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Nutzungsausfallentschädigung und Schadensminderungspflicht

Themenstarteram 15. Oktober 2015 um 11:09

Hallo zusammen, ich hoffe ich habe bei der Recherche nichts übersehen. Ansonsten bitte löschen.

Ich hatte vor knapp einem halben Jahr einen unverschuldeten Unfall mit einem ausländischen Fahrzeugführer.

Am Tag nach dem Unfall habe ich meinen Wagen bei meiner Vertragswerkstatt vorgeführt und einen Gutachtertermin für in 2 Wochen bekommen sowie einen Reparaturtermin in einer weiteren Woche.

Insgesamt kamen etwas über 20 Tage bis zur Übergabe des unreparierten Fahrzeugs an die Werkstatt zu Stande (ab diesem Zeitpunkt hatte ich dann einen Werkstattersatzwagen).

-Im Gutachten wurde vermerkt "Fahrzeug fahrbereit aber nicht verkehrssicher weil Scheinwerfer gebrochen (Schaden an Beleuchtung)"

-Als Tagessatz für den Nutzungsausfall wurde eine Fahrzeugkategorie mit 50€/Tag gewählt.

Nun hat mich mein Anwalt darüber informiert, dass ich eine Schadensminderungspflicht gehabt hätte und einen früheren Werkstatttermin hätte wählen sollen. Ein Anspruch auf Nutzungsausfall bestünde nicht.

Nun bin ich etwas unsicher was ich hätte anders tun sollen. Ich bin keine 12h nach dem Unfall zur Werkstatt und habe dort auch gleich den Reparaturauftrag erteilt. Der Termin für den Gutachter und die Reparatur wurde mir vorgegeben und das Fahrzeug habe ich bis auf wenige Ausnahmesituationen unter Tags bis zur Reparatur nicht genutzt. Ich gehe davon aus, dass ich vollsten Anspruch auf den Nutzungsausfall habe.

Warum ich die Frage hier stelle und nicht dem Anwalt?

-Die Schadenssache zieht sich schon über ein halbes jahr hin (Ausländischer Versicherer) Der Papierberg ist enorm. Die Zuständigkeit des Falles hat mittlerweile schon einige Male gewechselt. Ich habe den Eindruck, dass die Kanzlei den Fall jetzt endlich vom Hals haben will (was ich verstehen kann). Deshalb würde ich gerne von euch die Meinung haben ob es aussichtsreich ist mich mit meinem Anwalt über die Sache zu 'streiten' oder die Sache auf sich beruhen lassen soll. Aber immerhin geht es hier um nicht wenig Geld.

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9 Antworten

Gutachtertermin in 2 Wochen! LoL der muss in 2-3 Tagen da sein, ansonsten anderen Gutachter beauftragen.

Denke mal wenn Dir schon Dein Anwalt schreibt es gibt keinen Nutzungsausfall, dann wird es schwer da was zu bekommen. Zumal Du selbst schreibst, dass Du das Fahzeug in der Zeit genutzt hast, auch wenn nur ab und zu.

Einen Gutachtertermin erst nach zwei Wochen halte ich für nicht akzeptabel.

Du hast zudem das Fahrzeug genutzt, wenn auch nur gelegentlich.

Ich würde den Nutzungsausfall ab Reparaturbeginn für angemessen halten, du hast aber ein Ersatzfahrzeug beansprucht, also erübricht sich das.

Hallo Diy-Guy,

 

das Thema Entschädigung ist für jeden Geschädigten unerquicklich. Da Du mit dem Wagen (der laut Gutachten fahrbereit war) gefahren bist, sieht es mit Nutzungsausfallentschädigung sehr düster aus. Der Gesetzgeber hat diie Hürden für den Nutzungsausfall sehr hoch gelegt (Die Versicherungslobby ist sehr stark, die der Geschädigten nicht vorhanden!)

Es gibt eine ganze Reihe von Bedingungen, die an die Nutzungsausfallentschädigung geknüpft werden, so dass man nur in den seltensten Fällen eine ausreichende Entschädigung bekommen kann.

 

Wurde der Wagen tatsächlich benötigt?

Hätte der Wagen schneller repariert werden können?

Gab es einen günstigeren Weg einer Notreparatur (zur Herstellung der Verkehrssicherheit?)

 

Leider entziehen sich der Gesetzgeberund und die Versicherer der Verantwortung den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Unfall nicht geschehen. Auch fehlt eine klare Handlungsanweisung, wie man den Tricksereien der Versicherer ohne Anwalt begegnen kann, denn wenn man einen Anwalt einschaltet, muss der Versicherer möglicherweise zahlen, aber das Geld gelangt sicher nicht beim Geschädigten.

(Ausnahmen bestätigen die Regel!)

Themenstarteram 15. Oktober 2015 um 11:42

Gut zu wissen, dass die Fristen bis zum Gutachtertermin eigentlich knapper liegen (müssen)?

Um diese Angelegenheiten wie Gutachter und Anwalt hat sich die Werkstatt gekümmert und es ist auch mein erster Unfall. Deshalb habe ich da noch keine Erfahrung zu den Fristen sammeln können.

Ich gehe nur davon aus, dass wenn im Gutachten steht "Fahrzeug nicht verkehrssicher" und sich die Schadenshöhe auf über 10k€ beläuft, wird man nicht von mir erwarten können mit diesem Fahrzeug regelmäßig noch zur Arbeit zu fahren. Was wäre gewesen wenn aus diesem Unfallschaden ein weiterer entstanden wäre? (Kühler komplett deformiert, Offene Kabel, scharfe Kanten, Beleuchtung hin)

Ich selbst hatte in dieser Zeit von Verwandten ein Fahrzeug zur Verfügung. Lediglich an zwei Tagen bin ich auf eigenes Risiko mit dem Wagen noch zum Einkaufen gefahren.

Für mich ist das der Typische Fall einer Nutzungsausfallentschädigung.

IMO war es ein Fehler, alles in die Hand der Werkstatt zu geben.

Da vertreten Anwalt und Gutachter in erster Linie die Interessen der Werkstatt und nicht deine.

Beim nächsten mal nimmst du dir einen eigenen Sachverständigen und einen eigenen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

PS: du bist Herr des Verfahrens und hast daher alles zu veranlassen, dass die Kosten möglichst gering ausfallen.

Wärst du selbst der Schuldige gewesen, hättest du sicherlich keine 20 Tage auf einen Gutachter oder den Reparaturbeginn gewartet.

Aus meiner Sicht kurz und knapp:

Das Du den Gutachter Termin verschleppst, ist nicht Verschulden des Schädigers und somit für diesen Zeitraum der Nutzungsausfall dem Grunde nach nicht erstattungsfähig. Zudem: Wenn das Fahrzeug genutzt wurde, wie kann dann Nutzungsausfall entanden sein?

Für die Reparaturdauer sollte es Nutzungsausfall geben.

Gruß

Zitat:

@HelmutWenz schrieb am 15. Oktober 2015 um 13:34:26 Uhr:

Leider entziehen sich der Gesetzgeberund und die Versicherer der Verantwortung den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Unfall nicht geschehen. Auch fehlt eine klare Handlungsanweisung, wie man den Tricksereien der Versicherer ohne Anwalt begegnen kann, denn wenn man einen Anwalt einschaltet, muss der Versicherer möglicherweise zahlen, aber das Geld gelangt sicher nicht beim Geschädigten.

(Ausnahmen bestätigen die Regel!)

Hast du zu viel Hetzpresse gelesen oder was? Nutzungsausfall ist sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach seit Jahren kalter Kaffee und wird jedes Jahr hunderttausendfach problemlos abgewickelt. Die Höhe ergibt sich unstreitig aus Listen, die Voraussetzungen (Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit) sind klar. Ärger gibt es allenfalls bei Spaßfahrzeugen, wie Womos oder Mopeds.

 

Oder eben wenn das Fahrzeug grundlos rumsteht, wie hier.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 17. Oktober 2015 um 08:42:35 Uhr:

Oder eben wenn das Fahrzeug grundlos rumsteht, wie hier.

Genau das wäre zu klären. Gibt ja durchaus Fälle wo Ersatzteile nicht schneller lieferbar sind oder ähnliches.

Bei einfach nur "hab erst in 2 Wochen Lust auf die Reparatur" oder "zu faul ne andere Werkstatt zu fragen" wird die Versicherung mit Recht sagen "dein Problem".

Und unabhängig von Hetze, so wie die Versicherungen immer häufiger agieren kann man Geschädigten leider nur zunehmend zum RA raten. Statistisch hat ein Autofahrer alle zig Jahre mal einen Unfall, woher soll der wissen was ihm zusteht und was nicht? Vor allem wenn die Versicherungen noch kommen mit "wir machen das schon", "nee das dürfen sie nicht" usw..

Lt. TE lag es am SV, der erst nach zwei Wochen erschien. Klingt ungewöhnlich, aber wenn es so war, geht es haftungstechnisch eben nicht mit dem Schädiger nach Hause.

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