterlegt - habe sie bei einer Tarifprüfung beim Berater selbst gesehen.

Viele Grüße

Peter

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